Nachdem Sie die notwendige Vorarbeit geleistet haben, können Sie endlich zur Tat schreiten und Ihren Betrieb gründen. Dabei kommen verschiedene Aufgaben wie die Einrichtung Ihrer Büroräume und die Beschaffung von Arbeitsmitteln, die offiziellen Anmeldungen bei den Behörden, die Erstellung eines Marketingkonzepts und vieles mehr auf Sie zu.
Selbstständig machen als Handwerker – so geht’s!
Die Selbstständigkeit ist der Traum vieler Handwerker. Wenn auch Sie davon träumen, endlich Ihr eigener Chef zu sein und ein Unternehmen nach Ihren Vorstellungen zu gestalten, sind Sie hier richtig. Wir verraten Ihnen, welche Voraussetzungen Sie für die Gründung eines Handwerksbetriebs erfüllen müssen, ob es auch ohne Meistertitel geht und welche Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung stehen. Außerdem gehen wir auf die notwendigen Anmeldungen bei den Behörden sowie auf nützliche Versicherungen und die Erstellung eines Businessplans ein. Zum Schluss erläutern wir Ihnen noch, welche Faktoren für die erfolgreiche Umsetzung eine wichtige Rolle spielen.
Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit im Handwerk
Die Handwerksordnung kategorisiert die verschiedenen Gewerke in Deutschland in zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Betriebe. Strenge Voraussetzungen für die Gründung gibt es nur für die zulassungspflichtigen Gewerke. Welche das sind, können Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) nachlesen.
Für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe besteht Meisterpflicht. Das bedeutet, dass der Betriebsleiter zwingend in der Lage sein muss, einen Meistertitel vorweisen zu können. Dadurch soll die Qualität im Handwerk gesichert und Gefahren abgewendet werden.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen zulassungsfreien oder einen handwerksähnlichen Betrieb zu gründen, müssen weder Sie noch der von Ihnen gewählte Betriebsleiter eine Meisterprüfung abgelegt haben. Selbstverständlich müssen aber die allgemeinen Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens erfüllt werden. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen für den von Ihnen gewählten Beruf kein Verbot auferlegt bekommen haben.
Ausbildungsgrad und Qualifikation
Bei der Gründung von Handwerksbetrieben ist der Grad Ihrer Ausbildung entscheidend. Das gilt zumindest für die zulassungspflichtigen Berufe. Eine ausreichende Qualifikation kann aber nicht nur über die Meisterschule erfolgen. Alternativ können Sie Ihre Befähigung durch eine Gesellenprüfung und ausreichend Berufserfahrung oder durch ein erfolgreiches Studium nachweisen. Das sollte möglichst seinen Schwerpunkt in dem Tätigkeitsbereich haben, den Sie selbstständig ausüben möchten.
Selbstständigkeit als Handwerker ohne Ausbildung
Die Selbstständigkeit im Handwerk ist ohne Ausbildung möglich, sofern Sie sich für einen zulassungsfreien oder einen handwerksähnlichen Beruf entscheiden. Die entsprechenden Gewerke sind in der Anlage B1 und B2 der Handwerksordnung aufgelistet. Für beide Gruppen muss bei der Gründung keinerlei Qualifikationsnachweis erbracht werden. Gerade bei den zulassungsfreien Berufen in der Anlage B1 kann der Meisterbrief dennoch sinnvoll sein. Er zeugt von Qualität und hilft Ihnen dabei, sich von der Konkurrenz abzuheben.
Selbstständigkeit im Handwerk als Geselle
Auch um einen zulassungspflichtigen Betrieb zu gründen, müssen Sie nicht zwingend einen Meistertitel nachweisen können. Sie müssen aber über einen gewissen Ausbildungsgrad verfügen, der Ihr Können und Ihre Fachkenntnisse bestätigt. In § 7b der HwO sind die Voraussetzungen für die sogenannte Altgesellenregelung aufgelistet:
- Erfolgreich bestandene Gesellenprüfung im gewünschten Gewerk
- Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren, vier davon in leitender Tätigkeit
- Ausgenommen von der Altgesellenregelung sind Augenoptiker, Schornsteinfeger, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker
Selbstständig ohne Meister – geht das?
Sie sehen also, dass es direkt mehrere Möglichkeiten gibt, einen Handwerksbetrieb ohne Meistertitel zu gründen:
- Sie entscheiden sich für einen zulassungsfreien oder einen handwerksähnlichen Beruf.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Altgesellenregelung.
- Sie stellen einen Meister als technischen Betriebsleiter in Vollzeit ein.
- Anstelle des Meisterbriefs kann der Titel des Diplom-Ingenieurs unter bestimmten Voraussetzungen die Bedingungen zur Gründung eines zulassungspflichtigen Handwerks erfüllen.
Weitere Voraussetzungen
Die Unternehmensgründung zieht weitere Verpflichtungen nach sich. Besonders wichtig ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer.
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer
Mit der Gründung eines Handwerksbetriebs entsteht die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer. Das trifft auf alle Gewerke zu, die in den Anlagen A, B1 und B2 der Handwerksordnung aufgeführt sind. Zulassungsfreie und handwerksähnliche Berufe sind also ebenfalls betroffen. Zulassungspflichtige Betriebe werden außerdem in die Handwerksrolle eingetragen.
Zulassungspflichtige Gewerke und nicht zulassungspflichtige Gewerke
Aus der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Gewerke der Zulassungspflicht unterliegen, welche als zulassungsfrei gelten und welche zu den handwerksähnlichen Berufen gezählt werden.
Zulassungspflichtige Gewerke | Zulassungsfreie Gewerke | Handwerksähnliche Berufe |
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Als Allrounder selbstständig machen
Viele Handwerksbetriebe bieten mehr als nur Leistungen aus einem Gewerk an. Vor allem Einzelunternehmer machen sich häufig als sogenannte Allrounder selbstständig. Prüfen Sie in diesem Fall unbedingt, welche Ihrer angebotenen Tätigkeiten zulassungspflichtig sind.

Gründer-Tipp: Software von Anfang an clever einplanen
Ein erfolgreicher Start in die Selbstständigkeit braucht nicht nur Fachwissen, sondern auch die richtige Handwerkersoftware für eine reibungslose Betriebsführung. Damit die Investition in digitale Lösungen nicht zur Hürde wird, bietet STREIT spezielle Vorteile für Existenzgründer:
- Preisvorteile: Vergünstigte Konditionen für die Handwerkersoftware STREIT.
- Flexibler Einstieg: Optionale Mietmodelle für eine geringe Anfangsbelastung.
- Zukunftssicherheit: Skalierbare Lösung, die mit dem Betrieb mitwächst.
So bleibt mehr Budget für den Aufbau des eigenen Unternehmens.
Kosten und Förderungen für die Selbstständigkeit
Wenn Sie sich im Handwerk selbstständig machen möchten, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, welche Kosten auf Sie zukommen. Keine Sorge, wir gehen das Schritt für Schritt durch:
- Ihre Grundausstattung: Sie benötigen geeignetes Werkzeug und Maschinen für Ihren Betrieb.
- Fachkundige Unterstützung: Ein Steuerberater oder Anwalt kann zwar Kosten verursachen, kann Ihnen jedoch erhebliche Probleme ersparen.
- Die Wahl der Rechtsform:
- Möchten Sie eine GmbH gründen? Dann benötigen Sie mindestens 25.000 Euro Startkapital.
- Bei einer KG ist die Einlage flexibler gestaltet.
- Behördliche Anmeldungen:
- Notarkosten (z.B. 375-384 Euro für eine GmbH)
- Handelsregistereintrag (etwa 200 Euro)
- Gewerbeanmeldung (rund 35 Euro)
- Handwerksrolleneintrag: Dies ist nur für bestimmte Berufe erforderlich und kostet je nach Qualifikation zwischen 80 und 140 Euro.
- Laufende Kosten: Denken Sie an Miete, Versicherungen, mögliche Mitarbeiter und Marketingmaßnahmen.
- Finanzielle Reserve: Es ist ratsam, eine Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben zu bilden.
Das sind die wichtigsten Kostenpunkte. Zunächst mag es viel erscheinen, aber mit einer soliden Planung können Sie diese Herausforderungen meistern. Dabei kann Sie aber auch die ein oder andere Förderung unterstützen!
Förderungen für Existenzgründer im Handwerk prüfen

Die Gründung eines Unternehmens im Handwerk ist mit hohen Investitionen verbunden. Sie müssen mit Beratungskosten rechnen, Büroausstattung, Werkzeuge und gegebenenfalls Fahrzeuge anschaffen. Vor allem zu Beginn werden Ihre Ausgaben also relativ hoch sein. Eine finanzielle Unterstützung kann eine große Erleichterung darstellen und für viele den Traum von der Selbstständigkeit überhaupt erst möglich machen. Der Bund und die Länder bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, von denen wir hier beispielhaft einige vorstellen möchten. Häufig lassen sich verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren, sodass Sie mehrfach profitieren können. Prüfen Sie vorher aber immer, ob das wirklich eine Option ist und nicht zum Ausschluss führt.
ERP-Gründerkredit
Der ERP-Gründungskredit von der KfW richtet sich an Unternehmensgründer und Unternehmensnachfolger. Er ist für kleine Unternehmen gedacht und beläuft sich auf eine maximale Kreditsumme von 125.000 Euro. Er kann für Investitionen, Betriebsmittel und das Material- und Warenlager genutzt werden. Außerdem darf er für den Kauf von Unternehmensanteilen oder eines ganzen Unternehmens verwendet werden. Die Förderung erleichtert Ihnen den Zugang zu einem attraktiven Kredit. Zudem übernimmt die KfW 80 Prozent des Kreditrisikos.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist ein Angebot der Agentur für Arbeit. Er ist für Arbeitslose gedacht, die kein Angestelltenverhältnis aufnehmen möchten, sondern stattdessen lieber ein eigenes Unternehmen gründen wollen. Damit Sie den Gründungszuschuss erhalten, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und eine überzeugende Geschäftsidee vorlegen können. Bei Bewilligung erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld einen monatlichen Zuschuss.
Digitalisierungsförderungen
Da die Digitalisierung einen immer größer werdenden Stellenwert in der Wirtschaft hat, sollten Sie sich schon bei der Gründung darum kümmern. Dafür gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Eine Option ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW. Zusätzlich sollten Sie sich darüber informieren, welche Digitalisierungsförderungen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen. Aktuelle Beispiele sind der Digitalbonus Bayern oder die Digi-Beratung in Hessen.
Vorgehensweise bei der Selbstständigkeit – erste Schritte
Bevor Sie sich im Handwerk selbstständig machen, sollten Sie einige Vorüberlegungen zu Ihrer Business-Strategie, zur Rechtsform und zur Finanzierung anstellen.
Marktanalyse im Handwerk
Gründen Sie nicht einfach ins Blaue hinein, sondern informieren Sie sich über den Bedarf an Ihrem bevorzugten Standort und führen Sie eine Marktanalyse durch. Dabei sind diese Bestandteile essenziell:
- Definieren Sie Ihre Zielgruppe
- Bestimmen Sie die Größe der Zielgruppe
- Ermitteln Sie den Bedarf vor Ort
- Analysieren Sie die Konkurrenz
- Kalkulieren Sie das Erfolgspotenzial
Rechtsform wählen
Wenn Sie Ihr Unternehmen anmelden, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Damit gehen verschiedene Rechte und Pflichten einher. In Deutschland entscheiden sich die meisten Gründer im Handwerk für das Einzelunternehmen. Das liegt vor allem daran, dass es sich ohne großen Aufwand anmelden lässt und außerdem kein Eigenkapital notwendig ist. Dafür müssen Sie aber auch mit Ihrem Privatvermögen haften. Anders sieht das bei einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aus. Dort haften die Gesellschafter üblicherweise nur mit ihrer Einlage. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die richtige ist, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Businessplan erstellen
Ein guter Businessplan hilft Ihnen dabei, Ihr Vorhaben zu strukturieren und vorausschauend zu planen. So kalkulieren Sie von Beginn an mögliche Risiken ein und legen zugleich schwarz auf weiß fest, wo die Reise hingehen soll. Überdies ist ein Businessplan in der Regel unabdingbar, wenn Sie einen Kredit oder eine Förderung beantragen möchten. Diese Inhalte sollte Ihr Businessplan aufweisen:
- Die Geschäftsidee
- Ihre Dienstleistungen
- Marktanalyse
- Rechtsform
- Personelle Aufstellung
- Marketingstrategie
- Finanzplanung
- Risiken
Finanzierung und Kapitalbedarf
Ein guter Businessplan sollte genau zeigen, welche Finanzmittel Sie benötigen. Um den Kapitalbedarf zu decken, haben Sie mehrere Optionen:
-
Investitionen: Denken Sie an Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge und IT-Ausstattung.
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Gründungskosten: Hier gehören Anmeldegebühren, Notarkosten und Eintragungen hinzu.
-
Betriebsmittel: Planen Sie Warenlager, Materialien und laufende Kosten für die ersten Monate ein.
-
Liquiditätsreserve: Eine Rücklage für unerwartete Ausgaben ist wichtig.
Zur Finanzierung können Sie:
- Eigenkapital nutzen: Ihre eigenen Ersparnisse oder Vermögenswerte.
- Fremdkapital aufnehmen: Kredite bei Banken oder anderen Finanzinstituten.
- Investoren gewinnen: Business Angels oder Venture-Capital-Geber können helfen.
- Fördermittel in Anspruch nehmen: Staatliche Zuschüsse oder vergünstigte Kredite, wie z.B. KfW-Darlehen.
- Crowdfunding nutzen: Finanzierung durch viele Kleinanleger über Online-Plattformen.
- Gesellschaftereinlagen: Bei Gründung mit mehreren Partnern.
Finanzplan erstellen
Der Finanzplan ist ein wichtiger Teil Ihres Businessplans. Er sollte folgende Punkte enthalten:
1. Kapitalbedarfsplan:
- Listen Sie alle notwendigen Investitionen und Ausgaben genau auf.
- Berücksichtigen Sie Anlaufkosten für die ersten 6-12 Monate.
2. Liquiditätsplan:
- Erstellen Sie eine monatliche Übersicht über Ein- und Auszahlungen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen immer zahlungsfähig bleibt.
3. Umsatz- und Ertragsplanung:
- Schätzen Sie realistisch die zu erwartenden Einnahmen.
- Berechnen Sie den Break-even-Point.
4. Rentabilitätsvorschau:
- Prognostizieren Sie die Gewinnentwicklung für die nächsten 3-5 Jahre.
- Berücksichtigen Sie verschiedene Szenarien (optimistisch, realistisch, pessimistisch).
6. Finanzierungsplan:
- Listen Sie die geplanten Finanzierungsquellen auf.
- Planen Sie Tilgungspläne für aufgenommene Kredite ein.
Beachten Sie beim Erstellen des Finanzplans:
- Seien Sie realistisch in Ihren Annahmen.
- Berücksichtigen Sie saisonale Schwankungen.
- Planen Sie eine ausreichende Liquiditätsreserve ein.
- Überprüfen und aktualisieren Sie den Plan regelmäßig.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Finanzplan hilft Ihnen nicht nur, den notwendigen Kapitalbedarf zu ermitteln, sondern dient auch als Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmen und als Entscheidungsgrundlage für potenzielle Investoren oder Kreditgeber.
Versicherungen abschließen
Egal, wie gut Sie sich vorbereiten und wie zuverlässig Sie Ihre Arbeit verrichten, als Unternehmer gehen Sie immer ein gewisses Risiko ein und müssen sich auf alle Eventualitäten vorbereiten. Auf bestimmte Geschehnisse haben Sie keinen Einfluss. Um nicht der Willkür des Zufalls ausgesetzt zu sein, sollten Sie sich und Ihren Betrieb entsprechend absichern. Die folgenden Versicherungen sind besonders wichtig:
- Krankenversicherung: Als selbstständiger Handwerker können Sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, müssen dann aber den vollen Anteil selbst zahlen. Alternativ können Sie in eine private Krankenversicherung wechseln. Bedenken Sie dabei, dass die Beiträge im Alter steigen können und Sie nicht wissen, wie Ihre wirtschaftliche Lage dann aussehen wird.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachen, springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Da schon vermeintlich kleine Schäden große finanzielle Folgen nach sich ziehen können, handelt es sich um eine existenzsichernde Versicherung, auf die Sie auf keinen Fall verzichten sollten.
- Rechtsschutz: Sie geraten in einen Rechtsstreit mit einem Kunden oder einem Lieferanten? Dann sind Sie bestimmt froh, wenn Sie die Anwalts- und Gerichtskosten nicht aus den laufenden Einnahmen zahlen müssen.
- Rentenversicherung: Selbstständige können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern lassen. Gegebenenfalls ist eine private Absicherung attraktiver.
- Gebäudeversicherung: Büroräume, Lagerräume und Werkstatt können durch ein einziges Elementarereignis zerstört werden. Damit sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist eine Gebäudeversicherung zu empfehlen. Das gilt zumindest dann, wenn Sie der Eigentümer der geschäftlich genutzten Räumlichkeiten sind.
- Geschäftsinhaltsversicherung: Die Gebäudeversicherung kommt nur für Schäden am Gebäude auf. Die Einrichtung inklusive Ihrer Arbeitsmittel und Maschinen muss separat über eine Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert werden.
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Mit der STREIT Handwerkersoftware erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell und professionell. Dank automatisierter Prozesse und einfacher Nachkalkulation behalten Sie von Anfang an den Überblick über Ihre Finanzen.
Checkliste zur Selbstständigkeit im Handwerk
Bevor Sie die notwendigen Kredite beantragen, die Arbeitsmittel anschaffen und Ihren Betrieb offiziell anmelden, sollten Sie noch einmal einen letzten Blick auf unsere Checkliste werfen:
- Werden alle Voraussetzungen zur Gründung eines Handwerksbetriebs erfüllt?
- Steht Ihr Unternehmenskonzept?
- Haben Sie eine Marktanalyse durchgeführt?
- Gibt es einen Businessplan, inklusive schlüssigem Finanzplan?
- Welche Rechtsform ist für Ihren Betrieb am besten geeignet?
- Haben Sie alle steuerrechtlichen Fragen geklärt?
- Welche Versicherungen brauchen Sie?
- Welche Anmeldungen müssen Sie vornehmen?
Umsetzung der Gründung – Schritt für Schritt
Geschäftsräume und Ausstattung
Sie können entweder eigene Geschäftsräume kaufen oder sich für die Miete entscheiden. Neben einem Büro benötigen Sie als Handwerker gegebenenfalls eine Werkstatt und eine Lagerhalle für Materialien. Darüber hinaus müssen Sie sich eine Grundausstattung zulegen. Unter anderem brauchen Sie diese Dinge:
- Firmenfahrzeuge, um zu Ihren Kunden fahren zu können
- Büroausstattung wie Schreibtische, Stühle, Aktenschränke und Schreibwaren
- Elektronische Hardware wie PCs, Drucker und andere Geräte
- Handwerkersoftware und Apps für die Lohnabrechnung, Rechnungsstellung und andere betriebliche Vorgänge
- Werkzeuge und Maschinen zum Durchführen Ihrer angebotenen Leistungen
- Equipment für Ihre Mitarbeiter wie die Berufsbekleidung und eventuell notwendige Sicherheitsausstattung
Anmeldungen durchführen
Damit alles rechtens ist und Ihr Betrieb von den Behörden erfasst werden kann, sollten Sie ihn rechtzeitig anmelden.
Gewerbeanmeldung
Unternehmer, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, müssen eine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Das trifft in der Regel auch auf Handwerksbetriebe zu. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt in schriftlicher Form. In manchen Bundesländern ist auch die Anmeldung über ein Online-Portal möglich.
Eintragung bei der Handwerkskammer
Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied in der Handwerkskammer. Das Gewerbeamt meldet Ihre Informationen entsprechend weiter. Für den Fall, dass Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, müssen Sie sich zusätzlich um die Eintragung in der Handwerksrolle kümmern. Wenn die Meisterpflicht durch einen angestellten Betriebsleiter erfüllt wird, muss dieser in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Bei der Neugründung eines Unternehmens müssen Sie sich außerdem bei der Berufsgenossenschaft melden. Das gilt auch dann, wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen. Nachdem Sie die Gewerbeanmeldung getätigt haben, bekommen Sie meist direkt vom Gewerbeamt das Anmeldeformular für die passende Berufsgenossenschaft zugesendet.
Finanzamt
Das Gewerbeamt wird das für Sie zuständige Finanzamt über Ihre Gewerbeanmeldung informieren. Anschließend bekommen Sie dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt und eine Steuernummer zugeteilt. Sobald Sie beim Finanzamt erfasst sind, gehen damit verschiedene Pflichten einher. Wenn Sie Umsatzsteuern ausweisen, müssen Sie ab jetzt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen. Als Einzelunternehmer kommen außerdem vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen auf Sie zu.
Sozialkasse
Gegebenenfalls ist eine Mitgliedschaft in der Sozialkasse verpflichtend. Betroffen sind vor allem Betriebe aus dem Baugewerbe. Auch Dachdecker, Maler und Lackierer oder Gerüstbauer müssen am Sozialkassenverfahren teilnehmen.
Agentur für Arbeit
Wenn Sie vorhaben, Mitarbeiter einzustellen, müssen Sie sich zudem an die Agentur für Arbeit wenden. Sie erteilt Ihnen eine Betriebsnummer.
Rechtliche Unterlagen erstellen
Rechtlich sollten Sie sich durch die notwendigen Unterlagen absichern. Wenn hier Fragen bestehen, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.
- AGBs: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) klären die Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und Ihren Kunden. Sie sind nicht verpflichtet, AGBs zu erstellen, können damit aber für rechtliche Klarheit sorgen.
- Datenschutzerklärung: Wenn Sie personenbezogene Daten, wie zum Beispiel von Ihren Kunden oder Mitarbeitern, verarbeiten, müssen Sie eine Datenschutzerklärung erstellen. Sie sollte der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.
- Briefkopf: Für den Fall, dass Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen Ihre Geschäftsbriefe den gesetzlichen Vorschriften genügen. Ein vorgefertigter Briefkopf kann dabei eine große Hilfe sein.
- Vertragsvorlagen: Bereiten Sie außerdem Verträge für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und für Ihre Kunden vor.
Erscheinungsbild und Außendarstellung
Mit der richtigen Präsentation nach außen können Sie Kunden anlocken und so Ihren Umsatz schneller steigern. Kümmern Sie sich deswegen schon bei der Gründung um eine durchdachte Marketingstrategie.
Logo erstellen
Ein aussagekräftiges Logo ist wie das Aushängeschild Ihres Unternehmens. Es lässt den Wiedererkennungswert steigen und hebt Sie von der Konkurrenz ab. Für die Erstellung können Sie sich an eine professionelle Agentur wenden. Mittlerweile gibt es aber auch kostenlose Logo-Generatoren. Optimalerweise verfassen Sie passend zu Ihrem Logo einen einprägsamen Slogan.
Website erstellen
Auf keinen Fall sollten Sie auf eine Online-Präsenz verzichten. Sorgen Sie dafür, dass die Menschen Sie im Internet finden können und erstellen Sie eine Webseite. Sie sollte gut gepflegt werden und immer auf dem neuesten Stand sein. Liefern Sie Hintergrundinformationen zu Ihrem Unternehmen und listen Sie die angebotenen Leistungen auf. Außerdem sollte es unbedingt eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme geben.
Social-Media-Kanäle erstellen
Auch auf Social Media können Sie Ihr Unternehmen bekannt machen und neue Kunden akquirieren. Wählen Sie die Netzwerke passend zu Ihrer Zielgruppe aus und sorgen Sie dafür, dass die Social-Media-Kanäle betreut und regelmäßig mit neuen Inhalten bespielt werden. Die zuständige Person sollte im besten Fall ein Gefühl für Social Media und für aktuelle Trends haben.
FAQ zur Selbstständigkeit im Handwerk
Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zur Selbstständigkeit im Handwerk zusammengefasst:
Du benötigst in Deutschland für viele Handwerksberufe einen Meistertitel, um dich selbstständig zu machen, da diese Berufe in der Handwerksrolle eingetragen sind. Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte "zulassungsfreie" Handwerke, bei welchen Sie auch ohne Meistertitel gründen dürfen.
Als selbstständiger Handwerker musst du Kosten für die Geschäftsanmeldung, Versicherungen, Werkzeuge, Materialien und gegebenenfalls Miete oder Investitionen in eine Werkstatt berücksichtigen. Zudem fallen laufende Ausgaben wie Steuern und Sozialabgaben an.
Als selbstständiger Handwerker benötigst du in der Regel eine Berufshaftpflichtversicherung, um dich gegen Schäden an Kunden oder deren Eigentum abzusichern. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert, um auch Schäden am eigenen Betrieb abzudecken.
Fazit
Eine Unternehmensgründung im Handwerk sollte gut überlegt und gründlich vorbereitet sein. Wenn Sie sich aber mit den entsprechenden Themen auseinandersetzen, können Sie dem Traum von der Selbstständigkeit Stück für Stück näherrücken. Klären Sie zunächst, welche Voraussetzungen Sie für die Gründung eines Handwerksbetriebs erfüllen müssen und finden Sie heraus, ob Ihr Gewerk zulassungspflichtig ist.
Kümmern Sie sich dann um Themen wie eine Marktanalyse, das Aufstellen eines Businessplans und die Finanzierung Ihres Vorhabens. Anschließend können Sie sich an die Umsetzung wagen und die notwendigen Anmeldungen durchführen, sich um Geschäftsräume und Arbeitsmittel kümmern und eine Marketingstrategie entwickeln.