Die richtige Rechtsform für Ihren Handwerksbetrieb – Überblick
Gründer müssen in Deutschland viele Entscheidungen treffen. Eine der wichtigsten ist die Wahl der Rechtsform. Sie hat Einfluss auf die Haftung, auf steuerliche Regelungen sowie darauf, wer den Betrieb führt. Die meisten Handwerksbetriebe in Deutschland sind Einzelunternehmen, denn diese lassen sich relativ unkompliziert gründen und mit einem geringen Verwaltungsaufwand führen.
Bevor Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbe- und Finanzamt anmelden, sollten Sie sich aber auch mit anderen möglichen Rechtsformen wie der GbR oder der GmbH vertraut machen. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Optionen vor und gehen auf deren Vor- und Nachteile ein, sodass Sie sich selbst ein Bild machen können.
Was ist die beste Rechtsform für Handwerker?
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, was die beste Rechtsform für einen handwerklichen Betrieb ist. Das hängt stets von der individuellen Situation in Ihrem Unternehmen ab. Unter anderem kommt es darauf an, ob Sie bereit sind, privat zu haften oder ob Sie lieber ein geringeres Risiko eingehen möchten. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie allein oder gemeinsam mit jemand anderem gründen. Wenn letzteres der Fall ist, müssen Sie sich für eine der Gesellschaftsformen entscheiden. Aufgrund dieser vielfältigen Optionen gibt es ganz verschiedene Rechtsformen, die für Handwerksbetriebe infrage kommen:

So firmieren deutsche Handwerksbetriebe
Wenn Sie einen Blick auf die Konkurrenz werfen, lässt sich schnell ein Trend erkennen. Im Jahr 2022 handelte es sich laut ZDH bei der Mehrheit der Handwerksbetriebe um Einzelunternehmen. Sie machten rund 67,9 Prozent aus. Mit 23,6 Prozent lag die GmbH an zweiter Stelle. Das Schlusslicht mit nur acht Prozent bildeten die Personengesellschaften und ganze 0,5 Prozent gehörten einer anderen Rechtsform an.
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Überblick über die Unternehmensformen
Auch wenn die meisten deutschen Handwerksbetriebe das Einzelunternehmen als Rechtsform wählen, heißt das nicht automatisch, dass es sich dabei um die beste Lösung handelt. Es kommt schließlich immer auf Ihre Situation sowie auf Ihre Vorstellungen an. Um Ihnen einen besseren Überblick über die Möglichkeiten zu geben, stellen wir Ihnen die gängigen Rechtsformen näher vor.
Das Einzelunternehmen – eingetragener Kaufmann/Kauffrau
Das Einzelunternehmen ist eine häufig gewählte Rechtsform, die nicht nur unter Handwerkern beliebt ist. Das liegt daran, dass die Gründung relativ unkompliziert ist. Sie brauchen kein Kapital und müssen nur die notwendigen Anmeldungen beim Gewerbeamt und Finanzamt vornehmen. Einzelunternehmen können nur von einer Person gegründet werden. Sie führt den Betrieb allein und haftet mit ihrem Privatvermögen.
Das Einzelunternehmen kann als Kleingewerbe betrieben werden, sofern es unter einer bestimmten Umsatzgröße liegt. In diesem Fall müssen Sie keine Bilanz erstellen, sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen, was eine deutliche bürokratische Erleichterung ist. Anders sieht es aus, wenn der Einzelunternehmer von Gesetzes wegen ein Kaufmann ist. Dann ist er zur Bilanzierung verpflichtet. Das trifft auf Handwerksbetriebe aber in der Regel nicht zu.
Vor- und Nachteile für Handwerker
Vorteile: | Nachteile: |
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Sie ist eine eigene juristische Person, sodass Privates und Geschäftliches besser getrennt werden. Diese Trennung sorgt auch dafür, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem vollen Privatvermögen haften. Sie sind allerdings nicht vollständig von einer Haftung befreit, denn jeder Gesellschafter muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro einbringen. Damit haftet er dann auch.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Zum Beispiel ist eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Dafür brauchen Sie sogar eine notarielle Beglaubigung. Dementsprechend entstehen bereits bei der Gründung Kosten. Neben dem Notar müssen auch Gerichtskosten für die Eintragung im Handelsregister beglichen werden.
Vor- und Nachteile für Handwerker
Vorteile: | Nachteile: |
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die von mehreren Personen gegründet werden kann. Diese führen gemeinsam den Betrieb, haften aber auch alle mit ihrem Privatvermögen.
Die OHG ist eine eher ungewöhnliche Rechtsform für Handwerksbetriebe. Das liegt daran, dass sie ins Handelsregister eingetragen werden muss und dementsprechend für kaufmännisch orientierte Unternehmen gedacht ist. Handwerkliche Betriebe gelten aber häufig als nicht kaufmännisch, da dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Bei größeren Betrieben mit hohen Umsätzen und einer komplexen Struktur kann aber dennoch die Eintragung ins Handelsregister notwendig werden. In diesem Fall ist möglicherweise die OHG die richtige Wahl.
Vor- und Nachteile für Handwerker
Vorteile: | Nachteile: |
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Kommanditgesellschaft (KG)
Eine Kommanditgesellschaft setzt sich aus mindestens zwei Gesellschaftern zusammen, die jeweils unterschiedliche Rollen einnehmen. Einer der beiden Gesellschafter wird als Komplementär bezeichnet. Er haftet mit seinem Privatvermögen.
Der Zweite sowie weitere Gesellschafter darüber hinaus nehmen die Rolle von Kommanditisten ein. Sie haften nur mit ihrer Einlage. Deren Höhe wird wiederum im Gesellschaftervertrag bestimmt.
Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Komplementär. Er übernimmt die Betriebsführung und bestimmt, wohin die Reise geht. Die Kommanditisten nehmen also eine stille Rolle im Hintergrund ein.
Vor- und Nachteile für Handwerker
Vorteile: | Nachteile: |
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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts funktioniert ähnlich wie eine OHG, nur dass keine Eintragung ins Handelsregister vorgenommen werden muss. Sie wird durch mehrere Gesellschafter gegründet, die dann auch gemeinsam für die Betriebsführung verantwortlich sind. Abweichende Regelungen können im Gesellschaftervertrag geschlossen werden. Im Gegensatz zur OHG kommt die GbR als Rechtsform für nicht kaufmännische Betriebe infrage und ist aus diesem Grund eine geeignete Rechtsform für Gründer im handwerklichen Bereich.
Vor- und Nachteile für Handwerker
Vorteile: | Nachteile: |
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Buchhaltung muss erledigt werden, egal unter welcher Gesellschaftform Sie firmieren. Aber das muss kein Hinderniss werden! Es geht auch schnell und unkompliziert, mit einer Buchhaltungssoftware speziell für Handwerker. Neugierig geworden?
Rechtsformen und Voraussetzungen im Überblick:
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Bedingungen für die verschiedenen Rechtsformen gelten.
Rechtsform | Gründer | Haftung | Betriebsführung | Mindestkapital |
Einzelunternehmen | 1 Person | Volle Haftung mit Privatvermögen | Unternehmer | 0 Euro |
GmbH | min. 1 Person | Haftung durch Gesellschaftsvermögen | Geschäftsführer | Mindeststammkapital von 25.000 Euro |
OHG | min. 2 Personen | Haftung mit Privatvermögen | Alle Gesellschafter | 0 Euro |
KG | min. 2 Personen | Kommanditisten haften mit Einlage, Komplementär haftet auch mit Privatvermögen | Komplementär | 0 Euro |
GbR | min. 2 Personen | Haftung mit Privatvermögen | Alle Gesellschafter | 0 Euro |
Der Weg zur richtigen Rechtsform im Handwerk
Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform sollte wohlüberlegt sein. Eine Umfirmierung ist zwar jederzeit möglich, aber dann mit großem Aufwand verbunden. Deswegen sollten Sie sich vor der Gründung ein paar essenzielle Fragen stellen. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, sich von einem Steuerberater die verschiedenen Optionen aufzeigen zu lassen und sich dessen Expertenwissen einzuholen.
Wie hoch ist das persönliche Risiko?
Rechtsformen wie das Einzelunternehmen oder die GbR sind aufgrund des relativ geringen Verwaltungsaufwandes eine einfache Lösung. Allerdings haften Sie dann auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wenn Sie zahlungsunfähig werden, müssen Sie gegebenenfalls Haus und Auto verkaufen sowie Ihr Erspartes aufgeben. Wenn Sie alleinstehend sind, erscheint dieses Risiko oft nicht so hoch. Wenn Sie Kinder haben, sieht die Sache möglicherweise schon ganz anders aus.
Bestimmte Risiken lassen sich durch die richtigen Versicherungen abmildern. Eine Betriebshaftpflicht, eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Betriebsinhaltsversicherung stellen bereits ein gutes Auffangnetz dar. Allerdings bedeuten solche Policen auch weitere laufende Kosten, die Sie jeden Monat begleichen müssen.
Wie viel Eigenkapital steht zur Verfügung, und wie wichtig ist die Beschaffung von Fremdkapital?
Ein hohes Eigenkapital ist dann wichtig, wenn Sie große Investitionen tätigen müssen und Fremdkapital benötigen. Auch wenn Sie ein schnelles Wachstum Ihres Unternehmens geplant haben, kann es von Bedeutung sein.
Mit einem hohen Eigenkapital können Sie die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens steigern und so leichter an Fremdkapital durch einen Bankkredit oder einen Investor gelangen. In diesem Fall wäre die Gründung einer GmbH oder einer KG sinnvoll. Letztere eignet sich hervorragend, um das Eigenkapital zu erhöhen, selbst aber die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten. Dafür ist es wichtig, dass Sie zum Komplementär werden.
Natürlich können Sie aber nur dann ein Unternehmen mit hohem Eigenkapital gründen, wenn Sie dieses auch zur Verfügung haben. Überlegen Sie sich also, wie viel Geld Sie in die Firma stecken können und ob Sie gegebenenfalls andere Gesellschafter mit ins Boot holen möchten.
Welche steuerlichen Vorteile oder Nachteile sind mit der jeweiligen Rechtsform verbunden?
Mit der Gründung eines Unternehmens kommen verschiedene steuerliche Verpflichtungen auf Sie zu. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, müssen Sie zum Beispiel auf den gesamten Gewinn Ihren persönlichen Einkommenssteuersatz zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie das Geld gar nicht vollständig zur privaten Lebensführung verwenden. Bei Personengesellschaften wird der Gewinn auf die verschiedenen Gesellschafter aufgeteilt. Sie müssen dann auf ihren Anteil Einkommenssteuer entrichten.
Wenn Sie das nicht möchten, müssen Sie sich für eine andere Rechtsform wie die GmbH entscheiden. Bei dieser unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer, deren Satz pauschal bei 15 Prozent liegt. Zusätzlich müssen der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entrichtet werden. Als Gesellschafter können Sie sich einen Lohn auszahlen, auf den dann die Lohnsteuer anfällt.
Wie viel Bürokratie kann und will ich bewältigen?
Nicht alle Rechtsformen erfordern den gleichen bürokratischen Aufwand. Einzelunternehmer müssen bis zu einem gewissen Gewinn und Umsatz nur eine einfache Buchführung machen und sind von der Bilanzierung befreit. Ganz anders sieht das bei der GmbH aus. Sie muss unabhängig von ihrem Umsatz immer eine Bilanz erstellen.
Schon bei der Gründung kann die Bürokratie eine Rolle spielen. Bei einer GmbH oder einer OHG ist zum Beispiel zusätzlich zu den Anmeldungen beim Gewerbe- und Finanzamt eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Das ist bei der GbR oder bei einem einfachen Einzelunternehmen nicht der Fall.
Plane ich eine Expansion oder die Aufnahme weiterer Partner?
Wenn Sie Ihren Betrieb nach und nach vergrößern und eventuell sogar weitere Partner aufnehmen möchten, sollten Sie sich eine möglichst flexible Rechtsform aussuchen. Außerdem ist es in solchen Fällen häufig besser, Privat- und Geschäftsvermögen von Anfang an zu trennen, sodass keine persönliche Haftung besteht.
Bedenken Sie zusätzlich, dass Sie bei einer geplanten Expansion zu bestimmten Zeitpunkten möglicherweise Fremdkapital benötigen. Daran kommen Sie am besten, wenn Sie eine Gesellschaftsform gewählt haben, die Eigenkapital vorweisen kann und die von möglichen Geldgebern als seriös angesehen wird. Das trifft vor allem auf die GmbH zu.
Wenn Sie nicht vorhaben, Ihren Betrieb stark zu vergrößern, sind einfache Rechtsformen wie das Einzelunternehmen oder die GbR aufgrund ihres geringeren Verwaltungsaufwands in der Regel die bessere Wahl.
FAQ zu den Rechtformen im Handwerk
Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zu den Rechtformen im Handwerk zusammengefasst:
Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Die Wahl hängt von Faktoren wie Haftungsbereitschaft, Anzahl der Gründer, Eigenkapital und geplanten Expansionsplänen ab. Einzelunternehmen und GbR sind einfach, während eine GmbH Haftungsrisiken reduziert.
Nein. Bei Einzelunternehmen, GbR, OHG und Komplementären der KG haftet man mit dem Privatvermögen. Eine GmbH oder Kommanditist in einer KG haften nur mit Gesellschaftsvermögen bzw. ihrer Einlage.
Ein Einzelunternehmen oder eine GbR erfordert am wenigsten Bürokratie, da keine Eintragung ins Handelsregister und keine Bilanzierung nötig sind.
Nur die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Alle anderen Rechtsformen wie Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG können ohne Mindestkapital gegründet werden.
Fazit
Bei der Auswahl der Rechtsform sollten Sie verschiedene Aspekte wie die Anzahl der Gründer und Kapitalgeber, das Risiko der privaten Haftung und steuerliche Regelungen berücksichtigen. Bedenken Sie zudem, dass mehrere Gesellschafter zwar gemeinsam die Verantwortung tragen, dafür aber auch zusammen Entscheidungen treffen müssen, sodass es zu Abstimmungsproblemen kommen kann. Solche Schwierigkeiten lassen sich durch einen Gesellschaftervertrag oft vermeiden. Alternativ kann auch eine Kommanditgesellschaft gegründet werden, in der die Entscheidungsgewalt beim Komplementär liegt. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich fachlich beraten lassen. Ein Gründungsexperte oder ein Steuerberater sind hier die richtigen Ansprechpartner. Sie sollten sich aber unbedingt mit Handwerksbetrieben auskennen.