Handwerksbetriebe müssen bestimmte Angaben lückenlos dokumentieren. Folgende Informationen sind dabei verpflichtend zu erfassen.
Ist die digitale Zeiterfassung im Handwerk Pflicht? Alle Infos für 2026 im Überblick
Die Arbeitswelt steht vor einem Wandel. Spätestens seit dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Handwerksbetriebe ihre Arbeitszeiten systematisch erfassen. Während die elektronische Zeiterfassung im Handwerk noch nicht abschließend gesetzlich geregelt ist, zeichnet sich ab, dass sie bald zur Pflicht wird.

Inhalt
- Aktuelle gesetzliche Regelungen zur digitalen Zeiterfassung in Deutschland
- Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
- Aufzeichnungspflichten – Was muss erfasst werden?
- Arten der digitalen Zeiterfassung im Handwerk
- Vorteile der digitalen Zeiterfassung vs. manuelle Zeiterfassung
- Weiterverarbeitung der erfassten Arbeitszeit
- Darauf sollten Sie bei der Wahl eines Zeiterfassungssystems achten – Checkliste
- Tipps zur Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems
- FAQ zu Ist die digitale Zeiterfassung im Handwerk Pflicht?
- Fazit
Aktuelle gesetzliche Regelungen zur digitalen Zeiterfassung in Deutschland
Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. (Az. 1 ABR 22/21)
Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz Das Gericht konkretisierte damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus Mai 2019, wonach alle EU-Mitgliedstaaten Unternehmen zur strukturierten Erfassung der täglichen Arbeitszeit verpflichten müssen.
Was bedeutet das konkret? Jeder Betrieb muss ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentiert werden. Derzeit schreibt der Gesetzgeber noch keine bestimmte Form der Zeiterfassung vor. Sowohl digitale Systeme als auch analoge Lösungen wie klassische Stundenzettel sind grundsätzlich zulässig. Allerdings hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 angekündigt, die elektronische Zeiterfassung verpflichtend einzuführen. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt bereits vor.
Welche Übergangsfristen gibt es?
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht gestaffelte Übergangsfristen vor, die sich an der Unternehmensgröße orientieren. Diese Fristen sollen Handwerksbetrieben ausreichend Zeit geben, sich auf die elektronische Zeiterfassungspflicht vorzubereiten:
- Mehr als 250 Mitarbeiter: 1 Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes
- 50 bis 249 Mitarbeiter: 2 Jahre nach Inkrafttreten
- 10 bis 49 Mitarbeiter: 5 Jahre nach Inkrafttreten
- Bis zu 10 Mitarbeiter: Ausnahme von der elektronischen Pflicht möglich
Was gilt für kleine Unternehmen?
Für Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sieht der Gesetzentwurf eine Ausnahmeregelung vor. Diese Betriebe können voraussichtlich auch nach Inkrafttreten des Gesetzes auf analoge Methoden wie Stundenzettel zurückgreifen. Die allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung gilt jedoch auch für sie. Dennoch empfiehlt es sich auch für kleine Handwerksbetriebe, frühzeitig auf digitale Zeiterfassung umzustellen. Wenn Sie sich der 10-Mitarbeiter-Grenze nähern, sind Sie damit gut vorbereitet. Durch digitale Systeme sparen Sie zudem Zeit bei der Verwaltung und der Lohnabrechnung. Außerdem lassen sich durch eine automatisierte Erfassung Fehler und Unstimmigkeiten minimieren.
Zusätzlich können Tarifparteien Ausnahmen vereinbaren und von der elektronischen Form abweichen. In solchen Fällen kann auch eine händische Aufzeichnung in Papierform zulässig bleiben.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Die Nichteinhaltung der Zeiterfassungspflicht kann ziemliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei wird zwischen einem Verstoß gegen die allgemeine Zeiterfassungspflicht oder einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz unterschieden.
Verstoß gegen die allgemeine Zeiterfassungspflicht:
Ein direktes Bußgeld für eine fehlende Zeiterfassung ist aktuell nicht ausdrücklich geregelt. Die Arbeitsschutzbehörde kann jedoch gemäß § 22 Abs. 3 ArbSchG die Einführung eines Systems anordnen. Wird diese Anordnung ignoriert, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro.
Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz:
Schwerwiegender sind Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 16 Abs. 2 ArbZG oder gegen Arbeitszeitvorgaben. Fehlende Aufzeichnungen können bis zu 1.600 Euro pro Mitarbeiter kosten. Insgesamt sind Bußgelder bis zu 30.000 Euro möglich, abhängig von Art und Schwere des Verstoßes, etwa bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder Missachtung von Ruhezeiten.
Vorsätzliche und Beharrliche Verstöße:
Besonders schwerwiegend sind vorsätzliche und beharrliche Verstöße. Gemäß § 23 Abs. 1 ArbZG kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden, wenn Verstöße vorsätzlich begangen werden und dadurch die Gesundheit eines Arbeitnehmers gefährdet wird. Diese Strafe ist auch möglich, wenn Verstöße beharrlich wiederholt werden.
Wissenswert:
Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz beträgt zwei Jahre. Das bedeutet, dass Aufsichtsbehörden die Arbeitszeitnachweise der letzten 24 Monate aller Mitarbeiter prüfen können.
Aufzeichnungspflichten – Was muss erfasst werden?
Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit:
Die exakte Erfassung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende ist zwingend erforderlich. Aus diesen Angaben ergibt sich die tägliche Arbeitszeit. Eine pauschale Erfassung im 15-Minuten-Takt ist allerdings nicht mehr zulässig. Die Zeiterfassung muss minutengenau erfolgen. Wenn Ihr Mitarbeiter eine Minute arbeitet, dann muss auch für diese eine Minute bezahlt werden.
Pausen:
Alle Pausenzeiten müssen ebenfalls sauber dokumentiert werden. Das dient nicht nur der korrekten Abrechnung, sondern auch dem Nachweis, dass die gesetzlichen Pausenregelungen eingehalten werden. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen daher separat erfasst werden.
Überstunden:
Jede Arbeitsstunde, die über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht, muss als Überstunde erfasst werden. Das ist vor allem für die richtige Vergütung und zur Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten wichtig. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.
Sonntags- und Feiertagsarbeit:
Arbeit an Sonn- und Feiertagen unterliegt dagegen ganz besonderen Regelungen und muss deshalb auch gesondert erfasst werden. Gemäß § 9 ArbZG sind Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich von der Arbeit freizustellen. Für Handwerksbetriebe gibt es zwar Ausnahmen, diese müssen Sie jedoch dokumentieren.
Einhaltung von Ruhezeiten
Eine Zeiterfassung ist nicht nur für die Abrechnung relevant. Sie benötigen sie auch als Nachweis, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.
- Nach 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause erforderlich
- Nach mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause erforderlich
- Zwischen zwei Arbeitstagen: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit gemäß § 5 ArbZG
- Innerhalb von 7 Tagen: Mindestens eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden plus die 11 Stunden täglicher Ruhezeit
Arten der digitalen Zeiterfassung im Handwerk
Um die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter digital zu erfassen, gibt es verschiedene Optionen. Welche Variante für Sie besser geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob Ihre Mitarbeiter hauptsächlich im Büro, in der Werkstatt oder auf wechselnden Baustellen arbeiten.
Lösungen zur digitalen Zeiterfassung
Gerade im Handwerk sind mobile Apps zur Zeiterfassung besonders praktisch. Dadurch sind Sie flexibel und die Apps lassen sich nahtlos in den Arbeitsalltag integrieren.
Zeiterfassungs-Apps
Für Handwerker, die viel unterwegs sind, eignen sich mobile Anwendungen besonders. Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten direkt vom Smartphone aus erfassen, z. B. auf der Baustelle, beim Kunden oder unterwegs. Gute Zeiterfassungs-Apps fürs Handwerk bieten GPS-Ortung, Projekterfassung und synchronisieren Daten automatisch mit der Bürosoftware.
Handwerkersoftware
In modernen Handwerkersoftware-Lösungen ist die Zeiterfassung integriert. Über jeden Arbeitsplatz kann auf die digitale Zeiterfassung im Programm zugegriffen und gestempelt werden. Mit App-Anbindung können Mitarbeiter auch von unterwegs zugreifen. Das ist praktisch für Mitarbeiter, die oft zwischen Büro und Baustelle wechseln. Die Daten werden in Echtzeit an das Hauptsystem übertragen.
Tabellenkalkulationsprogramme
Excel oder ähnliche Tabellenprogramme könnten Ihnen als einfache Lösung dienen. Sie erfüllen oft aber nicht die Anforderungen an ein objektives und vor allem auch manipulationssicheres System. Sie eignen sich daher nicht für die rechtssichere digitale Zeiterfassung im Handwerk.
Stationäre digitale Terminals
Stationäre Zeiterfassungsterminals mit Chipkarten-, Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung eignen sich für Betriebe mit festem Standort. Hier stempeln sich die Mitarbeiter am Terminal ein und aus. Die Daten werden automatisch an die Verwaltung übermittelt.

Tipp: Handwerker-App "Zeit+" zur mobilen Zeiterfassung
Mit der App Zeit+ erfassen Mitarbeiter Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle oder beim Kunden – schnell, einfach und in Echtzeit.
- Arbeitszeiten, Pausen und Tätigkeiten werden mobil per Smartphone oder Tablet erfasst
- Projekt- und auftragsbezogene Zeitbuchung können direkt vor Ort durchgeführt werden
- Erfasste Zeiten werden direkt ins Büro übertragen
- Alle Zeiten sind transparent dokumentiert für Nachkalkulation und Lohnabrechnung
Damit werden Papierzettel und Übertragungsfehler reduziert und die Zeiterfassung digital, effizient und lückenlos.
STREIT Handwerkersoftware nutzen und Zeiten weiterverarbeiten
Die mit der App Zeit+ erfassten Arbeitszeiten fließen automatisch in die kompatible STREIT Handwerkersoftware mit der Handwerker ihren gesamten Betrieb kaufmännisch verwalten. Dort stehen sie ohne zusätzlichen Aufwand für die Rechnungsstellung, Nachkalkulation, Lohnabrechnung und Projektcontrolling zur Verfügung. Doppelte Datenerfassung oder manuelle Übertragungen entfallen vollständig.
So nutzen Sie Ihre Zeitdaten nicht nur zur Dokumentation, sondern als echte Grundlage für wirtschaftliches Arbeiten. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und schafft durchgängige Transparenz. Die STREIT Handwerkersoftware enthält zudem eine integrierte digitale Zeiterfassung für die Mitarbeiter im Büro.
Stationäre digitale Zeiterfassung
Mit einer stationären digitalen Zeiterfassung erfassen Ihre Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten direkt im Betrieb – zuverlässig, schnell und ohne Papieraufwand. Ob per Terminal, PC oder fest installiertem System: Das Ein- und Ausstempeln erfolgt unkompliziert per Chip, Karte oder PIN.
STREIT Handwerkersoftware mit Terminal-Anbindung
Die STREIT Software ist mit einem Zeiterfassungs-Terminal kompatibel. Die erfassten Zeiten werden automatisch an die STREIT Software übergeben und stehen dort sofort für Lohnabrechnung, Auswertungen und Nachkalkulation zur Verfügung. Gleichzeitig behalten Sie Anwesenheiten und Abwesenheiten jederzeit im Blick und erfüllen die Anforderungen an eine rechtssichere Arbeitszeitdokumentation.
So schaffen Sie eine klare, transparente und durchgängig digitale Lösung für die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen.
Vorteile der digitalen Zeiterfassung vs. manuelle Zeiterfassung
Wenn Sie von einer manuellen auf die digitale Zeiterfassung umstellen, profitieren Sie von einigen Vorteilen. Wir zeigen die wichtigsten Unterschiede auf.
| Kriterium | Digitale Zeiterfassung | Manuelle Zeiterfassung |
| Transparenz |
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| Fairness |
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| Effizienz |
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| Rechtssicherheit |
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| Fehlerquote |
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| Verfügbarkeit |
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| Integration |
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| Skalierbarkeit |
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| Kosten |
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| Attraktivität |
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Weiterverarbeitung der erfassten Arbeitszeit
Wenn Sie Arbeitszeitdaten erfassen, dann geht es nicht nur um die gesetzliche Dokumentationspflicht. Als Handwerksbetrieb erhalten Sie dadurch auch sehr wertvolle Informationen für betriebliche Prozesse, die weiterverarbeitet werden können.
Kalkulation
Durch genaue Zeitdaten können Sie abgeschlossene Projekte realistisch nachkalkulieren. Dadurch sehen Sie genau, wie viel Zeit für welche Tätigkeiten tatsächlich benötigt wurde. Diese Erkenntnisse können dann in zukünftige Angebote einfließen und die Kalkulation Ihrer Projekte verbessern. Gerade im Handwerk sind Projekte oft komplex und schwer im Vorfeld zu kalkulieren, sodass die Daten viel wert sind.
Abrechnung
Wenn Sie die Zeitdaten automatisch in die Lohnabrechnung übertragen, verhindert das Fehler und spart Zeit. Gerade die Berechnung von Zuschlägen für Überstunden, Nachtarbeit oder Feiertagsarbeit ist praktisch. Bei Projekten mit einer Stundenabrechnung können Sie Kunden außerdem direkt auf Basis der erfassten Zeiten eine Rechnung stellen.
Dokumentation
Werden alle Arbeitszeitdaten rechtssicher archiviert, dann erfüllen Sie damit die gesetzliche Aufbewahrungsfristen von mindestens zwei Jahren. Bei Prüfungen durch Behörden oder bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen haben Sie dann direkt alle erforderlichen Nachweise griffbereit.
Projektcontrolling
Vergleichen Sie geplante mit tatsächlichen Projektzeiten und identifizieren Sie dadurch möglichst früh Abweichungen. So lässt sich bei laufenden Projekten noch etwas gegensteuern und die Projektplanung Stück für Stück verbessern.
Ressourcenplanung
Analysieren Sie die Auslastung Ihrer Mitarbeiter. Dadurch sind Engpässe sichtbar, aber auch die Einsatzplanung kann verbessert werden. Außerdem treffen sie Entscheidungen über Neueinstellungen oder den Einsatz von Subunternehmen nicht mehr nach Bauchgefühl, sondern fundiert.
Compliance und Arbeitssicherheit
Durch die digitale Zeiterfassung können Sie die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten automatisch überwachen lassen. Das verhindert überlastete Mitarbeiter und minimiert auch das Risiko von Arbeitsunfällen durch Übermüdung.
Leistungsbeurteilung
Objektive Zeitdaten sind auch nützlich, um faire Mitarbeitergespräche zu führen. Sie dienen auch als Basis für eventuelle Leistungsprämien. Gerade besonders produktive Mitarbeiter werden durch die Zeiterfassung sichtbar und können von Ihnen entsprechend gewürdigt werden.
Darauf sollten Sie bei der Wahl eines Zeiterfassungssystems achten – Checkliste
Damit es mit der Digitalisierung auch klappt, ist die Auswahl des passenden Zeiterfassungssystems wichtig. Wir haben Ihnen eine Checkliste vorbereitet, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Das System sollte Arbeitszeiten, Pausen und Projekte zuverlässig erfassen. Mobile Erfassung unterwegs sowie stationäre Lösungen im Büro sollten möglich sein. Überstunden, Zuschläge und Abwesenheiten sollten automatisch verwaltet werden, optional kann GPS für Baustellen sinnvoll sein.
Das System sollte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen (z.B. DATEV) bieten und sich in bestehende Handwerkersoftware integrieren lassen oder Bestandteil dieser sein. API-Anbindungen sowie ein automatischer Datenexport für die Nachkalkulation erleichtern die Weiterverarbeitung.
Das System sollte differenzierte Nutzerrechte bieten, Korrekturen mit Änderungsprotokoll ermöglichen und Freigabe-Workflows unterstützen. Für sensible Änderungen ist ein Vier-Augen-Prinzip sinnvoll.
Das System sollte individuelle Auswertungen ermöglichen und Daten als Excel, PDF oder CSV exportieren können. Soll-Ist-Vergleiche, Projekt- und Kostenstellen-Auswertungen sowie übersichtliche Dashboards erleichtern die Analyse.
Achten Sie auf transparente Preise ohne versteckte Kosten und skalierbare Lizenzmodelle. Wichtig ist ein gutes Verhältnis zwischen Preis und Leistung sowie flexible Vertragslaufzeiten ohne lange Bindung.
Das System sollte automatische Updates ohne Zusatzkosten bieten und an neue gesetzliche Anforderungen angepasst werden. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung sowie aktiver Support und Wartung sind ebenfalls wichtig.
Das System sollte intuitiv bedienbar sein und keine lange Einarbeitung erfordern. Eine deutschsprachige Oberfläche sowie Apps für iOS und Android erleichtern die Nutzung und sorgen für einen schnellen, unkomplizierten Start.
Achten Sie auf DSGVO-konforme Datenhaltung mit Serverstandort in Deutschland oder der EU. Verschlüsselte Datenübertragung, regelmäßige Backups und zertifizierte Sicherheitsstandards gewährleisten zusätzlichen Schutz.
Tipp: Mit Handwerkersoftware rechtssicher dokumentieren und auswerten
Mit einer Handwerkersoftware dokumentieren Sie Arbeitszeiten nachvollziehbar und gesetzeskonform. In der STREIT Handwerkersoftware werden Überstunden, Zuschläge und Abwesenheiten automatisch dokumentiert und transparent ausgewertet. Damit sind Sie bei Prüfungen auf der sicheren Seite und gewinnen gleichzeitig wertvolle Kennzahlen für Ihre Unternehmenssteuerung.
Tipps zur Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems
Die Einführung eines neuen Systems stößt bei Mitarbeitern oftmals auf eine gewisse Skepsis oder sogar direkt auf Ablehnung. Häufig empfinden Mitarbeiter Veränderungen im gewohnten Arbeitsablauf als Bedrohung. Das gilt vor allem, wenn es um die Kontrolle der Arbeitszeit geht. Damit es klappt, ist eine frühzeitige und offene Kommunikation wichtig. Informieren Sie Ihr Team rechtzeitig über die geplante Einführung und erklären Sie dabei auch die Hintergründe. Betonen Sie zum Beispiel, dass die Zeiterfassung im Handwerk nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch den Mitarbeitern konkrete Vorteile bringt:
- Transparente Abrechnung
- Faire Erfassung von Überstunden
- Weniger Bürokratie
Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie die Bedenken Ihrer Mitarbeiter ernst nehmen. Sie fürchten vielleicht eine übermäßige Kontrolle oder sorgen sich wegen komplizierter Technik. Zeigen Sie daher deutlich, dass das System in erster Linie der Vereinfachung dient, nicht der Überwachung. Binden Sie Ihre Mitarbeiter aktiv in die Auswahl und Gestaltung des Systems ein. Wenn es sich umsetzen lässt, könnten Sie auch kleine Arbeitsgruppen bilden, die verschiedene Lösungen testen und eigene Präferenzen einbringen. Generell stehen Mitarbeiter, die mitentscheiden dürfen, Neuerungen meist deutlich offener gegenüber.
Starten Sie anschließend mit einer Pilotphase in einer kleinen Testgruppe, bevor Sie das System im gesamten Betrieb ausrollen. So beheben Sie technische Probleme und optimieren auch noch Prozesse, ohne den gesamten Betriebsablauf zu stören.
- Investieren Sie ausreichend Zeit in gründliche Schulungen.
- Zeigen Sie allen Mitarbeitern genau, wie das System funktioniert.
- Stellen Sie sicher, dass jeder die Bedienung beherrscht.
- Nehmen Sie bei mobilen Apps auf unterschiedliche Technik-Affinität Rücksicht.
- Benennen Sie interne Ansprechpartner, die bei Fragen und Problemen helfen können.
Und der abschließende Tipp: Feiern Sie erste Erfolge! Wenn die Lohnabrechnung schneller geht, weniger Fehler auftreten oder Überstunden korrekt erfasst werden, kommunizieren Sie diese positiven Erfahrungen aktiv. Solche konkreten Verbesserungen überzeugen skeptische Mitarbeiter vielleicht besser als jedes theoretische Argument. Bitten Sie Ihre Mitarbeiter auch um Verbesserungsvorschläge. Das zeigt, dass Sie die Meinung der Mitarbeiter wertschätzen und auch kontinuierlich an der Optimierung Ihres Handwerksbetriebs arbeiten.
FAQ zu Ist die digitale Zeiterfassung im Handwerk Pflicht?
Ist elektronische Zeiterfassung Pflicht?
Die allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung besteht bereits seit dem BAG-Urteil vom September 2022. Die Form (also ob elektronisch oder analog) ist derzeit noch frei wählbar. Die elektronische Zeiterfassung wird jedoch voraussichtlich in naher Zukunft gesetzlich verpflichtend, mit Ausnahmen für Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeitern und Übergangsfristen für kleine und mittlere Betriebe.
Was gehört zur Arbeitszeit bei Handwerkern?
Zur Arbeitszeit gehört grundsätzlich die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende, abzüglich der Pausen. Dazu zählen auch: Fahrtzeiten von einem vom Arbeitgeber bestimmten Sammelpunkt zur Baustelle, Rüstzeiten, Besprechungen, Weiterbildungen während der Arbeitszeit, Gegebenenfalls Bereitschaftszeiten. Reine Wegezeiten von zu Hause zur ersten Arbeitsstelle zählen in der Regel nicht zur Arbeitszeit.
Ist ein Zeiterfassungssystem Pflicht?
Ja, seit dem BAG-Urteil 2022 müssen Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Zeiterfassung bereitstellen. Die konkrete technische Umsetzung können Sie derzeit noch selbst bestimmen. Wichtig ist, dass das System die tatsächlichen Arbeitszeiten verlässlich erfasst.
Wer ist von der Zeiterfassung befreit?
Grundsätzlich gilt die Zeiterfassungspflicht für alle Arbeitnehmer. Ausnahmen können für bestimmte Führungskräfte gelten, die weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben und ihre Arbeitszeit weitgehend selbst bestimmen. Diese Gruppe ist jedoch sehr klein. Im Handwerk sind praktisch alle Mitarbeiter (z. B. Geselle, Meister, angestellter Geschäftsführer) von der Zeiterfassungspflicht betroffen.
Fazit
Die digitale Zeiterfassung im Handwerk entwickelt sich von einer freiwilligen Optimierungsmöglichkeit zur gesetzlichen Pflicht. Auch wenn die elektronische Form noch nicht abschließend gesetzlich geregelt ist, sollten Handwerksbetriebe bereits jetzt handeln. Die allgemeine Zeiterfassungspflicht besteht seit 2022. Die Einführung der elektronischen Pflicht ist dagegen nur noch eine Frage der Zeit.
Ein digitaler Stundenzettel im Handwerk, also die Umstellung auf eine digitale Zeiterfassung, wirkt erst mal nur wie zusätzlicher Aufwand. Sie bietet aber viele Vorteile, angefangen von mehr Transparenz über weniger Fehler bis hin zu besseren Planungsmöglichkeiten und Zeitersparnis. Zudem erfüllen Sie dadurch dann bereits die kommenden gesetzlichen Anforderungen und vermeiden das Risiko von Bußgeldern.
Nutzen Sie die Übergangsfristen, um das für Ihren Betrieb passende System zu finden und Ihre Mitarbeiter schrittweise an die neuen Systeme heranzuführen. Achten Sie auch darauf, dass Sie ein zukunftssicheres System wählen. Es sollte nicht nur die Zeiterfassung abdecken, sondern sich auch gut in Ihre bestehenden Arbeitsabläufe integrieren lassen.