Freiberufler im Handwerk + Infografik

In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Selbstständigkeit. Es wird zwischen den Angehörigen der freien Berufe und den Gewerbetreibenden differenziert. Die Eingliederung in eine dieser Kategorien ist nicht immer einfach, da manche Tätigkeiten sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Merkmale aufweisen. Für Unternehmer kann die Einstufung aber einen großen Unterschied machen, denn Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit und dürfen eine vereinfachte Form der Buchführung nutzen.

Für Handwerker ist das Thema nur bedingt relevant, da sie meist als Gewerbetreibende gelten. Bevor Sie einen Handwerksbetrieb gründen, sollten Sie sich trotzdem mit Ihrem Status als Selbstständiger auseinandersetzen, damit Ihnen wertvolle Vorteile nicht entgehen. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen den beiden Arten der Selbstständigkeit auf und was Sie alles brauchen, um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden.

Definition Freiberufler vs. Selbstständiger Handwerker

Freiberufler üben eine selbstständige Tätigkeit aus dem künstlerischen, unterrichtenden, schriftstellerischen oder erzieherischen Bereich aus oder gehören einem der sogenannten Katalogberufe an. Diese sind in § 18 EStG aufgelistet. Katalogberufe müssen kein Gewerbe anmelden und sich nicht in die Handwerkskammer oder ins Handelsregister eintragen lassen, denn sie gelten nicht als Kaufleute.

Auch bei der Buchführung genießen sie eine echte Erleichterung: Sie müssen nicht bilanzieren, sondern dürfen stattdessen unabhängig von ihrem Einkommen eine Einkommens-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Ermittlung ihres Gewinns einreichen. Für die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit genügt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

In Deutschland gilt grundsätzlich jede selbstständige Tätigkeit als Gewerbe – außer Sie arbeiten in der Land- oder Forstwirtschaft oder üben einen freien Beruf aus.

Wenn Sie ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie einige wichtige Schritte beachten:

  • Gewerbeanmeldung: Sie müssen Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
  • Handelsregister & Handwerkskammer: Je nach Tätigkeit kann zusätzlich ein Eintrag ins Handelsregister oder eine Anmeldung bei der Handwerkskammer erforderlich sein.
  • Berufsgenossenschaft: Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist in jedem Fall Pflicht – sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Ein Vorteil für viele Gewerbetreibende: Solange Ihr Umsatz und Gewinn unter bestimmten Grenzen bleiben, dürfen Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Wird jedoch die Grenze überschritten, sind Sie zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung verpflichtet.

FreiberuflerGewerbetreibender
Angehörigkeit

Zu den freien Berufen zählen die Katalogberufe und die den Katalogberufen ähnlichen Berufe. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Künstler
  • Lehrer
  • Musiker
  • Gutachter

Zu den Gewerbetreibenden gehören alle Tätigkeiten, die nicht den Freien Berufen oder der Urproduktion zugeordnet werden können. Hier haben wir ein paar Beispiele für Sie:

  • Handwerker
  • Bauunternehmer
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Online-Händler
  • Einzelhändler
  • Dienstleister
VoraussetzungenAkademischer Abschluss oder anderer Nachweis der notwendigen FachkenntnisseAbhängig von der Tätigkeit ( Handwerker müssen in den zulassungspflichtigen Gewerken einen Meistertitel nachweisen)
GewerbeanmeldungGewerbeanmeldung nicht notwendigGewerbeanmeldung ist zwingend erforderlich
Erfassung beim FinanzamtErfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen ErfassungErfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Eintragung in die HandwerkskammerIn der Regel nicht notwendig, allerdings kann eine Eintragung in eine andere Kammer wie die Ärztekammer erforderlich seinGesetzliche Eintragungspflicht für eine selbstständige Tätigkeit aus der Handwerksordnung
GewerbesteuerpflichtNeinJa (ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Umsatz im Jahr)
VersicherungenKrankenversicherung, je nach Beruf besteht außerdem RentenversicherungspflichtKrankenversicherung und Pflicht zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht)
BuchführungEÜREÜR oder Bilanzierung (abhängig von Umsatz und Gewinn)

Hinweis: Unsere Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Bedenken Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen schnell ändern können und wenden Sie sich im Zweifel immer an einen fachkundigen Steuerberater oder direkt ans Finanzamt.

Freiberuflich oder gewerblich? So treffen Sie die richtige Entscheidung

Ob Sie Ihre Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender ausüben können, hängt von der Art Ihrer Leistungen ab – und diese Unterscheidung hat weitreichende Folgen, etwa für Steuern, Kammerpflichten und bürokratischen Aufwand.

Grundsätzlich gilt: Freiberufler arbeiten überwiegend geistig-schöpferisch, beratend oder planend – z. B. als Baugutachter, Energieberater oder technischer Zeichner. Wer handwerklich arbeitet, also aktiv baut, montiert, repariert oder installiert, gilt in der Regel als Gewerbetreibender und braucht ggf. eine Eintragung in die Handwerksrolle.

Eine gute Faustregel lautet: “Wer selbst zum Werkzeug greift, braucht meist ein Gewerbe”

Sind Sie sich unsicher, wo Ihre Tätigkeit einzuordnen ist, holen Sie sich frühzeitig Rat – etwa bei der Handwerkskammer, beim Steuerberater oder direkt beim Finanzamt. Eine klare Einstufung von Anfang an schützt vor Nachzahlungen und rechtlichen Problemen.

Welche Berufe gelten (nicht) als Freiberufler?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Berufe, die nicht in § 18 EStG aufgezählt sind und die nicht zu den schriftstellerischen, künstlerischen, erzieherischen oder unterrichtenden Tätigkeiten nicht zu den freien Berufen zählen. Das trifft in der Regel also auch auf Handwerker zu. Allerdings gibt es viele Grauzonen, denn gerade im künstlerischen Bereich ist die Einstufung nicht immer klar.

Ob Sie Freiberufler werden können oder nicht, hängt im Wesentlichen von diesen Faktoren ab:

  • Sie üben einen Katalogberuf an.
  • Sie üben einen den Katalogberufen ähnlichen Beruf aus.
  • Sie besitzen einen akademischen Abschluss.
  • Sie haben Ihre Fähigkeiten autodidaktisch erlangt und können das entsprechend nachweisen.
  • Sie verrichten eine geistige, schöpferische Arbeit.

Handwerker fallen üblicherweise nicht in diese Kategorie. Wenn Sie aber einen besonderen künstlerischen Anspruch in Ihrer Arbeit sehen und sich auf bestimmte schöpferische Bereiche Ihres Berufs konzentrieren, kann es sinnvoll sein, zu überprüfen, ob möglicherweise eine freiberufliche Tätigkeit besteht. Auch wenn Sie vornehmlich eine beratende Tätigkeit einnehmen und zum Beispiel andere Handwerksbetriebe mit Ihrem Know-how nach vorne bringen möchten, kann es sein, dass Sie als Freiberufler eingestuft werden.

Wie werde ich Freiberufler?

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um Freiberufler zu werden, müssen Sie sich bei der Gründung mit weniger Bürokratie herumschlagen. Dennoch gibt es eine ganze Reihe von Dingen, um die Sie sich zu Beginn kümmern sollten.

Damit alles glattläuft, haben wie eine kleine Liste für Sie zusammengestellt:

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Steuernummer:

Ohne Steuernummer können Sie nicht einmal eine rechtssichere Rechnung ausstellen. Deswegen sollten Sie diese schnellstmöglich beim Finanzamt beantragen. Übermitteln Sie dafür einfach bei ELSTER den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

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USt-IdNr.:

Bei einem erwartbaren Jahresumsatz von mehr als 25.000 Euro müssen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr) beantragen. Auch das können Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben. Die USt-IdNr ist außerdem essenziell für Geschäftsbeziehungen mit Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten.

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Bankkonto:

Um Geschäftliches und Privates ordentlich zu trennen, sollten Sie ein eigenes Konto für Ihr Unternehmen eröffnen. Dafür müssen Sie in der Regel Ihre Identität nachweisen und eine Steuernummer vorlegen können. Bei Gewerbetreibenden verlangt die Bank häufig auch einen Nachweis der Gewerbeanmeldung.

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Versicherungen:

Unbedingt verpflichtend ist die Krankenversicherung. Prüfen Sie zudem, ob eine Pflicht zur Rentenversicherung besteht.

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Software:

Auch wenn Sie als Freiberufler in den Genuss der vereinfachten Buchführung kommen, müssen Ihre Aufzeichnungen GoBD-konform sein. Dafür benötigen Sie eine entsprechende Software. Zusätzlich kann es von Vorteil sein, sich Softwarelösungen für das Projektmanagement und andere Bereiche der Planung zuzulegen.

Steuern & Freibeträge

Auch als Freiberufler müssen Sie Steuern zahlen. Dabei gelten je nach Steuerart verschiedene Freibeträge.

  • Einkommenssteuer: Freiberufler zahlen in der Regel Einkommenssteuer. Relevant ist dabei der Gewinn, den Sie während des Jahres gemacht haben. Genauso wie für alle anderen fällt die Steuer aber erst bei Überschreiten des Freibetrags von 12.096 Euro (für das Jahr 2025) an.
  • Umsatzsteuer: Unternehmen, die einen Umsatz von unter 25.000 Euro im Jahr haben, können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Alle anderen müssen auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer (19 oder 7 Prozent) ausweisen und diese ans Finanzamt abführen. Dafür können Sie aber auch Vorsteuer anmelden und rückerstatten lassen.
  • Gewerbesteuer: Als Freiberufler sind Sie von der Gewerbesteuer befreit. Falls Sie doch als Gewerbetreibender eingestuft sind, müssen Sie aber erst ab einem Jahresumsatz von 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen.

Versicherung bei Freiberuflern

Auch als Freiberufler sind sie zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Sie können sich freiwillig in einer der gesetzlichen Kassen oder privat versichern. Für die Gruppe der Künstler und Publizisten gilt hingegen Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Prüfen Sie außerdem, ob eine Rentenversicherungspflicht besteht und versichern Sie sich gegebenenfalls freiwillig in der Rentenversicherung. Zudem können Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

In bestimmten freien Berufen ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht vorgeschrieben. Das trifft zum Beispiel auf Ärzte und Anwälte zu. Selbst wenn diese Pflicht nicht besteht, können Sie gegebenenfalls von solch einer Versicherung profitieren. Sie kann Sie bei groben Fehlern Ihrerseits vor dem finanziellen Ruin bewahren. Auch eine Rechtsschutzversicherung und eine Betriebsinhaltsversicherung können sinnvoll sein. Diese Versicherungsarten sind aber selbstverständlich freiwillig. Die Entscheidung liegt also bei Ihnen.

Rechtsformen

Bei der Anmeldung als Freiberufler müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Für die freien Berufe stehen folgende zur Auswahl:

  • Einzelunternehmen
  • Partnergesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Das Einzelunternehmen ist die richtige Wahl, wenn Sie sich allein selbstständig machen möchten. Die PartG und die GbR bieten sich für die gemeinsame Gründung mit mindestens einem anderen Freiberufler an. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch eine Kapitalgesellschaft gründen und so Ihre private Haftung beschränken. Allerdings verlieren Sie dadurch einige der Vorteile, die Ihnen der Status als Freiberufler beschert. Lassen Sie sich diesbezüglich also unbedingt beraten.

Kosten und Förderung

Wie hoch die Kosten für die Gründung sind, hängt davon ab, welche Grundausstattung Sie benötigen und welche Beratungsangebote Sie in Anspruch nehmen.

  • Behördliche Anmeldung: Die Erfassung beim Finanzamt ist kostenlos. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, ist außerdem kein Mindestkapital notwendig.
  • Grundausstattung: Um Ihre Freiberuflichkeit ausüben zu können, brauchen Sie eine Reihe von verschiedenen Arbeitsmitteln, die aber stark von Ihrer Tätigkeit abhängen. Je nachdem kommen Sie mit ein paar Hundert Euro hin. Gegebenenfalls müssen Sie aber auch Tausende oder gar Zehntausende Euro investieren.
  • Beratungskosten: Sich vor der Gründung von einem Steuerberater oder einem Anwalt beraten zu lassen, kann groben Fehlern vorbeugen. Das Honorar dafür sollten Sie natürlich ebenfalls einplanen.
  • Laufende Kosten: Nach der Gründung kommen laufende Kosten auf Sie zu. Dazu gehören Software kosten (z.B. für eine Handwerkersoftware), Versicherungen, Raummiete und alles, was sonst noch regelmäßig anfällt.

Denken Sie daran, dass die oben genannten Kosten in der Regel zu Ihren Betriebsausgaben zählen und dementsprechend Ihren Gewinn mindern. Sie zahlen also entsprechend weniger Einkommenssteuer. Obendrein können Sie gerade bei der Gründung verschiedene Förderungen wie zum Beispiel den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder den ERP-Gründerkredit der KfW. Sollten Sie sich diesbezüglich unterstützung brauchen, lassen Sie sich unbedingt zur Förderung beraten.

Gründer-Tipp: Software von Anfang an clever einplanen

Gerade als Freiberufler im Handwerk lohnt es sich, von Beginn an auf die passende Handwerkersoftware zu setzen. Eine durchdachte digitale Lösung unterstützt nicht nur bei der Angebots- und Rechnungserstellung, sondern vereinfacht auch die Kundenverwaltung, Terminplanung und das digitale Aufmaß. Wer früh auf eine effiziente Bürosoftware fürs Handwerk setzt, spart sich später kostspielige Umstellungen und legt den Grundstein für ein effizient organisiertes Unternehmen.

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Schritt-für-Schritt zum Freiberufler

1. Geschäftsidee ausarbeiten:

Bevor Sie offiziell starten, steht die Ausarbeitung Ihrer Geschäftsidee im Mittelpunkt. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Welche Leistungen wollen Sie anbieten? Definieren Sie Ihr konkretes Tätigkeitsfeld – z. B. als Designer:in, Berater:in, Therapeut:in oder Entwickler:in.
  • Wer ist Ihre Zielgruppe? Überlegen Sie, für wen Ihre Dienstleistung relevant ist und welchen Nutzen Sie diesen Personen oder Unternehmen bieten.
  • Was ist Ihr Alleinstellungsmerkmal (USP)? Was unterscheidet Sie von anderen Anbietern? Ihre Spezialisierung, Ihr Stil, Ihre Herangehensweise?
  • Wie finanzieren Sie Ihre Anfangsphase? Erstellen Sie einen einfachen Finanzplan mit Startkapital, voraussichtlichen Einnahmen, Fixkosten und Rücklagen.
  • Brauchen Sie Equipment, Software, Räume oder andere Ressourcen? Kalkulieren Sie alle Anschaffungen und laufenden Kosten.

2. Freiberuflichkeit prüfen:

Nicht jede geplante Selbstständigkeit zählt automatisch zu den sogenannten Freien Berufen. Diese sind in § 18 EStG geregelt und umfassen u. a.:

  • Heilberufe (z. B. Ärzt:innen, Heilpraktiker:innen, Physiotherapeut:innen)
  • Katalogberufe wie Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Ingenieur:innen oder Journalist:innen
  • ähnliche Tätigkeiten, die wissenschaftlich, künstlerisch, unterrichtend oder schriftstellerisch geprägt sind

Auch handwerksnahe, aber planende oder beratende Tätigkeiten können als freiberuflich anerkannt werden, etwa:

  • Baugutachter oder Sachverständige
  • Architekt, Bauplaner oder Energieberater
  • selbstständige Bauzeichner oder technischer Berater
  • Innenarchitekt oder Lichtplaner
  • Schulungsanbieter oder Coaches im handwerklichen Bereich

Sobald Sie aber selbst praktisch-handwerklich tätig werden (z. B. bei Bauarbeiten, Installationen oder Reparaturen), handelt es sich in der Regel nicht mehr um eine freiberufliche Tätigkeit, sondern um ein zulassungspflichtiges Handwerk – mit Eintragungspflicht in die Handwerksrolle und Gewerbesteuerpflicht.

Tipp: Lassen Sie im Zweifel frühzeitig eine Einschätzung durch das Finanzamt oder eine:n Steuerberater vornehmen. Auch die Handwerkskammer kann hier beratend zur Seite stehen.

3. Kammerpflicht klären:

Im handwerksnahen Umfeld ist die Abgrenzung wichtig:
Sind Sie beratend, planend oder begutachtend tätig, z. B. als Energieberater:in, Baugutachter:in oder Bauzeichner, handelt es sich oft um eine freiberufliche Tätigkeit – ohne Eintragungspflicht in die Handwerksrolle.

Werden Sie aber praktisch-handwerklich tätig (z. B. beim Verlegen, Montieren, Reparieren), gilt dies als gewerbliches Handwerk. Dann ist eine Eintragung bei der Handwerkskammer sowie ggf. ein Meistertitel oder eine Ausübungsberechtigung erforderlich.

4. Geschäftskonto eröffnen:

Auch wenn Sie (noch) keine Gewerbeanmeldung brauchen, gilt im handwerksnahen Umfeld: Ein eigenes Geschäftskonto ist Pflicht im Alltag.

Gerade wenn Sie:

  • Material einkaufen (z. B. Werkzeuge, Baumaterial)
  • Rechnungen an Kunden stellen
  • Reisekosten abrechnen oder
  • mit mehreren Lieferanten zusammenarbeiten,

ist ein separates Geschäftskonto zwingend empfehlenswert. So vermeiden Sie spätere Probleme bei der Betriebsbuchhaltung und behalten den Überblick über Ein- und Ausgaben.

Viele Banken bieten spezielle Kontomodelle für Solo-Selbstständige oder Freiberufler, teils sogar mit Schnittstellen zur Buchhaltungssoftware.

5. Versicherungen abschließen:

Im technischen oder beratenden Handwerksumfeld können schon kleine Fehler große Folgen haben. Daher ist ein passender Versicherungsschutz nicht nur empfehlenswert, sondern oft Voraussetzung für die Tätigkeit – z. B. wenn Sie Gutachten oder Planungen erstellen.

Besonders relevant sind:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung ab, z. B. bei Baufehlern oder falschen Berechnungen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen oder z. B. eine Schulung vor Ort geben.
  • Geräte- oder Elektronikversicherung, falls Sie teure Technik (Messgeräte, Drohnen etc.) verwenden.
  • Kranken- und Altersvorsorge: Als handwerksnaher Freiberufler – z. B. als Energieberater oder Baugutachter – sind Sie in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig und können selbst entscheiden, wie Sie für das Alter vorsorgen. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist möglich, alternativ stehen private Vorsorgemodelle zur Verfügung. In der Krankenversicherung haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung – abhängig von Einkommen, Alter und individueller Risikobewertung.

Tipp: Viele Handwerkskammern oder Berufsverbände kooperieren mit Versicherern und bieten günstigere Konditionen für Mitglieder. Planen Sie frühzeitig Rücklagen für Krankheit, Alter und Berufsunfähigkeit ein – gerade in körperlich oder technisch anspruchsvollen Bereichen ist die Absicherung essenziell.

6. Meldung beim Finanzamt:

Sobald Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt zu melden. Als Freiberufler entfällt zwar die Gewerbeanmeldung, aber der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ist Pflicht.

Darin machen Sie Angaben zu:

  • Art Ihrer Tätigkeit (beschreiben Sie möglichst konkret, z. B. „Energieberatung für Wohngebäude nach GEG, ohne bauliche Umsetzung“)
  • Erwartete Umsätze
  • Nutzung der Kleinunternehmerregelung (ja/nein)
  • Bankverbindung und Kontaktangaben

Tipp: Wenn Sie beim Ausfüllen unsicher sind, lassen Sie sich vorab beraten – z. B. durch Ihre Steuerkanzlei. Fehlerhafte Angaben können später zu Nachfragen oder Problemen bei der Umsatzsteuer führen.

7. Förderungen beantragen:

Auch für freiberufliche Gründungen im Handwerksbereich gibt es Förderprogramme – z. B.:

  • Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit starten.
  • BAFA-Förderung für Beratungsleistungen (z. B. wenn Sie selbst Beratungen für Handwerksbetriebe anbieten wollen).
  • Förderkredite der KfW, etwa für Ausstattung, Tools oder Büroausstattung.

In manchen Bundesländern gibt es zusätzliche Programme für Handwerks-Coaching, Digitalisierung oder Weiterbildung.

Tipp: Förderungen immer vor der Investition oder Anmeldung beantragen – rückwirkend gibt es in der Regel keine Unterstützung.

Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit

Wie wir bereits angedeutet haben, bringt die freiberufliche Tätigkeit eine Reihe von Vorteilen mit sich:

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Weniger Bürokratie

Freiberufler müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen – ein einfacher Schritt, der Zeit und Verwaltungsaufwand spart.

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Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig

Als Freiberufler müssen Sie sich – anders als viele Gewerbetreibende – nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch zeitaufwendige Formalitäten. Die Anmeldung beim Finanzamt genügt in der Regel, um Ihre freiberufliche Tätigkeit offiziell aufzunehmen.

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Keine Gewerbesteuer

Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuer. Das kann sich finanziell deutlich bemerkbar machen.

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Ideal für den Nebenberuf

Gerade für Menschen, die sich nebenbei selbstständig machen möchten, ist die Freiberuflichkeit oft die bessere Wahl: Der bürokratische Aufwand ist gering, der Einstieg dadurch einfacher.

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Flexible Gestaltung des Arbeitsalltags

Freiberufler – wie auch andere Selbstständige – haben in der Regel die Möglichkeit, ihren Tagesablauf selbst zu bestimmen. Das erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Tipp: Digitalisierung mithilfe einer Software

Auch als Freiberufler im Handwerk profitieren Sie von digitaler Unterstützung – gerade weil Sie viele Aufgaben allein stemmen müssen. Eine durchdachte Handwerkersoftware hilft Ihnen, Angebote, Rechnungen und Kundendaten zentral zu verwalten und Ihre Projekte effizient zu organisieren. So behalten Sie den Überblick, sparen Zeit bei der Büroarbeit und können sich stärker auf Ihre handwerklichen Leistungen konzentrieren. Digitalisierung ist kein Großprojekt – mit der richtigen Software gelingt der Einstieg Schritt für Schritt und passend zu Ihrem Bedarf.

Mehr zur Handwerkersoftware

FAQ zu Freiberufler im Handwerk

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zu Freiberufler im Handwerkzusammengefasst:

1. Welche Berufe zählen als Freiberufler?

Welche Berufe zu den Freien Berufen gezählt werden, können Sie in § 18 EStG nachlesen. Grundsätzlich sind diejenigen Tätigkeiten freiberuflich, bei denen es sich nicht um eine gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeit handelt.

2. Was ist der Unterschied zur Selbstständigkeit?

Auch die Freiberuflichkeit ist eine Form der Selbstständigkeit. Sie unterscheidet sich aber von den Gewerbetreibenden in der Art der ausgeübten Tätigkeit. Daraus ergeben sich dann unterschiedliche steuerliche Pflichten.

3. Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wenn die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit nicht zu den Freien Berufen oder nicht zu den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Berufen zählt, müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr Steuerberater weiter. Auch das Finanzamt erteilt Auskunft.

4. Wie viel darf ich nebenbei verdienen?

Sie möchten Ihre freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausüben? Dann dürfen Sie damit nicht mehr als mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit verdienen.

5. Welche Versicherungen brauche ich?

Als Freiberufler brauchen Sie unbedingt eine Krankenversicherung. In manchen freien Berufen herrscht außerdem Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Falls Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft melden.

6. Welche Steuern muss ich zahlen?

Freiberufler zahlen Einkommenssteuer und müssen, sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt weiterleiten.

7. Wie melde ich meine Tätigkeit beim Finanzamt?

Sie benötigen einen Account bei ELSTER. Dort können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das Finanzamt wird ihn prüfen und Ihnen eine Steuernummer zuteilen.

Fazit

Freiberufler profitieren direkt von mehreren Vorteilen: Sie müssen kein Gewerbe anmelden, keine Gewerbesteuer zahlen und sich nicht ins Handelsregister eintragen. Obendrein dürfen Sie eine vereinfachte Buchführung zur Gewinnermittlung nutzen. Handwerker zählen in der Regel jedoch nicht zu den Freien Berufen, es sei denn, es sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Da die Einordnung nicht immer eindeutig ist, sollten Sie sich diesbezüglich beraten lassen und gegebenenfalls das Finanzamt um Auskunft bitten. Das kann den Status der Freiberuflichkeit offiziell feststellen oder Sie als Gewerbetreibenden einordnen.

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