Arbeitszeit im Handwerk
gesetzliche Vorgaben & Arbeitszeitmodelle

Arbeitgeber müssen sich an die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit halten. Sie dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und sind so gestaltet, dass deren Gesundheit nicht unnötig gefährdet wird. Dank verschiedener Arbeitszeitmodelle haben Inhaber von Handwerksbetrieben die Möglichkeit, auf verschiedene Situationen, wie eine saisonal bedingte schlechtere Auftragslage, zu reagieren. Zugleich stellen moderne Lösungen wie die Vier-Tage-Woche oder mehr Teilzeitangebote eine Chance auf eine bessere Positionierung auf dem Arbeitsmarkt dar. Mit den richtigen Arbeitsmodellen können nämlich unter Umständen mehr Fachkräfte angelockt werden.

Arbeitszeitgesetz – was gilt für das Handwerk?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbZG) regelt, wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen und welche Pausen- und Ruhezeiten einzuhalten sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten selbstverständlich auch im Handwerk und müssen auch bei flexiblen Arbeitsmodellen eingehalten werden. Besondere Regelungen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

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Was ist Arbeitszeit?

In § 2 des ArbZG wird genauer definiert, was mit Arbeitszeit gemeint ist. Der Begriff bezieht sich auf den Zeitraum von Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Ruhepausen werden jedoch nicht hinzugezählt. Nachtarbeit findet statt, wenn ein Arbeitnehmer zwischen 23 und sechs Uhr mehr als zwei Stunden lang arbeitet.

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Wer ist durch das Gesetz geschützt?

Wer zu viel arbeitet, riskiert seine Gesundheit. Deswegen sind genügend Erholungszeiten essenziell. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass diese auch gewährt werden. In § 2 Absatz 2 wird außerdem klar dargelegt, welche Personengruppe geschützt werden soll. Das Gesetz trifft auf alle Arbeitnehmer in Deutschland zu. Dazu gehören aber nicht nur Arbeiter und Angestellte, sondern auch alle Betriebsangehörigen, die sich in der Ausbildung befinden.

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Wer kontrolliert das ArbZG?

Laut § 17 wird die Einhaltung des ArbZG durch die verschiedenen Aufsichtsbehörden des jeweiligen Bundeslandes kontrolliert. Dafür schauen sich die Prüfer möglicherweise die Arbeits- und Tarifverträge an. Auch Nachweise über die Erfassung der Arbeitszeiten werden häufig als Beweismittel herangezogen, weswegen eine lückenlose Aufzeichnung auch so wichtig ist. Diese kann auf Papier oder auf elektronische Art und Weise erfolgen.

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Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zur Mehrarbeit zwingt oder die Pausen und Erholungszeiten ignoriert, muss er bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde mit Konsequenzen rechnen. Leichtere Vergehen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet.

Wenn durch den Verstoß die Gesundheit von Mitarbeitern gefährdet wird oder wenn der Arbeitgeber wiederholt gegen das Gesetz verstößt, kann es sich auch um eine Straftat handeln, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Es kann also keineswegs von einem Kavaliersdelikt die Rede sein.

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Arbeitszeitbetrug durch Mitarbeiter

Nicht nur der Arbeitgeber kann gegen das Gesetz verstoßen. Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten falsch angeben oder während der Arbeit größtenteils privaten Angelegenheiten nachgehen, handelt es sich um Arbeitszeitbetrug. Wer dabei erwischt wird, erhält in der Regel zunächst eine Abmahnung. Bei schweren Fällen kann die ordentliche oder die fristlose Kündigung drohen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitszeitbetrug aber eindeutig nachweisen können.

Wichtige Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung im Handwerk

Pro Tag dürfen Arbeitgeber acht Stunden arbeiten. Bei anschließendem Ausgleich ist eine Erhöhung auf zehn Stunden möglich. Jugendliche dürfen hingegen keine Überstunden machen. Zusätzlich sind Pausenzeiten einzuhalten. Nach sechs Stunden Arbeit stehen dem Arbeitnehmer 30 Minuten Pause zu. Nach neun Stunden sind es 45 Minuten.

Vorgaben bei der Arbeitszeit

Wie lange Arbeitnehmer am Tag und in der Woche arbeiten dürfen, geht aus § 3 des ArbZG hervor. Dort heißt es, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten darf.

Überstunden

Aus betrieblichen Gründen kann die Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden ausgeweitet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Überstunden innerhalb der nächsten sechs Monate wieder ausgeglichen werden, sodass in einem längeren Zeitraum von 24 Kalenderwochen ein Tagesdurchschnitt von acht Stunden entsteht. Alternativ können Überstunden auch mit einem finanziellen Ausgleich abgegolten werden.

Arbeitszeitverkürzung – geht das?

Arbeitnehmer haben auch im Handwerk Anspruch auf eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung, also auf eine Reduzierung der Wochenstunden. Das gilt aber nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt.
  • Im Betrieb sind mindestens 15 Mitarbeiter angestellt.

Pausenzeiten im Handwerk

Damit sich die Arbeitnehmer zwischendurch erholen und neue Energie tanken können, gesteht ihnen der Gesetzgeber Ruhepausen zu. Es gelten die folgenden Regeln:

  • Wer mehr als sechs und bis zu neun Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf eine 30-minütige Pause. Diese muss spätestens nach sechs Stunden wahrgenommen werden.
  • Nach mehr als neun Stunden stehen dem Arbeitnehmer 45 Minuten Pause zu.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Pausenzeiten zu achten.
  • Es handelt sich um Mindestvorgaben. Längere Pausenzeiten sind selbstverständlich möglich.

Hinweis: Die Ruhepausen sind nicht mit den Ruhezeiten zu verwechseln. Bei der Ruhezeit handelt es sich um den Zeitraum, der zwischen Beendigung der Arbeit und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag liegen muss. Laut Gesetz sind das aktuell elf Stunden.

Sonderregelungen

In bestimmten Situationen wie während der Ausbildung, bei Berufsschülern oder bei schwangeren und stillenden Müttern greifen Sonderregelungen, die Sie als Arbeitgeber unbedingt kennen sollten. Hier haben wir die wichtigsten Fälle für Sie zusammengetragen und erläutert.

Sonderregelungen Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Sonntags- und Feiertagsarbeit ist in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Der Arbeitgeber muss außerdem eine Sondergenehmigung von der Aufsichtsbehörde einholen. Bei Nachtarbeit müssen Zuschläge gewährt werden. Möglich wäre ein Freizeitausgleich. Auch eine Erhöhung des Bruttostundenentgelts ist erlaubt.

Arbeitszeitregelung bei Auszubildenden und Jugendlichen

Laut § 8 des JArbSchG dürfen auch Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren bis zu acht Stunden am Tag und bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Am Wochenende dürfen Jugendliche bis auf wenige Ausnahmen gar nicht arbeiten. Überstunden sind nicht erlaubt. Da die Azubis im Handwerk häufig mit der Ausbildung beginnen, wenn sie noch minderjährig sind, sollten Sie als Betriebsinhaber diese Sonderregelungen unbedingt beachten.

Sonderregelungen bei Berufsschülern

Die Zeit in der Berufsschule wird inklusive Pausen auf die tägliche Arbeitszeit angerechnet. Wenn ein Berufsschüler also drei Stunden am Tag in der Berufsschule verbringt, darf er anschließend nur noch fünf Stunden im Betrieb arbeiten. An Tagen, in denen er an fünf Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten teilnehmen muss, darf er jedoch nicht mehr zu weiterer Arbeit im Betrieb verpflichtet werden.

Mutterschutzgesetz

Bei schwangeren und stillenden Frauen greift das Mutterschutzgesetz. Laut § 4 herrscht ein Verbot der Mehrarbeit. Die betroffenen Frauen dürfen pro Tag nicht länger als achteinhalb Stunden beschäftigt werden. Aus § 5 geht außerdem ein Verbot der Nachtarbeit hervor. Frauen, die sich im Mutterschutz befinden, dürfen also nicht zwischen 23 Uhr und sechs Uhr des Folgetages arbeiten.

Arbeitszeit bei Wiedereingliederung nach Krankheit

Wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt war und nach Genesung wieder in den Beruf zurückkehrt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen. Dabei wird das Hamburger Modell angewendet.

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich mit dem behandelnden Arzt auf einen Stufenplan. Üblicherweise wird mit einer geringen Anzahl an Wochenstunden begonnen, die dann Stück für Stück mehr werden.
  • Die Wiedereingliederung wird finanziell durch die Krankenkasse oder die Rentenversicherung unterstützt.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die stufenweise Eingliederung zu ermöglichen.

Arbeitszeit bei Montage

Die Arbeitszeit auf Montage darf genauso wie in anderen Berufsfeldern zehn Stunden am Tag nicht überschreiten. Allerdings ist die Fahrtzeit inbegriffen! Sie wird als Arbeitszeit betrachtet, da die Fahrt vom Arbeitgeber angeordnet wird.

Kurzarbeit im Handwerk

Wenn es einem Handwerksbetrieb finanziell schlecht geht, aber absehbar ist, dass sich die Situation in Zukunft ändern wird, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen. Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer wird dann reduziert. In manchen Fällen sinkt sie sogar auf null Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer erhält dann Kurzarbeitergeld. Das wird zunächst vom Arbeitgeber ausgezahlt. Er kann es anschließend aber bei der Agentur für Arbeit in Rechnung stellen.

Gehört die Anfahrtszeit im Handwerk zur Arbeitszeit?

Da Handwerker häufig mit dem Auto von Kunde zu Kunde fahren müssen und somit keinen eindeutigen festen Arbeitsort haben, wird die Anfahrtszeit zur Arbeitszeit dazugerechnet. Genauso dürfen selbstständige Handwerker die Anfahrtszeit und Kosten beim Kunden in Rechnung stellen.

Empfehlung: Arbeits- und Pausenzeiten digital erfassen

Stundenzettel und handgeschriebene Notizen? Das war einmal. In vielen Handwerksbetrieben läuft die Zeiterfassung heute digital: Ein Klick auf „Start“, ein weiterer auf „Pause“ – und alles ist erfasst. Mit Apps wie Zeit+ lassen sich Arbeits- und Pausenzeiten unkompliziert dokumentieren – direkt auf dem Smartphone und ohne lästigen Papierkram. Das spart Zeit und sorgt für mehr Übersicht.

Zur Zeiterfassungs-App

Arbeitszeitmodelle, die im Baugewerbe üblich sind

Arbeitnehmer sehnen sich nach mehr Flexibilität und einer besseren Work-Life-Balance. Viele von ihnen sehen moderne Arbeitszeitmodelle wie die Vier-Tage-Woche oder Gleitzeit außerdem als Chance, Familie und Berufsleben besser unter einen Hut zu bekommen. Auch Handwerksbetriebe müssen ihre traditionellen Arbeitsverhältnisse auflockern, um im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte mithalten zu können. Wer weniger arbeitet, hat aber natürlich auch einen geringeren Urlaubsanspruch.

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Vollzeitbeschäftigung – 40-Stunden-Woche

Das Standard-Modell im Handwerk ist nach wie vor die Vollzeitbeschäftigung. Dabei arbeiten Arbeitnehmer bis zu 40 Stunden in der Woche. Manchmal sind es auch nur 35 oder 38 Stunden. Üblicherweise arbeitet der angestellte Handwerker von Montag bis Freitag. Die Stunden verteilen sich also klassischerweise auf fünf Tage.

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Teilzeit im Handwerk

Wenn Sie einen Handwerksbetrieb führen und Probleme haben, Angestellte zu finden, sollten Sie darüber nachdenken, auch Teilzeitstellen anzubieten. Dieses Modell sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 bis 35 Stunden vor und ist zum Beispiel für Eltern interessant, die nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren möchten. Es können sich aber auch Personen angesprochen fühlen, die neben dem Beruf andere Verpflichtungen haben und sich weiterbilden möchten.

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Vier-Tage-Woche im Handwerk

Zahlreiche Menschen träumen davon, vier anstatt fünf Tage in der Woche zu arbeiten. So bleibt ihnen mehr Zeit für die Familie oder für Ihre Hobbys. Sie arbeiten dann häufig nur 32 Stunden in der Woche. Vor allem, wenn Sie mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb beschäftigen und jeder an einem anderen Wochentag seinen freien Tag hat, könnte das auch im Handwerk ein realistisches Modell sein. Arbeitgeber erhoffen sich von der Vier-Tage-Woche in der Regel zufriedenere Mitarbeiter sowie konzentrierteres Arbeiten.

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Arbeitszeitkonto und Gleitzeit

Das Gleitzeitmodell gibt Arbeitnehmern mehr Flexibilität im Alltag. Sie müssen nämlich nur während einer Kernarbeitszeit im Betrieb anwesend sein. Zu Beginn und zu Ende der Arbeitszeit gibt es einen Zeitraum, in dem sie selbst entscheiden, wann sie kommen oder gehen. Insgesamt müssen sie dann über mehrere Wochen dennoch auf durchschnittlich acht Stunden am Tag kommen. Im Handwerk ist dieses Arbeitsmodell aufgrund der Kundentermine aber nur schlecht durchzusetzen. Besser ist ein sogenanntes Arbeitszeitkonto, bei dem die Arbeitnehmer nur dann erscheinen, wenn auch Aufträge vorhanden sind. Wenn gerade eine Flaute herrscht, bleiben sie zu Hause.

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Blockarbeit

Bei der Blockarbeitszeit werden die Wochenstunden des Arbeitnehmers an die Auftragslage in bestimmten Jahreszeiten angepasst wegen Schlechtwetter-Lage. Gerade im Baugewerbe ist die Auftragslage in den Wintermonaten häufig schlechter. Ähnliches gilt für Garten- und Landschaftsbauer. Allerdings wird vorab vertraglich festgelegt, wie viele Stunden der Arbeitnehmer zu welcher Jahreszeit arbeitet.

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Schichtarbeit

In manchen Betrieben wird auch Schichtarbeit praktiziert. Das ist unter anderem dann sinnvoll, wenn der Handwerksbetrieb einen Notrufservice anbietet. Auch um große Projekte innerhalb kürzester Zeit umzusetzen, ist diese Lösung ideal. Die Arbeitnehmer können ebenfalls profitieren, da sie sich für eine besonders frühe oder eine sehr späte Schicht entscheiden und so die Arbeitszeit besser mit ihrer aktuellen Lebenssituation vereinbaren können.

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Homeoffice im Handwerk

Zu den modernen Arbeitsmodellen unserer Zeit gehören auch Homeoffice und Remote Work. Beide sind im Handwerk nur schwer umsetzbar. Elektriker oder Dachdecker müssen schließlich direkt bei ihren Kunden vor Ort arbeiten. Es gibt aber durchaus Angestellte in einem Handwerksbetrieb, für die dieses Modell infrage käme. Dazu gehören vor allem die administrativen Aufgaben sowie die Buchhaltung oder die Projektplanung.

Vorteile von flexiblen Arbeitszeiten im Baunebengewerbe und Handwerk

Wenn Sie sich gegenüber neuen Arbeitsmodellen öffnen, kann sich das positiv auf Ihren Betrieb auswirken. Unter anderem können Sie von diesen Vorteilen profitieren:

  • Steigerung der Motivation: Arbeitnehmer, deren Bedürfnisse respektiert werden, fühlen sich wertgeschätzt und sind motivierter, sich für den Betrieb einzusetzen.
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung: Indem Sie Ihren Angestellten bei der Gestaltung der Arbeitszeit entgegenkommen, stärken Sie deren Bindung an das Unternehmen, sodass sie auch in Krisenzeiten eher bei Ihnen bleiben.
  • Die Gewinnung von Fachkräften wird vereinfacht: Es gibt viele gut ausgebildete Fachkräfte, die nicht in Vollzeit arbeiten können oder die sich einfach mehr Flexibilität wünschen. Wenn Sie nur Stellen mit einer traditionellen 40-Stunden-Woche anbieten, würden Sie all diese Talente von vorneherein ausschließen.
  • Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit bzw. Familie wird gefördert: Mitarbeiter, die eine bessere Work-Life-Balance haben, sind zufriedener, wenig anfälliger für stressbedingte Erkrankungen und fallen dementsprechend seltener aus.

Tipp: Büro mit Handwerkersoftware organisieren

Weniger Überstunden im Büro? Mit einer Software, die speziell fürs Handwerk entwickelt wurde, lassen sich bis zu 20 % der Büroarbeitszeit einsparen. Angebote, Rechnungen und Baustellenorganisation werden digital abgewickelt – das entlastet nicht nur die Bürokräfte, sondern macht den Betrieb auch für neue Mitarbeiter attraktiver. Denn moderne Prozesse erleichtern nicht nur die Büroarbeit, sondern digitalisieren auch die Abläufe auf der Baustelle.

Mehr zur Handwerkerrsoftware

Branchenspezifische Arbeitszeitmodelle

Jede Branche hat ihre ganz bestimmten Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitszeit. Beispielhaft gehen wir hier auf ein paar Gewerke ein und zeigen auf, welche Arbeitsmodelle geeignet sein könnten.

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Arbeitszeit bei Elektrikern

Elektriker sind wie viele andere Handwerker von der Auftragslage abhängig. Meist gibt es aber genügend zu tun. Wer im Notdienst arbeitet, muss eventuell Schichtarbeit leisten. Das gilt auch für Elektriker, die sich um die Elektronik in großen, oft systemrelevanten Betrieben kümmern.

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Arbeitszeit bei Dachdeckern - Schlechtwetter

Die Arbeitszeit im Dachdeckerhandwerk ist stark von der Auftragslage und von der Witterung abhängig. Schlechtes Wetter kann dazu führen, dass sich ein Projekt verzögert und die Arbeit zwischendurch ausgesetzt werden muss. Zu einem späteren Zeitpunkt muss dann eventuell mehr gearbeitet werden. Um den Lohnausfall in dieser Zeit zu kompensieren, gibt es das sogenannte Ausfallgeld. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, möglichst flexible Arbeitsverträge anzubieten, sodass die Arbeitszeiten entsprechend angepasst werden können. Arbeitszeitkonten wären beispielsweise eine Option.

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Arbeitszeit bei Schreinern

Da Schreiner häufig auf Montage fahren müssen, ist unbedingt zu beachten, dass die Fahrtzeiten in die Arbeitszeit mit eingerechnet werden. Wenn das nicht passiert, können schnell Zwölf-Stunden-Tage zusammenkommen, was in Deutschland nicht gestattet ist.

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Arbeitszeit im SHK-Handwerk

Auch im SHK-Bereich kommt es häufig zu Notfällen. Handwerker müssen dann in der Nacht und am Wochenende ausrücken, um bei Wasserrohrbrüchen oder verstopften Leitungen helfen zu können. Ähnlich wie im Elektriker-Handwerk kann deswegen Schichtarbeit sinnvoll sein. Außerdem sollten sich Arbeitgeber darüber im Klaren sein, dass für Nachtarbeit Zuschüsse gezahlt werden müssen.

Arbeitszeiterfassung im Handwerk

Seit im Jahr 2022 ein Gericht des Bundesarbeitsgerichtes erging, herrscht in Deutschland die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Ein Jahr später erfolgte ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums, indem klar dargelegt wird, innerhalb welcher Fristen Unternehmen die Arbeitszeiterfassung umsetzen müssen.

Regelungen durch das Arbeitsrecht in Deutschland

Das Bundesarbeitsgesetz hat in einem Urteil auch auf das Arbeitsschutzgesetz verwiesen. In § 3 wird festgelegt, dass Arbeitnehmer Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter treffen müssen. Dort ist zwar die Zeiterfassung nicht präzisiert, sie dient aber ebenfalls dem Schutz der Gesundheit, da so vermieden wird, dass sich einzelne Mitarbeiter überarbeiten. Also beachten sie immer alle vorgegebenen Arbeitsschutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter einzuhalten.

Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht

Im Rahmen der Arbeitszeiterfassung müssen der Beginn, die Dauer und das Ende der Arbeitszeit dokumentiert werden. Optimalerweise sollte das in elektronischer Form erfolgen. Das ist weniger fehleranfällig und kann den Aufwand deutlich verringern. Die Arbeitszeitnachweise sind außerdem für eine Dauer von zwei Jahren aufzubewahren, sodass sie auf Verlangen vorgezeigt werden können.

Folgen bei Nichteinhaltung der Zeiterfassungspflicht

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sich um die Arbeitszeiterfassung zu kümmern und die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann er diese Aufgabe auch an einen seiner Mitarbeiter übertragen. Bei einem Verstoß der Zeiterfassungspflicht drohen dem Arbeitgeber Sanktionen in Form von Bußgeldern. Arbeitnehmer, die für die Zeiterfassung zuständig waren, müssen hingegen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Software zur Arbeitszeiterfassung

Immer mehr Betriebe nutzen eine Software zur Arbeitszeiterfassung. Damit lassen sich alle Abwesenheits- und Anwesenheitszeiten lückenlos aufzeichnen. Außerdem erkennen Sie mithilfe eines digitalen Systems schnell, wenn ein Mitarbeiter Überstunden anhäuft, die zeitnah ausgeglichen werden müssen.

Mit einer umfassenden Handwerkersoftware wie STREIT lassen sich nicht nur Arbeitszeiten erfassen, sondern auch zahlreiche weitere Prozesse im Unternehmen digital abbilden – von der Auftragsverwaltung bis zur Abrechnung. So braucht es keine verschiedenen Insellösungen, sondern alles läuft in einem einzigen System. Das kann die Software wirklich:

  • Einfache Erfassung am PC – Mitarbeiter können Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende direkt im Büro oder in der Werkstatt erfassen. Auch stationäre Zeiterfassung per Terminal ist möglich.
  • Automatische Datenübertragung – Alle erfassten Zeiten werden in Echtzeit an das Hauptsystem übermittelt und dort zentral gespeichert. Kein manuelles Abtippen oder Nachtragen mehr notwendig.
  • Flexibel anpassbar an Arbeitszeitmodelle – Ob Gleitzeit, Schichtarbeit oder feste Arbeitszeiten: Individuelle Pausenregelungen, maximale Arbeitszeiten und Zuschläge lassen sich hinterlegen und automatisch berechnen.
  • Projekt- und auftragsbezogene Zeiterfassung – Arbeitszeiten können direkt einem Auftrag, einer Baustelle oder einem Kunden zugeordnet werden, was die Nachkalkulation und Abrechnung vereinfacht.
  • Rechtssichere Dokumentation & Transparenz – Die Erfassung entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen (GoBD-konform) und ist auf kommende Regelungen zur elektronischen Zeiterfassung vorbereitet.
  • Direkte Integration mit Lohnbuchhaltung & Abrechnung – Die erfassten Zeiten werden automatisch in die Lohnbuchhaltung übernommen, wodurch Fehler und doppelter Erfassungsaufwand vermieden werden.

Mehr zur digitalen Zeiterfassung

App zur Arbeitszeiterfassung

Passend zur Software ist auch eine Zeiterfassungs-App erhältlich. Auch unterwegs lassen sich die Arbeitszeiten in die App eintragen. Mit der Zeiterfassungs-App von "Zeit+" können Monteure ihre Arbeitszeiten direkt per Smartphone oder Tablet erfassen – einfach, bequem und exakt.

  • Zeiten per Knopfdruck erfassen
    Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende lassen sich direkt in der App starten und stoppen – jederzeit und von überall.
  • Projekt- & Auftragszuordnung
    Arbeitszeiten werden direkt dem passenden Auftrag oder Kunden zugeordnet, was die Nachkalkulation und Abrechnung erleichtert.
  • Zusatzfunktionen für mehr Transparenz
    Fotos, Notizen oder Standortdaten helfen, den Arbeitsfortschritt lückenlos zu dokumentieren und direkt an die Projektleitung zu übermitteln.
  • Automatische Übertragung & Integration
    Alle Daten fließen in Echtzeit ins Hauptsystem und stehen sofort für Lohnabrechnung, Rechnungen oder die Projektverwaltung bereit.

Mehr zu "Zeit+"

Arbeitszeiterfassung per Stundenzettel + kostenlose Vorlage

Viele Handwerksbetriebe nutzen nach wie vor noch Stundenzettel, um die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das hat sowohl Vor- als auch Nachteile:

  • Es wird keine Software benötigt.
  • Zudem sind keine Kenntnisse im Umgang mit der Software erforderlich.
  • Bei der handschriftlichen Erfassung kann es zu unleserlichen Einträgen kommen.
  • Die Fehleranfälligkeit ist hoch. Außerdem ist das System nicht besonders manipulationssicher.
  • Zettel könnten verloren gehen, oder die Zeiten werden nur grob geschätzt und eingetragen.

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FAQ zur Arbeitszeit im Handwerk

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zur Arbeitszeit im Handwerk zusammengefasst:

Üblicherweise beginnt die Arbeitszeit im Handwerk schon sehr früh. Viele Arbeitnehmer müssen morgens um sieben Uhr antreten. Der Beginn der Arbeitszeit wird eingeleitet, wenn die Angestellten an der ersten Tätigkeitsstätte auftauchen. Fahrten von Kunde zu Kunde oder vom Betrieb zum Kunden zählen hingegen zur Arbeitszeit dazu.

Die Arbeitszeit muss lückenlos erfasst werden. Das bedeutet, dass der Beginn, die Dauer und das Ende dokumentiert werden müssen.

Eine Vier-Tage-Woche kann auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt werden. Es ist zum Beispiel möglich, dass 40 Wochenstunden anstatt auf fünf auf vier Tage verteilt werden. Alternativ kann es aber auch sein, dass der Arbeitnehmer insgesamt acht Stunden weniger arbeitet.

Fahrzeiten zu einem Kunden werden zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Sie liegen im Interesse des Arbeitgebers und sind deswegen zu vergüten.

Fazit

Für das Handwerk gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit wie für alle anderen Angestellten und Arbeiter. Das bedeutet, dass sie pro Tag nicht mehr als acht und in Ausnahmefällen maximal zehn Stunden arbeiten dürfen. Sonderregelungen gelten für Jugendliche, Frauen im Mutterschutz sowie für Personen, die nach langer Krankheit wieder in den Beruf eingegliedert werden.

Durch die Einführung von verschiedenen Arbeitszeitmodellen wie die Vier-Tage-Woche, Arbeitszeitkonten und Blockarbeit können Betriebe Mitarbeitern mehr Flexibilität bieten und vielleicht sogar neue Fachkräfte gewinnen. Unabhängig vom gewählten Modell sollten sie es mit der Arbeitszeiterfassung ernst nehmen. Die ist in Deutschland nämlich verpflichtend. Besonders einfach geht sie mit einer Software für den PC oder einer mobilen App von der Hand.

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