Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier zwei praktische und kostenlose Dokumente zur Verfügung:
Arbeitsschutz im Handwerk – Leitfaden und Tipps
Handwerker arbeiten häufig in großen Höhen, hantieren mit gefährlichen Werkzeugen oder kommen mit kritischen Chemikalien in Kontakt. Unfälle und Erkrankungen führen zu langen Ausfällen und schaden so nicht nur dem Mitarbeiter, sondern auch dem Betrieb. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies für viele Betriebe eine großes Problem. Zugleich ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einen angemessenen Arbeitsschutz zu sorgen. Es gibt also direkt mehrere Gründe, aus denen Sie sich als Inhaber eines Handwerksbetriebs kontinuierlich um den Schutz Ihrer Mitarbeiter kümmern sollten. Welche Gefahren im Handwerk herrschen, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, wie sie dabei vorgehen und welche gesetzlichen Pflichten vorgegeben sind, erfahren Sie in unserem umfangreichen Ratgeber.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Pflichten des Arbeitgebers
- Drei Teilbereiche des Arbeitsschutzes
- Anleitung: Vorgehensweise beim Thema Arbeitsschutz
- Kostenlose Vorlagen und Checklisten: Sicherheitsunterweisung und Unterweisungsnachweis
- Vorbeugung von psychischen Belastungen
- Arbeitsschutz mit der Handwerkersoftware Streit V.1
- Wichtige Akteure im Arbeitsschutz
- Dokumentation im Rahmen des Arbeitsschutzes
- Gesundheitsgefahren und häufige Unfälle im Handwerk
- Spezifische Maßnahmen für verschiedene Branchen
- FAQ zum Arbeitsschutz im Handwerk
- Fazit
Rechtliche Grundlagen
Leider gibt es nicht den einen Gesetzestext, der Ihnen alle notwendigen Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter liefert. Vielmehr gibt es mehrere Verordnungen und Gesetze, die Sie berücksichtigen müssen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es regelt Ihre Pflichten als Arbeitgeber. Unter anderem wird darin festgelegt, dass Sie Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): In der Arbeitsstättenverordnung geht es speziell um die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln im Hinblick auf den Gesundheitsschutz.
- Baustellenverordnung (BaustellV): Die Baustellenverordnung ist vor allem für die Baubranche relevant, denn sie klärt, was bei der Planung und Koordination von Bauvorhaben hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu beachten ist.
Pflichten des Arbeitgebers
Auch wenn Gefährdungen am Arbeitsplatz individuell sehr verschieden sein können, gibt es ein paar allgemeingültige Pflichten, die branchenübergreifend gelten und somit auch für das Handwerk relevant sind:
- regelmäßige Gefahrenanalyse inklusive Beurteilung der Gesundheitsgefährdungen
- auf Basis von Analyse und Beurteilung notwendige Schutzmaßnahmen einführen
- wiederkehrende Arbeitsschutzbelehrungen, im Rahmen derer die Mitarbeiter über die Risiken aufgeklärt werden
- Vorsorgemaßnahmen für verschiedene Katastrophen wie Unfälle oder Brände treffen und Notfallpläne erstellen
Drei Teilbereiche des Arbeitsschutzes
Das Thema Arbeitsschutz gliedert sich in drei Teilbereiche:
Technische Maßnahmen
Zunächst wird eine Bestandsaufnahme aller notwendiger technischer Maßnahmen im Betrieb erstellt.
Prüfen Sie alle Maschinen, Räume und Geräte auf Gefahrenquellen und erfassen Sie die notwendigen und teilweise bereits von den Herstellern der Geräte und Maschinen vordefinierten Sicherheitshinweise.
Erstellen Sie eine Liste mit den benötigten Anschaffungen, z.B.:
- Absauganlagen,
- Brandmeldeanlagen,
- Brandmelder,
- Feuerlöscher,
- Austauschen von alten Maschinen und Ersetzen durch modernere und sicherere Maschinen,
- Implementierung von ergonomischen Arbeitsplätzen zur Vermeidung von körperlichen Beschwerden.
Organisatorische Maßnahmen
Sie sollten im zweiten Schritt die Prozesse zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes schriftlich festhalten und organisieren. Dazu gehören:
- Unterlagen zur Sicherheitsunterweisung
- Planung von sicheren Arbeitsprozessen und Workflows, die die Sicherheit gewährleisten
- Erstellung von Fluchtwegeplänen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Brandschutzbeauftragten
- Sicherheitskennzeichnungen der Gefahrenbereiche und Sicherheitsinformationen
- regelmäßige Riskoanalyse und Sicherheitsplanung wie z.B. Wartungsplanung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
- Dokumentation der Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen
- Leitung und Aufsicht
- Koordination
- Arbeitsschutzbelehrungen
Persönliche Schutzmaßnahmen
Sind alle technischen und organisatorischen Belange geklärt, wird die entsprechende Ausstattung angeschaft. Hierbei geht es um die persönliche Schutzausrüstung, die einzelne Mitarbeiter am Leib tragen, weil sie mit Gefahrstoffen hantieren oder in großen Höhen arbeiten. Zur Schutzausrüstung gehören je nach Tätigkeit:
- Brillen und Helme
- Handschuhe
- Sicherheitsschuhe
- Schutzanzüge
- Gehörschutz
- Atemmasken
- Funkgeräte oder andere Kommunikationsmittel
- Desinfektionsmittel
- Schutzkleidung gegen Kälte oder Hitze
- Sicherheitsgurte, -seile oder Anschnallmöglichkeiten
- Rettungsweste
- Hautschutzmittel
Es gilt alle drei Themen zu Bearbeiten, um einen vollständigen Arbeitsschutz in Ihrem Handwerksbetrieb zu gewährleisten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen wie Sie vorgehen und welche ToDos auf Sie zukommen und wie sie vorgehen:
Vorgehensweise beim Thema Arbeitsschutz - Anleitung
1. Gefährdungsbeurteilung und -analyse
Grundlage für den Arbeitsschutz ist eine Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Sie enthält die Identifikation und Dokumentation aller potenziellen Gefahren im Betrieb. Aus der Analyse können Sie dann Maßnahmen für eine bessere Arbeitssicherheit ableiten und in Ihrem Unternehmen einführen. Für die Einhaltung und die Durchführung dieser Maßnahme sind Sie als Inhaber des Handwerksbetriebs verantwortlich. Die regelmäßige Analyse und Beurteilung von Gefährdungen ist in Deutschland verpflichtend. Sie müssen den Vorgang zudem dokumentieren.
Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gehen Sie wie folgt vor.
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auflisten
- Gefährdungen und Belasungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen und Handlungsbedarf ermitteln
- Schutzmaßnahmen festlegen
- Schutzmaßnahmen umsetzen
- Wirksamkeit prüfen
- Dokumentation aller Maßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüfen und aktualisieren
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Die Gefährdungsbeurteilung kann durch den Inhaber, betriebsinterne Experten wie Meister oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfolgen. Alle Mitarbeiter sollten in den Prozess einbezogen werden, da sie wertvolle Einblicke in mögliche Gefahrenquellen haben. Die Verantwortung für die korrekte Durchführung liegt jedoch immer beim Arbeitgeber. Zwar können externe Profis zusätzliche Kosten verursachen, aber sie gewährleisten Sachgerechtigkeit und eine klare Kommunikation der Risiken. Die Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten werden, um den gesetzlichen Nachweispflichten zu genügen und rechtliche Konsequenzen bei Unfällen zu vermeiden.
Wie oft sollte die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig aktualisiert werden, idealerweise alle 3 bis 6 Monate. Besondere Ereignisse wie Unfälle, Änderungen der Arbeitsprozesse, der Kauf neuer Maschinen oder der Einsatz neuer Materialien erfordern sofortige Neubewertungen. Das Ziel ist, Risiken zu minimieren oder zu beseitigen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Dies liegt im Interesse aller Beteiligten, da ein sicherer Arbeitsplatz entscheidend für den Unternehmenserfolg ist.
2. Pläne und organisatorische Maßnahmen integrieren
Brandschutz
Die Brandschutzmaßnahmen werden durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Diese deckt jedoch nur einen Teil der notwendigen Maßnahmen ab. Entscheidend für den Brandschutz sind auch die Beschaffenheit der Betriebsräumlichkeiten, bei denen die verwendeten Materialien bestimmten Vorgaben entsprechen müssen. Zusätzlich sind Löschwassersysteme, Feuerlöscher, Fluchtwege und die entsprechende Kennzeichnung dieser Fluchtwege erforderlich. Um alle Maßnahmen gemäß der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen und aktuell zu halten ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nötig. Eine feste Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Oftmals werden Mitglieder mit Ausbildung im mittleren oder gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst benannt oder aber Mitarbeiter zu entsprechenden Schulungen geschickt.
Zum Brandschutz gehören:
- Kennzeichnung der Fluchtwege
- Rauchmelder
- Feuerlöscher
- Brandmeldeanlagen bei größeren Betrieben mit besonderen Gefahrstoffen
Detaillierte Informationen zum Thema Brandschutz bieten auch der Bundesverband Technischer Brandschutz, der Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland sowie die Plattform Brand-Feuer.de.
Erstellung von Sicherheitspläne
Sicherheitspläne enthalten exakt die Abläufe bei verschiedenen Arbeitsprozessen um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Auch die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften wird damit sichergestellt.
Zu den verschiedenen Schutzplänen gehören auch:
- Sicherheitsanweisungen mit Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
- Notfallverfahren
- Fluchtpläne für die Kenntnis der Notausgänge
Erste Hilfe und Notfallmanagement
Falls es zu einem Unfall kommt, muss die betroffene Person so schnell wie möglich versorgt werden. Bis die Rettungskräfte eintreffen, übernehmen das vorher bestimmte und entsprechend ausgebildete Ersthelfer. Wie viele Ersthelfer Sie aussuchen müssen, hängt von der Größe Ihres Betriebs ab. Vorschriften zum Erste-Hilfe und Notfallmanagement geben die Berufsgenossenschaften vor.
Im Handwerk müssen Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass:
- genügend geschulte Ersthelfer im Betrieb vorhanden sind und diese regelmäßig geschult und qualifiziert sind,
- ein Erste-Hilfe-Raum zur Verfügung steht,
- Erste-Hilfe-Materialien zugänglich sind
- regelmäßige Schulungen und Erste-Hilfe-Kurse für Mitarbeiter
- Verletzungsprotokolle geführt werden, um Vorfälle zu dokumentieren.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass es eine betriebsärztliche und eine sicherheitstechnische Betreuung gibt. Bei Betrieben ab einer Mitarbeiterzahl von 50 Personen ist die Regelbetreuung vorgeschrieben. Kleinere Unternehmen können sich auch für eine bedarfsgerechte Alternativbetreuung entscheiden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Je nachdem, welche Tätigkeiten in Ihrem Betrieb durchgeführt werden, müssen Sie spezielle Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Mitarbeiter anbieten. Sie dienen der Vorbeugung und Früherkennung von berufsbedingten Erkrankungen. Die entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden durch einen Betriebsarzt mit dem notwendigen Fachwissen durchgeführt.
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) anschaffen
Wenn das Tragen einer Schutzausrüstung aufgrund der Gefahrenquellen am Arbeitsplatz notwendig ist, muss diese vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Hierbei geht es um die persönliche Schutzausrüstung, die einzelne Mitarbeiter am Leib tragen, weil sie mit Gefahrstoffen hantieren oder in großen Höhen arbeiten.
Je nach Tätigkeit muss folgendes Sicherheitsequipment angeschafft werden:
- Brillen und Helme
- Handschuhe
- Sicherheitsschuhe
- Schutzanzüge
- Gehörschutz
- Atemmasken
- Funkgeräte oder andere Kommunikationsmittel
- Desinfektionsmittel
- Schutzkleidung gegen Kälte oder Hitze
- Sicherheitsgurte, -seile oder Anschnallmöglichkeiten
So integrieren Sie die persönliche Schutzausrüstung!
- Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wurde geprüft welche Tätigkeiten ausgeübt werden und wo gegebenfalls Gefahren drohen und rechtliche Sicherheitsmaßnahmen gefordert werden.
- Aufgrund dieser wählen Sie die Schutzausrüstung die gefordert ist. Die Ausrüstung sollte den vorgegebenen Normen entsprechen und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.
- Sicherheitsausrüstung sollte regelmäßig überprüft, gewartet und ersetzt werden, sollte diese abgenutzt sein, ein Ablaufdatum enthalten oder den Zweck nicht mehr erfüllen.
- Anschließend erfolgt die Unterweisung der Mitarbeiter. Hinweisschilder zur Anwendung der PSA und den Gefahrstoffen am entsprechenden Arbeitsplatz sollten ebenso vorhanden sein und auf die Nutzungspflicht der Schutzausrüstung hinweisen.
4. Ausführung und regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit
Sicherheitsunterweisungen
Als Arbeitgeber sind Sie zu regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen verpflichtet. Diese sollten mindestens einmal im Jahr stattfinden und die Mitarbeiter über die Risiken, die Verwendung und die Pflege der Sicherheitskleidung, den Umgang mit Arbeitsmitteln und weitere relevante Arbeitsschutzthemen informieren. Wenn Sie jemanden neu einstellen oder eine Person innerhalb des Betriebs den Aufgabenbereich wechselt, müssen Sie eine außerordentliche Sicherheitsunterweisung durchführen.
Auch neue Mitarbeiter und Auszubildende müssen bei Beginn der Anstellung und anschließend regelmäßig unterwiesen werden.
Inhalte der Sicherheitsunterweisung:
- arbeitsplatzbezogene Gefährdungen
- Verhaltensregeln aufzeigen
- Einweisung in Schutz- und Notfallpläne (einschließlich Brandschutz und persönliche Schutzausrüstung)
- Vorschriften und Regeln schulen
Regelmäßige Prüfungen und Aktualisierungen des Sicherheitskonzepts
Damit Sie in Ihrem Betrieb stets auf ein aktuelles und vollständiges Sicherheitskonzept zurückgreifen können, gilt es Ihre Maßnahmen und die Ausrüstung regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren. Wichtig ist dabei, dass Sie auf eine vollständige Dokumentation zurückgreifen können. Folgende ToDos sollten Sie auf dem Schirm haben:
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
- Prüfung der Materialien und persönlichen Schutzausrüstung
- regelmäßige Anpassung an aktuelle Richtlinen
Vorbeugung von psychischen Belastungen
Aber nicht nur körperliche Tätigkeiten können die Gesundheit gefährden sondern auch Stress, Überlastung und psychische Einflüsse. Diese können die Konzentration schwächen oder die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dies erhöht das Unfallrisiko.
Als Arbeitgeber sollten sie dieszüglich auch folgende Schutzmaßnahmen integrieren:
- Kommunikation: regelmäßiger Austausch und Mitarbeitergespräche sorgen dafür, dass psychische Belastungen angesprochen und behoben werden können
- Work-Life-Balance: Gleitzeitmodelle, Benefitz oder individuelle Urlaubsnahme-Regelungen sorgen für ein ausgewogenes Berufs- und Privatleben.
- Gesundheitsangebote: Schulungen oder Kurse zur Stressbewältigung, Yoga oder Massage oder freiwillige Zuschüsse für Sporteinrichtungen (z.B. Fitnessstudio, Hallenbäder) helfen Stress abzubauen und die Gesundheit zu erhalten.
Arbeitsschutz mit der Handwerkersoftware Streit V.1 organsieren
Die Handwerkersoftware Streit V.1 ist eine Komplett-Lösung zur umfassenden Verwaltung und Organisation von Handwerksbetrieben. Aber nicht nur die Angebots- und Rechnungsstellung werden über das etablierte Tool abgewickelt. Auch beim Thema Arbeitsschutz ist diese eine echte Bereicherung.
Digitale Arbeitszeiterfassung und Einsatzplanung
- Arbeitsschutz über die Erfassung von Arbeitszeiten einhalten
- Überstunden und Arbeitsbelastung im digital erfassten Zeiten im Blick behalten
- Einsatzplanung über den digitalen Kalender entsprechend der Qualifikation passend zur Tätigkeit
Mehr zur digitalen Zeiterfassung
Werkzeugverwaltung zur Organisation und Verwaltung Ihrer Maschinen, Geräte und dem Fuhrpark
- Anzeige Prüfungs- und Wartungsterminen
- Anzeige der Menge und Verfügbarkeit von Schutzausrüstung
- Rechtzeitiges Nachbestellen von Schutzausrüstung oder Ersatz von nicht mehr funktionsfähigen Maschinen und Geräten
Baustellendokumentation per App
- Tagesberichte digital erfassen
- Dokumentation des Baustellenfortschritts und unvorhersehbare Geschehnisse oder Unfälle
- Angabe von Mängeln und Behinderungsanzeige
- Fotodokumentation
Wichtige Akteure im Arbeitsschutz
Als Arbeitgeber tragen Sie in Ihrem Handwerksbetrieb die Verantwortung für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes. Dabei werden Sie aber von verschiedenen Akteuren unterstützt:
- Sicherheitsbeauftragte: Für den Fall, dass Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter hat, müssen Sie einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Dieser arbeitet ebenfalls in Ihrem Betrieb und kümmert sich gemeinsam mit Ihnen um Themen wie die Vorsorge von berufsbedingten Erkrankungen und die Unfallverhütung.
- Sicherheitsfachkräfte: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben und unterstützt Sie als Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Sicherheitsfachkräfte werden schriftlich bestellt und können sowohl Mitarbeiter des Betriebs sein als auch von außerhalb kommen.
- Betriebsärzte: Der Betriebsarzt führt arbeitsmedizinische Untersuchungen durch, kann Impfungen vornehmen und bei Notfällen Erste Hilfe leisten. Des Weiteren kann er Ihnen als Arbeitgeber bei der Beurteilung der Gefährdungssituation im Betrieb helfen.
- Berufsgenossenschaften: Unternehmen werden bei ihrer Gründung Mitglied in einer Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Privatwirtschaft. Sie kümmern sich um den Unfallschutz von Unternehmen und deren Beschäftigten. Dazu gehören Arbeitsunfälle, Wegunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Die Berufsgenossenschaften beraten, bieten Präventionsunterlagen und Schulungen für Sicherheitsbeauftragte an. Finanziert werden sie durch Pflichtbeiträge der Mitgliedsunternehmen. Den Kontakte zu allen Berufsgenossenschaften erhalten Sie über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Wer ist für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle verantwortlich?
Für eine ausreichende Arbeitssicherheit auf der Baustelle zu sorgen, liegt in der Verantwortung des Bauunternehmers sowie in der des Bauherren oder der Bauherrin. Auch Architekten müssen eine Reihe von Schutzmaßnahmen berücksichtigen.
Wer kontrolliert den Arbeitsschutz auf Baustellen?
Der Arbeitsschutz auf Baustellen wird optimalerweise durch verschiedene Instanzen überprüft. Beispielsweise können sich Auftraggeber regelmäßig davon versichern, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Des Weiteren finden Kontrollen durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sowie durch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) statt.
Dokumentation im Rahmen des Arbeitsschutzes
Eine ordnungsgemäße Dokumentation im Arbeitsschutz ist im Handwerk ist genauso wie die Baustellendokumentation unerlässlich, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:
- Erfassung der durchgeführten Maßnahmen: Alle Arbeitsschutzmaßnahmen müssen detailliert dokumentiert werden, wie z. B.:
- Wartungen und Inspektionen von Maschinen.
- Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter.
- Überprüfungen der persönlichen Schutzausrüstung.
- Gefährdungsanalysen: Diese beinhalten die Identifikation von potenziellen Gefahren und die Festlegung von Schutzmaßnahmen:
- Bewertung der Arbeitsplätze und Arbeitsprozesse.
- Dokumentation der getroffenen Schutzmaßnahmen.
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit.
Beispiel für eine Dokumentationstabelle
Datum | Maßnahme | Verantwortlicher | Status | Nächster Termin |
---|---|---|---|---|
01.08.2024 | Wartung Kreissäge | Max Mustermann | Abgeschlossen | 01.11.2024 |
15.08.2024 | Unterweisung Arbeitsschutz | Anna Schmidt | Abgeschlossen | 15.02.2025 |
01.09.2024 | Gefährdungsbeurteilung Werkstatt | Peter Müller | In Bearbeitung | 01.12.2024 |
Während die manuelle Dokumentation auf Papier eine gewisse Kontrolle ermöglicht, kann es in der Praxis oft herausfordernd sein, alle Termine im Blick zu behalten. Hier kann der Einsatz einer Handwerkersoftware von Vorteil sein um Ihre Büro papierlos zu bekommen. Diese bietet:
- Erinnerungen: Kein Termin wird vergessen, da die Software Benachrichtigungen sendet.
- Übersichtlichkeit: Alle Dokumentationen und Analysen sind zentral gespeichert und leicht zugänglich.
Die Entscheidung, ob manuell oder digital dokumentiert wird, hängt von den individuellen Anforderungen ab. Allerdings erleichtert eine Softwarelösung oft die Einhaltung der regelmäßigen Termine und die effiziente Verwaltung der Unterlagen. Außerdem hilft sie Ihnen Ihren Betrieb zu digitalisieren.
Tipp: Dokumentation mit Handwerkersoftware
Mitarbeiterverwaltung und digitales Archiv: Halten Sie fest wann, welche Unterweisungen oder Termine anstehen:
- alle Angaben Ihrer Mitarbeiter in Ihrer Mitarbeiterverwaltung
- Prüft- oder Unterweisungstermine eintragen und Erinnerungen erhalten
- digitales Archiv zur Dokumentation von durchgeführten Unterweisungen, Qualifikationen und Prüfungen
Gesundheitsgefahren und häufige Unfälle im Handwerk
Handwerker sind ständigen Gesundheitsgefahren ausgesetzt, sei es durch Arbeiten auf Gerüsten und Dächern, den Umgang mit Werkzeugen und Maschinen, oder den Kontakt mit Elektrizität. Typische Unfälle umfassen Stürze, Verletzungen durch Werkzeuge und herabfallende Materialien. Daher ist es entscheidend, dass Sie als Inhaber eines Handwerksbetriebs für umfassenden Arbeitsschutz sorgen, Gefahrenquellen analysieren und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Die spezifischen Risiken variieren je nach Branche: Elektriker, Dachdecker und SHK-Handwerker stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Unabhängig davon müssen alle Betriebe körperliche, umgebungsbedingte und psychische Belastungen sowie Sucht am Arbeitsplatz ernst nehmen und regelmäßig Schulungen durchführen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die verschiedenen Gesundheitsgefahren, denen Handwerker ausgesetzt sind.
Körperliche Belastungen
Wer als Handwerker arbeitet, setzt vor allem sein Muskel-Skelettsystem enormen Belastungen aus, sodass es zu schmerzhaften Muskelverspannungen bis hin zu Bandscheibenvorfällen kommen kann.
Umgebungsbelastungen
Unter Umgebungsbelastungen werden äußere Einflüsse verstanden, die aufgrund der Tätigkeit oder durch Umwelteinflüsse entstehen. Dabei kann es sich um Staub, Gefahrstoffe, Gerüche oder je nach Witterung starke Hitze oder Kälte handeln. Auch Lärm kann sehr belastend sein.
Psychische Belastungen
Handwerker stehen täglich neuen Herausforderungen gegenüber und müssen dabei nicht nur fachlich einwandfreie Leistungen erbringen, sondern auch mit schwierigen Kunden umgehen. Auch Termindruck, Unterbesetzung durch den Fachkräftemangeln können zu was zu starkem Stress und Überforderung führen.
Sucht am Arbeitsplatz
Suchterkrankungen erhöhen das Verletzungsrisiko. Ist eine Suchterkrankung bekannt, sollten auch hier Maßnahmen ergriffen werden.
Gefahren auf der Baustelle
Gerade auf Baustellen herrscht eine große Unfallgefahr, da die Mitarbeiter vor Ort enorme körperliche Leistungen vollbringen und dabei immer konzentriert sein müssen. Weitere Gefahren gehen von schweren Maschinen, kritischen Witterungsverhältnissen oder der Arbeit mit Gefahrstoffen aus.
- Gefahr: Arbeiten in der Höhe
Beim Arbeiten in großen Höhen besteht immer die Gefahr, dass jemand abstürzt.
Maßnahmen: Durch Arbeitseinweisungen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen wie Auffangnetze oder Gurtsysteme, die am Körper getragen werden, kann das Risiko deutlich minimiert werden. - Gefahr: Gefahrstoffe:
Auf Baustellen können Mitarbeiter in Kontakt mit Gefahrstoffen wie Lösemittel, Quarzstaub oder Asbestfasern kommen.
Maßnahmen: Um schwere gesundheitliche Folgen zu vermeiden, sollte für eine ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung solcher Gefahrstoffe gesorgt werden. Gegebenenfalls ist auch Schutzkleidung in Form von Atemschutzgeräten und Schutzbrillen notwendig. - Gefahr: Elektrischer Strom: Wenn neue Stromleitungen verlegt werden sollen, ist besondere Vorsicht angesagt. Gleiches gilt beim Umgang mit Maschinen, die auf der Baustelle an den Strom angeschlossen werden.
Maßnahmen: Alle Handwerker sollten die fünf Sicherheitsregeln im Umgang mit elektrischem Strom kennen. Unterweisungen sind hier das Mittel der Wahl. - Gefahr: Wechselnde Arbeitsorte: Handwerker sind meist nur für einen vorübergehenden Zeitraum an einer Baustelle tätig, bis sie zur nächsten weiterziehen. Das bedeutet, dass sich die Bedingungen ständig verändern und sie sich regelmäßig auf neue Arbeitsbedingungen einstellen müssen.
Maßnahme: Sorgen Sie auch hier für regelmäßige neue Sicherheitsunterweisung. - Gefahr: Verkehr: Auch auf Baustellen herrscht Verkehr. Transportfahrzeuge, Bagger und Gabelstapler müssen von A nach B bewegt werden.
Maßnahmen: Um für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen, sollten feste Verkehrswege festgelegt sowie Verkehrsregeln aufgestellt werden. - Gefahr: Erdarbeiten: Sie bergen direkt mehrere Risiken. Zum Beispiel kann es aufgrund von instabilen Grabwänden zu Einstürzen kommen. Überdies besteht die Gefahr, auf Versorgungsleitungen zu treffen und in Kontakt mit Elektrizität oder Strom zu geraten.
Maßnahmen: Vorherige Klärung der Umgebung, Sicherheitsunterweisungen und Kennzeichnen von Gefahrenstellen sollte hier zum Standard gehören.
Die häufigsten Unfälle im Handwerk
Aufgrund der aufgezählten Gefahren resultieren die häufigsten Unfälle im Handwerk:
- Absturz von Gerüsten: Eine kleine Unachtsamkeit oder ein leicht rutschiger Boden können schon ausreichen, dass es zu einem Sturz kommt.
- Stolpern über Gegenstände: Lose Kabel auf dem Boden oder herumliegendes Arbeitsmaterial führen zu zahlreichen Unfällen im Handwerk.
- Fehlende Schutzkleidung: Auch wenn Schutzkleidung wie Helme und Sicherheitsgurte in bestimmten Bereichen getragen werden müssen, halten sich die Handwerker nicht immer daran.
- Eingeatmete Dämpfe: Lacke oder Farben können die Atemwege und die Lunge belasten.
- Falsche Haltung: Falsches Heben, Tragen oder eine falsche Position bei Arbeiten am Boden führen zu Langzeitfolgen und können den betroffenen Handwerker sogar arbeitsunfähig machen.
- Verletzungen mit Werkzeugen oder Maschinen: Die falsche oder unkonzentrierte Betätigung von Geräten, Maschinen oder Werkzeugen kann leicht zu Verletzungen führen.
Spezifische Maßnahmen für verschiedene Branchen
Je nachdem, welche Arbeiten Ihr Handwerksbetrieb anbietet, müssen Sie sich mit verschiedenen Gefahrenquellen auseinandersetzen. Ein Maler und Lackierer sieht sich ganz anderen Herausforderungen gegenüber als ein Dachdecker. Ersterer hat eher mit Dämpfen von Lacken und Farben zu kämpfen, während der Dachdecker der ständigen Absturzgefahr ausgesetzt ist.
Arbeitsschutz Maler und Lackierer
Maler und Lackierer arbeiten tagtäglich mit Farben und Lacken und sind so vor allem Gefahrstoffen ausgesetzt. Dementsprechend müssen sie davor ausreichend geschützt werden. Zusätzlich sind aber weitere Gefahrenquellen zu berücksichtigen:
- Einatmen von Dämpfen: Maler und Lackierer müssen in den richtigen Umgang mit den Arbeitsmaterialien eingewiesen werden und benötigen gegebenenfalls Sicherheitsausrüstung wie Atemschutzgeräte und Schutzbrillen.
- Hautkontakt vermeiden: Auch die Haut kann durch die Inhaltsstoffe verschiedener Farben und Lacke leiden. Manchmal sind sogar allergische Reaktionen möglich. Die passende Schutzkleidung und ein sorgsamer Umgang mit den Farben können das Risiko des direkten Hautkontakts verringern.
- Lärmbelästigung: Manche Arbeitsgeräte sind sehr laut, sodass das Tragen eines Gehörschutzes notwendig sein kann.
- Ergonomie: Durch Arbeiten im Knien oder über Kopf entstehen in vielen Fällen unangenehme Muskelbeschwerden. Mitarbeiter sollten deswegen so eingewiesen werden, dass sie in möglichst natürlichen Körperhaltungen arbeiten beziehungsweise die Position oft wechseln.
- Stürze: Beim Arbeiten auf Gerüsten sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Arbeitsschutz Fliesenleger
Fliesenleger müssen teilweise auf dem Boden kniend arbeiten und hantieren mit gefährlichem Werkzeug. Für den Arbeitsschutz spielen deswegen diese Punkte von Bedeutung:
- Atemschutz: Der Staub von Fliesen oder Mörtel kann eingeatmet werden und dann zu Problemen in den Atemwegen führen.
- Gehörschutz: Das Schneiden von Fliesen ist mitunter sehr laut. Der Lärm kann auf Dauer negative Auswirkungen auf die Psyche und auf das Gehör haben. Deswegen sollte auf einen Gehörschutz nicht verzichtet werden.
- Arbeitsmittel: Fliesenleger arbeiten mit Geräten wie Winkelschleifern oder Fliesenschneidern und sind so einem nicht unerheblichen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Das lässt sich durch eine intensive Einweisung reduzieren.
- Ergonomie: Genau wie Maler und Lackierer müssen Fliesenleger über längere Zeiträume in unangenehmen Positionen arbeiten. Es sollte folglich für ausreichend Pausen und regelmäßige Wechsel der Körperhaltung beziehungsweise der Tätigkeit gesorgt werden.
Arbeitsschutz Elektriker
Der Beruf des Elektrikers gilt aufgrund der Arbeit mit Strom als besonders gefährlich. Eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter ist also unverzichtbar. Außerdem sind diese Maßnahmen wichtig:
- Arbeiten mit Strom: Alle Mitarbeiter müssen die fünf Regeln für das Arbeiten mit Strom kennen.
- Elektrische Betriebsmittel: Sie müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft werden.
- Schutzbekleidung: Elektriker sollten Kleidung tragen, die eine isolierende Wirkung hat, sodass sich Verletzungen bei Stromunfällen in Grenzen halten. Für diesen Zweck gibt es isolierende Schutzhelme und isolierende Schutzhandschuhe.
- Erste Hilfe: Wenn es doch einmal zu einem Unfall kommt und ein Mitarbeiter einen Stromschlag erleidet, müssen die Ersthelfer wissen, was zu tun ist.
Arbeitsschutz Dachdecker
Dachdecker sind täglich mit dem Thema Absturzgefahr konfrontiert. Zudem bestehen weitere Risiken, die Sie mit den richtigen Methoden aber reduzieren können:
- Absturzgefahr: Schlechte Witterungsverhältnisse oder ein unkonzentrierter Moment können zum Absturz führen. Deswegen sollten entsprechende Auffangsysteme verwendet werden.
- Witterung: Dachdecker sind das ganze Jahr über verschiedenen Wetterlagen ausgesetzt. Sie sollten sich vor extremer Hitze, klirrender Kälte sowie vor Regen, Schnee und Hagel ausreichend schützen können. In manchen Fällen sollte auf die Durchführung der Arbeit ganz verzichtet werden und die Tätigkeit auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden.
- Arbeitsmittel: Alle Werkzeuge und Maschinen müssen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, sodass das Verletzungsrisiko minimiert werden kann.
- Schutzbekleidung: Rutschfeste Schuhe verringern die Absturzgefahr. Handschuhe können hingegen vor scharfkantigen Dachziegeln oder anderen Arbeitsmaterialien schützen.
FAQ zum Arbeitsschutz im Handwerk
Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zum Arbeitsschutz im Handwerk zusammengefasst:
Die Arbeitsschutzmaßnahmen müssen von Ihnen als Arbeitgeber regelmäßig überprüft werden. Darüber hinaus können Kontrollen durch den Auftraggeber, durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger und durch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren durchgeführt werden.
Zum Arbeitsschutz gehören die Beurteilung und Analyse von Gefahrenquellen sowie die Einführung von Schutzmaßnahmen, die verschieden aussehen können. Es geht darum, Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, Sicherheitsregeln aufzustellen und Notfallpläne für den Katastrophenfall zu verfassen.
Hierbei handelt es sich um alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Angestellten vor Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu schützen. Das können technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeiter sein.
Für den Arbeitsschutz ist vor allem das Arbeitsschutzgesetz relevant. Ansonsten sollten Sie einen Blick auf die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Baustellenverordnung werfen.
Fazit
Um Unfälle in Ihrem Handwerksbetrieb möglichst zu vermeiden, sollten Sie sich um einen guten Arbeitsschutz kümmern. Dazu gehört das Einrichten einer sicheren Arbeitsstätte sowie das Festlegen von Verhaltensregeln und die Einführung von passender Schutzbekleidung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Regelungen regelmäßig unterweisen. Unterstützung können Sie sich von verschiedenen Akteuren wie Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Berufsgenossenschaften holen. Durch einen umfangreichen Arbeitsschutz können Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schützen, sondern sorgen auch dafür, dass Ihr Betrieb effizient weiterläuft und Sie keine oder deutlich seltener Umsatzeinbußen aufgrund von ausgefallenen Mitarbeitern hinnehmen müssen. Darüber hinaus gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Angestellten, sodass diese im besten Fall lange im Unternehmen bleiben, was in Zeiten des Fachkräftemangels ein enormer Vorteil sein kann.