Mindestlohn im Elektrohandwerk - Das gilt 2026

Der Mindestlohn bildet die verbindliche Lohnuntergrenze. Zusätzlich gelten im Elektrohandwerk branchenspezifische Mindestlöhne, die meist über dem gesetzlichen Satz liegen. Hier erfahren Sie, welche Regeln ab 2026 gelten, welche Entwicklungen erwartet werden und wie viel Azubis in der Elektriker-Ausbildung verdienen.

Regelung ab 2026

Im Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Im Elektrohandwerk liegt er sogar noch ein wenig höher, denn dort gilt ein branchenspezifischer Mindestlohn:

  • Mindestlohn im Elektrohandwerk im Jahr 2025: 14,41 Euro pro Stunde
  • Der neue Mindestlohn im Elektrohandwerk für 2026: 14,93 Euro pro Stunde

Zum 1. Januar wird der Mindestlohn im Handwerk steigen. Er wird von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern festgelegt und in einem Tarifvertrag zementiert. Als Arbeitgeber müssen Sie den ausgehandelten Mindestlohn aber auch dann zahlen, wenn Ihr Unternehmen nicht tarifgebunden ist. Es handelt sich nämlich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Halten Sie sich unbedingt daran, denn Verstöße können Ihnen noch teurer zu stehen kommen.

Mindestlöhne als Elektriker – die zukünftige Entwicklung

Auch in den kommenden Jahren wird der Mindestlohn im Elektrohandwerk Jahr für Jahr steigen. Dadurch soll das Einkommen der Arbeitnehmer an die Inflation und die damit verbundenen steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden.

JahrMindestlohn
202514,41 Euro pro Stunde
202614,93 Euro pro Stunde
202715,49 Euro pro Stunde
202816,10 Euro pro Stunde.

Die genannten Branchenmindestlöhne gelten für verschiedene Bereiche des Elektrohandwerks. Dazu gehören Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik, Elektroniker für Informations- und Telekommunikationstechnik und Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik.

Mindestentgelt im Elektrohandwerk: Mindestlohn und Tarifvertrag im Vergleich

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt und seitdem kontinuierlich erhöht. Er soll Ausbeutung vermeiden und sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer ausreichend entlohnt werden.

Den Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk gibt es hingegen bereits seit 1997. Er ist somit deutlich älter als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 1. August 2016 sind auch nicht tarifgebundene Unternehmen aus dem Elektrohandwerk zur Einhaltung des Mindestlohns verpflichtet. Somit gilt er mittlerweile ausnahmslos in der gesamten Branche.

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk wird in einem Tarifvertrag zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern festgelegt, während der gesetzliche Mindestlohn von der Mindestlohnkommission bestimmt wird.

Während der Mindestlohn im Elektrohandwerk allgemeinverbindlich ist, gelten viele andere tarifliche Vereinbarungen nur für die Unternehmen, die tarifgebunden sind. Sie sind also Mitglied des jeweiligen Arbeitgeberverbands.

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So unterscheiden sich die Löhne und das Gehalt für Elektriker

Bei dem Mindestlohn im Elektrohandwerk handelt es sich um die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Viele Arbeitnehmer verdienen aber mehr, denn in die Lohnabrechnung im Handwerk spielen verschiedene Faktoren wie die Qualifikation, die Berufserfahrung, der Standort sowie mögliche Elektriker-Weiterbildungen mit hinein.

Je nach Tarifgebiet unterscheiden sich die Löhne je nach Entgeltgruppe und Stufe. So gilt in Baden-Württemberg ein Grundentgelt von 2.658,00 Euro, während es in Hessen 2.679,00 Euro sind. Die tariflichen Löhne bilden außerdem die Basis für den Stundenverrechnungssatz eines Elektrikers, der im Betrieb kalkuliert werden muss, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Diese Lohnstrukturen sind auch für Unternehmer relevant, die einen Elektrobetrieb gründen möchten, da sie die Basis für eine realistische Personal- und Kostenplanung bilden.

Ausbildungsvergütung eines Elektrikers für 2025

Auch die Auszubildenden bekommen im Elektrohandwerk eine Mindestvergütung gezahlt. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarifgebiet und vom Ausbildungsjahr ab. Mit jedem Ausbildungsjahr wird das Elektriker-Gehalt ein wenig erhöht. Für das Jahr 2025 hat die IG Metall die folgenden Zahlen für die Metall- und Elektroindustrie veröffentlicht:

Tarifgebiet1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr4. Ausbildungsjahr
Baden-Württemberg1.267,00 Euro1.337,50 Euro1.443,00 Euro1.513,50 Euro
Bayern1.264,00 Euro1.324,00 Euro1.401,00 Euro1.452,00 Euro
Berlin und Brandenburg1.232,00 Euro1.296,00 Euro1.359,00 Euro1.419,00 Euro
Hamburg und Unterweser, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestliches Niedersachsen1.332,00 Euro1.366,00 Euro1.400,00 Euro1.434,00 Euro
Hessen1.223,00 Euro1.288,00 Euro1.376,00 Euro1.422,00 Euro
Niedersachsen1.226,00 Euro1.294,00 Euro1.396,00 Euro1.464,00 Euro
Nordrhein-Westfalen1.205,59 Euro1.258,65 Euro1.337,47 Euro1.440,99 Euro
Osnabrück-Emsland1.226,00 Euro1.294,00 Euro1.396,00 Euro1.464,00 Euro
Pfalz, Rheinland-Rheinhessen, Saarland1.223,00 Euro1.288,00 Euro1.376,00 Euro1.422,00 Euro
Sachsen1.234,00 Euro1.297,00 Euro1.359,00 Euro1.422,00 Euro
Sachsen-Anhalt1.233,00 Euro1.298,00 Euro1.394,00 Euro1.459,00 Euro
Thüringen1.234,00 Euro1.297,00 Euro1.359,00 Euro1.422,00 Euro

Es ist davon auszugehen, dass auch die Ausbildungsvergütung im Elektrohandwerk im Jahr 2026 erhöht werden wird.

Mindestlohn als Elektriker-Geselle

Das Gehalt als ausgelernter Elektriker-Geselle schwankt je nach Tarifgebiet und Erfahrung. Direkt nach der Ausbildung kann die Eingruppierung in E3 erfolgen. Das ist zum Beispiel im Tarifgebiet Berlin und Brandenburg der Fall. Im Jahr 2025 können Sie in der Tarifgruppe E3 in den verschiedenen Tarifgebieten folgende Gehälter erwarten:

TarifgebietMonatsgehalt bei E3
Baden-Württemberg2.873,50 Euro
Bayern2.847,00 Euro
Berlin und Brandenburg2.764,00 Euro
Hamburg und Unterweser2.910,00 Euro
Hessen2.838,00 Euro
Niedersachsen2.744,00 Euro
Nordrhein-Westfalen2.769,50 Euro
Osnabrück-Emsland2.871,00 Euro
Pfalz2.838,00 Euro
Rheinland-Rheinhessen2.838,00 Euro
Saarland2.838,00 Euro
Sachsen2.838,00 Euro
Sachsen-Anhalt2.893,00 Euro
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestliches Niedersachsen2.910,00 Euro
Thüringen2.838,00 Euro

Hinweis: Die erste Tarifgruppe gilt für Gesellen oft nur während der Probezeit. Anschließend können sie bereits aufsteigen. Mit mehr Berufserfahrung gelangen Arbeitnehmer dann in höhere Tarifgruppen wie E5 oder E6.

Gehalt als Elektriker-Meister

Wie hoch das Gehalt als Elektriker-Meister ausfällt, variiert je nach Entgeltgruppe und Standort. Üblicherweise werden Meister in die Gruppen E8 bis E11 einsortiert. Wobei es hier aber auch Unterschiede in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens gibt. Für das Jahr 2025 können Meister also dieses Gehalt erwarten:

TarifgebietMonatsgehalt bei E8
Baden-Württemberg3.843,50 Euro
Bayern4.213,00 Euro
Berlin und Brandenburg3.861,00 Euro
Hamburg und Unterweser4.611,00 Euro
Hessen4.369,00 Euro
Niedersachsen4.047,00 Euro
Nordrhein-Westfalen3.196,00 Euro
Osnabrück-Emsland4.264,00 Euro
Pfalz4.305,00 Euro
Rheinland-Rheinhessen4.369,00 Euro
Saarland4.369,00 Euro
Sachsen4.369,00 Euro
Sachsen-Anhalt4.337,00 Euro
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestliches Niedersachsen4.494,00 Euro
Thüringen4.369,00 Euro

Hinweis: Bedenken Sie, dass es sich um das Grundentgelt oder die Grundstufe in E8 handelt. In den entsprechenden Zusatzstufen können Meister durchaus mehr verdienen. Gleiches gilt, wenn sie in eine höhere Tarifgruppe einsortiert werden. In größeren Unternehmen können Meister auch gut in E10 oder E11 eingruppiert werden.

Mindestlohn als Leiharbeiter

Laut Stepstone liegt das durchschnittliche Jahresgehalt von Leiharbeitern bei 35.500,00 Euro brutto im Jahr. Im Monat kämen Sie damit auf ein Gehalt von 2.958,00 Euro. Auch hier gibt es regionale Unterschiede. In Städten, in denen Leiharbeiter besonders gefragt sind, liegen auch die Löhne höher. Außerdem können Leiharbeiter mit vielen Jahren Berufserfahrung mit einer besseren Vergütung rechnen.

Mindestlohn für ungelernte Elektrohandwerker
Als ungelernte Arbeitskraft dürfen Sie den Mindestlohn in der Elektrobranche erwarten. Dieser liegt aktuell bei 14,41 Euro pro Stunde und wird sich im Jahr 2026 auf 14,93 Euro pro Stunde erhöhen. Auch hier kann sich der Lohn aber durch längere Betriebszugehörigkeit und gute Arbeit mit der Zeit erhöhen.

Verstoß gegen den Tarifvertrag

Arbeitgeber sollten sich unbedingt an die geltenden Mindestlöhne in ihrer Branche halten. Ein Verstoß gegen den Tarifvertrag kann verschiedene Folgen nach sich ziehen.

So hat der Arbeitnehmer bei finanziellen Einbußen das Recht auf Schadensersatz. Bei wiederholten Verstößen drohen zudem Unterlassungsklagen seitens der Gewerkschaften. Zusätzlich müssen die fehlenden Löhne natürlich nachgezahlt werden. Für den Arbeitgeber kann ein Verstoß nachträglich zu einem finanziellen Desaster führen. Gegebenenfalls drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Das trifft aber nur auf sehr harte Fälle zu.

Informieren Sie sich also gründlich über die geltenden Mindestlohngrenzen in Ihrer Branche. Die dürfen Sie auf keinen Fall unterschreiten. Mehr Gehalt dürfen Sie natürlich zahlen. Aufgrund des akuten Fachkräftemangels im Handwerk können Sie auf diese Weise attraktiv für Bewerber werden.

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FAQ zum Mindestlohn Elektro

Wie hoch ist der Tariflohn für einen Elektriker?

Die Höhe des Tariflohns hängt von der jeweiligen Entgeltgruppe ab. Wer erfahren und gut ausgebildet ist, verdient mehr als Berufsanfänger und ungelernte Arbeitskräfte. Für die gesamte Branche gilt jedoch: Der Mindestlohn von 14,93 Euro darf ab dem 1. Januar 2026 nicht unterschritten werden! Bis zum 31. Dezember 2025 müssen hingegen mindestens 14,41 Euro pro Stunde gezahlt werden.

Wer legt den Mindestlohn im Elektrohandwerk fest?

Gemeinsam mit den Arbeitgebern bestimmen die Gewerkschaften die Höhe des Mindestlohns. Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns wird hingegen vom BMAS beschlossen.

Warum ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk höher als der gesetzliche?

Durch den höheren branchenspezifischen Mindestlohn soll das benötigte Fachwissen im Elektrohandwerk gewürdigt werden. Schließlich wird eine spezielle Ausbildung benötigt, um den Anforderungen gerecht zu werden. Ein zu niedriger Mindestlohn könnte die Branche unattraktiv für Arbeitnehmer machen.

Wird der Mindestlohn 2026 wieder steigen?

Sowohl der allgemeine gesetzliche Mindestlohn als auch der Mindestlohn im Elektrohandwerk werden ab dem 1. Januar 2026 steigen. Der gesetzliche Mindestlohn wird dann 13,90 anstatt 12,82 Euro betragen. Im Elektrohandwerk findet eine Steigerung von 14,41 auf 14,93 Euro statt.

Fazit

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Zum Jahresbeginn wird er erneut steigen und dann bei 14,93 Euro pro Stunde liegen. So soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmer in der Elektrobranche ein ausreichend hohes Gehalt erhalten.

Allerdings handelt es sich hier um die absolute Lohnuntergrenze. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung steigen Gesellen bereits in höhere Tarifgruppen ein. Meister werden sogar noch weiter oben eingruppiert. Im Laufe der Zeit können sie dann weiter in den Tarifgruppen aufsteigen, sodass sich das Gehalt nach und nach erhöht.

Während der Mindestlohn für Handwerker aus der Elektrobranche bundesweit gilt, unterscheiden sich die Tarifgruppen je nach Tarifgebiet und sind an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Lebenshaltungskosten variieren schließlich innerhalb von Deutschland stark.

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