Wichtige Gesetzesänderungen in 2025
Das müssen Handwerker wissen

Das Jahr 2025 bringt für Handwerker zahlreiche Veränderungen mit sich – und die sind nicht nur spannend, sondern auch entscheidend! Steigende Mindestlöhne und neue Regeln für Ausbildungsvergütungen beeinflussen die Personalplanung, während die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung und Änderungen bei der Grundsteuer den Verwaltungsaufwand neu definieren. Zusätzlich sorgen steuerliche Entlastungen wie die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Belege und neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen für finanzielle Vorteile.

Was bedeuten diese Neuerungen konkret für Ihren Betrieb? Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie gut vorbereitet ins neue Jahr starten können!

Inhalt:

Änderungen beim Thema Gehalt

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Gesetzlicher Mindestlohn

Steigt auf 12,82 Euro pro Stunde (+3,4 % gegenüber dem Vorjahr). Dadurch wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat angehoben. Grundlage ist das Mindestlohngesetz und die Empfehlungen der Mindestlohnkommission.

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Bauhauptgewerbe

Ab 1. April 2025 erfolgt eine Lohnerhöhung um 4,2 % im Westen und 5 % im Osten. Dieser Tarifabschluss gilt bis März 2026 und beinhaltet auch eine Inflationsausgleichsprämie von 450 Euro.

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Elektrohandwerk

Der Branchenmindestlohn wird auf 14,41 Euro pro Stunde erhöht. Diese Regelung gilt bundesweit sowohl für Gesellen als auch Helfer.

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Dachdeckerhandwerk

Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2025:

  • Ungelernte Kräfte: 14,35 Euro pro Stunde
  • Gesellen/Gesellinnen: 16,00 Euro pro Stunde
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Mindestausbildungsvergütung

Für Auszubildende, die ihre Lehre 2025 beginnen, gelten neue Sätze:

  • 1. Ausbildungsjahr: 682 Euro (+4,7 %)
  • 2. Ausbildungsjahr: 805 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 921 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 955 Euro (bei 3,5-jährigen Ausbildungen)

Wichtig: Ausbildungsvergütungen in tarifgebundenen Betrieben dürfen nicht unter den tariflichen Sätzen liegen. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die branchenüblichen Vergütungen um maximal 20 % unterschreiten.

Steuern, Regularien und Preisänderungen

Grundfreibetrag

Steigt auf 12.096 Euro (+312 Euro). Ziel ist die steuerliche Freistellung des Existenzminimums und ein Ausgleich der kalten Progression.

Neue Grundsteuer

Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach aktuellen Immobilienwerten berechnet. Die Formel lautet:
Immobilienwert x Steuermesszahl x Hebesatz
Die Steuermesszahl für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt 0,31‰.

Gefahrstoffverordnung

Neue Regelungen für den Umgang mit Asbest und anderen krebserregenden Stoffen, darunter:

  • Einführung eines risikobasierten Maßnahmenkonzepts mit drei Risikobereichen:
    • Geringes Risiko: < 10.000 Fasern/m³ (grün)
    • Mittleres Risiko: < 100.000 Fasern/m³ (gelb)
    • Hohes Risiko: > 100.000 Fasern/m³ (rot)
  • Keine Unterscheidung zwischen schwach- und fest gebundenem Asbest.
  • Strenge Anforderungen für Tätigkeiten im roten Risikobereich.

Postgesetz

Änderungen ab 2025:

  • Zustelldauer: 95 % der Briefe müssen innerhalb von drei statt zwei Tagen zugestellt werden.
  • Portoerhöhungen:
    • Standardbrief: 95 Cent
    • Postkarte: 85 Cent
    • Kompaktbrief: 1,10 Euro
    • Großbrief: 1,80 Euro
    • Maxibrief: 2,90 Euro

Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat per Verordnung die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate verlängert. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Förderungen und Finanzielle Erleichterungen ab 2025

Ab 2025 treten finanzielle Erleichterungen in Kraft, die Bürokratie abbauen und Investitionen fördern, darunter verkürzte Aufbewahrungsfristen, degressive Abschreibungen und steuerfreie Photovoltaikanlagen.

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Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird ab 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt.

  • Betrifft: Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine, Verträge, Kontoauszüge, Lohnabrechnungen.
  • Belege bis einschließlich 2016 können ab 2025 vernichtet werden.
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Degressive Abschreibung

Fortführung und Erweiterung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:

  • Gültig für Anschaffungen zwischen 31. März 2024 und 1. Januar 2025.
  • Abschreibungssatz: 2,5-fache der linearen Abschreibung, max. 25%.
  • Gilt bis 2028, auf den Restbuchwert des Vorjahres anwendbar.
  • Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung bleibt.
    Ziel: Investitionen fördern und Liquidität verbessern.
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Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Ab 2025 steuerfrei für Anlagen bis 30 kWp, unabhängig von der Gebäudeart:

  • Gilt für Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
  • Voraussetzungen:
    • Max. 30 kWp Leistung.
    • Installation auf Wohngebäuden oder in der Nähe.
    • Keine gewerbliche Nutzung.
  • Bei Mehrfamilienhäusern: max. 15 kWp pro Wohneinheit.
  • Ziel: Installation von Photovoltaikanlagen erleichtern und Bürokratie abbauen.

Tipp: Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung im Handwerk

Sie beschäftigen Sie gerade mit dem Thema Digitalisierung und Wechsel Ihrer Handwerkersoftware? Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern. Erhalten Sie Subventionen und zinsgünstige Kredite im Zuge der Digitalisierung Ihres Büros.

Mehr zur Förderung

Änderungen in Digitalisierung und Technologie

Digital abrufbare Steuerbescheide

Steuerbescheide werden standardmäßig digital bereitgestellt, besonders für Elster-Nutzer. Papierbescheide sind nur auf Antrag erhältlich. Steuerzahler werden bei Bereitstellung elektronisch informiert.

Digitaler Arbeitsvertrag

Unbefristete Arbeitsverträge können ab 2025 vollständig digital abgeschlossen werden. Ein Nachweis auf Papier oder qualifizierte Signatur ist nicht mehr nötig. Befristete Verträge sind von der Regelung ausgenommen.

Kleinunternehmerregelung

Ab 2025:

  • Umsatzgrenze im Vorjahr: 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro).
  • Im laufenden Jahr: bis 100.000 Euro Umsatz bleibt der Status erhalten.
  • Überschreitungen führen zum Wechsel zur Regelbesteuerung.
  • Neugründer eines Kleingewerbes starten automatisch als Kleinunternehmer.

Support-Ende für Windows 10

Microsoft beendet den Windows 10-Support am 14. Oktober 2025.

  • Keine Updates oder Sicherheitspatches mehr.
  • Kostenpflichtige Extended Security Updates (ESU): 30 USD/Jahr für Privatnutzer.

Büro mit Handwerkersoftware organisieren

Die Digitalisierung im Büro wird durch die STREIT Handwerkersoftware optimal unterstützt – und das nicht nur dort: Auch die Baustelle wird dank passender Apps nahtlos integriert. Die Software bietet eine umfassende Lösung für das Handwerk, mit Funktionen wie Auftragsabwicklung, Projektbearbeitung, Kalkulation, Rechnungsstellung, Angebotserstellung, digitalem Einkauf und Zeiterfassung. Dank integrierter Schnittstellen, etwa für E-Rechnungen (ZUGFeRD und XRechnung), und persönlichem Support inklusive Schulungsangeboten sorgt STREIT für effiziente Abläufe und eine zukunftssichere Digitalisierung Ihres Unternehmens.

Mehr zur Handwerkersoftware

E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich verpflichtend. Unternehmen müssen ab diesem Datum E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und austauschen können. Für die Ausstellung gibt es eine Übergangsregelung bis Ende 2026, doch die Anforderungen an den Empfang gelten sofort.

Die STREIT Handwerkersoftware erfüllt alle Anforderungen der neuen E-Rechnungspflicht und unterstützt Formate wie ZUGFeRD und XRechnung, sodass Unternehmen rechtlich abgesichert und effizient arbeiten können.

Mehr zur E-Rechnungspflicht

Echtzeitüberweisungen

  • Ab 9. Januar 2025: Keine Gebühren für eingehende Sofortüberweisungen.
  • Ab 9. Oktober 2025: Wegfall von Gebühren auch für ausgehende Überweisungen.

Anerkennung von Berufserfahrung

Berufsvalidierungsverfahren: Ab Januar 2025 können Personen ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss ihre Fähigkeiten offiziell anerkennen lassen.

Kernpunkte:

  • Zielgruppe: Berufstätige ab 25 Jahren ohne Abschluss.
  • Voraussetzung: Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im angestrebten Berufsfeld.
  • Verfahren: Kombination aus praktischen und theoretischen Prüfungen.
  • Ziel: Gleichstellung mit formal qualifizierten Fachkräften.
  • Nutzen: Bessere Arbeitsmarktchancen und Verdienstmöglichkeiten.

Das Verfahren soll den Fachkräftemangel lindern und Quereinsteigern eine zweite Chance bieten.

Bürokratie einfach erledigt mit richtiger Bürosoftware

Wir empfehlen, alle Unterlagen zu Ihrem Betrieb und Ihren Mitarbeitern, digital und zentral an einem Ort zu speichern und Abläufe per Software zu erledigen. Die STREIT Handwerkersoftware ist eine umfassende Lösung für alle Anforderungen.

Sie ermöglicht eine revisionssichere digitale Archivierung, das Erstellen von Rechnungen und Angeboten, die Kalkulation von Projekten mit einer individuellen Artikeldatenbank und die effiziente Verwaltung Ihrer Buchhaltung.

Dank der passenden Apps können Sie zudem mobil auf der Baustelle oder beim Kunden arbeiten. So behalten Sie immer den Überblick und optimieren Ihre Arbeitsprozesse – vom Büro bis zur Baustelle.

Mehr zur Bürosoftware

Sonstige Änderungen in 2025

Ab 1. Januar 2025 sind elektronische Kassensysteme verpflichtend beim Finanzamt zu melden. Für Anschaffungen vor dem 1. Juli 2025 gilt eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2025.

Der verpflichtende Einbau betrifft Haushalte und Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 6.000–100.000 kWh/Jahr sowie für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW Leistung.

Steigt von 45 auf 55 Euro/Tonne, um Emissionen zu senken und umweltfreundliche Alternativen zu fördern.

Ab 28. Juni 2025 müssen Unternehmen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten, auch digital. Dies umfasst Websites und Apps, die ohne Einschränkungen nutzbar sein müssen. Für einige Produkte gelten Übergangsfristen.

Ab 2025 wird der maximale Förderbetrag des Weiterbildungsstipendiums auf 9.135 Euro über drei Jahre erhöht, um junge Fachkräfte bei ihrer beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Das Deutschlandticket wird ab dem 1. Januar 2025 von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat erhöht, um den öffentlichen Nahverkehr zu finanzieren.

Bis zu 4.800 Euro pro Kind und Jahr sind absetzbar (+800 Euro).

Wird um 15 % erhöht, um gestiegene Wohnkosten auszugleichen.

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 %, um die Finanzierung der Pflegeleistungen zu sichern.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 73.800 Euro jährlich angehoben.

Ab 2025 steigen die Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 1.174,16 Euro monatlich für Versicherte ohne Kinder und auf 1.141,09 Euro für Versicherte mit Kindern. Der Zusatzbeitrag wird voraussichtlich um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte erhöht.

Steigen auf 66.150 Euro für die Kranken-/Pflegeversicherung und 8.050 Euro für die Rentenversicherung.

Erhöhung um 3,5 % ab Juli 2025.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt das Kindergeld um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind. Zudem wird der Kinderfreibetrag von 6.384 Euro auf 6.612 Euro angehoben, was vor allem Familien mit höheren Einkommen zugutekommt.

Fazit

Ab 2025 stehen für Handwerker zahlreiche Änderungen an, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Wichtige Neuerungen betreffen die Mindestlöhne, die Grundsteuer, die E-Rechnungspflicht sowie steuerliche Erleichterungen wie verkürzte Aufbewahrungsfristen. Zusätzlich gibt es Veränderungen bei der Digitalisierung, wie die digitale Abwicklung von Arbeitsverträgen. Es wird wichtig sein, diese Anpassungen frühzeitig zu integrieren, um von den Vorteilen der neuen Regelungen zu profitieren und den bürokratischen Aufwand zu minimieren.

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