AGB im Elektrohandwerk – Mustervorlage und Tipps

In der heutigen Geschäftswelt sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) nicht mehr wegzudenken – das gilt auch für das Elektrohandwerk. AGB dienen dazu, die Rechte und Pflichten sowohl des Unternehmens als auch der Kunden klar zu definieren. Sie schaffen Transparenz und Sicherheit für beide Seiten. Gleichzeitig wird das Risiko für Missverständnisse minimiert, sodass es seltener zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Gerade im Elektrohandwerk sind die Projekte oft sehr komplex und zeitintensiv. AGB helfen, klare Rahmenbedingungen zu setzen. Sie können außerdem für alle Beteiligten wichtige Punkte wie Haftung, Gewährleistung und Zahlungsbedingungen regeln. Grundlage für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die §§ 305 ff. BGB.

Gibt es eine AGB-Pflicht?

Rein rechtlich gesehen gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, eine AGB zu verwenden. Dies ist in § 305 Abs. 2 BGB festgelegt. Da AGB aber klare Verhältnisse schaffen, ist es auch im Elektrohandwerk durchaus empfehlenswert. Wenn Sie dagegen auf die AGB verzichten, greifen andere Gesetze. Dazu zählen Gesetze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (vor allem §§ 433 ff), dem Handelsgesetzbuch oder Regelungen des Fernabsatzgesetzes.

AGB-Mustervorlage fürs Elektrohandwerk

Um für Ihr Elektrohandwerk rechtssichere AGB zu verwenden, haben Sie grundlegend verschiedene Möglichkeiten. Sie können die AGB selbst erstellen und von einem Anwalt prüfen lassen. Alternativ erstellt ein Anwalt direkt die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Sie verwenden einen AGB-Generator. Es gibt außerdem im Internet kostenlose AGB-Muster.

Nachfolgend finden Sie die AGB-Mustervorlage vom Handwerk Magazin, die Sie kostenlos herunterladen können. Passen Sie diese Vorlage individuell an Ihren Betrieb an und lassen Sie diese idealerweise von einem Anwalt prüfen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Vorlage dient als hilfreiches Beispiel.

Vorlage kostenlos downloaden!

AGB´s für verschiedene Sparten

Wir stellen Ihnen hier vier gängige Sparten vor und geben Hinweise darauf, worauf Sie bei der Anpassung der AGB achten sollten. Beachten Sie, dass beispielsweise die Haftung bei Alarmanlagentechnikern in § 309 Nr. 7 BGB geregelt ist, was für andere Sparten weniger relevant ist. Daher empfehlen wir, Ihre AGB so präzise wie möglich an die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche anzupassen.

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Alarmanlagentechniker

Ein wichtiger Bestandteil bei der AGB für Alarmanlagentechniker ist unter anderem, dass es klare Regelungen zur Haftung im Falle eines Systemausfalls oder einer Fehlfunktion gibt.

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Elektrotechniker

In einer Elektrotechniker-AGB sollten genaue Bestimmungen zu den Gewährleistungsfristen und zur Abnahme von Elektroinstallationen enthalten sein.

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Kommunikationselektroniker

In den AGB für Kommunikationselektroniker geht es unter anderem speziell um den Datenschutz und die Datenverarbeitung.

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Beleuchtungs- und Beschallungstechniker

Wenn Sie in diesem Beruf arbeiten, ist es wichtig, dass durch die AGB klare Vereinbarungen zur technischen Betreuung und Wartung der installierten Systeme festgehalten werden.

Empfehlung: Elektro-Handwerkersoftware nutzen

Mit einer Elektro-Handwerkersoftware wie der Software Streit V.1 verwalten Sie Ihre Aufträge und den gesamten Betrieb effizient, transparent und strukturiert. Über das digitale Archiv werden alle auftragsrelevanten Dokumente und Daten, sowie die gesamte Kommunikation digital dokumentiert. Sie erfüllen somit alle rechtlichen Anforderungen. Diese Software ist speziell auf Elektrobetriebe zugeschnitten von der Kalkulation bis zur Rechnungsstellung

Profitieren Sie im Rahmen Ihrer Vertragsabschlüsse von folgenden Vorteilen:

  • Verträge und AGBs digital archiviert und strukturiert
  • Adressen, Kontaktdaten und Ansprechpartner übersichtlich organisiert
  • Artikelstammdaten, Kundenhistorie und offene Posten im Blick

Dank der dazu passenden mobilen Handwerker Apps können Sie unter anderem Verträge vor Ort einsehen, bearbeiten und direkt vom Kunden unterschreiben lassen.

Mehr zur Software für Elektrobetriebe

Inhalte und Aufbau der AGB

Für das Elektrohandwerk gibt es bestimmte Pflichtangaben, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein sollten:

  • beide Vertragspartner inklusive Anschriften
  • genaue Leistungsbeschreibung
  • Preise und Zahlungsbedingungen
  • Liefer- und Leistungszeit
  • Regelungen zu Gewährleistung und Haftung
  • Hinweise zum Datenschutz
  • Schlussbestimmungen

Die AGB sind üblicherweise in acht Abschnitten aufgeteilt, die die genannten Dinge regeln:

  1. Einleitung: Vertragsgegenstand und Geltungsbereich der AGB
  2. Vertragsabschluss: Angebote und Auftragsbestätigung
  3. Leistungen des Auftragnehmers: detaillierte Leistungsbeschreibung und Änderungen sowie Erweiterungen der Leistung
  4. Preise und Zahlungsbedingungen: Preisangaben, Fälligkeit und Verzug
  5. Liefer- und Leistungszeit: Zeitrahmen, Fristen, Verzögerungen und deren Folgen
  6. Gewährleistung und Haftung: Mängelrüge, Nachbesserung und Haftungsbeschränkungen (zu beachten ist hier vor allem, dass bestimmte Klauseln unwirksam sind)
  7. Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechte der Betroffenen gemäß DSGVO und BDSG
  8. Schlussbestimmungen: Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Aufbau kann aber auch geringfügig variieren, solange die notwendigen Inhalte enthalten sind. Hier ist ein weiterer beispielhafter Aufbau, der verdeutlicht, dass es individuell unterschiedliche Gliederungen gibt:

  • I: Leistungs- und Reparaturbedingungen
    • 1. Allgemeines
    • 2. Termine
    • 3. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge
    • 4. Gewährleistung und Haftung
    • 5. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen
    • 6. Eigentumsvorbehalt
    • 7. Preise und Zahlungsbedingungen
  • II: Verkaufsbedingungen
    • 1. Eigentumsvorbehalt
    • 2. Abnahme und Abnahmeverzug
    • 3. Gewährleistung und Haftung
    • 4. Rücktritt
  • III: Preise und Zahlungsbedingungen für Verkäufe und Leistungen

IV: Gerichtsstand

Aufbau je nach Kunde

Je nachdem, ob der Kunde ein Verbraucher, ein Unternehmen oder eine öffentliche Hand ist, unterscheiden sich die AGB in einigen Punkten:

  • Verbraucher: Für Verbraucher müssen AGB klar und verständlich formuliert sein (§ 305c BGB). Außerdem müssen besondere Vorschriften zum Verbraucherschutz beachtet werden, wie zum Beispiel Widerrufsrecht (§§ 355-357 BGB) und Informationspflichten (zum Beispiel § 312d BGB).
  • Unternehmen: AGB für Unternehmen können detaillierter und technischer formuliert sein, weil es keine besonderen Verbraucherschutzvorschriften gibt (§ 310 Abs. 1 BGB).
  • Öffentliche Hand: Hier gelten oftmals spezifische Vorgaben und Regelungen, vor allem im Hinblick auf die Vergabe- und Vertragsordnung, die Transparenz und Nachweisbarkeit. Relevant sind vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Besonderheiten durch den Bauvertrag

Bei öffentlichen Bauaufträgen kommt auch oft die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B zum Einsatz (kurz VOB/B). Hier sind spezielle Regelungen für Bauverträge enthalten:

  • Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis: genaue Beschreibung der auszuführenden Arbeiten
  • Nachträge und Änderungen: Regelungen zur Handhabung von Nachträgen und Änderungen während der Bauausführung
  • Abnahme: Vorgaben zur formellen Abnahme der Leistungen, inklusive der Protokollierung und Mängelanzeige
  • Vergütung und Abschlagszahlungen: Regelungen zur Vergütung und zu Abschlagszahlungen während der Bauphase
  • Mängelansprüche und Gewährleistung: Bestimmungen zu Mängelansprüchen, Gewährleistungsfristen und Nachbesserungen
  • Kündigung: Bedingungen und Folgen einer Kündigung des Bauvertrags

Unterstützung bei der Erstellung von AGBs

Woher Sie Ihre AGB erhalten, hängt unter anderem von Ihren Bedürfnissen und auch den Ressourcen ab, also wie viel Geld Sie ausgeben möchten. Eine erste Möglichkeit ist es natürlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um eine maßgeschneiderte AGB zu erhalten. Eine andere Möglichkeit ist es, eine AGB-Vorlage zu nutzen, welche Sie bei der Erstellung Ihrer persönlichen Firmen-AGB unterstützen kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorlagen zwar einen guten Ausgangspunkt bieten aber meist noch auf Ihren Betrieb zugeschnitten werden müssen.

Unsere Empfehlung: Nehmen Sie den E-Handwerk Serviece vom ZVEH in Anspruch um Ihre AGB zu erstellen. Dieser bedeutet für Sie eine Hilfestellung in unterschiedlichsten Rechtsgebieten sowie Materialien und Dokumente passend zum Thema dazu. Dort bekommen Sie zusätzlich noch einen Rabatt beim VDE-Verlag, wo Sie Lektüre zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen erwerben können.

Tipp: Büro digitalisieren mit Bürosoftware

Um die Verwaltung und den Zugriff auf Ihre Dokumente zu erleichtern und auf neuestem Stand der Technik zu arbeiten, lohnt es sich den Betrieb digital zu organisieren. Ohne Digitalisierung wird sich früher oder später ein Wettbewerbsnachteil einstellen, denn analoge Methoden bei der Kalkulation, Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung und Archivierung brauchen Zeit, sind aufwendig, weniger transparent und fehleranfällig. Arbeiten Sie mit einer Bürosoftware für Handwerker wie der Software Streit V.1 profitierne Sie von vollumfänglich digitalen Abläufen in allen Bereichen Ihres Betriebs. Sie benötigen keine weiteren Programme oder Apps, denn Streit V.1 deckt alle Anforderungen eines digitalen und modernen Elektrobetriebs ab.

Mehr zur Bürosoftware

Rechtliche Tipps

Nachfolgend bieten wir Ihnen noch einige rechtliche Tipps, die sich auf einen Anwalts-Check, die Haftungsbeschränkung und weitere Punkte beziehen, die mit den AGB in Zusammenhang stehen. Beachten Sie allerdings, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und Sie sich im Zweifel stets an einen ausgebildeten Fachmann wenden sollten.

Durch Anwalt oder Agentur checken lassen

Es ist durchaus empfehlenswert, die AGB durch einen Anwalt oder durch eine spezialisierte Agentur prüfen zu lassen. Experten haben das nötige Fachwissen, um sicherzustellen, dass die AGB einerseits ausreichend, aber auch rechtskonform ist und den Anforderungen gemäß §§ 305 ff BGB entsprechen. Dadurch können vor allem teure Rechtsstreitigkeiten oder rechtliche Unsicherheiten vermieden werden.

  • Anwalt: Die Kosten variieren je nach Komplexität und Umfang der AGB. Oft liegen die Kosten bei 500 bis 2.000 Euro.
  • Agentur: Viele spezialisierte Agenturen bieten Pakete an, die preislich zwischen 300 und 1.500 Euro liegen.

Theoretisch ist es natürlich möglich, sich die Kosten zu sparen, indem Sie Online-Generatoren für Ihre AGB verwenden. Alternativ kann auch ein AGB-Muster helfen, welches individuell an den eigenen Fall angepasst wird. Sowohl Generatoren als auch Vorlagen können aber keine Garantie auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit gewähren.

Gewährleistung

In den AGB im Elektrohandwerk müssen klare Regelungen zur Gewährleistung festgehalten werden.

  • Wie lange ist die Gewährleistungsfrist?
  • Welche Rechte hat der Kunde bei Mängeln?
  • Welche Pflichten haben Sie als Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung?

Im B2C-Bereich, also von Unternehmen zu Endverbraucher (Customer), beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre. Im B2B-Bereich (von Unternehmen zu Unternehmen) kann die Frist auch kürzer ausfallen und anderweitig vereinbart werden, darf aber gesetzlich nicht unter ein Jahr fallen. Relevante Paragrafen, die für das Elektrohandwerk in Bezug auf die Gewährleistung wichtig sind:

  • § 433 BGB: Dieses Gesetz regelt die grundlegenden Pflichten des Verkäufers und Käufers. Sie sind demnach verpflichtet, „die Sache“ frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern.
  • § 434 BGB: In diesem Paragrafen wird definiert, was Sachmängel sind. Das ist sehr wichtig für das Elektrohandwerk, da Sie in diesem Fall mit Ihren Kunden oft sehr präzise technische Spezifikationen und Funktionsweisen vereinbaren.
  • § 437 BGB: Dieser Paragraf beschreibt die Rechte des Käufers, wenn Sie eine mangelhafte Sache liefern sollten. Dazu gehören also Regelungen zur Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Außerdem relevant sind die §§ 438, 439, 440, 444, 445a sowie § 377 HGB, um die Verjährung der Mängelansprüche, Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz, Haftungsausschluss, Rückgriff und Untersuchungs- sowie Rügepflicht zu regeln. Hierzu relevante Paragrafen:

  • § 276 BGB: In diesem Gesetz wird die Verantwortlichkeit des Schuldners geklärt. Der Paragraf bestimmt, dass der Schuldner für Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet. Fahrlässigkeit wird dagegen in leicht und grob unterteilt, wobei grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in der AGB nicht ausgeschlossen werden können.
  • § 278 BGB: Hier werden die Verantwortlichkeiten für Dritte geregelt. Der Paragraf besagt, dass der Schuldner auch für das Verschulden derjenigen Person haftet, die er zur Erfüllung der Verbindlichkeit einsetzt, also zum Beispiel Mitarbeiter des Elektrobetriebs oder andere Subunternehmen.
  • § 309 Nr. 7 BGB: In diesem Paragraf geht es um Klauselverbote, die ohne Wertungsmöglichkeit unwirksam sind. Dazu gehört auch der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden.

Wichtig ist außerdem, dass bei Mängelansprüchen noch unterschieden wird, um welche Objekte es sich handelt. Laut § 438 BGB verjähren Mängelansprüche bei beweglichen Sachen nach zwei Jahren und bei Bauwerken nach fünf Jahren.

Haftungsbeschränkung

Bei der Haftungsbeschränkung sollten Sie durch Ihre AGB darauf achten, dass die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt ist. Für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist das natürlich nicht möglich. Die Haftung für Personenschäden darf nicht ausgeschlossen werden. Es ist außerdem wichtig, dass diese Klauseln in der AGB für das Elektrohandwerk klar und verständlich formuliert sind, damit sie im Streitfall auch wirksam sind.

Hinweispflicht

Sie sind im Elektrohandwerk und generell als unternehmerischer Betrieb verpflichtet, Kunden über die wesentlichen Punkte der AGB und deren Auswirkungen zu informieren. Das betrifft vor allem ungewöhnliche oder überraschende Klauseln, die für Ihre Kunden unerwartet sein könnten. Diese müssen ausdrücklich hervorgehoben werden, damit sie auch wirksam sind.

  • § 305c BGB: In diesem Paragraf werden besagte überraschende und mehrdeutige Klauseln thematisiert. Hier wird außerdem klar festgelegt, dass diese Art von Klauseln unwirksam sind in AGB, wenn sie Kunden benachteiligen.
  • § 312d BGB: Laut diesem Paragrafen sind Sie als Unternehmer verpflichtet, Verbraucher über das Widerrufsrecht und andere wesentliche Vertragsbedingungen zu informieren. Generell informiert dieser Paragraf über die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
  • § 311 BGB: Dieser Paragraf regelt die Pflichten zur Aufklärung und Information vor und bei Vertragsabschluss, damit Sie Ihrem Vertragspartner die wesentlichen Umstände mitteilen können. Es geht also um rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse.

FAQ zu den AGB im Elektrohandwerk

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zu den AGB im Elektrohandwerk zusammengefasst:

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Es ist allerdings sehr sinnvoll, die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar zu regeln – vor allem im Elektrohandwerk, da Sie sehr komplexe und technische Dienstleistungen erbringen.

Wenn in den AGB überraschende oder ungewöhnliche Klauseln enthalten sind, die einen Kunden unangemessen benachteiligt, dann sind sie laut § 305c BGB nicht gültig. Gleiches gilt auch für Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen oder missverständlich formuliert sind. AGB müssen einem Kunden außerdem vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden, sonst würden sie nicht als Bestandteil des Vertrags gelten.

Es ist zwar möglich, dass Sie einen AGB-Generator oder ein AGB-Muster verwenden, aber Sie sollten die AGB nicht einfach kopflos kopieren und nutzen. Stattdessen dient eine AGB-Vorlage für das Elektrohandwerk lediglich als Vorlage, die Sie individuell anpassen und am besten von einem Anwalt oder einer spezialisierten Agentur prüfen lassen sollten. So erhalten Sie absolute Rechtssicherheit.

Fazit

AGB sind heute aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Das gilt nicht nur für Online-Shops, sondern auch für Handwerker. Sowohl die Rechte und Pflichten werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, aber die AGB schaffen auch gleichzeitig Transparenz und Sicherheit für beide Seiten. Das minimiert auch das Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen. Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, im Elektrohandwerk AGB zu verwenden, aber empfehlenswert ist es auf jeden Fall. Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Anwalt erstellen lassen oder einen AGB-Generator oder AGB-Muster nutzen. Beachten Sie allerdings, dass diese individuell angepasst und im Idealfall auch von einem Anwalt geprüft werden sollten, damit Sie rechtlich abgesichert sind. Alternativ können Sie kostenpflichtige Muster oder Generatoren verwenden, die sich zwar immer noch nicht perfekt individualisieren lassen, aber auf dem neuesten rechtlichen Stand sein sollten.

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