Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs wird mit dem passenden Formular bestätigt. Dieses darf nur von einem Fachhandwerker ausgefüllt werden. Eigentümer können den hydraulischen Abgleich also nicht selbst durchführen, sondern müssen ihn bei einem Heizungsbaubetrieb in Auftrag geben. Das ist zumindest dann der Fall, wenn sie einen Nachweis benötigen.
Aktuell stehen SHK-Betrieben drei verschiedene Formulare für eine Einzelmaßnahme, für ein Effizienzhaus und für Nichtwohngebäude zur Verfügung. Wenn Sie Ihren Kunden den hydraulischen Abgleich anbieten möchten, sollten Sie die drei VdZ-Formulare kennen und sie nach der Durchführung stets gründlich ausfüllen. Damit liefern Sie dem Eigentümer der Heizungsanlage einen ausreichenden Nachweis. Welche Leistungen nachgewiesen werden müssen, variiert in Abhängigkeit von der verwendeten Heizungsanlage. Beachten Sie dazu die Spezifikationen für Einrohrheizungen und Fußbodenheizungen.