Die korrekte Abschreibung beeinflusst insgesamt drei Bereiche:
Gerade bei kapitalintensiven Investitionen wie Hebebühnen oder Werkstattausstattung wirkt sich die gewählte Methode zudem spürbar auf die Liquidität im Handwerk aus.
Ein Heizungsinstallateur kauft 2026 eine Hebebühne für 12.500 € netto. Sofort abschreiben oder verteilen? Die AfA-Tabellen geben die Nutzungsdauer vor und regeln die Abschreibung von Investitionen wie die Abschreibung von Investitionen wie Maschinen, Fahrzeugen oder Bürotechnik.

Die Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung, also die steuerlich anerkannte Wertminderung eines Anlageguts. Rechtsgrundlage ist § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer einen Transporter für 30.000 Euro anschafft, verteilt den Aufwand auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Beim Transporter sind das demnach neun Jahre.
Die AfA-Tabellen liefern für hunderte Wirtschaftsgüter eine festgelegte Nutzungsdauer. Herausgeber ist das Bundesfinanzministerium. Rechtlich verbindlich sind sie nicht, allerdings orientieren sich Finanzämter und Gerichte daran. Wer von dieser Dauer abweichen will, muss eine kürzere Nutzungsdauer plausibel nachweisen können.
Gut zu wissen: Steht ein Anlagegut nicht in der Tabelle, schätzt der Betrieb die Nutzungsdauer selbst. Er orientiert sich dabei an vergleichbaren Gütern.

Das BMF veröffentlicht zwei Arten von Tabellen. Die AfA-Tabelle AV (Allgemein Verwendbare Anlagegüter) gilt branchenübergreifend für Wirtschaftsgüter, die in jedem Betrieb vorkommen. Dazu gehören zum Beispiel Büromöbel, Computer oder Pkw. Daneben existieren rund 90 Branchentabellen mit abweichenden oder ergänzenden Nutzungsdauern.
Wichtige Regel: Steht ein Wirtschaftsgut in beiden Tabellen, hat die Branchentabelle Vorrang. Das gilt, sofern der Betrieb dem entsprechenden Wirtschaftszweig angehört.
Ein Gerüstbauer, ein Galabauer und ein Maler arbeiten beispielsweise mit unterschiedlichem Equipment. Die Finanzverwaltung hat dafür jeweils eigene Tabellen erstellt. Vier Branchentabellen sind für Handwerksbetriebe aber allgemein besonders relevant.
Die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Baugewerbe“ gilt für Hoch-, Tief-, Wasser-, Brunnen- und Straßenbau sowie für Fertigteilbauten aus Beton oder Holz. Beispielhafte Werte:
| Anlagegut | Nutzungsdauer | Linearer AfA-Satz |
|---|---|---|
| Hydraulikbagger bis 35 kW Motorleistung | 5 Jahre | 20 % |
| Hydraulikbagger ab 36 kW Motorleistung | 7 Jahre | 14 % |
| Baukompressor mit Verbrennungsmotor | 6 Jahre | 17 % |
| Trommelmischer ab 250 l | 8 Jahre | 12 % |
| Leichtmetallgerüst inkl. Rahmentafeln | 5 Jahre | 20 % |
| Bauwagen | 8 Jahre | 12 % |
| Baucontainer | 10 Jahre | 10 % |
AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Baugewerbe“
Die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“ liefert Galabauern praxisnahe Werte, zu denen auch der lineare AfA-Satz gehört:
| Anlagegut | Nutzungsdauer | Linearer AfA-Satz |
|---|---|---|
| Radlader, Baggerlader, Kompaktlader | 4 Jahre | 25 % |
| Hydraulikbagger bis 0,5 m³ Löffelinhalt | 5 Jahre | 20 % |
| Vibrationswalzen (dynamisch) | 4 Jahre | 25 % |
| Statische Walzen | 10 Jahre | 10 % |
| Verlegemaschine für Verbundsteinpflaster | 4 Jahre | 25 % |
| Bauzaun | 3 Jahre | 33,3 % |
AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“
Auch in der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Maler- und Lackiererhandwerk“ sind sowohl die Nutzungsdauer als auch der lineare AfA-Satz enthalten. Berücksichtigt werden hier beispielsweise Belastungen wie Nässe, Staub und Lösungsmittel.
| Anlagegut | Nutzungsdauer | Linearer AfA-Satz |
|---|---|---|
| Airless-/Hochdruck-Spritzgerät | 5 Jahre | 20 % |
| Hochdruckreiniger (Kalt-/Heißwasser/Dampf) | 5 Jahre | 20 % |
| Tapetenentferngerät mit elektrischer Beheizung | 3 Jahre | 33,3 % |
| Hydraulische Hebebühne (auf Fahrzeug montiert, ohne Fahrzeug) | 8 Jahre | 12 % |
| Hubgelenkbühne (Sky-Lift) | 6 Jahre | 17 % |
| Material-/Gerüstaufzug | 5 Jahre | 20 % |
| Bodenschleifmaschine | 5 Jahre | 20 % |
AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Maler- und Lackiererhandwerk“
In die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser- und Betonbau“ fallen Spezialbetriebe im Tief- und Wasserbau. Da viele dieser Maschinen unter extremer Beanspruchung arbeiten, fallen Nutzungsdauern oft kürzer aus als in der allgemeinen Tabelle. Auch der lineare AfA-Satz wird hier gelistet:
| Anlagegut | Nutzungsdauer | Linearer AfA-Satz |
|---|---|---|
| Siloanlagen aus Beton | 15 Jahre | 7 % |
| Drahtseilbahnen mit Eisenstützen | 20 Jahre | 5 % |
| Pumpen aller Art im Steinbruch und in den Brecheranlagen | 6 Jahre | 17 % |
| Anschlussgleise | 25 Jahre | 4 % |
| Bohrhämmer und Steinbruch-Werkzeuge | 2 Jahre | 50 % |
| Gesteinsbohrmaschinen | 3 Jahre | 33 % |
Die folgende Übersicht fasst einige typische Anschaffungen eines Handwerksbetriebs aus der AfA-Tabelle AV zusammen.
| Gut | Nutzungsdauer | Fundstelle / Hinweis |
|---|---|---|
| Drucker | 3 Jahre | AV 6.14.3.2 |
| Monitor | 7 Jahre 1 Jahr | AV 6.14.4 (7 Jahre) BMF 2022 (1 Jahr) |
| Computer/Notebooks/Laptop | 3 Jahre 1 Jahr | AV 6.14.3.2 (3 Jahre) BMF 2022 (1 Jahr) |
| Büromöbel (z. B. Schreibtisch) | 13 Jahre | AV 6.15 |
| Bohrmaschine | Stationär: 16 Jahre Mobil: 8 Jahre | AV 5.3 |
| Säge jeder Art | Stationär: 14 Jahre Mobil: 8 Jahre | AV 5.14 |
| Messgerät (z. B. Vermessungsgeräte) | Elektronisch: 8 Jahre Mechanisch: 12 Jahre | AV 3.3.5 |
| Kompressor | 14 Jahre | AV 3.1.8 |
| Sonstige Beförderungsmittel (z. B. Gabelstapler und Hubwagen) | 8 Jahre | AV 4.5 |
| Gerüst, Hebebühne | Stationär: 15 Jahre Mobil: 11 Jahre | AV 3.4.4 |
| Zaunanlage (Umzäunungen) | Aus Holz: 5 Jahre Sonstige: 17 Jahre | AV 2.3 |
| Photovoltaikanlage | 20 Jahre | AV 3.1.6 |
| Personenkraftwagen und Kombiwagen | 6 Jahre | AV 4.2.1 |
| Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper | 9 Jahre | AV 4.2.3 |
| Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten | 11 Jahre | AV 4.2.6 |
| Traktoren und Schlepper | 12 Jahre | AV 4.2.4 |
| Rasenmäher | 9 Jahre | AV 7.10 |
| Maschinen (z. B. Kehrmaschine) | 9 Jahre | AV 7.2.6 |
| Kommunikationsendgerät (z. B. Telefon, Handys) | Allgemein: 8 Jahre Mobilfunkendgeräte: 5 Jahre | AV 6.13.2 |
| Präsentationsgeräte, Datensichtgeräte (z. B. Beamer) | 8 Jahre | AV 6.14.6 |
Je nach Betrieb können weitere, typische Güter angeschafft werden. In der Baubranche sind es häufig auch Kleingeräte wie Akkuschrauber und Co. Diese werden oftmals (bis zu einem Betrag bis 800 Euro) sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben. Einige Güter sind zudem auch nicht in der allgemeinen Liste zu finden.
Es kommt hier teilweise auch darauf an, wie sie verwendet werden. Wer beispielsweise für eine Bäckerei einen Kaffeevollautomaten anschafft, könnte diesen über acht Jahre abschreiben (Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen). Auch ein Blick auf ähnliche Gerätearten (z. B. Mikrowellengeräte mit acht Jahren) kann hilfreich sein, um eine Einschätzung zu erhalten. Bei Fahrzeugen kann dagegen sogar die Zulassung relevant sein für die Einstufung (vor allem bei einem Transporter, welcher Fahrzeugklasse dieser zugeschrieben ist).
Außerdem gibt es noch immaterielle Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Software. Die klassische Nutzungsdauer sind drei bis fünf Jahre, wobei seit 2022 aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung auch hier eine Abschreibung innerhalb eines Jahres möglich ist.

Eine professionelle Bürosoftware unterstützt Sie dabei, Ihre Anlagenbuchhaltung einfach, übersichtlich und zuverlässig zu organisieren. Sie sorgt für mehr Transparenz, reduziert manuellen Aufwand und erleichtert die Verwaltung verschiedener Wirtschaftsgüter, Nutzungsdauern und Abschreibungsarten.
Mit der Bürosoftware von STREIT erfassen Sie Wirtschaftsgüter, Anschaffungswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungen zentral an einem Ort. Die Software berechnet die Abschreibungen automatisch und unterstützt Sie dabei, die passenden Werte korrekt nach den AfA-Tabellen anzuwenden. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihr Anlagevermögen, reduzieren Fehlerquellen und schaffen eine verlässliche Grundlage für Buchhaltung, Auswertungen und steuerliche Anforderungen.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlageguts werden auf die Nutzungsdauer verteilt. Die jährliche Abschreibung mindert dabei den durchschnittlicher Gewinn eines Handwerksbetriebs. Eine Kreissäge für 4.000 Euro mit acht Jahren Nutzungsdauer ergibt daher beispielsweise linear 500 Euro pro Jahr. Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau abgeschrieben. Das bedeutet, wer im Mai kauft, setzt 8/12 der Jahres-AfA an.
Die korrekte Abschreibung beeinflusst insgesamt drei Bereiche:
Gerade bei kapitalintensiven Investitionen wie Hebebühnen oder Werkstattausstattung wirkt sich die gewählte Methode zudem spürbar auf die Liquidität im Handwerk aus.
Höhere Abschreibungen senken den ausgewiesenen Gewinn.
Weniger Gewinn bedeutet weniger Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Spätere Steuerzahlungen verschaffen Betrieben einen finanziellen Spielraum.
Bei der linearen Abschreibung verteilt der Betrieb die Kosten gleichmäßig. Eine Hebebühne für 12.000 Euro mit acht Jahren Nutzungsdauer ergibt demnach 1.500 Euro pro Jahr. Bei der degressiven Abschreibung rechnet der Betrieb mit einem festen Prozentsatz auf den Restbuchwert. Im ersten Jahr fällt sie daher am höchsten aus.
Seit dem Investitions-Sofortprogramm gilt die degressive Methode wieder. Für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 sind bis zu 30 Prozent pro Jahr möglich, laut § 7 Abs. 2 EStG allerdings höchstens das Dreifache des linearen Satzes. Die degressive AfA bringt in den Anfangsjahren mehr Liquidität. Das lohnt sich vor allem für teure Maschinen mit hohem Anfangswertverlust. Ein Wechsel auf linear ist auch möglich, sobald der lineare Restwert höher abschreibbar wäre.
Fahrzeuge gehören zu den wertintensivsten Anschaffungen im Handwerk. Das gilt für den Pkw des Geschäftsführers genauso wie für den Pritschenwagen des Dachdeckers. Die richtige Abschreibung schont daher definitiv die Kasse.
Pkws (also Handwerker Autos) werden über sechs Jahre linear mit 17 % abgeschrieben, im Anschaffungsjahr sogar monatsgenau. Bei betrieblicher Nutzung über 50 % gehört das Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Privatanteil wird über die 1-%-Regelung oder ein Fahrtenbuch ermittelt. Beim Leasing zählen die Raten direkt als Betriebsausgabe
Es gibt allerdings eine E-Auto-Sonderregel 2026. Reine Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen profitieren hierbei von einer Sonder-AfA. Im ersten Jahr lassen sich bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Die Bruttolistenpreis-Grenze für die 0,25-%-Regelung wurde auf 100.000 Euro angehoben. Damit handelt es sich um einen doppelten Steuervorteil für Elektroautos im Handwerk.
Lkws werden ganz allgemein über neun Jahre abgeschrieben (11 %). Spezialfahrzeuge wie beispielsweise Muldenkipper, Betonkipper oder Drehschemelwagen haben in branchenspezifischen Tabellen (wie z. B. hier im Baugewerbe) kürzere Nutzungsdauern. In dem Fall sind es nur zehn Jahre (10 %).
Anhänger werden über elf Jahre abgeschrieben (9 %). Es kommt aber auch hier wieder auf den Einzelfall an. Bei einachsigen Pkw-Anhängern aus dem Maler- und Lackiererhandwerk gilt laut Branchentabelle eine Nutzungsdauer von nur sechs Jahren. Spezialanhänger können bei nachweislicher Beanspruchung also teilweise deutlich kürzer abgeschrieben werden.
Gebäude zählen zum unbeweglichen Anlagevermögen und folgen § 7 Abs. 4 EStG direkt. Die Sätze unterscheiden sich nach Baujahr und Nutzung.
Eine neu gebaute Gewerbehalle (Baujahr ab 2023) wird beispielsweise linear über 33 Jahre mit 3 Prozent abgeschrieben. Ältere Gebäude bis Baujahr 2022 laufen mit 2 Prozent über 50 Jahre, vor 1925 errichtete Bauten mit 2,5 Prozent über 40 Jahre. Grund und Boden sind nicht abschreibungsfähig. Der Kaufpreis ist in dem Fall zwischen Gebäude- und Grundstücksanteil aufzuteilen. Stellplätze werden dagegen komplett separat erfasst.
Eine Zaunanlage rund um den Betriebshof gilt als Außenanlage mit Nutzungsdauer von 17 Jahren. Eine PV-Anlage auf dem Werkstattdach schreibt der Betrieb über 20 Jahre (5 % linear) ab. Anlagen über 30 kWp sind weiterhin abschreibungsfähig. Kleine Dach-PV-Anlagen bis 30 kWp sind seit 2023 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei.Im Booster-Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 ist auch hier die degressive AfA bis 30 Prozent möglich.
Für Immobilien gilt grundsätzlich nur die lineare Methode. Eine Ausnahme bildet die degressive Wohngebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG. Für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 sind 5 Prozent jährlich möglich. Das gilt jedoch nur für den Wohnungsbau, nicht für gewerbliche Hallen. Bei Renovierungen entscheidet die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand (sofort abziehbar) und Herstellungskosten (zu aktivieren).
Bei Betriebsprüfungen schaut der Prüfer genau auf die Abschreibungen. Hier liegen daher oftmals auch die häufigsten Streitpunkte.
Eine zu kurze Nutzungsdauer ohne entsprechenden Nachweis erkennt das Finanzamt nicht an. Ebenso problematisch ist der umgekehrte Fall. Wer bei intensiv genutzten Geräten eine zu lange Nutzungsdauer ansetzt, verschenkt eine potenzielle Steuerentlastung. Häufig übersehen Handwerksbetriebe auch die einschlägige Branchentabelle. Wer als Maler die allgemeine Nutzungsdauer ansetzt, rechnet schlicht falsch. Die Folge sind Korrekturen der Steuerbescheide, Nachzahlungen und Zinsen nach § 233a AO.
Bei der Sofortabschreibung lauern gleich mehrere Stolperfallen. Die GWG-Grenze liegt bei 800 Euro netto. Wenn Sie hier Brutto und Netto verwechseln, kassieren Sie eine Korrektur durch das Finanzamt. Beim Sammelposten gilt: Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto werden über fünf Jahre einheitlich abgeschrieben. Eine Mischung pro Jahr ist nicht erlaubt. Voraussetzung für die Sofortabschreibung ist außerdem die selbständige Nutzbarkeit (eine Tastatur ohne PC ist z. B. kein eigenständiges Wirtschaftsgut). Hier kann ein GWG-Verzeichnis nach § 6 Abs. 2 EStG spätere Diskussionen mit dem Prüfer vermeiden.
Der Firmenwagen ist hier ein absolutes Paradebeispiel. Sie nutzen den Servicewagen am Wochenende gerne privat? Dann muss der Privatanteil über die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch versteuert werden. Eine falsche Zuordnung führt zu Nachversteuerung und Säumniszuschlägen. Hier sind also eine saubere Deckungsbeitragsrechnung und dazu eine klare Nutzungsdokumentation einfach Pflicht.
Mit einer Handwerkersoftware steuern Sie Aufträge, Anlagen und Abschreibungen zentral in einem System. Mit der Handwerkersoftware von STREIT werden Investitionen direkt erfasst und automatisch in die passende AfA-Berechnung übernommen. So vermeiden Sie doppelte Datenpflege und behalten jederzeit den Überblick.
Ein Heizungsinstallateur kauft im April 2026 einen Transporter (VW Crafter) für 42.000 Euro netto. Er wird zu 100 Prozent betrieblich genutzt.
Mit einem beispielhaften Steuersatz von 35 % läge der Vergleich der Steuerwirkung im ersten Jahr bei diesen Werten:
| Methode | AfA 2026 | Steuerersparnis 2026 |
|---|---|---|
| Linear | 3.500 € | rund 1.225 € |
| Degressiv | 9.450 € | rund 3.308 € |
| Differenz | +5.950 € | +2.083 € |
Die degressive Methode bringt rund 2.000 Euro mehr Liquidität im ersten Jahr. Wenn der Heizungsinstallateur in unserem Beispiel noch mehr Spielraum möchte, kombiniert er die AfA mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EstG. Hier lassen bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten bereits drei Jahre vorher gewinnmindernd abziehen (sofern der Betriebsgewinn unter 200.000 Euro liegt).
Wichtig: Dies ist nur ein Beispiel, für das wir keine Gewähr übernehmen. Es zeigt nur, wie eine Kalkulation im Handwerk in Bezug auf die AfA aussehen kann. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater beraten, wenn Sie Fragen zu Abschreibungen haben.
Die AfA-Tabellen sind keine bindende Rechtsnorm, gelten aber als Verwaltungsvorschrift mit hoher Bindungswirkung. Möchten Sie davon abweichen, müssen Sie eine kürzere Nutzungsdauer plausibel belegen. Das kann zum Beispiel durch besondere Beanspruchung oder durch ein Sachverständigengutachten geschehen.
Die AfA mindert den Gewinn und damit auch die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent spart eine Jahres-AfA von 5.000 Euro rund 1.500 Euro Steuern.
Die erste Anlaufstelle ist die Übersicht auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Hier gibt es eine allgemeine sowie rund 90 Branchentabellen. Steht ein Wirtschaftsgut in beiden Tabellen, so gilt immer die Branchentabelle (aber nur, sofern der Betrieb dem entsprechenden Wirtschaftszweig zugeordnet ist).
Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG erlaubt zusätzlich zur regulären AfA eine Sofortabschreibung von bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten. Verteilt wird sie auf bis zu fünf Jahre. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betriebsgewinn im Vorjahr unter 200.000 Euro lag. Die betriebliche Nutzung muss außerdem mindestens 90 Prozent betragen. Sonderabschreibung, IAB und degressive AfA lassen sich zudem auch miteinander kombinieren.
Die AfA beginnt mit dem Monat der Lieferung oder Fertigstellung. Sie endet, wenn das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben, verkauft oder verschrottet ist. Bei vorzeitiger Veräußerung fließt der Restbuchwert mit dem Erlös in die Gewinnermittlung ein.
Wenn Sie Investitionen im Handwerksbetrieb steuerlich korrekt abbilden wollen, dann sind die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums hierfür relevant. Sie geben für die meisten Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor. Wenn Sie einer bestimmten Branche angehören, prüfen Sie aber zuerst die einschlägige Branchentabelle. Diese greift zuerst, danach die allgemeine Tabelle.
Besonders attraktiv wird die Abschreibung 2026 durch die Sonderregeln des Investitions-Sofortprogramms. Für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 sind degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent möglich. Reine Elektrofahrzeuge dürfen sogar mit 75 Prozent im ersten Jahr angesetzt werden. Kombiniert mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG entstehen hier also erhebliche Liquiditätsvorteile. Um beim nächsten Jahresabschluss direkt aufbereitete Zahlen präsentieren zu können, sollte die Anlagen-Buchhaltung im Handwerk direkt digital führen.