Ein sauberes E-Check Prüfprotokoll ist für jeden Handwerksbetrieb der Nachweis, dass eine elektrische Anlage sicher ist. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was in das Protokoll gehört, welche Vorschriften gelten und wie Sie eine Prüfung Schritt für Schritt dokumentieren. Am Ende warten eine kostenlose Vorlage zum Download und eine Checkliste für die digitale Arbeit auf Sie.
Mit unserer kostenlosenPrüfprotokoll-Vorlage können Sie die Prüfung elektrischer Anlagen übersichtlich dokumentieren. Tragen Sie Stammdaten, Prüfschritte, Messwerte, festgestellte Mängel und den nächsten Prüftermin direkt in die Vorlage ein.
Prüfprotokoll: Pflichtangaben und Beispiele einfach erklärt
Ein Prüfprotokoll füllen Sie von oben nach unten aus. Achten Sie dabei darauf, dass alle Pflichtangaben vollständig ausgefüllt werden. Zuerst kommen die Stammdaten:
Auftraggeber
Anschrift
verantwortliche Person
Prüfdatum
Danach beschreiben Sie die geprüfte Anlage so genau wie möglich, also beispielsweise:
Art
Standort
technische Daten wie Anschlussart und Absicherung
Im Hauptteil dokumentieren Sie die einzelnen Prüfschritte. Die Sichtprüfung hält fest, ob Leitungen, Schalter und Verteiler unbeschädigt sind. In den Messfeldern notieren Sie dagegen die abgelesenen Werte, zum Beispiel den Isolationswiderstand in Megaohm und den Schutzleiterwiderstand in Ohm. Jede Messung bekommt einen eigenen Eintrag, damit am Ende immer noch nachvollziehbar ist, was genau geprüft wurde.
Am Schluss steht das Ergebnis. Sie vermerken festgestellte Mängel, empfehlen konkrete Maßnahmen mit Frist und bewerten den Gesamtzustand der Anlage. Die prüfende Person unterschreibt mit Namen und Datum und trägt den nächsten Prüftermin ein.
Wichtig:Kein Feld darf leer bleiben. Ein unvollständiges Protokoll gilt im Streitfall als nicht erbrachter Nachweis.
Eine Ausfertigung erhält der Kunde, eine bleibt bei Ihnen im Betrieb. Ehe das Protokoll finalisiert wird, achten Sie noch mal auf folgende Punkte, bei denen das Fehlerpotenzial hoch ist:
Tragen Sie jeden Messwert mit Einheit ein, nicht nur ein Häkchen.
Benennen Sie Mängel eindeutig und mit Ort in der Anlage.
Halten Sie das verwendete Messgerät samt Kalibrierdatum fest.
Vermerken Sie die zugrunde liegende Norm, z. B. DIN VDE 0100-600.
Tipp: Prüfprotokolle mit Elektro Handwerkersoftware archivieren
Mit einer Elektro Handwerkersoftware wie STREIT lassen sich E-CHECK-Prüfprotokolle digital und nachvollziehbar archivieren. Die Dokumente werden direkt dem passenden Kunden oder Projekt zugeordnet und stehen bei Bedarf schnell wieder zur Verfügung.
So behalten Sie auch bei vielen Prüfungen den Überblick und vermeiden eine verstreute Ablage in unterschiedlichen Ordnern oder Systemen.
Der E-Check ist eine genormte Sicherheitsprüfung des Elektrohandwerks. Die Prüfmarke gehört dem ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke). Das Prüfprotokoll ist das schriftliche Ergebnis dieser Prüfung. Es belegt, dass eine Elektrofachkraft die Anlage kontrolliert und für sicher befunden hat. Mündliche Aussagen oder ein einfacher Aufkleber reichen dafür nicht aus. Erst das ausgefüllte und unterschriebene Protokoll macht die Prüfung beweisbar.
Bedeutung und Zweck des Prüfprotokolls
Für Ihren Betrieb ist das Protokoll ein wichtiger Sicherheitsnachweis. Es zeigt, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind. Dadurch schützt es Sie bei einem Schaden vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Ohne dieses Dokument lässt sich im Nachhinein nicht belegen, in welchem Zustand die Anlage zum Prüfzeitpunkt war.
Für Ihre Kunden schafft das Protokoll aber vor allem Vertrauen. Sowohl ein Eigentümer, der eine Wohnung vermietet als auch ein Geschäftsführer, der Mitarbeiter beschäftigt, brauchen den Nachweis für Versicherung und Eigenkontrolle. Viele Versicherungen verlangen sogar ein gültiges Prüfprotokoll, bevor sie nach einem Brand zahlen. Im Schadensfall haben Sie damit auch noch bessere Karten.
Beispiel: Ein Dachdeckerbetrieb betreibt eine Werkstatt mit Maschinen, Ladegeräten und Baustromverteilern. Brennt es dort und liegt kein Prüfnachweis vor, prüft die Versicherung jede Zahlung kritisch. Mit einem lückenlosen Protokoll dagegen weist der Betrieb sofort nach, dass seine Anlage geprüft und sicher war.
Wann ist ein E-Check Pflicht? Vorschriften im Überblick
Eine direkte Pflicht zum E-Check als Markenprüfung gibt es nicht. Eine Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen besteht aber sehr wohl. Der E-Check erfüllt genau diese Pflicht. Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung. Nach§ 14 BetrSichVmuss der Arbeitgeber seine Arbeitsmittel prüfen lassen. Die DGUV Vorschrift 3 macht das in § 5ausdrücklich zur Pflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Betroffen ist jeder Unternehmer mit eigener Anlage oder eigenen Geräten, also vom Elektrobetrieb über die Dachdeckerei bis zur Heizungsbaufirma. Sobald Mitarbeiter mit Strom in Kontakt kommen, greift die Prüfpflicht. Das gilt für die fest verbaute Installation in Werkstatt und Büro genauso wie für jedes ortsveränderliche Gerät, vom Akkuschrauber bis zur Kabeltrommel. Die genauen Fristen ergeben sich aus einer Gefährdungsbeurteilungnach § 5 ArbSchG. Für Privathaushalte greift keine gesetzliche Prüfpflicht. Viele Versicherer und Fachbetriebe empfehlen den E-Check dort aber trotzdem alle vier Jahre.
Die folgende Übersicht zeigt typische Richtwerte aus den DGUV-Informationen. Die Gefährdungsbeurteilung passt sie an den Einzelfall an:
Bereich
Richtwert für die Prüffrist
Ortsfeste elektrische Anlagen
4 Jahre
Ortsfeste Anlagen in besonderen Bereichen (Baustellen, Feuchträume, medizinische Räume)
1 Jahr
Ortsveränderliche Geräte in Büro und Verwaltung
bis 2 Jahre
Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen
3 Monate
FI-Schutzschalter (Funktionstest durch den Nutzer)
1 Monat
Privathaushalt (Empfehlung)
4 Jahre
Was wird beim E-Check geprüft?
Der E-Check deckt deutlich mehr ab als die Steckdose an der Wand. Geprüft wird die gesamte elektrische Sicherheit eines Gebäudes oder Betriebs (und das auch noch in mehreren Spezialbereichen):
Elektroinstallation: Leitungen, Verteiler, Schalter und Steckdosen werden auf Schäden, Überlastung und korrekten Anschluss kontrolliert.
Schutzeinrichtungen: Fehlerstrom-Schutzschalter (FI/RCD) und Sicherungen werden auf Funktion getestet, weil sie im Ernstfall Leben retten.
Photovoltaik: Beim E-Check PV prüft die Fachkraft Module, Wechselrichter und Verkabelung. Für die Anlagentechnik gilt ein eigenes Prüfprotokoll für die PV-Anlage mit angepassten Messwerten.
IT-Infrastruktur: Der E-Check IT nimmt Server, Netzwerktechnik und unterbrechungsfreie Stromversorgung unter die Lupe.
E-Mobilität: Wallboxen und Ladesäulen werden im E-Check E-Mobilität geprüft, da sie hohe Dauerlasten tragen.
Geräte und Maschinen: Ortsveränderliche Betriebsmittel wie Bohrmaschinen, Verlängerungen und Werkzeuge gehören ebenfalls auf den Prüfstand.
Der genaue Umfang der Prüfung richtet sich immer nach der Anlage vor Ort. Als Dachdecker zählt zum Beispiel die Sicherheit der Akku-Ladegeräte und der Baustromverteiler. Für einen Heizungsinstallateur wäre dagegen die Verkabelung von Wärmepumpe und Steuerung wichtig.
Unterschieden Sie aber in jedem Fall nach den zwei Prüfarten. Die Erstprüfung findet vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten Anlage statt und stellt fest, ob alles fachgerecht errichtet wurde. Die Wiederholungsprüfung kontrolliert dagegen eine laufende Anlage in festen Abständen. Sie deckt Verschleiß, Schäden und Veränderungen im Betrieb auf. Beide enden in einem Prüfprotokoll, nutzen aber unterschiedliche Schwerpunkte. So liegt bei der Wiederholungsprüfung der Fokus stärker auf Alterung und Nutzungsspuren.
VDE 0100-600 Prüfprotokoll im Überblick
Die Norm DIN VDE 0100-600 regelt die Erstprüfung von Niederspannungsanlagen. Sie schreibt vor, dass jede neue Anlage und jede Erweiterung vor der ersten Inbetriebnahme geprüft wird. Die Fachkraft weist damit nach, dass die Installation den Vorgaben der VDE-Reihe entspricht.
Der nationale Anhang der Norm legt fest, welche Angaben das Prüfprotokoll mindestens enthalten muss. Dazu zählen die Beschreibung der Anlage, die Ergebnisse von Besichtigung und Erprobung sowie alle Messwerte. Die Norm gibt sogar die Reihenfolge der Prüfschritte vor z. B. Durchgängigkeit des Schutzleiters bis hin zum Isolationswiderstand oder zur Wirksamkeit der Abschaltung. Das soll dafür sorgen, dass kein Schritt vergessen wird.
Darin liegt auch der Unterschied zum allgemeinen E-Check. Der E-Check ist eine Marke und ein freiwilliges Prüfangebot. DIN VDE 0100-600 ist die technische Grundlage für die Erstprüfung. Für bereits laufende Anlagen greift dagegen DIN VDE 0105-100, die Norm für den Betrieb und die Wiederholungsprüfung.
DIN VDE 0701/0702 Prüfprotokoll im Überblick
Die Normen DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702) betreffen die Prüfung elektrischer Geräte. Während die VDE 0701 für Prüfungen nach einer Reparatur relevant ist, regelt die VDE 0702 die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte. Ziel ist es, die elektrische Sicherheit des jeweiligen Geräts nachzuweisen.
Im Prüfprotokoll werden das geprüfte Gerät eindeutig erfasst und die durchgeführten Prüfungen dokumentiert. Dazu gehören je nach Gerät unter anderem Sichtprüfungen, Messwerte und Funktionsprüfungen. Auch das Prüfergebnis sowie Angaben zur prüfenden Person und zum Prüfzeitpunkt sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
Der wesentliche Unterschied zur DIN VDE 0100-600 liegt damit im Prüfgegenstand. Während die DIN VDE 0100-600 die Erstprüfung elektrischer Niederspannungsanlagen behandelt, beziehen sich VDE 0701 und VDE 0702 auf elektrische Geräte nach einer Reparatur beziehungsweise im Rahmen einer Wiederholungsprüfung.
Wer darf einen E-Check durchführen?
Einen E-Check darf nur eine Elektrofachkraft durchführen. Das ist eine Person mit elektrotechnischer Ausbildung, die Aufbau und Gefahren elektrischer Anlagen sicher beurteilt. Für die wiederkehrende Prüfung kommt eine weitere Hürde dazu. Die Person muss eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 sein.
Diese Befähigung verlangt drei Dinge zugleich:
eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung
mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit Prüfaufgaben im jeweiligen Bereich
eine zeitnahe Tätigkeit, also regelmäßiges Prüfenmit aktueller Messtechnik
Nicht jede Elektrofachkraft erfüllt automatisch alle drei Punkte. Wenn Sie länger nicht geprüft haben oder die aktuelle Messtechnik nicht beherrschen, fallen Sie aus der Befähigung heraus. Genau deshalb gehören regelmäßige Schulungen und die Arbeit mit kalibrierten Geräten zur Pflicht der prüfenden Person.
Wird eine Prüfung von einer nicht ausreichend qualifizierten Person durchgeführt, riskiert man ein unwirksames Protokoll. Der Arbeitgeber bleibt dabei verantwortlich, auch wenn er die Prüfung beauftragt. Ein Heizungsbauer oder Dachdecker ohne eigene Elektrofachkraft beauftragt deshalb am besten einen Fachbetrieb des E-Handwerks. Das ist für solche Gewerke sicher und meist günstiger, als die Befähigung selbst aufzubauen.
Für eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 ist die Reihenfolge der Schritte verbindlich. Für einen normalen E-Check dient sie nur als sinnvolle Orientierung. Generell gelten vor jedem Eingriff an einer Anlage fünf allgemein bekannte Sicherheitsregeln:
freischalten
gegen Wiedereinschalten sichern
Spannungsfreiheit feststellen
Erden und kurzschließen
benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken
Vorbereitung der Prüfung
Am Anfang steht immer die Bestandsaufnahme. Die Fachkraft sammelt hierfür Schaltpläne, frühere Protokolle und Angaben zur Anlage. Sie klärt, welcher Bereich geprüft wird und welche Normen gelten. Auch die Messgeräte prüft sie auf Funktion und gültige Kalibrierung. Nur ein kalibriertes Gerät liefert auch belastbare Werte. Zuletzt sorgt sie dafür, dass der Prüfbereich zugänglich und gefahrlos erreichbar ist.
Sichtprüfung der Anlage
Die Sichtprüfung erfolgt vor jeder Messung und bei abgeschalteter Anlage. Die Fachkraft sucht nach sichtbaren Mängeln wie beispielsweise:
beschädigte Leitungen
lose Klemmen
fehlende Abdeckungen
Korrosion
Spuren von Überhitzung
Sie prüft zudem, ob Schutzeinrichtungen richtig ausgewählt und beschriftet sind. Noch ehe überhaupt ein Messgerät zum Einsatz kommt, kann durch diesen Schritt schon eine mögliche Gefahr aufgedeckt werden.
Messungen und Prüfverfahren im Detail
Nach der Sichtprüfung folgen dann die einzelnen Messungen. Sie belegen mit Zahlen, dass die Schutzmaßnahmen auch wirken.
Messung
Was sie nachweist
Relevante Norm
Durchgängigkeit des Schutzleiters
Schutzleiter ist niederohmig und durchgehend
DIN VDE 0100-600
Isolationswiderstand
Isolierung ist intakt, kein Schluss
DIN VDE 0100-600
Schleifenimpedanz
Abschaltung im Fehlerfall funktioniert
DIN VDE 0100-600
RCD/FI-Prüfung
Fehlerstrom-Schutzschalter löst rechtzeitig aus
DIN VDE 0100-600
Erdungswiderstand
Erder leitet Fehlerströme sicher ab
DIN VDE 0100-600
Isolationswiderstand messen
Der Isolationswiderstand zeigt, wie gut die Isolierung zwischen den Leitern und gegen Erde ist. Ein zu niedriger Wert deutet möglicherweise auf Feuchtigkeit, Alterung oder einen drohenden Kurzschluss hin. Gemessen wird mit einer erhöhten Prüfspannung. Das Ergebnis steht in Megaohm im Protokoll.
Schutzleiter prüfen
Der Schutzleiter führt im Fehlerfall den Strom sicher ab. Die Fachkraft misst seinen Widerstand und prüft die Durchgängigkeit vom Verteiler bis zur letzten Steckdose. Ein niederohmiger, durchgehender Schutzleiter ist die Grundlage für den Schutz vor gefährlicher Berührungsspannung.
Erdung kontrollieren
Die Erdung verbindet die Anlage mit dem Erdreich und hält Spannungen im sicheren Bereich. Die Fachkraft misst bei der Prüfung den Erdungswiderstand dort, wo die Norm es verlangt. Das kann zum Beispiel bei Anlagen mit eigenem Erder sein. Ein zu hoher Wert macht Schutzmaßnahmen unwirksam und muss behoben werden.
Schutzmaßnahmen überprüfen
Zum Abschluss muss die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu gehören die Schleifenimpedanz, die Abschaltbedingungen und der Test der Fehlerstrom-Schutzschalter. Jeder FI-Schalter muss von der Fachkraft mit dem Prüfgerät ausgelöst und kontrolliert werden, ob er auch rechtzeitig abschaltet.
Dokumentation im Prüfprotokoll
Wirklich vollständig ist die Prüfung erst durch die Dokumentation. Alle Werte, Beobachtungen und Ergebnisse wandern ins Prüfprotokoll, bevor die Anlage wieder freigegeben wird. Wichtig ist die Trennung der Dokumente. Das Prüfprotokoll bestätigt die elektrische Sicherheit, wohingegen das Abnahmeprotokoll für Handwerker die Übergabe einer Leistung an den Kunden dokumentiert. Beide gehören zu einer sauberen Auftragsabwicklung, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke.
Das fertige Protokoll bewahren Sie auf, bis die nächste Prüfung vorliegt, besser über mehrere Prüfzyklen hinweg. Mit einem Wartungsplaner lassen sich anstehende Prüf- und Wartungstermine zusätzlich übersichtlich organisieren und rechtzeitig einplanen. So können Sie die Entwicklung der Anlage über die Jahre nachvollziehen, gerade auch, wenn ein Messwert von Prüfung zu Prüfung schlechter wird. Im Streitfall ist so ein durchgängiges Archiv auch immer der beste Beleg dafür, dass Sie Ihre Anlage dauerhaft im Blick hatten.
Risiken und Haftung bei fehlendem Prüfprotokoll
Aus Sicht des Monteurs ist das Protokoll die eigene Absicherung. Kommt es zu einem Brand oder einem Stromunfall und fehlt der Nachweis, steht schnell der Vorwurf im Raum, die Prüfung sei gar nicht oder schlecht erfolgt. Schließt ein Heizungsinstallateur beispielsweise eine neue Wärmepumpe an und brennt später der Anschluss durch, fragt die Versicherung als Erstes nach dem Prüfprotokoll. Ohne sauberen Nachweis trägt der Betrieb das Risiko allein.
Die möglichen Folgen sind dabei ziemlich ernst:
der Versicherer kann die Leistung kürzen oder verweigern, wenn kein gültiges Protokoll vorliegt
bei nachgewiesener Fahrlässigkeit haftet die verantwortliche Person (das könnte bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen)
ein fehlerhaftes Protokoll gilt als nicht erbrachte Leistung und kann zu Nachforderungen führen
Ein lückenhaft ausgefülltes Protokoll wiegt dabei fast so schwer wie ein fehlendes. Stellt sich nach einem Schaden heraus, dass eine Messung fehlt oder ein Wert nicht plausibel ist, hilft auch das beste Werkzeug nicht mehr. Klare AGB für das Elektrohandwerk und ein sauber geführtes Prüfprotokoll schützen Sie als Monteur und Betrieb gleichermaßen. Sie zeigen im Ernstfall schwarz auf weiß, dass Sie fachgerecht gearbeitet haben.
Digitale E-Check Prüfprotokolle im Betrieb nutzen: Checkliste
Die Digitalisierung macht auch vor der Prüfdokumentation nicht halt: Das Protokoll auf Papier funktioniert, kostet aber Zeit und ist schnell verlegt. Ein digitales Prüfprotokoll erledigen Sie direkt auf dem Tablet vor Ort. Der Monteur hakt die Sichtprüfung ab und überträgt die Messwerte per Hand oder per Schnittstelle vom Messgerät. Am Ende schließt er das Protokoll mit einer digitalen Unterschrift ab.
Die Vorteile im Überblick:
Zeitersparnis vor Ort:
Sie tippen die Werte direkt ein, statt sie später ins Reine zu übertragen.
Schnellere Dokumentation:
Vorlagen und Pflichtfelder führen durch die Prüfung und sparen Tipparbeit.
Weniger Fehler:
Pflichtfelder und Plausibilitätsprüfungen verhindern leere oder unlogische Einträge.
Zentrale Speicherung:
Alle Protokolle liegen an einem Ort und sind für das Team auffindbar.
Einfache Weitergabe:
Das fertige Protokoll geht als PDF mit einem Klick an den Kunden.
Integration in bestehende Systeme:
Die Daten fließen in Auftrag, Rechnung und Kundenakte ein, ohne dass eine doppelte Eingabe nötig ist.
Rechtssichere/Revisionssichere Archivierung im Handwerk:
Digitale Protokolle lassen sich unveränderbar und nachvollziehbar speichern.
Tipp: E-CHECK-Protokolle mit Handwerkersoftware verwalten
Mit einer Handwerkersoftware lässt sich die digitale Prüfungsdokumentation direkt mit der Auftragsabwicklung verbinden. In STREIT stehen Kunden-, Projekt- und Auftragsdaten zentral zur Verfügung und können für weitere Arbeitsschritte wie Abrechnung, Nachkalkulation oder Kundenverwaltung genutzt werden. So vermeiden Sie doppelte Dateneingaben und arbeiten durchgängig in einem System.
Der E-Check ist eine genormte Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen und Geräte durch einen Fachbetrieb des Elektrohandwerks. Er deckt den Zustand der Installation auf und hält das Ergebnis in einem Prüfprotokoll fest.
Ist ein E-Check Prüfprotokoll Pflicht?
Für gewerbliche Anlagen schreiben die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 eine dokumentierte Prüfung vor. Das Protokoll ist dabei der nötige Nachweis. Für Privathaushalte ist es zwar freiwillig, aber für die Versicherung auch hier sehr nützlich.
Wie oft muss ein E-Check durchgeführt werden?
Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwert gelten vier Jahre für ortsfeste Anlagen. Kürzere Abstände gelten dagegen für Baustellen, Feuchträume und stark genutzte Geräte. Ortsveränderliche Betriebsmittel im Büro prüfen Sie meist alle zwei Jahre, auf der Baustelle aber deutlich häufiger.
Wer macht den E-Check?
Den E-Check kann eine Elektrofachkraft durchführen, wobei es für wiederkehrende Prüfungen einer zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 bedarf. Wenn in Ihrem Betrieb keine eigene Prüfkraft vorhanden ist, beauftragen Sie einen zugelassenen Fachbetrieb des E-Handwerks. Vergeben werden darf die Prüfmarke E-Check aber nur von Innungsbetrieben, die ihre Qualifikation regelmäßig nachweisen.
Fazit
Das E-Check Prüfprotokoll ist mehr als eine reine Formsache. Es belegt die Sicherheit Ihrer Anlage und erfüllt gleichzeitig die Pflichten aus § 14 BetrSichV und § 5 DGUV Vorschrift 3. Im Schadensfall sichern Sie sich dadurch außerdem noch ab. Relevant hierfür sind aber vollständige Angaben, korrekte Messwerte und eine Prüfung durch die richtige Fachkraft. Für Handwerker wie Elektriker, Dachdecker und Heizungsinstallateure gilt gleichermaßen, dass ein sauber geführtes Protokoll wenig Aufwand kostet und im Ernstfall dafür aber viel Ärger spart. Wenn Sie die Protokoll dazu noch digital erstellen und revisionssicher arbeiten, sparen Sie Zeit und haben den Nachweis jederzeit griffbereit.