AWH-Bewertung für Handwerksbetriebe + Standardberechnung

Die Abkürzung AWH steht für „Arbeitskreis der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk“. Dieser legt die Bewertungskriterien für die Wertermittlung von kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben fest. Als Inhaber eines solchen Unternehmens können Sie mit diesem Verfahren herausfinden, wie hoch der aktuelle Verkaufspreis voraussichtlich sein wird. Zusätzlich kommt es natürlich auf die Nachfrage und auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Hier können Sie nachlesen, was der AWH-Standard ist, warum er eingeführt wurde und wie eine Bewertung zustande kommt. Außerdem geben wir Ihnen einen Ausblick auf weitere mögliche Bewertungsverfahren wie das Substanzwertverfahren oder das Marktwertverfahren.

Was ist der AWH-Standard?

Beim AWH-Bewertungsstandard für Handwerk und Mittelstand handelt es sich um ein Bewertungsverfahren, das speziell für Handwerksbetriebe entwickelt worden ist. Es setzt sich aus drei verschiedenen Wertermittlungsverfahren zusammen:

  • Zeitwertermittlung von Maschinen und Ausrüstungen
  • Verkehrswertermittlung von Gewerbeimmobilien
  • Unternehmenswertermittlung

Auf diese Weise soll die Ertragskraft des Betriebes sowie das Anlagenvermögen bestimmt werden. Der AWH-Standard soll ein neutrales Bewertungsergebnis liefern, das nicht durch das persönliche Empfinden des Inhabers oder der Mitarbeiter eingefärbt wurde. Das bedeutet auch, dass Wertermittlungen, die von verschiedenen Beratern der Handwerksorganisationen durchgeführt wurden, in der Theorie ein deckungsgleiches Ergebnis erlangen sollten. So wird die Bewertung von Handwerksbetrieben überprüfungssicher und laut AWH-Standard schlüssig und nachvollziehbar. Auch der Unternehmer soll verstehen können, wie das Ergebnis zustande gekommen ist.

Kann der Unternehmenswert auch selbst berechnet werden?

Das AWH-Verfahren ist sehr komplex und sollte deswegen nur von erfahrenen und entsprechend geschulten Beratern durchgeführt werden. Eigene Berechnungen anhand selbst bestimmter Kennzahlen sind nicht empfehlenswert, da sie oft wichtige Parameter außer Acht lassen. Darüber hinaus bewerten Inhaber ihren eigenen Betrieb häufig schon allein aus emotionalen Gründen höher. Schließlich haben sie eine emotionale Bindung zu ihrem Unternehmen. Sie wirkt sich aber nicht auf dessen reellen Wert aus. Es gibt jedoch eine Faustformel, die Ihnen zumindest eine erste Idee vom Wert Ihres Unternehmens liefern kann. Lesen Sie einfach weiter, wir gehen an späterer Stelle im Text noch einmal darauf ein.

Warum gibt es ein spezielles Bewertungsverfahren für Handwerksbetriebe?

In vielen anderen Wirtschaftsbereichen kommt zur Ermittlung des Unternehmenswertes häufig das sogenannte Ertragswertverfahren IDW S 1 zum Einsatz. Manchmal wird auch auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen. Allerdings orientiert sich diese Art der Berechnung an Parametern, die für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe in vielen Fällen irrelevant sind. Deswegen wird stattdessen der AWH-Standard angewendet, der besser auf die Branche abgestimmt wurde und deren Besonderheiten wie zum Beispiel der große Einfluss des Inhabers auf die Ertragslage oder die in vielen Fällen nicht vorhandenen betriebswirtschaftlichen Planungsmethoden berücksichtigt. Des Weiteren gibt es bei Handwerksbetrieben oft Haftverflechtungen vom Privat- und Betriebsvermögen. Hinzu kommt, dass die Unternehmer nicht immer rein wirtschaftlich orientiert sind, sondern auch private Ziele in ihr Handeln einfließen lassen und dementsprechend anders agieren würden als die Führungsetage in einem Großunternehmen. Ihre Leistungen sind aufgrund der Meisterpflicht auf ein bestimmtes Gewerk beschränkt, sodass sie auch nicht so flexibel wie andere Unternehmen auf Veränderungen am Markt reagieren und ihr Angebot beliebig ausweiten können. Es ist also nur konsequent, dass ein eigenes Bewertungsverfahren für ihre Branche eingeführt wurde.

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AWH-Bewertung beim Verkauf des Unternehmens

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine AWH-Bewertung notwendig werden kann. Einer davon ist der Inhaberwechsel. Wenn der Nachfolger Ihres Handwerksbetriebs nicht innerhalb der Familie ist, sondern Sei Ihren Betrieb verkaufen wollen, sollten Sie eine professionelle AWH-Bewertung durchführen lassen, denn nur so können Sie einen möglichst realistischen Unternehmenswert ermitteln. Dabei sollte allerdings stets bedacht werden, dass das Ergebnis nicht zwingend dem Kaufpreis entsprechen muss. Dieser wird noch durch viele weitere Faktoren definiert. Eine wesentliche Rolle spielen hier vor allem Angebot und Nachfrage. Es kann aber auch entscheidend sein, wie verhandlungssicher Sie sind und welche Argumente Sie im Verkaufsgespräch vorbringen können. Wenn Sie es schaffen, Ihren Betrieb besser zu vermarkten und auf Zukunftstrends hinweisen, ist der Käufer vielleicht bereit mehr zu zahlen. Zusätzlich gibt Ihnen die AWH-Bewertung eine erste Basis für die Preisbildung und wird so zum unverzichtbaren Argument während der Preisverhandlungen mit den Interessenten, die Ihren Betrieb gerne kaufen würden. In der Praxis hat es sich übrigens oft gezeigt, dass der nach dem AWH-Standard ermittelte Unternehmenswert und der Kaufpreis am Ende doch sehr nah beieinanderlagen.

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Was bedeutet die AWH-Bewertung für den Käufer?

Die Wertermittlung von Handwerksbetrieben ist nicht nur für den Inhaber des Unternehmens von Interesse. Wenn Sie gerne einen bestehenden Betrieb übernehmen möchten, ist die AWH-Bewertung auch für Sie wichtig, denn sie soll für beide Seiten ein faires Ergebnis liefern. Wenn Sie wissen, wie der Betrieb eingestuft wurde, sinkt das Risiko, dass Sie einen überhöhten Preis zahlen. Das könnte nämlich ein wirtschaftliches Desaster für Sie bedeuten. Wenn Sie als neuer Inhaber die alten Kunden übernehmen, kann es durchaus sein, dass Sie für eine Weile erst einmal einen schlechteren Umsatz machen als Ihr Vorgänger. Ihre Kunden sind schließlich ganz normale Privatpersonen, die Ihnen gegebenenfalls nicht so sehr vertrauen wie dem alten Meister. Auch wenn Sie davon profitieren, einen bestehenden Betrieb zu übernehmen, der nicht neu aufgebaut wird, müssen Sie erst einmal Fuß fassen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie den Wert des Unternehmens kennen und nicht zu viel Geld investieren.

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Weitere Gründe für eine Wertermittlung

Des Weiteren kann eine AWH-Bewertung auch bei einer Änderung der Rechtsform oder bei der Betriebsaufgabe notwendig sein. Ein weiterer wichtiger Grund ist der Todesfall eines Inhabers. Wenn das Unternehmen jetzt an einen Nachkommen vererbt wird, muss zunächst einmal der Wert ermittelt werden, damit das Erbe ordentlich angemeldet und versteuert werden kann. Die Finanzämter sind in diesem Fall mit einer Ermittlung nach dem AWH-Standard einverstanden. Seit 2009 wird das Verfahren sogar offiziell zur Ermittlung des Ertragswerts anerkannt, sofern es um Erbschaften geht.

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Wer akzeptiert den AWH-Standard?

Interessierte Käufer, die sich in der Branche auskennen, akzeptieren den AWH-Standard üblicherweise ohne Probleme, doch auch Finanzämter und Kreditinstitute sind mit dieser Art der Wertermittlung in der Regel einverstanden. Außerdem gelten die Ergebnisse aus einer AWH-Bewertung als zitierfähig. Dementsprechend sollten Sie diese Art der Wertermittlung anderen Varianten oder eigenen Rechnungen vorziehen.

Empfehlung: Dokumentation mit Handwerkersoftware durchführen

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Wer bewertet einen Handwerksbetrieb nach AWH?

Die Bewertung nach dem AWH-Standard erfolgt durch die Berater der Handwerksorganisationen. Sie sind entsprechend geschult und müssen sich regelmäßig weiterbilden. Dabei kommen sowohl betriebswirtschaftliche Berater als auch technische Betriebsberater zum Einsatz. Für die Ermittlung setzen sie die vom AWH-Standard vorgeschriebenen Instrumente ein. Die Berater verstehen sich selbst nicht als Gutachter, legen aber großen Wert auf ein gewissenhaftes Vorgehen und folgen bei Ihrer Bewertung festen Grundsätzen.

Kosten für eine AWH-Bewertung

Als Inhaber eines Handwerksbetriebs profitieren Sie bei einer AWH-Bewertung direkt von mehreren Vorteilen. Zum einen werden die branchenspezifischen Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigt und zum anderen ist die Bewertung kostenlos, wenn Sie Mitglied in einer der Handwerkskammern sind. Sofern Sie einen Betrieb führen, der ein meisterpflichtiges Gewerk ausübt, wird das aber der Fall sein. Dann sind Sie nämlich zur Eintragung in der Handwerkskammer verpflichtet. Wenn Sie also in einer Notlage sind und ihren Betrieb verkaufen müssen, müssen Sie nicht auch noch Geld für die Unternehmensbewertung in die Hand nehmen, sondern können diese umsonst erhalten.

Dauer einer AWH-Bewertung

Bei einer AWH-Bewertung müssen Sie sich allerdings in Geduld üben. Wenn Sie Glück haben, dauert es nur vier bis sechs Wochen, bis Sie das Ergebnis in der Hand halten. Tatsächlich kann es aber auch sein, dass Sie deutlich länger warten müssen. Um den Prozess nicht noch zu verlangsamen, sollten Sie sich vorab genau informieren, welche Dokumente Sie einreichen müssen und diese dann aus der Buchhaltung oder bei Ihrem Steuerberater besorgen und einreichen. Wenn sich am Horizont bereits anbahnt, dass Sie in der Zukunft eine AWH-Bewertung benötigen, sollten sie außerdem rechtzeitig den Antrag stellen.

In 10 Schritten zur AWH-Bewertung

Wenn Ihnen die richtigen Unterlagen vorliegen, können die Berater der Handwerkskammern auch eine AWH-Bewertung durchführen. Zum Beispiel müssen Bilanzen für vier Geschäftsjahre vorhanden sein. Unternehmen, die an einer Bewertung nach dem AWH-Standard interessiert sind, wenden sich am besten an die für Sie zuständige Handwerkskammer und füllen dort den Fragebogen für die Unternehmensbewertung aus. Laut dem AWH-Handbuch läuft die Unternehmensbewertung in 10 Schritten ab, die wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern, sodass Sie wissen, welche Zahlen und Gegebenheiten für die Wertermittlung überhaupt von Bedeutung sind.

Schritt 1: Unternehmensdaten

Zunächst erfassen die Berater alle notwendigen Daten rund um das Unternehmen. Dazu gehören zuallererst der Name der Firma, die Anschrift sowie alle wichtigen Kontaktdaten. Darüber hinaus spielen auch die Branche und der Bewertungszeitpunkt eine wichtige Rolle.

Schritt 2: Informationen zum Unternehmen

Im zweiten Schritt folgen weitere wichtige Informationen wie der Standort des Unternehmens und der damit verbundene Gewerbehebesteuersatz. Des Weiteren werden Angaben zu den Betriebsräumen und zur Anzahl der Mitarbeiter gemacht.

Schritt 3: Aktiva

Hier werden verschiedene Buchwerte aus der Bilanz, Zeitwerte und die durchschnittliche Restnutzungsdauer aller Gegenstände erfasst.

Schritt 4: Passiva

Im folgenden Schritt geht es um die Bewertung des Kapitals des Unternehmens sowie um dessen Verbindlichkeiten.

Schritt 5: Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Für die Unternehmensbewertung werden zudem die Gewinn- und Verlust-Rechnungen der letzten vier Jahre hinzugezogen. Sie werden in diesem Schritt in Augenschein genommen.

Schritt 6: Kalkulatorische Kosten

Auch die kalkulatorischen Kosten müssen laut AWH-Standard berechnet werden. Im Detail bedeutet das, dass der kalkulatorische Unternehmerlohn, die kalkulatorischen Zinsen und die kalkulatorische Miete ermittelt werden.

Schritt 7: Korrektur der steuerlichen Werte

In diesem Schritt werden die steuerlichen Werte korrigiert sowie weitere Korrekturwerte errechnet.

Schritt 8: Erfolgsprognose

Für die Unternehmensbewertung ist es wichtig zu wissen, wie sich der Betrieb in Zukunft entwickeln wird und welche Erfolge zu erwarten sind. Dabei sind unter anderem die Zinsen, die Summe der Korrekturwerte und die Gewerbesteuer zu berücksichtigen.

Schritt 9: Kapitalisierungszinssatz

Wie beim Ertragswertverfahren üblich wird in Schritt 9 der Kapitalisierungszinssatz berechnet. Er muss für jeden Betrieb individuell ermittelt werden, da gerade die speziellen Gegebenheiten eine zentrale Bedeutung haben.

Schritt 10: Ergebnis

Am Schluss wird die endgültige Bewertung durchgeführt. Dabei bedienen sich die Berater der Handelskammern einer bestimmten Formel, bei der der prognostizierte Gewinn durch den Kapitalisierungszinssatz geteilt und anschließend mit 100 multipliziert wird.

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Unternehmensbewertung Beispiel Excel

Am einfachsten ist es, wenn Sie den Unternehmenswert einfach mit einer Faustformel berechnen. Ob das Ergebnis aussagekräftig ist, hängt immer von der individuellen Situation des Betriebs ab. Um einen ersten Eindruck vom Wert zu bekommen, kann sie aber gut angewendet werden. Überdies gibt sie Ihnen die Möglichkeit, selbst ein Ergebnis zu erlangen, ohne dass sie dafür auf die Bewertung durch die Berater der Handelskammern warten müssen. Entscheidend für die Faustformel ist die Verwendung der EBITs der letzten drei Jahre. Dabei handelt es sich um den Gewinn eines Unternehmens, ohne dass Steuern und Zinsen berücksichtigt werden. Zunächst müssen Sie den Durchschnitt der EBITs der letzten drei Jahre errechnen. Das funktioniert so:

  • 2023: Gewinn vor Steuern und Zinsen: 400.000 Euro
  • 2022: Gewinn vor Steuern und Zinsen: 240.000 Euro
  • 2021: Gewinn vor Steuern und Zinsen: 240.000 Euro

Nun rechnen Sie alle drei Gewinne zusammen und teilen sie durch drei: 880.000€/3 = 293.333,33€

Das Ergebnis multiplizieren Sie mit dem Branchenmultiplikator, der irgendwo zwischen 3,5 und 7 liegt. Diesen müssen sie vorher natürlich ermitteln. In diesem Beispiel nehmen wir einen Branchenmultiplikator von 6: 293,333 x 6 = 1.760.000

Zum Schluss ziehen wir noch die Schulden ab, die wir hier fiktiv bei 250.000 Euro festlegen: 1.760.000 – 250.000 = 1.510.000 Euro

Nach der Faustformel läge der Wert dieses Unternehmens bei 1.510.000 Euro. Wenn Sie es selbst mit Ihren eigenen Werten ausprobieren möchten, dann verwenden Sie am besten diese Formel: Durchschnitt des EBITs der letzten 3 Jahre x Branchenmultiplikator – Schulden = Unternehmenswert

Bewertungsverfahren für Handwerksbetriebe

Der AWH-Standard ist eine hervorragende Möglichkeit, um Ihren Handwerksbetrieb zu bewerten, denn er wurde von Branchenkennern ins Leben gerufen und wird vielerorts anerkannt. Er ist aber nicht die einzige Methode, mit der Sie den Wert Ihres Unternehmens ermitteln lassen können. Im Folgenden möchten wir Ihnen ein paar Verfahren vorstellen, die gegebenenfalls auch für Ihren Betrieb infrage kommen.

Beim Ertragswertverfahren wird ermittelt, welcher Ertrag in den kommenden Jahren zu erwarten ist. Dafür muss eine Prognose erstellt werden, die auf den gesammelten Daten aus der Vergangenheit basiert und verschiedene Chancen und Risiken berücksichtigt. Obwohl das Verfahren zukunftsgerichtet ist, sollte immer ein Blick in die Vergangenheit geworfen und die bereits verstrichenen Geschäftsjahre gründlich analysiert werden. Außerdem muss ein sogenannter Kapitalisierungszinsfuß bestimmt werden. Da er großen Einfluss auf das Ergebnis hat, sollte er besonders sorgfältig berechnet werden. Deswegen lassen Sie ein Ertragswertverfahren am besten immer von einem erfahrenen Fachmann durchführen.

Hinweis: Auch bei dem AWH-Standard handelt es sich um ein Ertragswertverfahren, das aber vorher an die besonderen Eigenschaften von kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben angepasst worden ist. Es ist in vielen Fällen besser, darauf zurückzugreifen, als ein anderes Ertragswertverfahren zu nutzen.

Beim Substanzwertverfahren geht es um den Mindestwert eines Unternehmens. Dabei werden also alle Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge und Geräte zusammengezählt. Sie geben Auskunft darüber, wie viel es kosten würde, das Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag komplett neu auszustatten. Allerdings werden vorher noch die Schulden abgezogen. Da sich vor allem auf die Vermögenswerte konzentriert wird, ist dieses Verfahren vornehmlich für Unternehmen geeignet, die viele Immobilien besitzen. Für normale Handwerksbetriebe ist es nicht die beste Wahl.

Bei diesem Verfahren geht es darum, in welchem Verhältnis Angebot und Nachfrage zueinander stehen. Wenn gerade nicht besonders viele Handwerksbetriebe in Ihrem Gewerk zum Verkauf stehen, aber viele Interessenten vorhanden sind, werden diese mit großer Wahrscheinlichkeit bereit sein, mehr für Ihren Betrieb zu zahlen als bei einem Überangebot. Bei börsennotierten Unternehmen lässt sich der Marktwert leicht ermitteln. Bei einem Handwerksbetrieb kann der Vergleich mit anderen Unternehmen in etwa der gleichen Größe weiterhelfen.

Mit diesem Verfahren soll der Mindestwert eines Unternehmens berechnet werden, der entstehen würde, wenn das gesamte Inventar verkauft werden würde. Dabei wird geschätzt, welche Preise für alle Gegenstände bei einem Verkauf erzielt werden könnten. Diese können deutlich unter dem Marktwert liegen. Die Preise für alle Gegenstände werden zusammengerechnet. Anschließend werden genauso wie beim Substanzwertverfahren die Verbindlichkeiten des Unternehmens abgezogen. Dieses Verfahren ist aber in der Regel nur sinnvoll, wenn Sie bereits wissen, dass Sie Ihren Betrieb ohnehin verkaufen müssen. So ließe sich zum Beispiel herausfinden, wie viel Sie mit einem Verkauf erwirtschaften könnten, um andere Schulden zu tilgen.

FAQ zur AWH-Bewertung für Handwerksbetriebe

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zur AWH-Bewertung für Handwerksbetriebe zusammengefasst:

Handwerksbetriebe können sich durch ihre Handwerkskammer nach dem AWH-Verfahren bewerten lassen. In 10 Schritten wird ermittelt, welchen Wert das Unternehmen hat.

Bei dem AWH-Standard handelt es sich um ein Bewertungsverfahren, das den spezifischen Gegebenheiten in Handwerksbetrieben gerecht wird. Es besteht aus diesen drei verschiedenen Wertermittlungsverfahren: der Zeitwertermittlung von Maschinen und Ausrüstungen, der Verkehrswertermittlung von Gewerbeimmobilien und der Unternehmenswertermittlung.

Während andere Unternehmenswertermittlungen häufig durch Steuerberater, Banken und Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden, kümmern sich geschulte Berater der Handwerkskammern um eine Bewertung nach dem AWH-Verfahren.

Fazit

Der AWH-Standard richtet sich nach der Erfahrung von Branchenkennern und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten, die bei kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben vorliegen. Es handelt sich um ein Ertragswertverfahren, das von den Beratern der Handwerkskammer nach einem strikten Regelwerk durchgeführt wird und für die Mitglieder kostenlos ist. Es wird beispielsweise in Auftrag gegeben, wenn ein Unternehmen verkauft werden soll, wenn eine Betriebsaufgabe ansteht oder wenn ein Erbe angetreten werden soll. Zielsetzung ist eine neutrale Bewertung, die ein zuverlässiges, nachvollziehbares und schlüssiges Ergebnis liefert. Darüber hinaus wird es üblicherweise sowohl von Käufern als auch von Verkäufern sowie von Banken und Finanzämtern akzeptiert. Gegebenenfalls können andere Bewertungsverfahren zum Einsatz kommen. Das hängt immer vom individuellen Fall ab. In der Regel ist aber der AWH-Standard für Handwerksbetriebe die richtige Wahl.

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