AfA-Tabellen im Handwerk: Nutzungsdauer,
Abschreibung & Beispiele 2026

Ein Heizungsinstallateur kauft 2026 eine Hebebühne für 12.500 € netto. Sofort abschreiben oder verteilen? Die AfA-Tabellen geben die Nutzungsdauer vor und regeln die Abschreibung von Investitionen wie die Abschreibung von Investitionen wie Maschinen, Fahrzeugen oder Bürotechnik.

Was ist die AfA-Tabelle?

Die Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung, also die steuerlich anerkannte Wertminderung eines Anlageguts. Rechtsgrundlage ist § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer einen Transporter für 30.000 Euro anschafft, verteilt den Aufwand auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Beim Transporter sind das demnach neun Jahre.

Die AfA-Tabellen liefern für hunderte Wirtschaftsgüter eine festgelegte Nutzungsdauer. Herausgeber ist das Bundesfinanzministerium. Rechtlich verbindlich sind sie nicht, allerdings orientieren sich Finanzämter und Gerichte daran. Wer von dieser Dauer abweichen will, muss eine kürzere Nutzungsdauer plausibel nachweisen können.

Gut zu wissen: Steht ein Anlagegut nicht in der Tabelle, schätzt der Betrieb die Nutzungsdauer selbst. Er orientiert sich dabei an vergleichbaren Gütern.

AfA-Tabelle 2026 im Überblick

Das BMF veröffentlicht zwei Arten von Tabellen. Die AfA-Tabelle AV (Allgemein Verwendbare Anlagegüter) gilt branchenübergreifend für Wirtschaftsgüter, die in jedem Betrieb vorkommen. Dazu gehören zum Beispiel Büromöbel, Computer oder Pkw. Daneben existieren rund 90 Branchentabellen mit abweichenden oder ergänzenden Nutzungsdauern.

Wichtige Regel: Steht ein Wirtschaftsgut in beiden Tabellen, hat die Branchentabelle Vorrang. Das gilt, sofern der Betrieb dem entsprechenden Wirtschaftszweig angehört.

AfA-Tabelle AV 90 Branchentabellen

AfA-Tabellen in verschiedenen Handwerks-Branchen

Ein Gerüstbauer, ein Galabauer und ein Maler arbeiten beispielsweise mit unterschiedlichem Equipment. Die Finanzverwaltung hat dafür jeweils eigene Tabellen erstellt. Vier Branchentabellen sind für Handwerksbetriebe aber allgemein besonders relevant.

AfA-Tabelle für das Baugewerbe

Die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Baugewerbe“ gilt für Hoch-, Tief-, Wasser-, Brunnen- und Straßenbau sowie für Fertigteilbauten aus Beton oder Holz. Beispielhafte Werte:

AnlagegutNutzungsdauerLinearer AfA-Satz
Hydraulikbagger bis 35 kW Motorleistung5 Jahre20 %
Hydraulikbagger ab 36 kW Motorleistung7 Jahre14 %
Baukompressor mit Verbrennungsmotor6 Jahre17 %
Trommelmischer ab 250 l8 Jahre12 %
Leichtmetallgerüst inkl. Rahmentafeln5 Jahre20 %
Bauwagen8 Jahre12 %
Baucontainer10 Jahre10 %

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Baugewerbe“

 

AfA-Tabelle für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“ liefert Galabauern praxisnahe Werte, zu denen auch der lineare AfA-Satz gehört:

AnlagegutNutzungsdauerLinearer AfA-Satz
Radlader, Baggerlader, Kompaktlader4 Jahre25 %
Hydraulikbagger bis 0,5 m³ Löffelinhalt5 Jahre20 %
Vibrationswalzen (dynamisch)4 Jahre25 %
Statische Walzen10 Jahre10 %
Verlegemaschine für Verbundsteinpflaster4 Jahre25 %
Bauzaun3 Jahre33,3 %

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“

 

Auch in der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Maler- und Lackiererhandwerk“ sind sowohl die Nutzungsdauer als auch der lineare AfA-Satz enthalten. Berücksichtigt werden hier beispielsweise Belastungen wie Nässe, Staub und Lösungsmittel.

AnlagegutNutzungsdauerLinearer AfA-Satz
Airless-/Hochdruck-Spritzgerät5 Jahre20 %
Hochdruckreiniger (Kalt-/Heißwasser/Dampf)5 Jahre20 %
Tapetenentferngerät mit elektrischer Beheizung3 Jahre33,3 %
Hydraulische Hebebühne (auf Fahrzeug montiert, ohne Fahrzeug)8 Jahre12 %
Hubgelenkbühne (Sky-Lift)6 Jahre17 %
Material-/Gerüstaufzug5 Jahre20 %
Bodenschleifmaschine5 Jahre20 %

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Maler- und Lackiererhandwerk“

 

In die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser- und Betonbau“ fallen Spezialbetriebe im Tief- und Wasserbau. Da viele dieser Maschinen unter extremer Beanspruchung arbeiten, fallen Nutzungsdauern oft kürzer aus als in der allgemeinen Tabelle. Auch der lineare AfA-Satz wird hier gelistet:

AnlagegutNutzungsdauerLinearer AfA-Satz
Siloanlagen aus Beton15 Jahre7 %
Drahtseilbahnen mit Eisenstützen20 Jahre5 %
Pumpen aller Art im Steinbruch und in den Brecheranlagen6 Jahre17 %
Anschlussgleise25 Jahre4 %
Bohrhämmer und Steinbruch-Werkzeuge2 Jahre50 %
Gesteinsbohrmaschinen3 Jahre33 %

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser- und Betonbau“

 

Die wichtigsten Güter im Handwerk und ihre Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle

Die folgende Übersicht fasst einige typische Anschaffungen eines Handwerksbetriebs aus der AfA-Tabelle AV zusammen.

GutNutzungsdauerFundstelle / Hinweis
Drucker3 JahreAV 6.14.3.2
Monitor

7 Jahre

1 Jahr

AV 6.14.4 (7 Jahre)

BMF 2022 (1 Jahr)

Computer/Notebooks/Laptop

3 Jahre

1 Jahr

AV 6.14.3.2 (3 Jahre)

BMF 2022 (1 Jahr)

Büromöbel (z. B. Schreibtisch)13 JahreAV 6.15
Bohrmaschine

Stationär: 16 Jahre

Mobil: 8 Jahre

AV 5.3
Säge jeder Art

Stationär: 14 Jahre

Mobil: 8 Jahre

AV 5.14
Messgerät (z. B. Vermessungsgeräte)

Elektronisch: 8 Jahre

Mechanisch: 12 Jahre

AV 3.3.5
Kompressor14 JahreAV 3.1.8
Sonstige Beförderungsmittel (z. B. Gabelstapler und Hubwagen)8 JahreAV 4.5
Gerüst, Hebebühne

Stationär: 15 Jahre

Mobil: 11 Jahre

AV 3.4.4
Zaunanlage (Umzäunungen)

Aus Holz: 5 Jahre

Sonstige: 17 Jahre

AV 2.3
Photovoltaikanlage20 JahreAV 3.1.6
Personenkraftwagen und Kombiwagen6 JahreAV 4.2.1
Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper9 JahreAV 4.2.3
Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten11 JahreAV 4.2.6
Traktoren und Schlepper12 JahreAV 4.2.4
Rasenmäher9 JahreAV 7.10
Maschinen (z. B. Kehrmaschine)9 JahreAV 7.2.6
Kommunikationsendgerät (z. B. Telefon, Handys)

Allgemein: 8 Jahre

Mobilfunkendgeräte: 5 Jahre

AV 6.13.2
Präsentationsgeräte, Datensichtgeräte (z. B. Beamer)8 JahreAV 6.14.6

Je nach Betrieb können weitere, typische Güter angeschafft werden. In der Baubranche sind es häufig auch Kleingeräte wie Akkuschrauber und Co. Diese werden oftmals (bis zu einem Betrag bis 800 Euro) sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben. Einige Güter sind zudem auch nicht in der allgemeinen Liste zu finden.

Es kommt hier teilweise auch darauf an, wie sie verwendet werden. Wer beispielsweise für eine Bäckerei einen Kaffeevollautomaten anschafft, könnte diesen über acht Jahre abschreiben (Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen). Auch ein Blick auf ähnliche Gerätearten (z. B. Mikrowellengeräte mit acht Jahren) kann hilfreich sein, um eine Einschätzung zu erhalten. Bei Fahrzeugen kann dagegen sogar die Zulassung relevant sein für die Einstufung (vor allem bei einem Transporter, welcher Fahrzeugklasse dieser zugeschrieben ist).

Außerdem gibt es noch immaterielle Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Software. Die klassische Nutzungsdauer sind drei bis fünf Jahre, wobei seit 2022 aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung auch hier eine Abschreibung innerhalb eines Jahres möglich ist.

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AfA verstehen: So nutzen Sie Abschreibungstabellen im Handwerk richtig

Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlageguts werden auf die Nutzungsdauer verteilt. Die jährliche Abschreibung mindert dabei den durchschnittlicher Gewinn eines Handwerksbetriebs. Eine Kreissäge für 4.000 Euro mit acht Jahren Nutzungsdauer ergibt daher beispielsweise linear 500 Euro pro Jahr. Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau abgeschrieben. Das bedeutet, wer im Mai kauft, setzt 8/12 der Jahres-AfA an.

Bedeutung für Handwerksbetriebe

Die korrekte Abschreibung beeinflusst insgesamt drei Bereiche:

Gerade bei kapitalintensiven Investitionen wie Hebebühnen oder Werkstattausstattung wirkt sich die gewählte Methode zudem spürbar auf die Liquidität im Handwerk aus.

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Gewinn:

Höhere Abschreibungen senken den ausgewiesenen Gewinn.

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Steuerlast:

Weniger Gewinn bedeutet weniger Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

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Liquiditätsplanung:

Spätere Steuerzahlungen verschaffen Betrieben einen finanziellen Spielraum.

Lineare vs. degressive Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung verteilt der Betrieb die Kosten gleichmäßig. Eine Hebebühne für 12.000 Euro mit acht Jahren Nutzungsdauer ergibt demnach 1.500 Euro pro Jahr. Bei der degressiven Abschreibung rechnet der Betrieb mit einem festen Prozentsatz auf den Restbuchwert. Im ersten Jahr fällt sie daher am höchsten aus.

Seit dem Investitions-Sofortprogramm gilt die degressive Methode wieder. Für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 sind bis zu 30 Prozent pro Jahr möglich, laut § 7 Abs. 2 EStG allerdings höchstens das Dreifache des linearen Satzes. Die degressive AfA bringt in den Anfangsjahren mehr Liquidität. Das lohnt sich vor allem für teure Maschinen mit hohem Anfangswertverlust. Ein Wechsel auf linear ist auch möglich, sobald der lineare Restwert höher abschreibbar wäre.

Fahrzeuge im Handwerk richtig abschreiben

Fahrzeuge gehören zu den wertintensivsten Anschaffungen im Handwerk. Das gilt für den Pkw des Geschäftsführers genauso wie für den Pritschenwagen des Dachdeckers. Die richtige Abschreibung schont daher definitiv die Kasse.

Abschreibung von Auto und Transporter

Pkws (also Handwerker Autos) werden über sechs Jahre linear mit 17 % abgeschrieben, im Anschaffungsjahr sogar monatsgenau. Bei betrieblicher Nutzung über 50 % gehört das Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Privatanteil wird über die 1-%-Regelung oder ein Fahrtenbuch ermittelt. Beim Leasing zählen die Raten direkt als Betriebsausgabe

Es gibt allerdings eine E-Auto-Sonderregel 2026. Reine Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen profitieren hierbei von einer Sonder-AfA. Im ersten Jahr lassen sich bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Die Bruttolistenpreis-Grenze für die 0,25-%-Regelung wurde auf 100.000 Euro angehoben. Damit handelt es sich um einen doppelten Steuervorteil für Elektroautos im Handwerk.

Nutzungsdauer von Lkw

Lkws werden ganz allgemein über neun Jahre abgeschrieben (11 %). Spezialfahrzeuge wie beispielsweise Muldenkipper, Betonkipper oder Drehschemelwagen haben in branchenspezifischen Tabellen (wie z. B. hier im Baugewerbe) kürzere Nutzungsdauern. In dem Fall sind es nur zehn Jahre (10 %).

Anhänger und Nutzfahrzeuge

Anhänger werden über elf Jahre abgeschrieben (9 %). Es kommt aber auch hier wieder auf den Einzelfall an. Bei einachsigen Pkw-Anhängern aus dem Maler- und Lackiererhandwerk gilt laut Branchentabelle eine Nutzungsdauer von nur sechs Jahren. Spezialanhänger können bei nachweislicher Beanspruchung also teilweise deutlich kürzer abgeschrieben werden.

Gebäude und Anlagen im Handwerk abschreiben

Gebäude zählen zum unbeweglichen Anlagevermögen und folgen § 7 Abs. 4 EStG direkt. Die Sätze unterscheiden sich nach Baujahr und Nutzung.

Gewerbehalle und Stellplatz

Eine neu gebaute Gewerbehalle (Baujahr ab 2023) wird beispielsweise linear über 33 Jahre mit 3 Prozent abgeschrieben. Ältere Gebäude bis Baujahr 2022 laufen mit 2 Prozent über 50 Jahre, vor 1925 errichtete Bauten mit 2,5 Prozent über 40 Jahre. Grund und Boden sind nicht abschreibungsfähig. Der Kaufpreis ist in dem Fall zwischen Gebäude- und Grundstücksanteil aufzuteilen. Stellplätze werden dagegen komplett separat erfasst.

Zaunanlagen und PV-Anlagen

Eine Zaunanlage rund um den Betriebshof gilt als Außenanlage mit Nutzungsdauer von 17 Jahren. Eine PV-Anlage auf dem Werkstattdach schreibt der Betrieb über 20 Jahre (5 % linear) ab. Anlagen über 30 kWp sind weiterhin abschreibungsfähig. Kleine Dach-PV-Anlagen bis 30 kWp sind seit 2023 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei.Im Booster-Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 ist auch hier die degressive AfA bis 30 Prozent möglich.

Besonderheiten bei Immobilien

Für Immobilien gilt grundsätzlich nur die lineare Methode. Eine Ausnahme bildet die degressive Wohngebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG. Für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 sind 5 Prozent jährlich möglich. Das gilt jedoch nur für den Wohnungsbau, nicht für gewerbliche Hallen. Bei Renovierungen entscheidet die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand (sofort abziehbar) und Herstellungskosten (zu aktivieren).

Die größten AfA-Fehler im Handwerk – vermeiden Sie teure Folgen

Bei Betriebsprüfungen schaut der Prüfer genau auf die Abschreibungen. Hier liegen daher oftmals auch die häufigsten Streitpunkte.

Falsche Nutzungsdauer

Eine zu kurze Nutzungsdauer ohne entsprechenden Nachweis erkennt das Finanzamt nicht an. Ebenso problematisch ist der umgekehrte Fall. Wer bei intensiv genutzten Geräten eine zu lange Nutzungsdauer ansetzt, verschenkt eine potenzielle Steuerentlastung. Häufig übersehen Handwerksbetriebe auch die einschlägige Branchentabelle. Wer als Maler die allgemeine Nutzungsdauer ansetzt, rechnet schlicht falsch. Die Folge sind Korrekturen der Steuerbescheide, Nachzahlungen und Zinsen nach § 233a AO.

Fehler bei der Sofortabschreibung

Bei der Sofortabschreibung lauern gleich mehrere Stolperfallen. Die GWG-Grenze liegt bei 800 Euro netto. Wenn Sie hier Brutto und Netto verwechseln, kassieren Sie eine Korrektur durch das Finanzamt. Beim Sammelposten gilt: Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto werden über fünf Jahre einheitlich abgeschrieben. Eine Mischung pro Jahr ist nicht erlaubt. Voraussetzung für die Sofortabschreibung ist außerdem die selbständige Nutzbarkeit (eine Tastatur ohne PC ist z. B. kein eigenständiges Wirtschaftsgut). Hier kann ein GWG-Verzeichnis nach § 6 Abs. 2 EStG spätere Diskussionen mit dem Prüfer vermeiden.

Private und betriebliche Nutzung vermischt

Der Firmenwagen ist hier ein absolutes Paradebeispiel. Sie nutzen den Servicewagen am Wochenende gerne privat? Dann muss der Privatanteil über die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch versteuert werden. Eine falsche Zuordnung führt zu Nachversteuerung und Säumniszuschlägen. Hier sind also eine saubere Deckungsbeitragsrechnung und dazu eine klare Nutzungsdokumentation einfach Pflicht.

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Praxisbeispiel: AfA im Handwerksbetrieb berechnen

Ein Heizungsinstallateur kauft im April 2026 einen Transporter (VW Crafter) für 42.000 Euro netto. Er wird zu 100 Prozent betrieblich genutzt.

  • Lineare AfA (9 Jahre, 11 %):000 € ÷ 9 = 4.667 € pro Jahr; AfA 2026 anteilig 9/12 = 3.500 €.
  • Degressive AfA (Booster-Zeitraum, 30 %): AfA 2026 (9 Monate) = 42.000 € × 30 % × 9/12 = 450 €; AfA 2027 (Restbuchwert 32.550 € × 30 %) = 9.765 €.

Mit einem beispielhaften Steuersatz von 35 % läge der Vergleich der Steuerwirkung im ersten Jahr bei diesen Werten:

MethodeAfA 2026Steuerersparnis 2026
Linear3.500 €rund 1.225 €
Degressiv9.450 €rund 3.308 €
Differenz+5.950 €+2.083 €

Die degressive Methode bringt rund 2.000 Euro mehr Liquidität im ersten Jahr. Wenn der Heizungsinstallateur in unserem Beispiel noch mehr Spielraum möchte, kombiniert er die AfA mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EstG. Hier lassen bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten bereits drei Jahre vorher gewinnmindernd abziehen (sofern der Betriebsgewinn unter 200.000 Euro liegt).

Wichtig: Dies ist nur ein Beispiel, für das wir keine Gewähr übernehmen. Es zeigt nur, wie eine Kalkulation im Handwerk in Bezug auf die AfA aussehen kann. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater beraten, wenn Sie Fragen zu Abschreibungen haben.

FAQ zur AfA-Tabelle im Handwerk

Ist die AfA-Tabelle verpflichtend?

Die AfA-Tabellen sind keine bindende Rechtsnorm, gelten aber als Verwaltungsvorschrift mit hoher Bindungswirkung. Möchten Sie davon abweichen, müssen Sie eine kürzere Nutzungsdauer plausibel belegen. Das kann zum Beispiel durch besondere Beanspruchung oder durch ein Sachverständigengutachten geschehen.

Wie wirkt sich die AfA auf Gewinn und Steuern aus?

Die AfA mindert den Gewinn und damit auch die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent spart eine Jahres-AfA von 5.000 Euro rund 1.500 Euro Steuern.

Welche AfA-Tabelle gilt für meine Branche?

Die erste Anlaufstelle ist die Übersicht auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Hier gibt es eine allgemeine sowie rund 90 Branchentabellen. Steht ein Wirtschaftsgut in beiden Tabellen, so gilt immer die Branchentabelle (aber nur, sofern der Betrieb dem entsprechenden Wirtschaftszweig zugeordnet ist).

Was ist eine Sonderabschreibung?

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG erlaubt zusätzlich zur regulären AfA eine Sofortabschreibung von bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten. Verteilt wird sie auf bis zu fünf Jahre. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betriebsgewinn im Vorjahr unter 200.000 Euro lag. Die betriebliche Nutzung muss außerdem mindestens 90 Prozent betragen. Sonderabschreibung, IAB und degressive AfA lassen sich zudem auch miteinander kombinieren.

Wann beginnt und endet die Möglichkeit zur Abschreibung?

Die AfA beginnt mit dem Monat der Lieferung oder Fertigstellung. Sie endet, wenn das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben, verkauft oder verschrottet ist. Bei vorzeitiger Veräußerung fließt der Restbuchwert mit dem Erlös in die Gewinnermittlung ein.

Fazit

Wenn Sie Investitionen im Handwerksbetrieb steuerlich korrekt abbilden wollen, dann sind die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums hierfür relevant. Sie geben für die meisten Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor. Wenn Sie einer bestimmten Branche angehören, prüfen Sie aber zuerst die einschlägige Branchentabelle. Diese greift zuerst, danach die allgemeine Tabelle.

Besonders attraktiv wird die Abschreibung 2026 durch die Sonderregeln des Investitions-Sofortprogramms. Für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 sind degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent möglich. Reine Elektrofahrzeuge dürfen sogar mit 75 Prozent im ersten Jahr angesetzt werden. Kombiniert mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG entstehen hier also erhebliche Liquiditätsvorteile. Um beim nächsten Jahresabschluss direkt aufbereitete Zahlen präsentieren zu können, sollte die Anlagen-Buchhaltung im Handwerk direkt digital führen.

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