Arbeitsschutzbelehrung im Handwerk – Vorlage

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, für einen angemessenen Arbeitsschutz zu sorgen, einschließlich der Analyse der Gefahrensituation und der Einführung von Schutzmaßnahmen. Ergänzend dazu sollte stets eine Arbeitsschutzbelehrung durchgeführt werden. Diese Schulung dient der Aufklärung über potenzielle Gefahren und präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz und kann Unfälle verhindern. Historisch betrachtet hat sich der Arbeitsschutz im Handwerk erheblich weiterentwickelt, was sich in deutlich gesunkenen Unfallzahlen widerspiegelt. Der Dekra Arbeitssicherheitsreport 2023 zeigt, dass Großbetriebe mit über 500 Beschäftigten 2021 die niedrigste Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle mit 17,7 Unfällen pro 1000 Arbeitnehmer verzeichneten. Im Gegensatz dazu haben kleinere Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern Nachholbedarf: Nur 46% führen regelmäßige Unterweisungen durch, 24% verzichten ganz darauf. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung der Arbeitsschutzbelehrung: Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeiter, senkt die unfallbedingten Ausfälle, erhöht ihre Zufriedenheit und Motivation und verbessert die Planbarkeit im Betrieb.

Inhalte einer Arbeitsschutzbelehrung

Die Inhalte der Arbeitsschutzbelehrung hängen vom jeweiligen Betrieb und der individuellen Situation vor Ort ab. Grundsätzlich sollte aber vermittelt werden, wie die Arbeitsmittel zu bedienen sind und was im Notfall zu tun ist. Zum Beispiel sollten Mitarbeiter in diesen Bereichen geschult werden:

  • Welche Fluchtwege gibt es im Betrieb?
  • Welches Verhalten ist im Brandfall vorgeschrieben?
  • Was ist hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstung zu beachten?
  • Wie kann sicher und hygienisch gearbeitet werden?
  • Was ist im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu beachten?
  • Welche Regeln gelten bei der Verwendung von Nutzfahrzeugen?
  • Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen sind im Notfall zu ergreifen?

Bitte beachten Sie auch: Es ist Ihre Pflicht gemäß § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" auch Ersthelfer im Betrieb zu haben.

Die Arbeitsschutzbelehrung ist als Ergänzung zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu verstehen und sollte vor allem dann durchgeführt werden, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird oder wenn neue Arbeitsmittel erstmalig zum Einsatz kommen. Zusätzlich sollte dies in einem regelmäßigen Turnus wiederholt werden und mindestens einmal im Jahr für alle Mitarbeiter erneut stattfinden.

Allgemeine Arbeitsschutz-Themen

Es gibt ein paar allgemeine Themen, die für nahezu jede Arbeitsschutzbelehrung von Bedeutung sind und die unabhängig von der Branche gelten. Sie sollten Teil jeder Unterweisung sein, können aber jeweils an die besonderen Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden:

  • Gefährdungsbeurteilung: Die Analyse der Gefahrensituation und das Einschätzen der Risiken wird vom Arbeitgeber durchgeführt und gilt als Grundlage für die Maßnahmen, die später in der Arbeitsschutzbelehrung vermittelt werden.
  • Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe: Die Arbeitnehmer sollten mit den Notfallplänen vertraut gemacht werden. Dabei sind verschiedene Szenarien wie der Brandfall, ein chemischer Unfall oder auch Amokläufe und Ähnliches zu beachten. Ergänzend müssen alle Angestellten über das richtige Verhalten bei Unfällen informiert werden.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Während der Unterweisung sollten Arbeitnehmer erfahren, wie lange die Schutzausrüstung getragen werden kann, bevor Sie entsorgt werden muss, wie sie zu warten ist und wie sie richtig angelegt wird.

Spezifische Arbeitsschutz-Themen für das Handwerk

In Abhängigkeit von der Branche spielen außerdem weitere Aspekte eine wichtige Rolle für die Arbeitsschutzbelehrung. Wenn Sie ein Unternehmen im Bereich Handwerk betreiben, sollten Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich über diese Punkte aufklären:

  • Umgang mit Werkzeugen und Maschinen: Erklären Sie Ihren Angestellten, wie die Arbeitsmittel zu behandeln und verwenden sind. Gehen Sie dabei auch auf Sicherheitsaspekte wie Notschalter ein und geben Sie Informationen zu den vorhandenen Risiken.
  • Arbeiten auf Gerüsten und Leitern: Vor allem das Arbeiten in der Höhe kann zu schweren und oft sogar tödlichen Unfällen führen. Legen Sie Regeln fest und weisen Sie die Mitarbeiter darauf hin, welche Sicherheitsausrüstung verpflichtend ist.
  • Umgang mit Gefahrstoffen: Im Rahmen einer Belehrung können Sie die geeignete Schutzbekleidung vorstellen und erklären. Auch die richtige Aufbewahrung der Gefahrstoffe sowie das Handling der Gefahrstoffbehälter spielen hier eine Rolle.

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Um den Überblick über Ihre Mitarbeiter zu behalten und sicherzustellen, dass alle eine Sicherheitsunterweisung absolviert haben, ist es von Vorteil, wenn Ihre eingesetzte Handwerkersoftware die Verwaltung von Mitarbeitern ermöglicht. Die Software Streit V.1 ist nicht nur bei Kalkulation, Angebots- und Rechnungsstellung sowie der gesamten Auftragsabwicklung ein professioneller Helfer, sondern verwaltet auch alle Kunden-, Lieferanten und Mitarbeiterdaten. Alle Dokumente und Daten sind digital archiviert, zudem können Termine und Daten für die Sicherheitsunterweisung hinterlegt werden. Sie sorgen damit, dass kein Termin versäumt wird und agieren rechts- und datenschutzkonform.

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Dokumentation und Vorlagen für die Arbeitsschutzunterweisung

Die Dokumentation der Arbeitsschutzunterweisung ist entscheidend zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Digitale Lösungen wie eine Software, Online-Plattformen und Excel-Listen bieten Vorteile gegenüber traditionellen Methoden. Sie ermöglichen:

  • zentrale Datenspeicherung
  • automatische Erinnerungen
  • schnelle Auswertung und Berichtserstellung
  • reduzierter Papierverbrauch und Platzbedarf
  • sicher (z.B. vor Wasserschäden) in einer Cloud gespeichert

Traditionelle Methoden umfassen Unterschriftenlisten, ausgedruckte Schulungsunterlagen und handschriftliche Notizen.
Unabhängig von der Methode sollten folgende Punkte erfasst werden:

  • Datum und Ort der Unterweisung 
  • Name des Unterweisenden
  • Namen der Teilnehmer
  • Inhalte der Unterweisung
  • Unterschriften oder digitale Bestätigungen

Die Wahl der Methode hängt von der Unternehmensgröße und den verfügbaren Ressourcen ab. Am besten ist es, alles digital zu verwalten. Wer die notwendigen Ressourcen jedoch nicht zur Verfügung hat, kann zunächst einiges analog erfassen und später digitalisieren. Langfristig ist es jedoch sinnvoll, sich darüber zu informieren, wie man das Büro papierlos gestalten kann.

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Die Dokumentation der Arbeitsschutzunterweisung sollte eine Reihe von wichtigen Eckdaten wie das Datum der Durchführung und natürlich die Inhalte der Unterweisung enthalten. Wir bieten Ihnen eine Vorlage mit allen notwendigen Angaben.

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Checkliste

Wie bereits erwähnt, können die Themen einer Arbeitsschutzbelehrung in Abhängigkeit vom Betrieb variieren. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Belehrungen:

Allgemeine Sicherheitsthemen:

  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen
  • Erste Hilfe (Standorte der Verbandkästen, Notrufnummern)
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Allgemeine Verhaltensvorschriften und Sicherheitsregeln

Arbeitsplatzbezogene Themen:

  • Gefährdungsbeurteilung des spezifischen Arbeitsplatzes
  • Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Gefahrstoffe und deren Handhabung
  • Ergonomisches Arbeiten
  • Hygiene, Hautschutz und Hautpflege

Spezielle Sicherheitsthemen:

  • Arbeiten in der Höhe oder auf Gerüsten
  • Umgang mit Flurförderfahrzeugen / Gabelstaplern
  • Heben und Tragen von Lasten
  • Lärmschutz
  • Gefahrguttransport

Gesundheitsschutz:

  • Suchtmittel am Arbeitsplatz
  • Pausenverhalten und Ernährung
  • Work-Life-Balance
  • Ausgleichssport und Entspannungsübungen

Organisatorisches:

  • Arbeitsschutzorganisation (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ersthelfer)
  • Meldepflichten und Dokumentation
  • Qualitätssicherung

Spezifische Themen (je nach Branche):

  • Infektionsschutz
  • Umgang mit Kunden oder Patienten
  • Ladungssicherung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Diese Checkliste deckt die wichtigsten Aspekte der Arbeitssicherheitsbelehrungen ab. Bitte beachten Sie, dass die genauen Inhalte der Unterweisungen von der spezifischen Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens abhängen und entsprechend angepasst werden sollten. Regelmäßige Wiederholungen und Aktualisierungen der Belehrungen sind gesetzlich vorgeschrieben und tragen wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei.

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Vorlagen-Bausteine für verschiedene Gewerke

Je nach Gewerk sind unterschiedliche Themen für die Arbeitsschutzbelehrung der Mitarbeiter von Bedeutung. Bedenken Sie, dass der Inhalt der Arbeitsschutzbelehrung stark variieren kann, da es immer darauf ankommt, welche Leistungen angeboten und durchgeführt werden. Deswegen sind die folgenden Vorlagen-Bausteine eher als Beispiele zu verstehen. Diese können Sie dann in die Allgemeine Vorlage einbinden und nach ihrer spezifischen Situation anpassen.

Bauhandwerk: Vorlage für die Arbeitsschutzbelehrung auf Baustellen

Beim Bauhandwerk kommt es immer darauf an, welche Arbeiten vor Ort durchgeführt werden. Dementsprechend müssen auch die Arbeitsschutzbelehrungen erfolgen. Mögliche Punkte in einer Unterweisung können diese sein:

  • Sicherheitsvorgaben für die Fahrt zur Baustelle (zum Beispiel Sicherung des Transportguts)
  • Anweisungen zur Montage (zum Beispiel bei Schalungssystemen)
  • Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung
  • Gefährdung durch elektrische Geräte
  • Arbeiten in der Höhe
  • Erste Hilfe und richtiges Verhalten bei Unfällen

Elektrohandwerk: Vorlage für den Umgang mit elektrischen Anlagen

Eine Arbeitsschutzbelehrung im Elektrohandwerk sollte unter anderem die folgenden Punkte enthalten:

  • Die Gefahren des elektrischen Stroms für den menschlichen Körper (Körperdurchströmung, Lichtbogen, elektrostatische Entladung, elektromagnetische Felder)
  • Gesetze und Normen
  • Die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik
  • Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung
  • Der richtige Umgang mit Werkzeugen und Arbeitsmitteln
  • Verhaltensregeln bei Unfällen
  • Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Metallhandwerk: Vorlage für den Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen

Auch im Metallhandwerk lauern eine Reihe von branchenspezifischen Gefahren. In einer Arbeitsschutzbelehrung sollten deswegen auch diese Inhalte auftauchen:

  • Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
  • Gefahren durch elektrischen Strom
  • Gefahrstoffe im Metallhandwerk (Kühlschmierstoffe, gefährliche Biostoffe)

Sicherheitsunterweisung für verschiedene Mitarbeiter und Branchen

Sicherheitsunterweisungen müssen in allen Branchen sowohl für neue als auch für bestehende Mitarbeiter durchgeführt werden. Wichtig ist, dass stets alle Angestellten auf dem neuesten Stand sind, die Notfallpläne kennen und wissen, welche potenziellen Gefahren herrschen.

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Erstunterweisung neuer Mitarbeiter

Neue Mitarbeiter müssen erst einmal mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut gemacht werden, die Regeln und Notfallpläne kennenlernen und in die Handhabung der Arbeitsmittel eingeführt werden. Sie sollten also stets einer Einführung und Grundschulung unterzogen werden, und zwar auch dann, wenn gerade keine sich wiederholende Arbeitsschutzbelehrung stattfindet. Auch wenn Mitarbeiter innerhalb eines Betriebes den Bereich wechseln oder kurzfristig eine Aushilfe eingestellt wird, muss eine Unterweisung stattfinden.

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Regelmäßige Unterweisungen für bestehende Mitarbeiter

Zusätzlich zu der einmaligen Grundschulung sollte in einem regelmäßigen Turnus eine Auffrischung der Kenntnisse durch eine sich wiederholende Unterweisung stattfinden. Diese sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Bei Jugendlichen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Demzufolge müssen die Unterweisungen sogar zweimal im Jahr, also halbjährlich, stattfinden. Außerordentliche Arbeitsschutzbelehrungen müssen angeordnet werden, wenn eine Anpassung an neue Gefahrenquellen notwendig ist, weil zum Beispiel ein neuer Gefahrstoff oder andere Arbeitsmittel zum Einsatz kommen.

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Spezifische Gefahrenunterweisungen je nach Gewerk

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die individuellen Gefahren in Ihrem Betrieb zu ermitteln und Ihre Angestellten entsprechend zu unterweisen. In Abhängigkeit vom Gewerk können sich die Gefahrenunterweisungen deswegen stark voneinander unterscheiden:

  • Bauhandwerk (Maurer, Zimmerer): Maurer und Zimmer sollten Ihr Werkzeug richtig bedienen können und darüber aufgeklärt werden, wie sie möglichst sicher in großen Höhen arbeiten können.
  • Elektrohandwerk: Beim Arbeiten mit elektrischem Strom spielt vor allem die Gefährdung für den menschlichen Körper eine wichtige Rolle. Angestellte sollten über die Risiken aufgeklärt werden und Anweisungen zum sicheren Arbeiten bekommen.
  • Metallhandwerk: Im Metallhandwerk müssen die Handwerker unbedingt den Umgang mit Fräs- und Bohrmaschinen erlernen und wissen, wie sie sicher bedient werden. Auch eine Einweisung in den Umgang mit Gefahrstoffen ist von Bedeutung.
  • Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik: Mitarbeiter sollten über die Gefahren von Gasexplosionen oder Stromschlägen informiert und in den sicheren Umgang mit den Werkzeugen eingewiesen werden.
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Sicherheitsunterweisung von Auszubildenden

Auszubildende haben ein besonders hohes Risiko für Arbeitsunfälle, da sie sich mit den Arbeitsabläufen noch nicht so gut auskennen wie Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung. Zu den häufigsten Ursachen für Unfälle gehören mangelnde Berufserfahrung und die fehlerhafte Einschätzung von Gefahren. Je nach Alter greift das Jugendschutzgesetz (zwischen 15 und 18 Jahren) oder das Arbeitsschutzgesetz. Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn der Ausbildung sowie bei Änderungen der Arbeitsbedingungen über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen werden. Anschließend erfolgt eine halbjährliche Unterweisung.

Empfehlung: Mit digitalem Kalender arbeiten

Für Handwerker bietet ein digitaler Kalender viele Vorteile, wie einfache Terminänderungen und eine geringeres Risiko, wichtige Termine zu vergessen. Noch effizienter ist eine Handwerkersoftware mit integriertem Kalender wie Streit V.1. Diese ermöglicht den direkten Zugriff auf relevante Daten zu jedem Termin, mobilen Zugang zu wichtigen Dokumenten wie Arbeitssicherheitsunterweisungen und schnellen Abruf von Baustelleninformationen vor Ort beim Kunden. Mit einer solchen Lösung haben Handwerker alle benötigten Informationen stets griffbereit und können flexibel auf Änderungen reagieren. Die Terminplanung ist transparent und überall einsehbar.

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Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen für die Arbeitsschutzbelehrung bilden verschiedene Gesetzestexte. Von Bedeutung sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Gesetzliche Anforderungen an Arbeitsschutzbelehrungen

Als Unternehmer und Arbeitgeber sollten Sie sich mit den folgenden Gesetzen und Vorschriften vertraut machen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): In § 12 des Arbeitsschutzgesetzes ist geklärt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Angestellten über die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie über den Gesundheitsschutz zu unterweisen. Des Weiteren wird darin geregelt, in welchen Fällen die Belehrung durchgeführt werden muss.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Verordnung beschäftigt sich mit der Gefährdungsbeurteilung und den passenden Schutzmaßnahmen sowie mit den Anforderungen an die Arbeitsmittel und dem Umgang mit Unfällen und Betriebsstörungen.
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Auch in den Unfallverhütungsvorschriften geht es um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen.

Wer darf eine Belehrung durchführen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter zu sorgen und dementsprechend erst einmal auch derjenige, der sie durchführen muss. Er kann diese Pflicht aber auf andere Personen übertragen. Diese müssen jedoch über die notwendige Fachkenntnis verfügen.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen die Belehrungen in regelmäßigen Abständen wiederholen. Sie sollten mindestens einmal jährlich stattfinden. Darüber hinaus sind sie zur Dokumentation der Unterweisungen verpflichtet. Dafür können Sie gerne einen Blick auf unsere Vorlagen werfen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Arbeitgeber, die sich nicht an die Pflicht zu den regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter halten, müssen damit rechnen, dass es im Fall eines Arbeitsunfalls zu einem Schadensersatzanspruch kommt. Je nachdem, welche Folgen der Unfall hatte und ob er zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt hat, können die daraus resultierenden Kosten sehr hoch ausfallen. Bedenken Sie dabei unbedingt, dass Sie gegebenenfalls sogar persönlich haftbar gemacht werden können. In diesem Fall müssten Sie mit Ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden aufkommen.

Praktische Tipps zur Durchführung der Gefahrenunterweisung

Für einen reibungslosen Ablauf der Gefahrenunterweisung sollten Zeitpunkt, Durchführung und Methoden genau geplant werden.

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Vorbereitung und Planung

Legen Sie zunächst fest, in welchen Abständen die Sicherheitsunterweisung stattfinden soll. Manchmal kann es besser sein, sie häufiger als einmal im Jahr stattfinden zu lassen. Das sollten Sie vor allem dann tun, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Mitarbeiter die regelmäßigen Auffrischungen benötigen. Die Unterweisungen müssen während der Arbeitszeit stattfinden, sollten aber am besten zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, an dem die Mitarbeiter noch aufnahmefähig sind. Direkt zu Arbeitsbeginn haben sie meist noch ausreichend Kapazitäten, um die Informationen aufzunehmen. Außerdem sollte die Unterweisung nicht länger als eine halbe Stunde dauern. Danach nimmt die Konzentration nämlich deutlich ab.

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Durchführung

Bei der Durchführung der Unterweisung haben Sie relativ viele Freiheiten. Vielleicht können Ihnen die folgenden Punkte weiterhelfen:

  • Methoden und Medien: Nutzen Sie Präsentationen und Videos, um die Inhalte der Unterweisung möglichst verständlich und zugänglich zu vermitteln. Auch praktische Übungen können dabei helfen, bestimmte Sachverhalte zu erklären. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet auch einige Videos zum Thema Arbeitssicherheit auf YouTube an.
  • Einbindung der Mitarbeiter: Fragen Sie die Mitarbeiter nach Gefahrenquellen und Lösungsvorschlägen.
  • Checklisten und Protokolle: Bereiten Sie anschauliche Checklisten vor und lassen Sie ein Protokoll der Unterweisung anfertigen, sodass die Mitarbeiter später etwas in der Hand haben, auf das sie bei Unsicherheiten zurückgreifen können. Des Weiteren können Sie diese Inhalte für die Nachbereitung und Dokumentation verwenden.
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Nachbereitung und Dokumentation

  • Feedback und Verbesserungen: Gerne können Sie Ihre Mitarbeiter nach Feedback fragen, damit Sie beim nächsten Mal eine noch bessere Unterweisung durchführen können.
  • Archivierung der Belehrungsdokumente: Da Sie die Dokumentation der Unterweisung als Nachweis aufheben müssen, sollten Sie diese nach der Durchführung unbedingt ordnungsgemäß archivieren. Sofern die Dokumentation in digitaler Form vorliegt, können Sie das beispielsweise in der Cloud tun.
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Unterweisungsnachweis

Ein Unterweisungsnachweis für Arbeitssicherheitsunterweisungen ist ein wichtiges Dokument im Arbeitsschutz. Es belegt, dass Mitarbeiter über Sicherheitsmaßnahmen und potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informiert wurden. Dieser Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls, da er zeigt, dass der Arbeitgeber seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist. Regelmäßige Aktualisierungen und Wiederholungen der Unterweisungen sind notwendig, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und das Bewusstsein der Mitarbeiter für Arbeitssicherheit zu schärfen.

FAQ zur Arbeitsschutzbelehrung im Handwerk

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zur Arbeitsschutzbelehrung im Handwerk zusammengefasst:

Arbeitsschutzbelehrungen müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Unterweisungen notwendig, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, ein Arbeitnehmer in einen anderen Bereich des Betriebs wechselt oder wenn neue Arbeitsmittel eingeführt werden und sich die Gefahrensituation aufgrund dessen verändert. Sollten Jugendliche in dem Betrieb arbeiten, müssen sie sogar halbjährlich neu unterwiesen werden.

Die Belehrung muss durch eine Person mit ausreichender Fachkenntnis durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Belehrung liegt jedoch in der Pflicht des Unternehmers.

Wenn Änderungen im Arbeitsschutzgesetz in Kraft treten, müssen sich Unternehmen natürlich darauf einstellen und gegebenenfalls eine neue Gefährdungsbeurteilung durchführen. Des Weiteren sollten Sie überprüfen, ob Ihre bisherigen Schutzmaßnahmen den neuen Regelungen entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist, sind diese anzupassen und in einer Unterweisung auch den Mitarbeitern mitzuteilen. Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Fazit

Für Arbeitgeber sind Sicherheitsunterweisungen am Arbeitsplatz aus verschiedenen Gründen von Bedeutung. Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Pflicht zur Belehrung der Arbeitnehmer. Zum anderen verringern Sie damit das Risiko von unfallbedingtem Personalausfall und darauffolgenden Problemen im Betriebsablauf. Auch die Mitarbeiterzufriedenheit wächst, da sie sich gut aufgehoben und sicher fühlen. Sie profitieren also direkt auf mehrfacher Ebene, wenn Sie sich um eine ordnungsgemäße Arbeitsschutzbelehrung kümmern. Vergessen Sie dabei nicht die Pflicht zur Dokumentation. Sie wird insbesondere im Fall eines Unfalls wichtig, da Sie damit nachweisen können, dass Sie die Belehrungen regelmäßig durchgeführt haben.

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