Handwerksbetrieb übernehmen – So gehen Sie vor!

Ein bestehender Handwerksbetrieb bietet Ihnen einen wertvollen Vorsprung. Sie erhalten feste Kundenstämme, eingespielte Mitarbeiter und auch einen etablierten Namen. Gleichzeitig bringt jede Übernahme auch rechtliche, finanzielle und persönliche Fragen mit sich.

Handwerksbetrieb übernehmen – diese Möglichkeiten gibt es

Eine Betriebsübernahme im Handwerk ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Welche Form passt, hängt von Ihrer beruflichen Situation, Ihrem Kapital und Ihrer Beziehung zum bisherigen Inhaber ab. Die folgenden Varianten stehen Ihnen offen.

Als Mitarbeiter Betrieb übernehmen

Sind Sie bereits im Betrieb angestellt, profitieren Sie vom Idealfall einer internen Nachfolge. Sie kennen die gesamten Abläufe, Kunden, Lieferanten und auch die Stärken des Unternehmens aus erster Hand. Der Inhaber wiederum kann sich auf einen erprobten Nachfolger verlassen.

Häufig erleichtert dieses Vertrauensverhältnis auch die Finanzierung. Verkäufer akzeptieren oft längere Ratenzahlungen oder eine schrittweise Übernahme. Das bedeutet für Sie geringere Anfangsinvestitionen und einen sanften Übergang.

Kauf

Beim klassischen Kauf erwerben Sie den gesamten Handwerksbetrieb auf einen Schlag. Sie zahlen einen festgelegten Kaufpreis und übernehmen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und in der Regel auch die Belegschaft. Rechtsgrundlage ist meist der Asset Deal. Sie kaufen hierbei einzelne Wirtschaftsgüter wie Werkzeuge, Fahrzeuge oder Lagerbestände.

  • Vorteil: Sie sind sofort alleiniger Inhaber und können den Betrieb nach Ihren Vorstellungen führen.
  • Nachteil: Der Kapitalbedarf ist hoch und Sie tragen zudem das volle unternehmerische Risiko ab Tag eins.

Anteilskauf

Beim Anteilskauf (Share Deal genannt) erwerben Sie Geschäftsanteile an einer GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft. Sie steigen also nicht in einen Einzelbetrieb ein, sondern in eine bereits bestehende Gesellschaftsform. Die Verträge, Lizenzen und Genehmigungen bleiben in der Regel unverändert bestehen.

Diese Variante eignet sich besonders, wenn Sie zunächst nur einen Teil übernehmen und schrittweise Mehrheit gewinnen möchten. Eine sorgfältige Due Diligence ist hierbei allerdings Pflicht, weil Sie auch Altlasten wie laufende Verbindlichkeiten oder Rechtsstreitigkeiten miterwerben.

Rente/Pacht

Statt den Betrieb sofort zu kaufen, können Sie ihn pachten. Sie zahlen monatliche Raten an den bisherigen Inhaber, der weiterhin Eigentümer bleibt. Diese Lösung bietet sich an, wenn Sie wenig Eigenkapital haben oder den Betrieb zunächst erproben möchten.

Eine Sonderform ist die Übergabe gegen Leibrente. Der Verkäufer erhält dabei bis zu seinem Lebensende eine monatliche Zahlung. Diese Variante ist besonders in familiengeführten Handwerksbetrieben verbreitet und sichert den Vorgänger im Ruhestand ab.

Schenkung oder Erbe

In Familienbetrieben übernehmen viele Nachfolger den Betrieb durch eine Schenkung oder Erbschaft.

Ein typisches Beispiel: Ein Dachdecker übernimmt den Betrieb seines Vaters und erhält ihn zu Lebzeiten als Schenkung. Steuerlich gelten dabei besondere Freibeträge nach dem Erbschaftsteuergesetz (§§ 13a, 13b ErbStG), die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung ermöglichen.

Auch bei einer Schenkung sollten Sie allerdings auf jeden Fall einen notariellen Vertrag aufsetzen. Er regelt klare Zuständigkeiten und schützt vor späteren Auseinandersetzungen mit Geschwistern oder anderen Familienmitgliedern.

Chancen und Risiken bei der Übernahme eines Handwerksbetriebs

Eine Betriebsübernahme bietet enorme Chancen, ist aber auch gleichzeitig kein Selbstläufer. Wenn Sie die Risiken kennen, können Sie sie auch bewusst steuern.

Die Risiken bei der Übernahme

Möchten Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, dann erben Sie nicht nur dessen Stärken, sondern leider auch sämtliche Schwachstellen. Die folgenden Punkte gehören zu den häufigsten Stolperfallen und sollten vor Vertragsabschluss gründlich geprüft werden.

  • Versteckte Verbindlichkeiten: Offene Rechnungen oder Handwerkerkredite, ungezahlte Steuern oder Bürgschaften können erst nach der Übernahme sichtbar werden.
  • Veraltete Betriebsmittel: Maschinen, Handwerker-Autos oder Software entsprechen oft nicht mehr dem Stand der Technik und erfordern Folgeinvestitionen sowie zusätzliche Liquidität.
  • Abhängigkeit von Schlüsselpersonen: Wenn der bisherige Inhaber alle Kundenkontakte hält, droht ein Umsatzeinbruch nach seinem Ausscheiden. Es gilt dann neue Aufträge zu finden.
  • Mitarbeiterverluste: Langjährige Beschäftigte kündigen mitunter, weil sie den neuen Chef nicht akzeptieren oder sich an den Vorgänger gewöhnt haben. Sie müssen dann neue Mitarbeiter finden.
  • Standortprobleme: Ein veraltetes Betriebsgelände, fehlende Parkplätze oder Mietverträge mit kurzer Laufzeit können später teuer werden.
  • Reputationsrisiken: Ein angeschlagener Ruf lässt sich nur schwer reparieren. Das gilt besonders im Heizungs- oder Elektrohandwerk, wo Empfehlungen ein starker Faktor sein können. Dies kann Ihnen unterstützend auch mit Marketing im Handwerk gelingen.

Die Chancen bei der Übernahme

Den Risiken steht eine Reihe handfester Vorteile gegenüber, die eine Übernahme häufig attraktiver machen als eine Neugründung. Diese Pluspunkte verschaffen Ihnen einen Vorsprung, den ein Neugründer erst über Jahre aufbauen müsste.

  • Etablierter Kundenstamm: Sie starten mit laufenden Aufträgen und einem festen Auftragspolster, statt bei null zu beginnen.
  • Eingespieltes Team: Erfahrene Gesellen und Meister kennen die Arbeitsabläufe und erleichtern Ihnen den Einstieg.
  • Bekannter Name: Eine etablierte Marke schafft Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und bei Banken.
  • Vorhandene Betriebsausstattung: Sie müssen Werkstatt, Fahrzeuge und Werkzeuge nicht neu angeschaffen.
  • Bestehende Lieferantenbeziehungen: Sie profitieren von gewachsenen Konditionen und kurzen Lieferzeiten.
  • Planbare Umsätze: Im Gegensatz zur Neugründung lassen sich sowohl die Kalkulation als auch die zu erwartende Umsatzrendite auf Basis bestehender Betriebszahlen deutlich realistischer einschätzen.

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Übernahme oder Neugründung – Was lohnt sich mehr?

Beide Wege haben ihre durchaus Berechtigung. In der folgenden Tabelle stellen wir die wichtigsten Aspekte gegenüber.

KriteriumÜbernahmeNeugründung
KapitalbedarfHoher Bedarf für KaufpreisGeringer Startbedarf, aber laufende Investitionen
KundenstammSofort vorhandenMuss erst aufgebaut werden
MitarbeiterEingespieltes Team wird übernommenPersonal muss rekrutiert und eingearbeitet werden
RisikoÜbernahme bestehender Risiken (Verträge, Schulden)Volles Marktrisiko, aber keine Altlasten
GestaltungsfreiheitEingeschränkt durch bestehende StrukturenVoll (Konzept, Lage, Marke frei wählbar)
MarkennameEtabliert und bekanntMuss neu aufgebaut werden
Banken/FinanzierungLeichter, da Zahlen vorliegenSchwieriger (nur Planzahlen verfügbar)
GeschwindigkeitSofort betriebsbereitAufbauphase von 1–3 Jahren üblich

Handwerksbetrieb übernehmen: Wichtige Infos und Vorbereitungen

Bevor Sie sich für einen konkreten Betrieb entscheiden, sollten Sie sich mit einigen wichtigen Fragen beschäftigen. Dazu gehören Ihre persönlichen Voraussetzungen, die Wirtschaftlichkeit des Betriebs und auch die verfügbaren Förderungen.

Voraussetzung zur Übernahme eines Handwerksbetriebes

Ob Sie einen Handwerksbetrieb übernehmen dürfen, regelt im Wesentlichen die Handwerksordnung. Für zulassungspflichtige Gewerke der Anlage A (darunter Elektriker, Dachdecker oder Heizungsinstallateure) ist ein Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation Pflicht.

  • Meistertitel im jeweiligen Handwerk oder vergleichbarer Abschluss (z. B. Diplom-Ingenieur)
  • Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer
  • Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt der Gemeinde
  • Mitgliedschaft in der Handwerkskammer und ggf. in der zuständigen Innung
  • Persönliche Zuverlässigkeit (nachzuweisen durch Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister)
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (das heißt z. B. keine Insolvenz und keine Steuerrückstände)

Die rechtliche Grundlage finden Sie in § 1 HwO (Eintragungspflicht) und § 7 HwO (Voraussetzungen für die Eintragung).

Handwerksbetrieb übernehmen ohne Meister – geht das?

In bestimmten Konstellationen ist eine Übernahme ohne eigenen Meistertitel möglich. Die Handwerksordnung lässt mehrere Ausnahmen zu:

  • Betriebsleiterregelung: Sie übernehmen den Betrieb als Inhaber und stellen einen Meister als technischen Betriebsleiter ein. Dieser muss im Betrieb verantwortlich tätig sein.
  • Altgesellenregelung nach 7b HwO: Wer als Geselle mindestens sechs Jahre Berufserfahrung im zulassungspflichtigen Handwerk gesammelt hat, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung, kann eine Ausübungsberechtigung beantragen.
  • Ausübungsberechtigung nach 8 HwO: In Härtefällen oder bei besonderen Kenntnissen kann die Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung erteilen.
  • Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B): Hier ist generell kein Meistertitel nötig. Dazu zählen beispielsweise Fliesenleger oder Raumausstatter (die Anlagen werden allerdings regelmäßig angepasst, sodass sich die zulassungsfreien Handwerke ändern können).

Lohnt sich die Übernahme?

Ob sich der Kauf rechnet, hängt vom Verhältnis zwischen Kaufpreis und nachhaltigem Ertrag ab. Eine gute Faustformel im Handwerk ist die AWH-Bewertung des Bundesverbands der Wirtschaftsberater im Handwerk. Sie ermittelt den nachhaltigen Jahresertrag und multipliziert ihn mit einem branchenüblichen Faktor.

Faustregel für einen ersten Eindruck:

  • Berechnen Sie den durchschnittlichen Jahresgewinn der letzten drei Jahre
  • Ziehen Sie einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ab (was Sie als Angestellter verdienen würden)
  • Multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Faktor 3 bis 6, je nach Branche und Risiko
  • Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem geforderten Kaufpreis

Liegt der Kaufpreis deutlich über dem ermittelten Wert, lohnen sich Nachverhandlungen oder ein anderer Betrieb. Ein durchschnittlicher Gewinn eines Handwerksbetriebs schwankt stark zwischen Gewerken und Regionen. Holen Sie sich daher einige Vergleichswerte aus Ihrer Branche ein.

Weiterführende Informationen und Unterstützung

Wenn Sie eine Übernahme eines Betriebs planen, sollten Sie idealerweise mehrere Informationsquellen kombinieren. Wir bieten Ihnen daher nachfolgend noch einige weiterführende Informationen.

Artikelempfehlungen

Schauen Sie gerne in unserem Ratgeber-Bereich vor und informieren Sie sich unter anderem über die Übernahme eines Elektrobetriebs oder eines SHK-Betriebs.

  • Selbstständig als Handwerker: Hierbei handelt es sich um einen Grundlagenartikel zu den ersten Schritten in die Selbstständigkei. Er kann Ihnen als Einstieg dienen, bevor Sie eine konkrete Übernahme angehen.
  • SHK-Betrieb übernehmen: Dies ist ein branchenspezifischer Ratgeber für Heizungs- und Sanitärbetriebe mit konkreten Hinweisen zu Genehmigungen und Sachkundenachweisen.
  • Elektrobetrieb übernehmen: Falls Sie einen detaillierten Leitfaden für die Übernahme eines Elektrobetriebs suchen, finden Sie hier auch Hinweisen zu Eintragung und Versicherung.
  • Nachfolger gesucht im Handwerk: Dieser Artikel bietet Informationen zum aktuellen Nachfolgemarkt mit Tipps zur Suche und zur Ansprache von Inhabern.

Literaturempfehlungen

Abgesehen von unseren Ratgebern können Sie sich auch auf dem Buchmarkt nach weiteren Informationen umsehen. Unsere Empfehlungen:

  • Betriebsübergabe – Betriebsübernahme: Dieses praxisorientiertes Fachbuch vom Linde Verlag (Autor Albert Walter Huber) legt den Schwerpunkt auf rechtliche und steuerliche Aspekten der Übergabe.
  • Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge: Dieses Standardwerk zu Betriebsübernahmen und Existenzgründung von Carl-Ludwig Prinz zu Hohenlohe bietet ausführliche Finanzierungsbeispielen und Musterrechnungen.

Schulungsempfehlungen

Die Handwerkskammern bieten regelmäßig Seminare und Lehrgänge zur Betriebsübernahme an. Die Themen reichen von Unternehmensbewertung über Vertragsgestaltung bis zur Mitarbeiterführung. Diese Schulungen sind speziell auf Handwerker zugeschnitten und werden teilweise gefördert. Informieren Sie sich bei Ihrer regionalen Handwerkskammer über das aktuelle Angebot.

Vorbereitung auf die Betriebsübernahme im Handwerk

Wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind, beginnt die konkrete Vorbereitung. Sie umfasst die kritische Prüfung des Zielbetriebs, die Preisverhandlung und am Ende auch die die Finanzierungsplanung.

 

Checkliste: Ist der gewählte Handwerksbetrieb der richtige?

Bevor Sie verbindlich verhandeln, prüfen Sie vorher auf jeden Fall den Betrieb gründlich. Anbei eine Checkliste für diese Prüfung.

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Standortanalyse

Ein Handwerksbetrieb lebt von seinem Einzugsgebiet. Prüfen Sie Bevölkerungsstruktur, Wettbewerb und Verkehrsanbindung. Liegt der Betrieb in einer wachsenden Region oder schrumpfendem Gebiet? Wie viele Konkurrenten gibt es im Umkreis? Gibt es ausreichend Parkplätze für Kunden und Servicefahrzeuge?

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Ruf des Unternehmens

Lesen Sie die Bewertungen auf Google, Jameda oder auf branchenspezifischen Portalen. Sprechen Sie auch mit Lieferanten, Innungsmitgliedern und (wenn möglich) mit ehemaligen Kunden. Ein guter Ruf ist Goldwert, ein schlechter Ruf belastet auch Sie. Achten Sie zudem auf eine aktuelle Handwerker-Website und konsistente Auftritte auf Ihren Social Media Kanälen.

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Entwicklungspotenzial

Wie hat sich der Umsatz in den letzten fünf Jahren entwickelt? Welche Aufträge laufen aktuell? Gibt es Wachstumsfelder, die der bisherige Inhaber nicht bearbeitet hat. Das könnten beispielsweise Photovoltaik bei einem Elektriker oder Wärmepumpen bei einem Heizungsinstallateur sein. Solche Lücken könnten Ihre Chance sein.

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Innovationen

Wie modern ist der Betrieb aufgestellt? Werden digitale Prozesse genutzt, etwa für Auftragsbearbeitung, Zeiterfassung oder Kalkulation? Ein Betrieb mit veralteten Prozessen bietet Optimierungspotenzial. Allerdings müssen Sie hier entsprechend investieren.

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Bestehende Verträge

Prüfen Sie Miet-, Liefer-, Wartungs- und Arbeitsverträge genau. Sind die Laufzeiten und Konditionen marktüblich? Gibt es Knebelverträge oder Klauseln, die bei Inhaberwechsel ein Sonderkündigungsrecht auslösen? Lassen Sie Verträge im Zweifel vom Anwalt prüfen.

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Zustand Betriebsmittel

Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und IT-Ausstattung müssen funktionsfähig und auf dem Stand der Technik sein. Erstellen Sie eine Bestandsliste und schätzen Sie den Investitionsbedarf der nächsten fünf Jahre. Vergessen Sie hier auch nicht die Software für Auftragsabwicklung, Buchhaltung und Kalkulation. Veraltete IT bremst auch den engagiertesten Betrieb aus.

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Mitarbeiter

Sprechen Sie (soweit möglich) mit den Mitarbeitern. Wie ist die Stimmung? Wie hoch ist die Fluktuation? Welche Qualifikationen sind vorhanden, welche fehlen? Bedenken Sie außerdem, dass nach § 613a BGB alle Arbeitsverhältnisse auf Sie als Erwerber übergehen. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist ausgeschlossen.

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Stammkunden

Wie verteilt sich der Umsatz auf die Kunden? Wenn ein einziger Großkunde 40 Prozent ausmacht, ist das ein erhebliches Risiko. Streben Sie eine breite Kundenbasis an. Lassen Sie sich Auftragslisten und Umsatzauswertungen zeigen und prüfen Sie, ob Stammkunden langfristig gebunden sind.

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Bauchgefühl

Zahlen sind wichtig, aber am Ende nicht alles. Vertrauen Sie daher auch Ihrer Intuition. Passt der Betrieb zu Ihnen? Stimmt die Chemie mit Verkäufer und Mitarbeitern? Können Sie sich vorstellen, jeden Tag dort zu arbeiten? Eine Übernahme ist eine Lebensentscheidung. Ignorieren Sie Ihr Bauchgefühl daher lieber nicht.

Was kostet es, einen Handwerksbetrieb zu übernehmen?

Die Preise variieren bei einer Übernahme ziemlich stark. Es können wenige zehntausend Euro für einen Kleinbetrieb sein, aber auch mehrere Millionen für einen mittelständischen Handwerksbetrieb mit 50 Mitarbeitern. Relevant hierfür sind Branche, Ertragskraft, Standort und Substanz. Eine fundierte Verhandlung beginnt damit, dass Sie den Wert selbst berechnen können. Lassen Sie sich nicht von Wunschpreisen blenden, sondern argumentieren Sie mit harten Zahlen.

Wie wird der Kaufpreis berechnet?

Im Handwerk haben sich zwei zentrale Bewertungsverfahren etabliert:

  • Substanzwert: Dies ist der Wert aller materiellen Vermögensgegenstände (Maschinen, Fahrzeuge, Lager, Inventar) abzüglich Verbindlichkeiten. Diese Methode berücksichtigt nur, was körperlich vorhanden ist.
  • Ertragswert: Dieser Wert errechnet sich aus den künftig erwartbaren Gewinnen, abgezinst auf den heutigen Wert. Diese Methode berücksichtigt das Potenzial des Betriebs.

In der Praxis kombiniert die AWH-Bewertung beide Ansätze zu einem realistischen Gesamtwert. Diese Methode hat sich speziell für Handwerksbetriebe bewährt und wird von vielen Handwerkskammern empfohlen. Lassen Sie die Bewertung am besten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen.

Typische Verhandlungsstrategien

Damit Sie auf die Preisverhandlung bestens vorbereitet sind, erhalten Sie nachfolgend einige Strategien mit an die Hand:

  • Datenbasiert argumentieren: Stützen Sie Ihre Preisvorstellung auf nachvollziehbare Berechnungen, nicht allein auf Ihr Bauchgefühl.
  • Risiken benennen: Veraltete Maschinen, kurze Mietverträge oder Klumpenrisiken bei Kunden sind legitime Argumente für Preisabschläge.
  • Zahlungsmodalitäten nutzen: Statt nur über den Preis zu reden, verhandeln Sie auch Ratenzahlungen, Earn-Out-Klauseln oder Beraterverträge mit dem Verkäufer.
  • Verkäufer einbinden: Eine Übergangsphase, in der der Verkäufer noch sechs bis zwölf Monate mitarbeitet, sichert den Kundenstamm und ist oft mehr wert als ein Preisnachlass.
  • Geduld zeigen: Wenn Sie unter Druck verhandeln, zahlen Sie am Ende zu viel. Halten Sie sich daher unbedingt Alternativen offen.

Inhalte des Kaufvertrags

Ein vollständiger Kaufvertrag schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten. Diese Punkte sollten enthalten sein:

  • Genaue Bezeichnung des Kaufgegenstands (Asset Deal oder Share Deal)
  • Vollständige Auflistung aller übergehenden Vermögenswerte (Inventarliste)
  • Regelung zu übernommenen Verbindlichkeiten
  • Übergang von Arbeitsverträgen und Mitarbeiterverpflichtungen
  • Übergang von laufenden Aufträgen und Garantien
  • Kaufpreis, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
  • Wettbewerbsverbot für den Verkäufer (örtlich und zeitlich begrenzt)
  • Gewährleistung und Haftung des Verkäufers
  • Übergangsregelungen und Mitarbeit des Verkäufers nach Übergabe
  • Stichtag des Übergangs (wirtschaftlich und rechtlich)

Beim Asset Deal ist nach § 25 HGB zu beachten, dass der Erwerber bei Fortführung der Firma grundsätzlich für die Altverbindlichkeiten haftet. Ein Haftungsausschluss muss ausdrücklich vereinbart und ins Handelsregister eingetragen werden.

Gewährleistung beim Unternehmenskauf

Die gesetzliche Sachmängelhaftung greift beim Unternehmenskauf nur eingeschränkt. Üblich sind individuell vereinbarte Garantien des Verkäufers zu bestimmten Punkten. Das kann zum Beispiel zur Korrektheit der vorgelegten Bilanzen, zu fehlenden Rechtsstreitigkeiten oder zur Eigentumslage von Maschinen und Fahrzeugen sein.

Vereinbaren Sie konkrete Rechtsfolgen für den Fall, dass eine Garantie verletzt wird (z. B. Schadenersatz, Kaufpreisminderung). Ohne solche Klauseln stehen Sie bei späteren Überraschungen schutzlos da.

Finanzierung und Kapitalbedarf

Der Gesamtkapitalbedarf umfasst weit mehr als den reinen Kaufpreis. Rechnen Sie die folgenden Posten zusammen, um Ihren tatsächlichen Finanzierungsbedarf zu ermitteln:

  • Kaufpreis: Vereinbarte Summe für den Betrieb oder die Anteile, gegebenenfalls einschließlich Nachzahlungen.
  • Neuanschaffung von Waren, Maschinen, Fahrzeugen, Büroausstattung: Geplante Investitionen in den ersten zwei bis drei Jahren (z. B. zur Modernisierung des Fuhrparks oder zur Digitalisierung).
  • Außenstände und Lebensunterhaltskosten: Reserve für zwölf Monate, in denen Sie privat von Ihrem Unternehmerlohn leben und unerwartete Zahlungsausfälle abfedern können.
  • Eigenkapital: Bankguthaben auf dem Geschäftskonto, Bargeld, Aktiendepots oder andere liquide Mittel, die Sie einbringen können. Banken erwarten in der Regel mindestens 15 bis 25 Prozent Eigenkapitalanteil.

Achten Sie darauf, dass eine professionelle Finanzplanung auch wirklich alle Posten enthält. Stimmen Sie sich hierzu am besten auch mit Ihrem Steuerberater ab. Oftmals ist ein durchdachter Businessplan (inklusive dieser Zahlen) auch die Grundlage für ein Bankgespräch und im Rahmen einer Förderung im Handwerk häufig Voraussetzung für Förderanträge.

Handwerksbetrieb übernehmen: Die Umsetzung

Mit der Vertragsunterzeichnung beginnt die eigentliche Übernahme des Handwerksbetriebs. Jetzt geht es darum, die Übergabe rechtlich sauber abzuwickeln und schnell handlungsfähig zu werden.

Abwicklung Kauf

Der Ablauf einer Geschäftsübertragung folgt einem klaren Muster. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags (beim Share Deal notariell beurkundet, beim Asset Deal je nach Inhalt) wird der Kaufpreis fällig. Üblich ist die Zahlung in mehreren Raten:

  • eine Anzahlung bei Vertragsschluss
  • der Hauptbetrag zum Übergabestichtag
  • eventuelle Restbeträge nach Erfüllung bestimmter Bedingungen

Am Stichtag wechseln Eigentum, Verträge und Verantwortlichkeiten. Damit es nicht zu Reibungsverlusten kommt, sollte eine Übergabeliste mit Schlüsseln, Passwörtern, Zugangsdaten, Kundenkartei und Vollmachten vorbereitet werden.

Gewerbeummeldung / -anmeldung

Spätestens am Übergabetag müssen Sie das Gewerbe bei der Stadt oder Gemeinde anmelden. Verwendet wird das Formular "Gewerbe-Anmeldung" (GewA 1). Sie benötigen folgende Angaben und Nachweise:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meisterbrief oder Nachweis der Ausübungsberechtigung
  • Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer
  • Polizeiliches Führungszeugnis (bei manchen Gewerken)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag
  • Angabe der genauen Tätigkeit und der Betriebsstätte

Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt. Eine separate Anmeldung bei der Handwerkskammer ist Pflicht und Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung.

Erste Schritte nach der Übernahme

In den ersten Wochen nach der Übernahme sollten Sie sich um diese Punkte kümmern:

  • Mitarbeiter persönlich begrüßen, Vertrauen aufbauen und individuelle Gespräche führen
  • Stammkunden anschreiben oder anrufen und sich als neuer Inhaber vorstellen
  • Lieferanten und Geschäftspartner informieren
  • Konten, Versicherungen im Handwerk und laufende Verträge auf den neuen Inhaber umschreiben
  • Bank- und Buchhaltungssoftware übernehmen oder neu aufsetzen
  • Versicherungsschutz prüfen (Betriebshaftpflicht, Gebäude, Inhalt, Kfz, Rechtsschutz)
  • Webseite, Briefpapier und Stempel auf den neuen Inhaber anpassen
  • Eintrag in der Handwerksrolle aktualisieren lassen
  • Geschäftsführungsstrukturen festlegen und Verantwortlichkeiten klären
  • Erste eigene Akzente setzen, ohne Bewährtes vorschnell zu verwerfen

Tipp: Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung im Handwerk

Bund und Länder fördern kleine und mittlere Betriebe häufig bei der Investition in Digitalisierungsmaßnahmen. Erfahren Sie mehr zu den Förderungen für die Digitalisierung im Handwerk.

Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung im Handwerk

FAQs

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zum Thema Handwerksbetrieb übernehmen zusammengefasst:

Wie kann man einen Handwerksbetrieb übernehmen?

Grundlegend haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Kauf des kompletten Betriebs
  • Anteilskauf an einer GmbH
  • Pacht
  • Übernahme als langjähriger Mitarbeiter
  • Übernahme im Familienkreis durch Schenkung oder Erbe

Passende Betriebe finden Sie über Plattformen wie Nexxt-Change, DUB, DEAL ONE oder die Betriebsbörse Ihrer Handwerkskammer. Anschließend folgen Bewertung, Verhandlung, Vertragsabschluss und die Gewerbeanmeldung.

Ist es eine gute Idee, ein bestehendes Unternehmen zu kaufen?

In den meisten Fällen ja. Sie übernehmen Kundenstamm, Mitarbeiter und Reputation und sparen sich somit die mühsame Aufbauphase. Voraussetzung ist eine sorgfältige Prüfung des Betriebs, eine realistische Bewertung und ein klar strukturierter Übergabeprozess.

Handwerksbetrieb übernehmen Voraussetzungen?

In zulassungspflichtigen Handwerken benötigen Sie einen Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation, die Eintragung in die Handwerksrolle, eine Gewerbeanmeldung sowie persönliche Zuverlässigkeit. Ohne Meister ist eine Übernahme über die Betriebsleiterregelung, die Altgesellenregelung nach § 7b HwO oder eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO möglich.

Handwerksbetrieb übernehmen Kosten?

Die Kosten variieren stark je nach Gewerk, Standort, Größe und Ertragslage. Kleinbetriebe wechseln teils für 30.000 bis 80.000 Euro den Besitzer. Mittelgroße Betriebe liegen zwischen 200.000 und 800.000 Euro. Größere Handwerksunternehmen erreichen schnell Millionenbeträge. Hinzu kommen Notar, Berater, Versicherungen und Modernisierungsinvestitionen. Kalkulieren Sie 20 bis 30 Prozent Puffer über den reinen Kaufpreis ein.

Fazit

Einen Handwerksbetrieb zu übernehmen ist eine unternehmerische Entscheidung mit großer Tragweite. In vielen Fällen ist es außerdem die bessere Alternative zur Neugründung. Sie sparen den mühsamen Markteintritt, profitieren von etablierten Strukturen und können sofort produktiv arbeiten.

Relevant für den Erfolg sind allerdings drei Dinge. Zum einen eine gründliche Prüfung des Zielbetriebs, eine fundierte Bewertung mit klarer Verhandlungsstrategie und eine solide Finanzierung mit Reserven für die Anlaufphase. Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung, z. B. bei der Handwerkskammer und einem Steuerberater. Förderprogramme von KfW und Landesbanken helfen Ihnen außerdem dabei, den Kapitalbedarf zu decken.

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