Über das Internet ist es besonders einfach, mit Subunternehmern im gewünschten Gewerk in Kontakt zu treten. Es gibt einige Portale, die sich darauf spezialisiert haben, General- und Subunternehmen zusammenzubringen:
Subunternehmer im Handwerk
Beauftragung oder Arbeit als Subunternehmer
Zahlreiche Handwerksbetriebe nehmen Aufträge als Subunternehmer an. Sie gehen also eine Geschäftsbeziehung mit einem anderen Unternehmen ein, das wiederum einen privaten, gewerblichen oder öffentlichen Hauptkunden hat. Auf diese Weise können Projekte größeren Ausmaßes von sogenannten Generalunternehmen oder Hauptunternehmen gestemmt werden, die jedoch nicht genügend Fachkräfte zur Erledigung aller Teilleistungen haben. Worauf es ankommt und was sowohl Subunternehmer als auch Generalunternehmer berücksichtigen sollten, erläutern wir Ihnen im folgenden Text.

Inhalt
- Definition Subunternehmer
- Wann ist man Subunternehmer?
- Wie beauftragt man einen Subunternehmer?
- Subunternehmervertrag im Handwerk abschließen - Vorlage
- Wo findet man einen Subunternehmer im Handwerk?
- Warum werden Subunternehmer beauftragt?
- Handwerkerrechnung für Subunternehmer erstellen
- Subunternehmer kündigen
- Vor- und Nachteile einer Beauftragung eines Subunternehmers
- FAQ zu Subunternehmer im Handwerk
- Fazit
Definition Subunternehmer
Subunternehmer werden auch als Nachunternehmer bezeichnet und nehmen Aufträge von sogenannten Generalunternehmen (Hauptunternehmen) an, die Nebenleistungen eines Auftrags auslagern möchten. Das Generalunternehmen steht dabei in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber und geht mit diesem ein Vertragsverhältnis ein. Der Subunternehmer hat hingegen keine vertragliche Bindung zum Endkunden. Sein Auftraggeber ist stattdessen das Generalunternehmen.
Wann ist man Subunternehmer?
Sie werden immer dann zum Subunternehmer, wenn Sie Leistungen für ein Generalunternehmen erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich selbstständig gemacht und ein Unternehmen gegründet haben. Sie brauchen eine Steuernummer, müssen sich beim Gewerbeamt melden und in die entsprechende Handwerkskammer eintragen lassen.
Nur dann dürfen Sie Aufträge bearbeiten und Rechnungen ausstellen. Es ist übrigens durchaus möglich, dass sie gelegentlich als Subunternehmer tätig sind und zu anderen Gelegenheiten Direktauftträge von Kunden annehmen und sogar selbst die Rolle des Generalunternehmens einnehmen und Subunternehmer beauftragen.
Gerade im Baugewerbe kommt der Einsatz von Subunternehmen häufig vor, denn beim Bau eines Hauses, bei einer Sanierung oder einer Renovierung werden meist verschiedene Gewerke benötigt. So ist es ganz normal, dass ein Generalunternehmen ein Subunternehmen mit der Elektroinstallation im Haus und ein anderes mit der Installation der Heizung beauftragt.
Wie beauftragt man einen Subunternehmer?
- Der Auftraggeber schließt einen Vertrag mit dem Generalunternehmen ab.
- Das Generalunternehmen geht einen Vertrag für eine Nebenleistung mit einem Subunternehmen ein.
- Es können auch mehrere Subunternehmen beauftragt werden.
- Jedes Subunternehmen erbringt eine vorher vereinbarte Teilleistung.
Subunternehmervertrag im Handwerk abschließen – Vorlage
Bei der Beauftragung eines Subunternehmers herrscht keine Pflicht zum Aufsetzen eines schriftlichen Vertrags, denn auch mündliche Vereinbarungen sind bindend. Wenn es allerdings zum Konflikt kommt, sind solche Vereinbarungen nur schwer zu beweisen. Deswegen sollten beide Parteien immer auf einen ordentlichen schriftlichen Vertrag bestehen, denn…
- er regelt den genauen Leistungsumfang und schafft so Sicherheit für beide Seiten
- darin können Fristen für die Erledigung der Leistung durch den Subunternehmer schriftlich festgehalten werden
- damit lässt sich die Haftung an den Subununternehmer weitergeben, sofern er die Verantwortung für den Schaden trägt
Verzichten Sie also nicht auf einen schriftlichen Vertrag. Um es Ihnen ein wenig einfacher zu machen, haben wir eine Mustervorlage für einen Subunternehmervertrag für Sie vorbereitet, die sie kostenlos herunterladen können.
Wo findet man einen Subunternehmer im Handwerk?
Sie haben ein großes Projekt geplant und sind noch auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen? Dann können Sie verschiedene Quellen zur Recherche nutzen:
- Plattformen und Handwerkerportale
- Ausschreibungsportale
- Handwerkskammern und Verbände
- Netzwerke und Kontakte
Ausschreibungsportale
Bauunternehmen schreiben ihre Projekte nicht selten aus und suchen auf diese Weise nach geeigneten Subunternehmern. Wenn es sich um öffentliche Auftraggeber handelt, sind sie sogar ab einer bestimmten Höhe dazu verpflichtet. Gewerbliche Auftraggeber haben hier deutlich mehr Freiheiten, wählen aber trotzdem manchmal den Weg der Ausschreibung. Für Sie als Subunternehmer bedeutet das, dass es eine weitere Möglichkeit gibt, an lukrative Aufträge zu gelangen. Schauen Sie sich die folgenden Vergabestellen dafür genauer an:
Achtung: Bei öffentlichen Ausschreibungen im Handwerk gelten strengen Regeln. Wenn Sie ein Angebot auf eine Ausschreibung erstellen, gilt das bis zur Bindefrist als verbindlich. Wenn der Auftraggeber es annimmt, müssen Sie die Leistung also auch erbringen und können Ihr Angebot nur unter besonderen Bedingungen wieder zurückziehen. Sobald die Bindefrist abgelaufen ist, sind Sie allerdings nicht mehr daran gebunden.
Warum werden Subunternehmer beauftragt?
Subunternehmer kommen in vielen Betrieben zum Einsatz – und das aus guten Gründen. Besonders in Phasen mit hoher Auslastung oder bei speziellen Anforderungen kann ihre Unterstützung entscheidend sein.
Typische Gründe für den Einsatz von Subunternehmern:
- Kapazitätsengpässe überbrücken:
Wenn ein Generalunternehmen besonders gut ausgelastet ist, reichen die eigenen personellen Ressourcen oft nicht aus. Subunternehmer helfen dabei, Projekte dennoch termingerecht umzusetzen. - Fachwissen einkaufen:
Nicht jede Firma hat alle Spezialisten im eigenen Team. Durch externe Fachkräfte können auch komplexe oder sehr spezifische Aufträge übernommen werden, die sonst nicht möglich wären. - Flexibilität erhöhen:
Der Markt verändert sich ständig. Mit Subunternehmen kann ein Betrieb flexibel auf neue Anforderungen reagieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. - Kosten senken:
Der Einsatz von Subunternehmern kann finanziell attraktiv sein:- weniger fest angestellte Mitarbeiter
- geringere Lohnnebenkosten
- keine Ausgaben für Arbeitsmittel oder Sozialabgaben
Insgesamt ermöglichen Subunternehmer also eine wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Ergänzung – besonders in einem dynamischen Marktumfeld.
Elektro-Subunternehmer
Nehmen wir an, Sie errichten ein Haus für eine Familie und möchten dieses schlüsselfertig übergeben. In Ihrer Firma gibt es aber keinen einzigen Elektriker. Dann können Sie ein Subunternehmen beauftragen und sich echte Fachkräfte auf die Baustelle holen, die beispielsweise diese Aufgaben übernehmen:
- Installieren der Kabelsysteme
- Einbau von Steckdosen und Lichtschaltern
- Anbringung der Beleuchtung
Genauso gut können Sie sich auch an einen Elektro-Subunternehmer wenden, wenn Sie ein Gebäude sanieren und es mit der Fehlerdiagnose der vorhandenen Elektroinstallation sowie mit deren Reparatur beauftragen.
SHK-Subunternehmer
Auch SHK-Betriebe sind häufig als Subunternehmen tätig. Beim Umbau und der Neugestaltung mehrer Büroräumein einem gewerblich genutzten Gebäude könnte ein solcher Subunternehmer beispielsweise diese Aufgaben erledigen:
- Beratung rund um das Thema Klimaanlage
- Einbau und Installation von Klimageräten und Lüftungslösungen
- Entsorgung der alten Anlagen
- Sanierung der Mitarbeitertoiletten
Dachdecker-Subunternehmer
Ein Bauunternehmen, das direkt ein ganzes Neubaugebiet errichtet, arbeitet häufig mit mehreren Subunternehmen zusammen. Unter anderem beauftragt es möglicherweise eine Dachdeckerfirma, die sich um das Eindecken aller Dächer kümmert. Es kann außerdem diese Tätigkeiten durchführen:
- Begrünung von Dächern
- Einbau von Dachfenstern
- Verkleidung der Fassaden
Tipp: Subunternehmer-Leistungen digital abrechnen
Bei der Abrechnung von Subunternehmerleistungen kann eine Handwerkersoftware wie STREIT unterstützen. Viele Lösungen ermöglichen es, Positionen direkt aus dem Auftrag zu übernehmen und formal korrekt abzurechnen. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und sorgt für mehr Übersicht – insbesondere, wenn mehrere Firmen an einem Projekt beteiligt sind.
Handwerkerrechnung für Subunternehmer erstellen
Damit Subunternehmer für Ihre Leistungen bezahlt werden, müssen Sie eine Rechnung an das Generalunternehmen ausstellen. Das sollte spätestens sechs Monate nach Erbringen der Leistung geschehen. Die Rechnung erfüllt direkt mehrere Funktionen. Zum einen dient sie dazu, dass möglichst zeitnah ein Zahlungseingang erfolgt und zum anderen ist sie ein Nachweis für das Finanzamt über den erwirtschafteten Umsatz.
Damit die Rechnung von den Behörden anerkannt wird, muss sie einige Grundangaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift Ihres Subunternehmens und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum und Leistungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Auflistung aller Leistungen mit handelsüblicher Bezeichnung und Einzelpreisen
- Gesamtbetrag sowie der dazugehörige Steuerbetrag
Damit das Geld auch pünktlich auf Ihrem Konto eingeht, sollten Sie ein Zahlungsziel festsetzen. Grundsätzlich hat der Rechnungsempfänger 30 Tage Zeit, um die Rechnung zu begleichen. Sie können aber vertraglich auch ein kürzeres Zahlungsziel vereinbaren. Zusätzlich sollen Sie Ihre Kontoverbindung angeben.
Damit Ihre Rechnung später auch vom Finanzamt anerkannt wird und es keinen Ärger mit den Behörden gibt, müssen aber nicht nur die Angaben darauf korrekt sein. Darüber hinaus muss sie digital archiviert werden. Setzen Sie sich diesbezüglich unbedingt mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form auseinander.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2025 herrscht in Deutschland die E-Rechnungspflicht. Sie müssen Rechnungen also in einem Format verschicken, das elektronisch ausgelesen werden kann. Es gibt zwar eine Übergangsfrist bis 2027, mit der richtigen Handwerkersoftware können Sie den Anforderungen aber jetzt schon gerecht werden.
Umsatzsteuer bei Subunternehmern
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie auf Ihrer Rechnung den korrekten Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %) deutlich ausweisen. Ebenso wichtig: Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) mit an. Fehler bei der Rechnung können dazu führen, dass Ihr Auftraggeber:
- die Rechnung zurückweist,
- eine Korrektur verlangt oder
- nur den Nettobetrag überweist.
Deshalb gilt: Nehmen Sie die Rechnungserstellung ernst. Arbeiten Sie mit klaren Vorlagen und holen Sie sich im Zweifel Unterstützung von einem Steuerberater – besonders, wenn Sie neu im Geschäft sind oder größere Aufträge abrechnen.
Wenn Ihr Jahresumsatz unter 25.000 Euro (Stand 2025) liegt, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In dem Fall weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus – das spart Bürokratie. Wichtig: Sie müssen dann deutlich auf der Rechnung vermerken, dass Sie nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
Bedenken Sie:
Als Kleinunternehmer dürfen Sie auch keine Vorsteuer abziehen. Das heißt, Sie bekommen keine Umsatzsteuer zurück, wenn Sie z. B. Maschinen, Material oder Werkzeuge einkaufen.
Haftung eines Subunternehmers – rechtliche Vorgaben
Als Generalunternehmen tragen Sie die Hauptverantwortung – auch rechtlich. Das bedeutet: Wenn der Subunternehmer Fristen nicht einhält oder Fehler macht, liegt die Haftung zunächst bei Ihnen. Warum? Weil zwischen dem Bauherrn und dem Subunternehmen kein direkter Vertrag besteht. Der Bauherr hält sich also an Sie als Hauptauftragnehmer.
Doch damit nicht genug: Sie haften sogar dafür, dass Ihr Subunternehmer Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können im Ernstfall auch auf Sie Nachforderungen zukommen.
Wie Sie sich absichern können
Zum Glück sind Sie dem nicht schutzlos ausgeliefert. Sie haben das Recht, bei Pflichtverletzungen Schadensersatz vom Subunternehmer zu verlangen. Ebenso können Sie Vertragstrafen vereinbaren – zum Beispiel für Terminüberschreitungen oder mangelhafte Ausführung. Wichtig ist dabei: Solche Regelungen müssen klar und schriftlich im Vertrag festgelegt sein.
Zudem gilt für den Subunternehmer eine Vertragserfüllungspflicht Ihnen gegenüber. Damit Sie diese auch rechtssicher einfordern können, sollten Haftungsfragen im Vertrag eindeutig geregelt sein – etwa: Wer haftet in welchem Fall, und für welchen Schaden?
Praktische Tipps zur Absicherung
- Lassen Sie sich Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen oder Unfallversicherungsträgern vorlegen: so wissen Sie, dass Ihr Subunternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen bisher nachgekommen ist.
- Prüfen Sie, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung und/oder Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist.
- Holen Sie sich im Zweifel juristischen Rat ein – gerade bei komplexeren Bauverträgen oder größeren Projekten.
So bleiben Sie im Ernstfall nicht allein auf den Schäden sitzen – und behalten auch rechtlich die Kontrolle.
Subunternehmer-Kosten und Verdienst
Wie hoch die Kosten für einen Subunternehmer sind, ist von diversen Faktoren abhängig. Es kommt beispielsweise darauf an, wie hoch die Qualifizierung der Fachkräfte sein muss und welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Für die Berechnung des Stundensatzes spielen unter anderem diese Punkte eine wichtige Rolle:
- Kosten für die Arbeitsleistung
- Arbeitsmittel wie Werkzeug und Maschinen
- Fahrtkosten
- Verwaltungskosten
Um herauszufinden, ob der Subunternehmer für Sie günstiger ist, müssen Sie aber nicht nur dessen, sondern auch Ihren eigenen Stundensatz kennen. Rechnen Sie ihn aus und vergleichen Sie dann beide Werte miteinander.
Empfehlung: Digitale Auftragsbearbeitung in der Praxis einsetzen
Eine durchgängige digitale Abwicklung von Angeboten, Aufträgen und Rechnungen erleichtert die Zusammenarbeit mit Subunternehmern und Generalunternehmen. Mit einem passenden System lassen sich E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen und Belege revisionssicher archivieren. So können gesetzliche Vorgaben eingehalten und Zahlungsfristen zuverlässig im Blick behalten werden.
Subunternehmer kündigen
Was passiert, wenn Sie als Generalunternehmer Ihren Auftrag verlieren?
In solchen Fällen stellt sich oft die Frage: Bin ich trotzdem noch an den Vertrag mit meinem Subunternehmer gebunden?
Grundsätzlich ja – aber: Wenn Sie als Generalunternehmer Ihren Hauptauftrag verlieren, haben Sie in der Regel das Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Subunternehmervertrags.
Wichtig: Dieses Sonderkündigungsrecht muss vertraglich abgesichert sein – entweder direkt im Formularvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Allgemein gehaltene Klauseln zur Kündigung reichen oft nicht aus und können im Streitfall als unwirksam gelten.
Vor- und Nachteile einer Beauftragung eines Subunternehmers
Die Beauftragung eines Subunternehmens kann für das Generalunternehmen eine Reihe von Vorteilen wie Flexibilität und Kosteneinsparung bieten, aber natürlich hat ein solches Vertragsverhältnis auch seine Schattenseiten. Wägen Sie also immer genau ab.
| Vorteile | Nachteile |
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Selbstverständlich ergeben sich nicht nur für den General-, sondern auch für den Subunternehmer eine Reihe von Vor- und Nachteilen. Subunternehmer profitieren zum Beispiel dadurch, dass sie durch die Zusammenarbeit mit Generalunternehmen auch an großen Projekten teilnehmen und sie sich auf eine Nische spezialisieren können. Gerade wenn sie nur für einen oder für wenige Generalunternehmer tätig sind, herrscht aber auch ein großes Abhängigkeitsverhältnis.
FAQ zu Subunternehmer im Handwerk
Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zu Subunternehmer im Handwerk zusammengefasst:
1. Was ist ein Subunternehmer?
Ein Subunternehmer ist ein selbstständig tätiger Unternehmer, der seine Leistungen General- oder Hauptunternehmen anbietet. Er übernimmt dabei eine Teilleistung eines größeren Projektes und geht ein vertragliches Verhältnis mit dem Generalunternehmer, nicht jedoch mit dem Endkunden, ein.
2. Wie beauftragt man einen Subunternehmer?
Nachdem Sie einen Subunternehmer gefunden haben, handeln Sie mit ihm die Vertragsdetails aus und halten anschließend alles schriftlich fest. Es genügt zwar auch die mündliche Absprache, aber wenn Sie sich für die Schriftform entscheiden, sind Sie bei Streitereien auf der sicheren Seite und haben alles Schwarz auf Weiß.
3. Wo findet man Subunternehmer im Handwerk?
Subunternehmer können Sie auf verschiedenen Vermittlungsportalen sowie auf Vergabeportalen für Ausschreibungen im Handwerk finden. Außerdem können Sie sich an bekannte Betriebe in Ihrer Region wenden und auf Social Media nach entsprechenden Unternehmen Ausschau halten.
4. Wie haftet ein Subunternehmer?
Subunternehmer haften nicht gegenüber dem Hauptauftraggeber. Das tut nur das Generalunternehmen, also der Hauptauftragnehmer. Das Subunternehmen haftet aber natürlich gegenüber dem Generalunternehmen.
5. Was verdient ein Subunternehmer?
Was ein Subunternehmer verdient, hängt davon ab, wie viel Gewinn ihm nach Abzug seiner Betriebsausgaben bleibt. Je nachdem, wie gut seine Referenzen sind und wie hoch seine Arbeitsqualität ist, kann er möglicherweise einen höheren Stundensatz verlangen als andere Subunternehmen.
Fazit
Im Handwerk ist es üblich, dass größere Unternehmen Subunternehmer beauftragen, um damit Kapazitätsengpässe zu bekämpfen oder spezielle Fachkräfte heranzuziehen. Mitunter kann diese Methode auch die Kosten senken und sich so aus wirtschaftlicher Sicht lohnen. Subunternehmer, die nach Aufträgen suchen, sind zum Beispiel auf Vermittlungsportalen zu finden. Darüber hinaus können Unternehmen ihre Projekte ausschreiben und sich Angebote von verschiedenen Subunternehmen einholen. Nachdem Sie den passenden Kandidaten gefunden haben, sollten Sie nicht auf eine schriftliche vertragliche Vereinbarung verzichten. Darin können Sie Leistungen und Fristen festlegen, Kündigungsbedingungen konkretisieren und Haftungsansprüche darlegen.





