Kilometerpauschale im Handwerk – das gilt 2026

Fahrten gehören im Handwerk definitiv zum Alltag. Ganz gleich, ob Sie Elektriker auf dem Weg zur nächsten Baustelle sind, Dachdecker bei einem Kundenbesuch oder Heizungsinstallateur bei Ihrer Wartungsfahrt. Mit der Kilometerpauschale können Sie diese betrieblichen Fahrkosten steuerlich geltend machen oder Mitarbeitern steuerfrei erstatten. Dadurch lässt sich am Jahresende eine spürbare Summe einsparen.

Übliche Höhe der Kilometerpauschale 2026

Die Kilometerpauschale ist der steuerlicher Kilometersatz, um betriebliche Fahrten mit dem Privat-PKW pauschal abzurechnen. Die Kilometerpauschale für betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW beträgt im Jahr 2026 genau 0,30 Euro pro Kilometer. Sie gilt zudem schon ab dem ersten Kilometer. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt seit 2021 außerdem ein erhöhter Satz.

Die Grundformel lautet: Erstattungsbetrag = Anzahl der Kilometer x Pauschalsatz

Sie rechnen also Ihre gefahrenen Kilometer mal 0,30 Euro. Die Pauschale ist im Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie in den Lohnsteuerrichtlinien verankert. Für Elektrofahrzeuge gilt ein Satz von 0,38 Euro pro Kilometer (Hybridfahrzeuge 0,35 Euro), da höhere Fahrzeugkosten berücksichtigt werden.

Die Kilometerpauschale im Handwerk berechnen

Die Berechnung der Kilometerpauschale ist grundsätzlich sehr einfach. Sie rechnen die gefahrenen Kilometer x Pauschalsatz und erhalten den Erstattungsbetrag beziehungsweise die Betriebsausgabe.

Mit einem Fahrtenbuch lassen sich Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand festhalten. Das ist nicht nur für die eigene Übersicht sinnvoll, sondern auch dann, wenn das Finanzamt die Angaben prüft. Digitale Fahrtenbücher sind häufig Bestandteil moderner Handwerker Apps oder Baustellen Apps und erleichtern die Dokumentation erheblich. Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, können Sie alternativ die 1-Prozent-Regelung für Firmenwagen anwenden, also für Privatfahrten mit dem Firmenfahrzeug.

Alternativ zur Kilometerpauschale können auch die tatsächlichen Fahrzeugkosten geltend gemacht werden. Das lohnt sich für Sie vor allem dann, wenn Ihr Fahrzeug besonders teuer im Unterhalt ist. In diesem Fall müssen jedoch alle Kosten belegt werden:

Da das recht aufwendig ist, entscheiden sich die meisten Handwerker für die einfache Pauschallösung.

Beispielrechnungen für Handwerker aus der Praxis

Damit Sie sich die Anwendung der Kilometerpauschale besser vorstellen können, geben wir Ihnen nachfolgend drei praktische Beispiele mit auf den Weg.

Beispiel 1: Elektriker

Ein Elektriker fährt mit seinem privaten PKW von der Betriebsstätte zu einem Kunden und wieder zurück. Die einfache Strecke beträgt 35 Kilometer.

  • Hinfahrt: 35 Kilometer x 0,30 Euro = 10,50 Euro
  • Rückfahrt: 35 Kilometer x 0,30 Euro = 10,50 Euro
  • Gesamt: 21,00 Euro

 

Beispiel 2: Dachdecker (mehrere Baustellen)

Ein Dachdecker fährt an einem Tag drei Baustellen ab. Es sind 18 Kilometer zur ersten Baustelle, 12 Kilometer zur zweiten und 25 Kilometer zur dritten. Danach fährt er 30 Kilometer zurück zum Betrieb.

  • Gesamtstrecke: 18 + 12 + 25 + 30 = 85 Kilometer
  • Erstattungsbetrag: 85 Kilometer x 0,30 Euro = 25,50 Euro

 

Beispiel 3: Heizungsinstallateur mit Elektrofahrzeug

Ein Heizungsinstallateur fährt mit seinem privaten Elektroauto zur Kundenanlage und zurück. Die einfache Strecke liegt bei 40 Kilometer..

  • Hin- und Rückfahrt: 80 Kilometer x 0,38 Euro = 30,40 Euro

Im Vergleich zum PKW-Standardsatz lohnt sich der erhöhte Satz für Elektrofahrzeuge. In diesem Beispiel wären es 30,40 Euro statt 24 Euro.

Kostenloser Anfahrtskostenrechner

Speziell für Handwerksbetriebe bietet STREIT Software einen kostenlosen Anfahrtskostenrechner an. Dieser berücksichtigt nicht nur die Kilometerpauschale, sondern auch weitere Faktoren wie Ihren Zeitaufwand oder die Ermittlung von Stundensätzen. Das ist besonders dann praktisch, wenn Sie auch Ihren Kunden die Anfahrtskosten transparent und nachvollziehbar in Rechnung stellen möchten.

Zum Anfahrtskostenrechner

Was ist die Kilometerpauschale für Handwerker?

Die Kilometerpauschale wird auch Kilometergeld oder Fahrtkostenpauschale genannt. Sie ist ein festgelegter Betrag, der pro gefahrenem Kilometer für betriebliche oder berufliche Fahrten angesetzt werden darf. Sie dient dazu, die tatsächlichen Fahrzeugkosten zu vereinfachen. Statt Tankbelege, Versicherungskosten und Wartungsrechnungen einzeln nachzuweisen, genügt in dem Fall die Streckenangabe.

Die Kilometerpauschale können Sie auf zwei Wege nutzen:

  • Als Betriebsausgabe: Als selbständiger Handwerker oder als Betriebsinhaber setzen Sie die Fahrkosten direkt als Betriebsausgabe in der Gewinnermittlung Ihrer Steuererklärung ab.
  • Als steuerfreie Erstattung: Arbeitgeber können Mitarbeitern die Fahrtkosten bis zur Höhe der Pauschale steuerfrei erstatten. Hierfür entsteht für den Mitarbeiter kein steuerpflichtiger Lohnbestandteil. Fahren Sie als angestellter Elektriker also zum Beispiel mit dem eigenen Auto zur Baustelle, dann kann Ihnen der Betrieb 0,30 Euro pro Kilometer steuerfrei erstatten.

Wichtig ist, dass die Fahrten betrieblich veranlasst sind. Private Fahrten sind grundsätzlich von beiden Varianten ausgenommen. Außerdem gelten bei der Pendlerpauschale (das sind Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte) andere Regelungen, die wir im weiteren Verlauf noch genauer vorstellen.

Diese Faktoren bestimmen die Pauschale

Die Höhe der Kilometerpauschale hängt von Ihrem Fahrzeugtyp ab. Nicht jedes Fahrzeug – vom klassischen Firmenwagen bis zum spezialisierten Handwerkerauto – wird gleich behandelt:

  • PKW (Benzin und Diesel): 0,30 Euro pro Kilometer
  • Elektroauto: 0,38 Euro pro Kilometer
  • Hybridfahrzeuge: 0,35 Euro pro Kilometer
  • Motorrad und Motorroller: 0,20 Euro pro Kilometer
  • Moped und Mofa: 0,08 Euro pro Kilometer
  • Fahrrad: 0,08 Euro pro Kilometer (wenn beruflich genutzt)
  • Mitfahrer: Je Mitfahrer im eigenen PKW zusätzlich 0,02 Euro pro Kilometer

Es gibt allerdings auch hier einen Sonderfall. Wenn Sie als Handwerker ein Firmenfahrzeug nutzen, dann entfällt die Kilometerpauschale. Hier werden die tatsächlichen Kosten direkt über den Betrieb abgerechnet. Um die betriebliche Nutzung nachzuweisen, empfiehlt sich an der Stelle ein Fahrtenbuch.

Welche Fahrten sind anrechenbar? Ein Überblick

Wie schon erwähnt ist nicht jede Fahrt auch zur Nutzung der Kilometerpauschale berechtigt. Anrechenbar sind ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten. Für Handwerksbetriebe zählen dazu vor allem:

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Fahrten zu Kunden und Baustellen

Zum Beispiel wenn Sie morgens direkt von zu Hause zum Kunden fahren

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Dienstreisen

Zum Beispiel Fahrten zu Lieferanten, Partnerbetrieben oder zu Messen

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Fortbildungen und Schulungen

Zum Beispiel wenn Sie zu einer Herstellerschulung fahren

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Geschäftsessen

Fahrten zu Terminen mit Geschäftspartnern oder Kunden, beispielsweise zur Angebotsbesprechung

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Behördengänge

Zum Beispiel Fahrten zur Handwerkskammer, zum Finanzamt oder zu Ämtern für betriebliche Angelegenheiten

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Materialbeschaffung

Zum Beispiel Fahrten zum Baustoffhandel oder zur Abholung von Werkzeug und Material

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Zwischenstopps

Zwischen Baustellen (fahren Sie an einem Tag mehrere Baustellen an, dann ist jede Fahrt zwischen den Einsatzorten ebenfalls absetzbar

Nicht anrechenbar sind dagegen private Fahrten, Urlaubsfahrten sowie grundsätzlich auch die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (also Ihrem Betriebssitz). Letztgenannte Fahrten fallen unter die Pendlerpauschale.

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Mit den mobilen Handwerker-Apps von STREIT können Zeiten für die Anfahrt zur Baustelle oder zum Kunden einfach digital dokumentiert werden. Des Weiteren arbeiten Ihre Monteure auf den Baustellen vollständig mobil und sind perfekt mit dem Büro vernetzt. Sie erfassen Zeiten, Aufträge und Tätigkeiten direkt unterwegs auf dem Smartphone oder Tablet. So bleiben auch Fahrzeiten und Einsatzorte nachvollziehbar – eine hilfreiche Grundlage für Abrechnung, Nachkalkulation und Dokumentation im Büro. Gleichzeitig landen alle Daten automatisch in der Handwerkersoftware.

Mehr zu den Handwerker Apps

Achtung Verwechslungsgefahr! Anfahrts-, Pendler- und Kilometerpauschale im Vergleich

Häufig werden die Begriffe Kilometerpauschale, Pendlerpauschale und Anfahrtskosten verwechselt. Sie bezeichnen allerdings tatsächlich drei grundlegend verschiedene Regelungen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Unterschiede.

KilometerpauschalePendlerpauschaleAnfahrtskosten
Für welche Fahrten?Betriebliche/dienstliche Fahrten (z. B. zu Kunden, zur Baustellen oder allgemein für Dienstreisen)Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Betriebssitz)Kostenposition auf der Rechnung für die Anfahrt eines Handwerksbetriebs zum Kunden
Satz 20260,30 Euro pro Kilometer mit dem PKW, bereits ab dem 1. Kilometer0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer (bis 20 Kilometer sind es 0,30 Euro pro Kilometer)Kein gesetzlich festgelegter Pauschalsatz; die Höhe ist frei kalkulierbar, zum Beispiel als Kilometerpreis, Pauschale oder nach Zeitaufwand
FormelKilometer x 0,30 EuroArbeitstage x einfache Entfernung x PauschalsatzJe nach Betrieb z. B. Kilometer x interner Satz oder feste Anfahrtspauschale
Hin- und Rückfahrt?Beide Strecken anrechenbarNur einfache StreckeHängt von der Kalkulation des Betriebs ab; häufig wird die gesamte Anfahrt inklusive Rückweg eingepreist
Wer kann sie nutzen?Anlage EUÜ (Selbständige) oder LohnabrechnungAnlage N (Arbeitnehmer) in der SteuererklärungHandwerksbetriebe gegenüber ihren Kunden auf Angebot oder Rechnung
Steuerlicher EffektSteuerfrei erstattbar oder als BetriebsausgabeWerbungskosten / BetriebsausgabeDient der Weiterberechnung von Fahrtkosten und ist Teil des Angebotspreises bzw. der Rechnung

Es gibt in diesem Zusammenhang aber einige wichtige Abgrenzungen im Handwerk, bei denen die Rücksprache mit einem Steuerberater sinnvoll sein kann. Wenn Sie zum Beispiel als Elektriker morgens von zu Hause aus direkt zur ersten Baustelle des Tages fahren, dann ist die Baustelle die erste Tätigkeitsstätte, zumindest, wenn Sie dort dauerhaft eingesetzt werden. In diesem Fall würde dann die Pendlerpauschale greifen. Wenn Sie aber täglich die Einsatzorte wechseln und keinen festen Arbeitsort haben, dann gelten alle Fahrten als betriebliche Fahrten, für die die Kilometerpauschale anzuwenden ist.

Ein großer Unterschied zwischen der Pendler- und der Kilometerpauschale liegt außerdem in der Deckelung. Die Pendlerpauschale ist auf maximal 4.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt, sofern kein eigenes Fahrzeug genutzt wird. Die Kilometerpauschale für Dienstreisen und betriebliche Fahrten hat dagegen keine Beschränkung.

Für Handwerksbetriebe mit mehreren Mitarbeitern gilt außerdem: Wer seinen Mitarbeitern die Fahrten zu wechselnden Einsatzorten erstattet, kann das steuerfrei bis zur gesetzlichen Pauschale tun. Eine Gehaltserhöhung für denselben Betrag wäre dagegen steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Kilometerpauschale richtig in der Steuererklärung angeben

Für die steuerliche Betrachtung muss erst mal unterschieden werden, in welcher Situation Sie sich befinden.

Selbstständige Handwerker und Betriebsinhaber

Betriebliche Fahrkosten werden als Betriebsausgaben erfasst. In ELSTER ist dafür die Anlage EUÜ (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zuständig. Dort können Sie die Fahrtkosten unter „Reisekosten des Betriebsinhabers“ eintragen. Ohne Firmenfahrzeug wird die Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt, mit Firmenfahrzeug dagegen die tatsächlichen Kosten. Im Zusammenhang mit beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten kann neben den Fahrtkosten auch Verpflegungsmehraufwand steuerlich berücksichtigt werden. Handwerksmeister, die bilanzierungspflichtig sind (Jahresumsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro), geben die Fahrtkosten in der Anlage G (Gewerbebetrieb) an.

Arbeitnehmer im Handwerksbetrieb

Erstattet Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten oder sind Sie selbst der Arbeitgeber, dann ist dieser Betrag bis zur Höhe der Pauschale steuerfrei. Erstattet die Firma nichts oder weniger als die Pauschale, kann der Arbeitnehmer die Differenz in der Anlage N als Werbungskosten geltend machen.

Betriebsfahrzeug oder privates Fahrzeug – was gilt?

Für ein privates Fahrzeug ist die Kilometerpauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer ansetzbar. Alternativ können Sie aber auch höhere tatsächliche Kosten mit Belegen nachweisen – etwa wenn sich Investitionen in die Fahrzeugeinrichtung auf die Gesamtkosten auswirken. Bei einem Firmenfahrzeug fließen die tatsächlichen Kosten direkt in die Betriebsausgaben ein. Bei privater Mitnutzung müssen Sie die 1-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch anwenden.

Generell kann das Finanzamt jederzeit Nachweise für die angegebenen Fahrten anfordern. Achten Sie daher darauf, dass in Ihrem Fahrtenbuch mindestens diese Angaben enthalten sind:

  • Datum der Fahrt
  • Startort und Zielort
  • Zweck der Fahrt (z. B. „Kundenbesuch Müller, Rohrbruch“, „Materialeinkauf Baustoffhandel“)
  • Kilometerstand vor und nach der Fahrt
  • Insgesamt gefahrene Kilometer

Sie könnten Ihre Fahrten natürlich wirklich in einem echten Buch niederschreiben. Die Dokumentation wird aber mit einer digitalen Lösung erheblich vereinfacht. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Sie das Fahrtenbuch konsequent führen. Tragen Sie also jede betriebliche Fahrt sofort ein. Nachträgliche „Konstruktionen“ werden vom Finanzamt oftmals nicht anerkannt.

So hat sich die übliche Kilometerpauschale im Handwerk entwickelt

In der Regel verändern sich Beträge im Laufe der Jahre. Interessant ist aber, dass die PKW-Pauschale sehr stabil geblieben ist. Von 2020 bis 2026 lag sie unverändert bei 0,30 Euro pro Kilometer. Im Jahr 2020 war dieser Satz auch für Elektrofahrzeuge noch Standard. Ein Jahr später (2021) wurde dann aber mit 0,30 Euro pro Kilometer eine erhöhte Pauschale für Elektroautos eingeführt.

2022 blieb dieser Wert stabil und 2023 kam es erneut zu einer Erhöhung (0,38 Euro pro Kilometer). Seitdem haben sich beide Werte (Diesel/Benzin-PKW und Elektrofahrzeuge) nicht mehr verändert. Für 2026 ist bis dato auch kein Änderungsbedarf angekündigt worden.

Hier noch einmal auf einen Blick:

Diesel/Benzin-PKWElektrofahrzeuge
20200,30 Euro pro Kilometer0,30 Euro pro Kilometer
20210,30 Euro pro Kilometer0,35 Euro pro Kilometer
20220,30 Euro pro Kilometer0,35 Euro pro Kilometer
20230,30 Euro pro Kilometer0,38 Euro pro Kilometer
20240,30 Euro pro Kilometer0,38 Euro pro Kilometer
20250,30 Euro pro Kilometer0,38 Euro pro Kilometer
20260,30 Euro pro Kilometer0,38 Euro pro Kilometer

Tipp: Handwerksbetrieb effizient mit Handwerkersoftware organisieren

Die Handwerkersoftware STREIT unterstützt Betriebe dabei, ihre kaufmännischen Abläufe effizient zu steuern. Von der Angebots- und Rechnungsstellung über die Projektverwaltung bis zur Dokumentenarchivierung werden alle wichtigen Prozesse in einer zentralen Lösung abgebildet. Dadurch behalten Sie jederzeit den Überblick über Aufträge, Kunden und betriebliche Kennzahlen. Ein Vorteil, der den Arbeitsalltag im Handwerk deutlich erleichtert.

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FAQs zur Kilometerpauschale im Handwerk

Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Hin- und Rückweg?

Bei betrieblichen Fahrten zählen sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt. Wenn Sie als Handwerker 40 Kilometer zum Kunden fahren und 40 Kilometer zurück, dann können Sie 80 Kilometer x 0,30 Euro ansetzen. Das ergibt 24 Euro für diese Gesamtstrecke. Bei der Pendlerpauschale hingegen gilt nur die einfache Strecke.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?

Für PKW (Benzin und Diesel) gilt im Jahr 2026 ein Satz von 0,30 Euro pro Kilometer. Für Elektrofahrzeuge sind es 0,38 Euro, für Hybridfahrzeuge 0,35 Euro und für Motorräder 0,20 Euro pro Kilometer.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale im Handwerk?

Im Handwerk gelten die allgemeinen gesetzlichen Sätze. Das bedeutet 0,30 Euro pro Kilometer für den PKW. Es gibt keine branchenspezifische Sonderregelung. Für die Abrechnung gegenüber Kunden können Betriebe aber natürlich eigene, höhere Sätze ansetzen.

Wie kann ich die Kilometerpauschale in meiner Fahrtkostenabrechnung absetzen?

Führen Sie ein Fahrtenbuch mit Datum, Startort, Ziel, Zweck und Kilometerstand. Selbständige tragen die Summe als Betriebsausgabe in die EÜR ein. Arbeitnehmer geben die Differenz in der Anlage N als Werbungskosten an.

Wie können Handwerker die Kilometerpauschale berechnen?

Die Formel lautet bei einem klassischen PKW gefahrene Kilometer x 0,30 Euro. Sie können die Berechnung manuell vornehmen, aber auch kostenlose Online-Rechner verwenden.

Was ist die Kilometerpauschale?

Die Kilometerpauschale ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer angesetzt werden darf. Er gilt unabhängig von den tatsächlichen Fahrzeugkosten. Die Pauschale deckt anteilig Kraftstoff, Verschleiß, Versicherung und Fahrzeugabschreibung ab.

Muss ich als Handwerker ein Fahrtenbuch führen?

Ein gesetzlich vorgeschriebenes Fahrtenbuch gibt es für die Kilometerpauschale nicht. Allerdings kann das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung Nachweise verlangen. Ein digitales Fahrtenbuch ist daher die einfachste Lösung, um stets auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit

Für Handwerksbetriebe ist die Kilometerpauschale sehr wichtig. Elektriker, Dachdecker, Heizungsinstallateure und Co. sind häufig unterwegs, sodass Sie als Selbstständiger oder Firmeninhaber davon profitieren können. Wenn Sie betriebliche Fahrten mit Ihrem privaten Fahrzeug erledigen, sollten Sie diese auch konsequent dokumentieren und abrechnen. Auch im Jahr 2026 gilt für PKWs unverändert der Satz von 0,30 Euro pro Kilometer. Er ist für betrieblich veranlasste Fahrten vollständig ansetzbar.

Wichtig ist aber die klare Abgrenzung zur Pendlerpauschale. Fahrten zur festen Betriebsstätte fallen nicht unter die Kilometerpauschale. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Einsatzplanung täglich wechselnde Einsatzorte anfahren, sind diese Fahrten dagegen vollständig als betriebliche Reisekosten absetzbar.

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