Im Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern geregelt. Dort ist festgelegt, wie lange der Urlaub dauern darf, wann der volle Urlaubsanspruch fällig wird und wie es mit dem Urlaubsentgelt aussieht. Außerdem werden natürlich die verschiedenen Ausnahmen benannt.
Urlaubsanspruch im Handwerk
Im Handwerk gelten die gleichen gesetzlichen Regeln wie in anderen Branchen. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche einen Anspruch auf 20 Urlaubstage hat. Die Anzahl der Urlaubstage im Arbeits- oder Tarifvertrag kann abweichen, darf aber niemals unter der gesetzlich geforderten Mindestanzahl liegen. Sofern keine weiteren Vereinbarungen zum Urlaub vertraglich festgelegt worden sind, greift immer die gesetzliche Regelung. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr über den Urlaubsanspruch im Handwerk. Lesen Sie zum Beispiel, wann eine sechsmonatige Wartezeit eingehalten werden muss und wie mit Erkrankungen während des Urlaubs umgegangen wird.
Inhalte:
- Gesetzlicher Urlaubsanspruch – das gilt rechtlich!
- Urlaubsanspruch bei Auszubildenden im Handwerk
- Urlaubsantrag-Vorlage – PDF & Word
- Unterschied: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
- Urlaubsansprüche in besonderen Fällen!
- Urlaubsanspruch richtig berechnen
- Betriebsferien – wie viel Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen?
- Ablauf Urlaubsantrags
- Digitale Urlaubsplanung
- FAQ
- Fazit
Der gesetzliche Urlaubsanspruch – das gilt rechtlich!
Rechtliche Grundlagen
Der sogenannte Erholungsurlaub steht jedem Arbeitnehmer zu. Während der Zeit des Urlaubs wird der Lohn fortgezahlt. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Manchmal besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch darauf. Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Kind erkrankt und der Arbeitnehmer zur Pflege und Betreuung zu Hause bleiben muss. Pro Kalenderjahr können Eltern gemeinsam 15 Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Sie fallen aber nicht unter die Kategorie Urlaub.
Höhe des Urlaubsanspruchs und Dauer
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr. Das gilt jedenfalls bei einer Sechs-Tage-Woche. Heute arbeiten viele Arbeitnehmer aber nur noch fünf Tage in der Woche. Entsprechend haben sie dann nur noch einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Bei vier Tagen in der Woche sind es nur 16 Urlaubstage im Jahr.
Übrigens kommt es nicht darauf an, wie viele Stunden die betroffene Person an einem Tag gearbeitet hat. Grundlage für die Berechnung der Urlaubstage ist immer die Anzahl der Tage, an denen der Arbeitnehmer pro Woche gearbeitet hat.
Bei den Angaben im Bundesurlaubsgesetz handelt es sich um die Mindestanzahl der Urlaubstage. Es ist problemlos möglich, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten deutlich mehr Urlaub zugesteht. Das kann durchaus zur Arbeitsmoral beitragen und ist für viele Arbeitnehmer ein Benefit, was für eine bessere Bindung zum Unternehmen sorgt und Ihnen hilft Mitarbeiter zu finden.
Für wen gilt der gesetzliche Anspruch?
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben einen Anspruch auf Erholung und somit auch auf Urlaub. Diese Regelung betrifft selbstverständlich auch alle angestellten Handwerker. Wenn Sie selbstständig sind oder einen Handwerksbetrieb führen, sind Sie hingegen selbst dafür zuständig, für ausreichend Erholung zu sorgen. Das Bundesurlaubsgesetz trifft dann nicht auf Sie zu. Allerdings sind Sie verpflichtet, Ihren Angestellten genügend Urlaubstage laut Gesetz zu gewähren.
Beantragung
Der Urlaubsantrag muss so früh gestellt werden, dass der Arbeitgeber Zeit hat, darauf zu reagieren. Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt es jedoch nicht, sodass theoretisch auch die kurzfristige Antragsstellung möglich ist. Manchmal sind jedoch individuelle Fristen im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.
Ein Urlaubsantrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Eine höhere Verbindlichkeit hat aber natürlich die Schriftform. Wenn der Urlaub mündlich beantragt wird, sollte er außerdem direkt vom Arbeitgeber bewilligt werden.
Wartezeit
Den vollen Urlaubsanspruch bekommt ein Arbeitnehmer erst nach der sechsmonatigen Probezeit. Währenddessen stehen ihm nur zwei Urlaubstage pro Monat zu. Bisweilen wird auch eine Urlaubssperre vereinbart. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer in seiner Probezeit gar keinen Urlaub nehmen.
Wie ist der Urlaub zu gewähren?
In § 7 des Bundesurlaubsgesetzes ist genau geregelt, wie der Urlaub zu gewähren ist:
- Der Arbeitgeber muss den Wünschen des Arbeitnehmers, sofern es ihm möglich ist, entsprechen. Nur wenn dringende betriebliche Belange vorliegen oder andere Arbeitnehmer bereits Urlaub beantragt haben, darf davon abgewichen werden.
- Urlaub muss auf Wunsch zusammenhängend gewährt werden. Eine Teilung wird nur bei dringenden betrieblichen Belangen möglich.
- Außerdem sollte der Urlaub im laufenden Kalenderjahr stattfinden können. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Teilurlaub
Ein Anspruch auf Teilurlaub kann aus diesen drei Gründen entstehen:
- Wenn ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr die Wartezeit von sechs Monaten nicht erfüllen kann, entsteht pro Kalendermonat ein Anspruch auf Teilurlaub. Dabei handelt es sich jeweils um ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs für das gesamte Jahr.
- Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer vor der Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis wieder ausscheidet, entsteht ein Urlaubsanspruch für jeden Kalendermonat, in dem er gearbeitet hat. Auch hier handelt es sich um ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
- Bei Ausscheidung aus einem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte kann der Arbeitnehmer nur einen Teilurlaub in Anspruch nehmen.
Übertragbarkeit
Die Übertragung von Urlaub in das folgende Jahr ist laut Gesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt. Sie kann zum Beispiel möglich sein, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Außerdem sollte der Urlaub dann in den ersten drei Kalendermonaten des Folgejahres genommen und gewährt werden. Sonst verfällt er in der Regel.

Urlaubsanspruch bei Auszubildenden im Handwerk
Wenn Sie Auszubildende in Ihrem Betrieb beschäftigen, gelten mitunter andere Regelungen. Diese hängen stark davon ab, wie alt die Azubis sind. Wenn sie bereits das Erwachsenenalter erreicht haben, stehen ihnen wie jedem anderen erwachsenen Arbeitnehmer auch die gesetzlichen 24 Tage im Jahr zu. Anders sieht es bei Jugendlichen aus:
- Jugendliche unter 16 Jahren haben Anspruch auf mindestens 30 Werktage
- Jugendliche unter 17 Jahren haben Anspruch auf mindestens 27 Werktage
- Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf mindestens 25 Werktage
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Urlaubsansprüche in besonderen Fällen
Manchmal liegen spezielle Umstände vor, die sich auf den Urlaubsanspruch auswirken können. Wir haben hier ein paar dieser Sonderfälle für Sie zusammengefasst und gehen darauf ein, welche Regeln bei Kurzarbeit, Elternzeit oder Erkrankung während des Urlaubs greifen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten ihre Rechte kennen.
Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit im Handwerk
Selbstverständlich haben Arbeitnehmer auch während Kurzarbeit Anspruch auf Urlaub. Dessen Dauer kann sich aber gegebenenfalls verkürzen. Diese Gefahr besteht, wenn die Wochenstunden nicht reduziert, sondern komplett gestrichen werden und der Arbeitnehmer gar nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer Resturlaub aus dem letzten Jahr nehmen, bevor Kurzarbeit in Anspruch genommen werden kann. Den Urlaub für das laufende Kalenderjahr müssen sie jedoch nicht vorher aufbrauchen.
Urlaub und Elternzeit im Handwerk
Wenn einer Ihrer Arbeitnehmer in Elternzeit ist, können Sie für jeden Kalendermonat seinen jährlichen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit bei Ihnen beschäftigt bleibt, ist keine Kürzung möglich.
Sollte der Arbeitnehmer nur ein paar Tage oder Wochen während eines Kalendermonats in Elternzeit sein, wirkt sich das nicht auf seinen Urlaubsanspruch aus. Darüber hinaus gilt, dass Resturlaub während der Elternzeit nicht verfällt. Er kann anschließend einfach ganz normal genommen werden.
Urlaubsanspruch in der Probezeit
Das Gerücht, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf, hält sich hartnäckig. Das stimmt aber so nicht. Tatsächlich hat ein Arbeitnehmer in der Probezeit pro Monat Anspruch auf ein Zwölftel seiner jährlichen Urlaubstage. Sobald die Probezeit abgeschlossen ist, gilt der vollständige Urlaubsanspruch.
Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wenn ein Handwerker seine Stelle kündigt und er seinen restlichen Urlaub nicht mehr nehmen kann, muss ihm dieser ausgezahlt werden.
Erkrankung während des Urlaubs
Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, sollten sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Das gilt auch, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Außerdem müssen sie ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse darüber informieren. Dann werden die Krankentage von den Urlaubstagen abgezogen. Der Hintergrund ist, dass sich die Arbeitnehmer im Urlaub erholen sollen. Wenn sie erkranken, ist das jedoch nur schwer möglich.
Urlaubsanspruch bei längerer Erkrankung
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum erkrankt ist, verfällt sein Urlaubsanspruch in der Regel nicht, sondern wird in das nächste Jahr übertragen. Er muss ihn dann aber innerhalb von 15 Monaten aufbrauchen. Wenn der Arbeitnehmer über diese 15 Monate hinaus weiterhin erkrankt ist, verfällt der Urlaub schließlich.
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte im Handwerk
Menschen mit Schwerbehinderung haben bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf weitere fünf Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Wer nur vier Tage pro Woche arbeitet, erhält auch nur vier Tage Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte kann genauso wie der normale Urlaub ins nächste Kalenderjahr übernommen werden, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt worden ist. Schwerbehinderte können außerdem rückwirkend Anspruch auf Zusatzurlaub haben. Das ist der Fall, wenn die Feststellung der Behinderung durch die Behörde zu lange dauert.
Urlaubsanspruch bei familiären Ereignissen
In besonderen familiären Situationen wie Geburt, Hochzeit oder Todesfall haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Sonderurlaub. Dieser basiert meist auf § 616 BGB, der eine Freistellung für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ vorsieht. Die Dauer des Sonderurlaubs variiert je nach Arbeitgeber, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag:
- Geburt: Üblicherweise wird ein Tag Sonderurlaub gewährt. Einige Arbeitgeber bieten bis zu zehn Tage an.
- Hochzeit: Für die eigene Hochzeit, die der Kinder oder die Silber-/Goldhochzeit der Eltern steht meist ein Tag Sonderurlaub zur Verfügung.
- Todesfall: Bei einem Todesfall im engen Familienkreis (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder) sind ein bis drei Tage üblich.
Wichtig: Arbeitgeber können den Anspruch auf Sonderurlaub durch arbeitsvertragliche Regelungen ausschließen. Arbeitnehmer sollten die genauen Bedingungen im Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen.
Unbezahlter Urlaub im Handwerk
Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbaren. Sie kann insbesondere notwendig werden, wenn der Arbeitnehmer kurzzeitig anderen Verpflichtungen nachgehen muss oder möchte. Eine Lohnfortzahlung findet in dieser Zeit nicht statt. Außerdem entsteht üblicherweise kein neuer Urlaubsanspruch.
Bildungsurlaub
Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Bildungsurlaub. Diesen können die Arbeitnehmer für Weiterbildungen nutzen. Während dieser Zeit erhalten sie auch eine Lohnfortzahlung. Für die Kosten für die Weiterbildung kommt der Arbeitgeber jedoch nicht auf. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie lang der Bildungsurlaub sein darf und ob er überhaupt gesetzlich vorgeschrieben ist, wird jedoch von den Bundesländern individuell festgelegt.
Aktuell sind Bayern und Sachsen die einzigen Bundesländer, in denen kein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht. In Nordrhein-Westfalen werden hingegen bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr gewährt. In Rheinland-Pfalz sind es bis zu zehn Tage über einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Das ermöglicht es, in einem Jahr einen längeren Bildungsurlaub zu nehmen. Dafür darf er dann im Folgejahr nicht mehr beantragt werden.
Üblicherweise muss die Fortbildung vom jeweiligen Bundesland anerkannt worden sein, damit dafür Bildungsurlaub gewährt werden kann. Bei nicht anerkannten Kursen kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. Darüber hinaus sind kleinere Betriebe von der Pflicht, Bildungsurlaub zu gewähren in vielen Bundesländern ausgenommen. Darunter fallen Betriebe mit einer Anzahl unter 10 Mitarbeitern. In Betrieben oder Dienststellen mit 10 bis 50 Beschäftigten ist die Freistellung auf maximal 10 % der Beschäftigten pro Jahr begrenzt. Im Handwerk ist dies häufig der Fall.
Urlaubsantrag-Vorlage für Handwerker - PDF & Word
Füllen Sie einfach unser kostenloses Formular für den Urlaubsantrag aus und geben Sie es bei Ihrem Vorgesetzten ab. Dieser muss den Urlaub dann nur noch genehmigen.

Ablauf eines Urlaubsantrags im Handwerk
Der Antrag auf Urlaub läuft in den meisten Betrieben nach einem festen Prozedere ab. Üblich ist dieses Vorgehen:
- Beantragung: Der Arbeitnehmer reicht den Antrag am besten schriftlich ein.
- Eingang beim Abteilungsleiter / Chef: Der Vorgesetzte erhält den Antrag und muss den Urlaub genehmigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen, aus denen das nicht möglich ist.
- Interne Abstimmung und Genehmigung oder Nicht-Genehmigung: Die Entscheidung fällt anhand der individuellen Situation im Betrieb.
- Bei Freigabe Vermerk im Kalender: Wenn der Urlaub genehmigt wird, sollten die Zeiten direkt niedergeschrieben werden. So lassen sich die Urlaubszeiten verschiedener Arbeitnehmer besser organisieren.
- Weitergabe an die Buchhaltung bzgl. Urlaubsentgelt: Damit die Lohnbuchhaltung informiert ist und das Urlaubsentgelt entsprechend planen kann, muss sie über den Urlaub informiert werden.
- Organisation der Vertretung: Damit es zu keiner Personalknappheit kommt, sollten die Aufgaben des Arbeitnehmers für den Zeitraum des Urlaubs umverteilt oder Projekte aufgeschoben werden. Gegebenenfalls können Kollegen die Vertretung übernehmen.
Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Mit dem Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des Urlaubs gemeint. Sie steht dem Arbeitnehmer von Gesetzes wegen zu und orientiert sich an der Höhe seines Lohns. Das Urlaubsgeld ist hingegen eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die er als zusätzlichen Benefit gewähren kann. Die Höhe kann er dabei ebenfalls selbst festlegen.
Tipp: Lohnabrechnungen einfach mit der Buchhaltungssoftware
Mit einer Buchhaltungssoftware speziell für das Handwerk können Sie Ihre Lohnabrechnungen mühelos und rechtskonform verwalten. Die Software deckt alle Bereiche ab, von der Betriebsbuchhaltung über die Finanzbuchhaltung bis hin zum Controlling. Zudem bietet sie zahlreiche weitere Funktionen wie die Erstellung von Angeboten, Kalkulationen und Rechnungen.
Urlaubsanspruch richtig berechnen
Wer nicht gerade fünf oder sechs Tage die Woche arbeitet, tut sich oft schwer, seinen Urlaubsanspruch zu berechnen. Wichtiger Ausgangspunkt ist immer der Urlaubsanspruch in Vollzeit, der bei einer Sechs-Tage-Woche bei 24 Tagen im Jahr liegt. Für die Berechnung können Sie diese Formel verwenden:
(24 Werktage x 6 Arbeitstage) / Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche
Wenn Sie drei Tage in der Woche arbeiten, ergibt sich daraus die folgende Rechnung:
(24 / 6) x 3 = 12
Urlaub an Arbeitnehmer auszahlen
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann es dazu kommen, dass sich der Arbeitnehmer den Resturlaub auszahlen lässt. Der Anspruch wird berechnet, indem der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitstag über die letzten 13 Wochen ermittelt wird.
13 Wochen entsprechen 65 Arbeitstagen. Der Bruttolohn des Arbeitnehmers lag während dieser Zeit bei insgesamt 12.600 Euro (pro Monat 4.200 Euro). Jetzt teilen Sie den Brutto-Lohn durch die Arbeitstage: 12.600 Euro / 65 = 193,85 Euro pro Arbeitstag.
Wenn der Urlaub jetzt ausgezahlt werden soll, geben Sie dem Arbeitnehmer für jeden verbleibenden Urlaubstag diesen Betrag. Bei sechs Tagen wären das zum Beispiel 193,85 Euro x 6 = 1.163,1 Euro.
Betriebsferien – wie viel Urlaub darf vom Arbeitgeber verplant werden?
Sofern es dringende betriebliche Gründe gibt, darf der Arbeitgeber den Jahresurlaub seiner Angestellten teilweise verplanen und in einen Betriebsurlaub für alle legen. Allerdings darf er nur circa 60 Prozent des Jahresurlaubs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers verplanen und das auch nur, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt. Wenn ein Arbeitnehmer also einen Jahresurlaubsanspruch von 20 Tagen hat, können ganze zwölf davon für die Betriebsferien genutzt werden. Bei den restlichen acht muss sich das Unternehmen dann aber nach seinen Wünschen richten.
Digitale Urlaubsplanung
Die Urlaubsplanung kann in Betrieben mit mehr als zwei Mitarbeitern schnell unübersichtlich werden. Statt alles manuell festzuhalten, entscheiden sich viele Unternehmen daher für digitale Lösungen. Auch Handwerksbetriebe können von diesen profitieren:
- Transparente Urlaubsplanung: Alle wissen, wann der Kollege im Urlaub ist.
- Vermeidung von Überschneidungen: Urlaubstage lassen sich problemlos abstimmen.
- Automatische Berechnung des Urlaubssaldos: Der aktuelle Stand wird immer sofort angezeigt.
- Schnellere Bearbeitung: Urlaubsanträge können zügig bearbeitet werden.
- Weniger Verwaltungsaufwand: Der manuelle Aufwand entfällt.
Viele Unternehmen nutzen hierfür digitale Kalender wie Microsoft Outlook, um Urlaubszeiten einzutragen, sodass auch die Kollegen informiert sind. Zudem gibt es verschiedene Tools wie TimeTac, Kenjo oder Aplaner.de. Es ist jedoch wichtig, nicht zu viele verschiedene digitale Tools zu verwenden, da es sonst schnell unübersichtlich werden kann!
Digitale Urlaubsplanung mit Software

Anstatt mit verschiedenen Tools zur Urlaubsplanung zu arbeiten empfehlen wir eine Software wie STREIT zu nutzen die verschiedene Funktionen kombiniert.
- Eine Software sorgt für einen besseren Überblick. Anträge und bereits eingetragener Urlaub können nicht so leicht verloren gehen oder vergessen werden.
- Alle Informationen zur Urlaubsplanung sind an einem zentralen Ort gespeichert. Darauf können Sie theoretisch von überall aus zugreifen.
- Wenn Sie einen größeren Betrieb haben, funktioniert die Kommunikation zwischen den Abteilungen mit einer digitalen Lösung oft besser.
- Auch Krankheitstage und andere Fehlzeiten lassen sich in solchen Tools festhalten. Die Personalplanung wird also deutlich vereinfacht.
- Mitarbeiter, die Überstunden anhäufen, fallen ebenfalls auf. Diese lassen sich mithilfe einer Software rechtzeitig ausgleichen.
Bedenken Sie, dass Sie sich an die DSGVO halten müssen und persönliche Daten nicht grenzenlos speichern und verarbeiten dürfen. Deswegen sollten Sie sich unbedingt für einen digitalen Arbeitsplaner wie STREIT entscheiden, der DSGVO-konform ist.
Digitale Urlaubsplanung per App
Ein weiteres wertvolles Tool sind die STREIT Apps, die es Mitarbeitern ermöglicht, auch unterwegs auf wichtige Informationen wie Arbeitszeiten und den Kalender zuzugreifen. Diese mobile Lösung sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen jederzeit verfügbar sind und die Planung effizienter gestaltet wird.
Verschiedene Tools im Überblick
Es gibt eine Reihe von praktischen Tools, die Ihnen dabei helfen können, die Urlaubsplanung einfacher zu gestalten.
FAQ zum Urlaubsanspruch im Handwerk
Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zum Urlaubsanspruch im Handwerk zusammengefasst:
Bei einer Fünf-Tage-Woche sind mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber können aber freiwillig mehr Urlaubstage anbieten.
Mit Attest zählen Krankentage nicht als Urlaub. Diese Tage können nachträglich genommen werden.
Ja, anteilig zwei Tage pro Monat. Der volle Anspruch gilt erst nach sechs Monaten.
Fazit
Arbeitnehmer, die im Handwerk tätig sind, haben das gleiche Recht auf Erholung wie alle anderen Angestellten. Bei sechs Arbeitstagen in der Woche sind das 24 Tage. Üblicher ist aber die Fünf-Tage-Woche mit 20 Urlaubstagen. Das gibt ihnen viel Zeit, sich von der Arbeit zu erholen und mit neuer Energie ins Berufsleben zurückzukehren. Während der Urlaubszeit erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung in Form von Urlaubsentgelt. Bei einer Freistellung kann es jedoch sein, dass er nicht bezahlt wird. Um den Urlaub Ihrer Mitarbeiter effizient planen zu können, empfehlen wir Ihnen die Verwendung einer Software. Eine digitale Lösung vereinfacht die Organisation und macht es leichter, die Anwesenheit und Abwesenheit Ihrer Angestellten im Auge zu behalten.