Impressum Handwerk – Pflichtangaben & Vorlage 2025

Die Impressumspflicht gilt für alle geschäftlich genutzten Webseiten und ist somit auch für den rechtssicheren Online-Auftritt von Handwerksbetrieben entscheidend. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine mittelständische Firma oder um einen Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer handelt. Informieren Sie sich also unbedingt zu den Pflichtangaben im Impressum, zur richtigen Platzierung auf der Webseite und zu typischen Fehlerquellen.

Wer braucht ein Impressum – und warum?

Ein Impressum ist für alle Webseitenbetreiber verpflichtend, die Waren oder Dienstleistungen auf ihrer Webpräsenz anbieten. Selbstständige Handwerker sind darin also automatisch einbegriffen. Gesetzlich ist das in § 5 DDG näher geregelt. Dort wird detailliert auf die Informationspflichten von Unternehmern eingegangen. Zum Beispiel müssen Angaben zur Anschrift und zu einer schnellen Möglichkeit der Kontaktaufnahme gemacht werden. Auch Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde oder die Handelsregisternummer sind, sofern vorhanden, verpflichtend.

Das Impressum muss angegeben werden, damit jeder, der eine Website besucht, sofort sehen kann, wer für den Inhalt verantwortlich ist und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat. Gleichzeitig werden Sie durch die Angabe des Impressums von außen als seriöses Unternehmen wahrgenommen. Vor allem andere geschäftliche Partner werfen oft als Erstes einen Blick darauf.

Die Impressumspflicht gilt aber nicht nur für Webseiten. Auch Blogs, Online-Shops, Social-Media-Accounts und sogar E-Mails sind nicht davon ausgenommen, denn schließlich gelten E-Mails als Geschäftsbriefe. Das Impressum wird dort üblicherweise in der Signatur angegeben.

Ausnahmefälle: Wann ist kein Impressum nötig?

Als Unternehmer werden Sie nicht um die Angabe eines Impressums herumkommen. Lediglich bei privat betriebenen Webseiten darf es weggelassen werden. Vorsicht ist allerdings geboten, sobald Geld mit der Online-Präsenz verdient wird, sei es auch nur durch die Einbindung von Werbebannern und Affiliate-Links. Dann herrscht sofort Impressumspflicht.

Was muss ins Impressum? – Pflichtangaben im Überblick

Ins Impressum gehören weitaus mehr als nur der Name und die Anschrift des Unternehmens. Welche Angaben notwendig sind, hängt aber auch immer vom Unternehmen und dessen Struktur ab. Grundsätzlich gelten diese Regeln:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Kontaktmöglichkeit
  • Rechtsform des Betriebs (nur bei juristischen Personen)
  • Vertretungsberechtigte Person
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Aufsichtsbehörde (ist zum Beispiel bei zulassungspflichtigen Handwerken der Fall)
  • Registereintragungen (gilt für Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind)
  • Zusatzangaben für bestimmte Berufe wie die Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die Handwerksordnung

Hinweise für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer haben keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Viele sehen sich deswegen dazu verleitet, ihre normale Steuernummer in das Impressum zu schreiben. Das ist allerdings keine gute Idee, da es sich dabei um sensible Daten handelt, die lediglich der Kommunikation zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt dienen. Behalten Sie diese Information also lieber für sich.

Kleinunternehmer sind häufig auch Einzelunternehmer und treten in diesem Fall mit ihrem vollständigen Namen auf. Selbst wenn sie sich eine Firmenbezeichnung zulegen, muss diese ihren Klarnamen enthalten. Dementsprechend gehört er auch verpflichtend in das Impressum und darf auf keinen Fall weggelassen werden.

Welche Angaben müssen nicht in das Impressum?

Im Impressum müssen Sie nur die gesetzlichen Pflichtangaben machen. Nicht notwendig sind ergänzende Informationen wie zum Beispiel die normale Steuernummer oder die Bankverbindung. Von der Veröffentlichung solch sensibler Daten sollten Sie ohnehin grundsätzlich absehen. Auch ihre private E-Mail-Adresse oder gar ihre private Telefonnummer müssen nicht ins Impressum.

Wichtige Hinweise

Ein rechtssicheres Impressum ist Pflicht – egal ob für die Firmen-Website oder Social-Media-Profile. Wer hier Fehler macht, riskiert Abmahnungen. Die folgenden Hinweise zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Impressum korrekt platzieren und worauf Sie besonders achten sollten.

auto_stories_black_24dp.svg

Getrennte Seiten für Impressum, Datenschutz & AGB

Um Verwirrung zu vermeiden, sollten Sie das Impressum und die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO jeweils auf zwei voneinander getrennten Seiten unterbringen und sie einzeln verlinken. Auch die AGB sollten eine eigene Unterseite bekommen.

near_me_black_24dp.svg

Schneller Zugriff aufs Impressum – maximal zwei Klicks

Damit der Verbraucher das Impressum schnell finden kann, sollten Sie ihm nicht mehr als zwei Klicks von der Startseite aus zumuten. Noch besser ist nur ein Klick. Sie können den Link zum Impressum etwa ganz unten auf Ihrer Webseite platzieren.

phone_iphone_black_24dp.svg

Impressumspflicht auch für Social Media

Auch geschäftlich genutzte Social-Media-Accounts benötigen ein Impressum. Manche Plattformen bieten dafür ein eigenes Eingabefeld. Wenn das nicht der Fall ist, kann das Impressum der Webseite verlinkt werden. Denken Sie aber auch hier daran, dass es nicht mehr als zwei Klicks von der Startseite Ihres Social-Media-Accounts entfernt sein darf.

Empfehlung: Wie auf der Website so auch im Büro!

So wie das Impressum für Klarheit auf Ihrer Website sorgt, braucht es auch im Unternehmen Strukturen, die jederzeit den Überblick ermöglichen. Ob Angebote, Rechnungen oder Serviceberichte – eine klare Ablage ist unverzichtbar. Hier unterstützt eine Handwerkersoftware wie STREIT mit integrierten Funktionen, die Ordnung und Nachvollziehbarkeit garantieren.

Mehr zur Handwerkersoftware

Impressum richtig platzieren – Checkliste

Das Impressum sollte gut sichtbar und leicht auffindbar sein. Achten Sie deswegen auf diese Punkte:

Erstellen Sie eine eigene Unterseite für Ihr Impressum und verzichten Sie darauf, es irgendwo im Fließtext unterzubringen. Es ist außerdem unzureichend, das Impressum einfach nur in die AGB aufzunehmen.

Verlinken Sie Ihr Impressum am besten direkt von der Startseite aus. Sie können es in der Kopfzeile (Header) oder Fußzeile (Footer) Ihrer Webseite unterbringen. Dann ist es auch von jeder Unterseite aus erreichbar.

Auch bei Social-Media-Accounts herrscht Impressumspflicht. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, dort ein Impressum unterzubringen, sollten Sie es verlinken! Achten Sie auch hier auf eine einfache Auffindbarkeit.

Im elektronischen Schriftverkehr via E-Mail kann das Impressum in der E-Mail-Signatur untergebracht werden.

Impressum erstellen

Jetzt geht es darum, ein Impressum zu erstellen. Dabei können Sie verschiedene Wege einschlagen. Entweder Sie informieren sich selbst über die Regelungen und nutzen einen Impressums-Generator oder Sie suchen sich professionelle Unterstützung durch einen Impressum-Service oder eine Rechtsberatung. Beide Varianten haben jeweils ihre Vor- und Nachteile.

Impressum-Generatoren

Mithilfe eines Generators können Sie schnell ein eigenes Impressum erstellen. Viele Anbieter sind kostenlos und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Zunächst geben Sie Ihre Anschrift an, dann die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten, den Registereintrag sowie alle weiteren wichtigen Daten.

Dadurch verhindern Sie, dass Sie wichtige Informationen einfach vergessen oder nicht aufnehmen, weil Sie nicht wissen, dass Sie ins Impressum gehören. Allerdings kommt es immer noch darauf an, dass Sie die richtigen Angaben machen und etwa eine ladungsfähige Adresse und nicht einfach ein Postfach aus Nichtwissen angeben.

Überdies ist bei den meisten Generatoren die Haftung ausgeschlossen. Sie haften also weiterhin selbst für ein fehlerhaftes Impressum. Wenn Sie sich aber ein wenig mit dem Thema befassen und vorher einlesen, können Sie mit einem Generator ein kostenloses Impressum erstellen, das durchaus rechtssicher sein kann. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Anbietern:

Impressum-Services

Alternativ können Sie sich an echte Profis wenden und sich Ihr Impressum von Rechtsexperten erstellen lassen. Unterstützung finden Sie zum Beispiel auf e-recht24.de, wo Sie auf Wunsch auch eine umfassende Beratung zum Thema Internetrecht bekommen.
Zusätzlich bieten viele Handwerkskammern praxisnahe Leitfäden und Informationen speziell für Handwerksbetriebe – so etwa die Handwerkskammer der Pfalz.

Selbst erstellen oder Rechtsberatung?

Ob Sie das Impressum besser selbst erstellen oder eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen sollten, machen Sie am besten davon abhängig, wie weit Sie bereit sind, sich in das Thema einzuarbeiten. Wir haben Ihnen zu einer besseren Übersicht noch einmal die Vor- und Nachteile beider Varianten zusammengefasst:

Vorteile:Nachteile:
Selbst erstellen
  • Sehr günstig oder sogar kostenlos
  • Einfache Impressumserstellung dank zahlreicher Generatoren
  • Bei Änderungen lässt sich das Impressum schnell anpassen
  • Gefahr von Fehlern
  • Sie haften für ein fehlerhaftes Impressum
Rechtsberatung
  • Hohe Rechtssicherheit
  • Auch Spezialfälle können abgedeckt werden
  • Bei einer Falschberatung haftet der Anwalt
  • Hohe Kosten
  • Die Umsetzung dauert möglicherweise etwas länger
  • Bei Änderungen müssen Sie sich erneut beraten lassen und erneut zahlen

Tipp: Übersicht schafft Sicherheit

Egal ob Impressum oder betriebliche Unterlagen – entscheidend ist, dass alle Daten vollständig und leicht auffindbar sind. So behalten Sie den Überblick, auch wenn sich Anforderungen ändern. Mit dem integrierten digitalen Archiv von STREIT werden Dokumente automatisch gespeichert und sind jederzeit schnell abrufbar.

Mehr zum digitalen Archiv

Vorlage für ein Impressum für Handwerker (inkl. Kleinunternehmer)

Um Ihnen eine Idee davon zu geben, wie ein fertiges Impressum auf einer Webseite aussehen könnte, haben wir hier eine Vorlage für Sie.

Wichtiger Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung, sondern dient lediglich als Orientierungshilfe. Eine Gewähr für die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen.

Jetzt Vorlage kostenlos downloaden!

Dachdeckerei Dachs e.K.
Musterweg 4
12345 Musterstadt
Inhaber: Dieter Dachs
Kontakt
Telefon: 01234-56789
E-Mail: Info@Dachdeckerei-Dachs.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 123456

Aufsichtsbehörde (falls erforderlich):
Handwerkskammer Musterstadt
Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
www.hwk-musterstadt.de

Berufsbezeichnung:
Dachdeckermeister
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Musterstadt, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung (HwO), https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/
Staat der Zulassung: Bundesrepublik Deutschland

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Optional (nur bei bestimmten Voraussetzungen):

Registereintrag (nur bei Handelsregistereintrag):
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HRA 12345

Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Angabe auf der Website):
Name und Sitz der Gesellschaft:
Muster Versicherung AG
Versicherungsstraße 1, 12345 Versicherungshaus
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Inhaltlicher Verantwortlicher im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV
Dieter Dachs
Musterweg 4
12345 Musterstadt

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage lediglich als allgemeines Beispiel dient und leider keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. WWir können daher keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Vollständigkeit übernehmen. Jede rechtliche Situation ist individuell. Lassen Sie Ihr Impressum im Zweifel durch eine fachkundige Stelle (z. B. Rechtsanwalt) prüfen.

Impressum abändern - für unterschiedliche Anwendungsfälle

Je nachdem, wie Ihr Unternehmen strukturiert ist, ob Sie im Handelsregister eingetragen sind oder ob Sie Umsatzsteuer ausweisen, kann Ihr Impressum ganz unterschiedlich aussehen.

Impressum bei Kleingewerbe

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um einen Betrieb mit geringer Größe, der keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister hat. Dementsprechend müssen Sie auch nicht Ihre Registernummer im Impressum angeben.

Impressum für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, die einen Jahresumsatz von weniger als 25.000 Euro im vergangenen Jahr hatten. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit. Das wirkt sich auch auf das Impressum aus. Dort muss dann keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufgeführt werden.

Impressum auf der Homepage, auf Social Media, in Verzeichnissen

Auf der eigenen Webseite haben Sie viel Platz zur Angabe Ihres Impressums. Auf Social Media und in Verzeichnissen kann das anders sein. Verlinken Sie dann unbedingt das Impressum auf Ihrer Webseite.

Typische Fehlerquellen bei einem Impressum

Beim Erstellen eines Impressums kommt es immer wieder zu Fehlern, die weitreichende Folgen haben können. Häufig schleichen sie sich erst mit der Zeit ein, weil sich etwas an den Umständen geändert hat, das Impressum aber nicht angepasst worden ist. Vermeiden Sie unbedingt diese Fehler:

  • Fehlende Angaben wie zum Beispiel die Registernummer oder der Vertretungsberechtigten
  • Falsche Angaben wie eine nicht ladungsfähige Adresse oder eine veraltete Adresse
  • Der Link zum Impressum führt ins Nichts.
  • Das Impressum ist nur schwer und nicht innerhalb von zwei Klicks auffindbar.

Was droht bei Verstößen?

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Außerdem kann es zu Abmahnungen durch Mitbewerber kommen. Die kosten schnell bis zu 5.000 Euro, wobei die Anwaltskosten noch hinzukommen. Sorgen Sie also besser vor und erstellen Sie vor dem Veröffentlichen Ihrer Webseite ein rechtssicheres Impressum.

FAQ zum Impressum für Handwerker

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zum Impressum für Handwerker zusammengefasst:

Brauche ich als Kleinunternehmer oder Handwerksbetrieb wirklich ein Impressum auf meiner Website?

Ja, auch als Kleinunternehmer brauchen Sie ein Impressum auf Ihrer Webseite. Das trifft selbstverständlich auch auf Handwerksbetriebe zu. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind nur rein private Webseiten, die nicht geschäftlich genutzt werden.

Welche Pflichtangaben müssen im Impressum stehen, damit es rechtssicher ist?

Ein rechtssicheres Impressum muss eine ganze Reihe von Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören unter anderem der Name und die Anschrift des Unternehmens, die berechtigte Vertretungsperson, die Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Rechtsform des Betriebs, die zuständige Aufsichtsbehörde, eine Registereintragung und Zusatzangaben für bestimmte Berufe. Allerdings liegen nicht bei allen Unternehmen all diese Informationen vor. Kleinunternehmer haben zum Beispiel keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Was kann passieren, wenn ich kein oder ein nicht vollständiges Impressum auf meiner Website habe?

Wenn Sie kein oder nur ein fehlerhaftes Impressum auf Ihrer Webseite haben, müssen Sie mit Abmahnungen durch Ihre Mitbewerber rechnen. Außerdem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Wie kann ich mein Impressum selbst erstellen?

Mithilfe einer Vorlage oder eines Impressum-Generators können Sie selbst ein Impressum erstellen und müssen dafür keinen Cent zahlen. Um sich rechtlich abzusichern, kann es aber sinnvoll sein, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und sich von einem Experten unter die Arme greifen zu lassen.

Fazit

Auch wenn Sie nur ein Kleingewerbe betreiben oder Kleinunternehmer sind, als Gründer eines Handwerksbetriebs brauchen Sie unbedingt ein Impressum. Das müssen Sie nicht nur auf Ihrer Webseite, sondern auch auf geschäftlich genutzten Social-Media-Accounts oder in der Signatur Ihrer E-Mails verwenden. Wichtig ist, dass es alle Pflichtangaben enthält und stets auf dem aktuellen Stand ist. Veraltete und fehlerhafte Informationen können Bußgeldzahlungen und Abmahnungen nach sich ziehen.

Wenn Sie sich mit den Grundlagen vertraut gemacht haben, können Sie ein Impressum selbst erstellen und dafür Vorlagen oder Online-Generatoren nutzen. Noch besser ist es, wenn Sie sich Ihr Impressum von einem Rechtsexperten erstellen lassen. Der weiß nicht nur, welche Angaben zwingend ins Impressum gehören, sondern kann Ihnen auch Tipps zur richtigen Platzierung auf der Webseite geben und sicherstellen, dass Sie die Zwei-Klick-Regel und andere Vorgaben erfüllen.

mail-icon pfeil-icon