Meisterpflicht im Handwerk - Gewerke & alles Wichtige im Überblick

Die Meisterpflicht ist eine Zugangsbeschränkung für die Gründung bestimmter Handwerksbetriebe. Sie trifft auf verschiedene Gewerke wie Dachdecker, Heizungsinstallateure und Elektrotechniker zu. Ohne einen Meisterbrief dürfen sich diese Berufsgruppen nicht selbstständig machen. Am 14. Februar 2020 wurde die Meisterpflicht für verschiedene Gewerke wieder eingeführt. Im folgenden Text gehen wir auf die Hintergründer und aktuell geltenden Regelungen zur Meisterpflicht ein. Wir verraten Ihnen, auf welche Berufe sie zutrifft und welche Sonderregelungen und Ausnahmen es gibt. Darüber hinaus erfahren Sie hier, wie Sie Meister werden können und wie es danach beruflich weitergehen kann.

Warum gibt es die Meisterpflicht?

Die Meisterpflicht soll eine gewisse Qualität im Handwerk gewährleisten. Der Meistertitel stellt sicher, dass der Handwerker über das notwendie Know-How und Fachwissen verfügt. Im Laufe der Geschichte hat sie verschiedene Formen angenommen, bis es schließlich zur heutigen Fassung gekommen ist. Die Meisterpflicht gilt heute für 53 Berufe, wobei man in deutlich mehr Berufen - über 90 Berufe - einen Meistertitel erwerben kann:

  • Die Ursprünge einer Zugangsbeschränkung für Handwerker liegen im Mittelalter. Damals ging es darum, die Anzahl der Meisterbetriebe zu kontrollieren. Außerdem sollten bestimmte Personengruppen ganz von diesen Berufen ausgeschlossen werden.
  • 1810 kam es dann zu einer Aufhebung der Meisterpflicht.
  • Seit 1935 brauchen Handwerker, die sich selbstständig machen möchten, einen Meistertitel.
  • 2004 wurde die Meisterpflicht für zahlreiche Berufe abgeschafft. Davon erhoffte man sich unter anderem mehr Wettbewerb auf dem Markt.
  • 2020 wurde für 12 Berufe die Meisterpflicht wieder eingeführt, um für eine bessere Qualitätskontrolle zu sorgen. Zusätzlich sollten damit neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Es dürfen nämlich nur Betriebe ausbilden, in denen ein Meister angestellt ist.

Handwerksberufe mit und ohne Meisterpflicht

Nicht alle Handwerksbetriebe fallen unter die Meisterpflicht. Vor der Gründung sollten Sie einen Blick in die Handwerksordnung werfen. Dort sind alle Berufe aufgelistet, für die Sie eine Meisterprüfung ablegen müssen, wenn Sie sich damit selbstständig machen möchten, aber auch jene, in denen Sie ohne Meister selbstständig arbeiten können.

Unterscheidung Anlage A und B der Handwerksordnung

In der Anlage A finden Sie alle Berufe, für die eine Meisterpflicht besteht. Sie können als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden. Darunter fallen auch Installateure und Heizungsbauer, Elektrotechniker und Dachdecker. In der Anlage B1 sind hingegen alle zulassungsfreien Handwerke aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel Holzbildhauer oder Gebäudereiniger. In der Anlage B2 finden Sie schließlich diejenigen Berufe, die als handwerksähnlich eingestuft werden. Beispiele dafür sind Rohr- und Kanalreiniger oder Bodenreiniger.

Meisterpflichtige Berufe

Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, haben wir Ihnen alle meisterpflichtigen Berufe alphabetisch aufgelistet:

  • A: Augenoptiker
  • B: Bäcker, Brunnenbauer, Büchsenmacher, Boots- und Schiffbauer, Behälter- und Apparatebauer, Böttcher
  • C: Chirurgiemechaniker
  • D: Dachdecker, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  • E: Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Estrichleger
  • F: Feinwerkmechaniker, Fleischer, Friseure, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • G: Gerüstbauer, Glaser, Glasbläser- und Glasapparatebauer, Glasveredler
  • H: Hörakustiker
  • I: Informationstechniker, Installateur und Heizungsbauer
  • J: -
  • K: Karosserie- und Fahrzeugbauer, Kälteanlagenbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Klempner, Konditoren
  • L: Land- und Baumaschinenmechatroniker
  • M: Maurer und Betonbauer, Maler und Lackierer, Metallbauer, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  • N: -
  • O: Ofen- und Luftheizungsbauer, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Orgel- und Harmoniumbauer
  • P: Parkettleger
  • Q: -
  • R: Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Raumausstatter
  • S: Straßenbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stuckateure, Schornsteinfeger, Seiler, Schilder- und Lichtreklamenhersteller
  • T: Tischler
  • U: -
  • V: -
  • W: Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Werkstein- und Terrazzohersteller
  • X: -
  • Y: -
  • Z: Zimmerer, Zweiradmechaniker, Zahntechniker

Hinweis: Bedenken Sie, dass sich die Anforderungen jederzeit ändern können. Berufe, für die heute noch eine Meisterpflicht besteht, könnten in Zukunft zulassungsfrei werden. Wenn Sie ein neues Gewerbe gründen, sollten Sie sich also immer die aktuellen Informationen mithilfe der Handwerksordnung einholen.

Berufe ohne Meisterpflicht

Wenn Ihr Beruf bei den zulassungspflichtigen Handwerken nicht dabei war, gehört er vielleicht zu den zulassungsfreien Handwerksberufen oder zu den handwerksähnlichen Gewerben bei denen Sie sich ohne Meister selbständig machen dürfen.

Zulassungsfreie Handwerksberufe Handwerksähnliche Gewerbe
  • Buchbinder
  • Brauer und Mälzer
  • Bogenmacher
  • Bestatter
  • Edelsteinschleifer und -graveure
  • Feinoptiker
  • Fotografen
  • Graveure
  • Galvaniseure
  • Gold- und Silberschmiede
  • Gebäudereiniger
  • Glas- und Porzellanmaler
  • Geigenbauer
  • Handzuginstrumentenmacher
  • Holzblasinstrumentenmacher
  • Holz- und Bautenschützer
    (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  • Kürschner
  • Keramiker
  • Klavier- und Cembalobauer
  • Kosmetiker
  • Metallbildner
  • Metallblasinstrumentenmacher
  • Metall- und Glockengießer
  • Maßschneider
  • Müller
  • Modisten
  • Print- und Medientechnologen
  • Präzisionswerkzeugmechaniker
  • (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
  • Segelmacher
  • Schuhmacher
  • Sattler und Feintäschner
  • Textilreiniger
  • Textilgestalter
    (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
  • Uhrmacher
  • Vergolder
  • Weinküfer
  • Wachszieher
  • Zupfinstrumentenmacher
  • Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  • Ausführung einfacher Schuhreparaturen
  • Appreteure, Dekateure
  • Bautentrocknungsgewerbe
  • Bodenleger
  • Betonbohrer und -schneider
  • Bürsten- und Pinselmacher
  • Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
  • Daubenhauer
  • Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
  • Eisenflechter
  • Einbau von genormten Baufertigteilen
    (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Fuger (im Hochbau)
  • Fahrzeugverwerter
  • Fleckteppichhersteller
  • Fleischzerleger, Ausbeiner
  • Gerber
  • Getränkeleitungsreiniger
  • Herstellung von Drahtgestellen
    für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  • Holzschuhmacher
  • Holzblockmacher
  • Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
  • Holzreifenmacher
  • Holzschindelmacher
  • Handschuhmacher
  • Innerei-Fleischer (Kuttler)
  • Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  • Kunststopfer
  • Klavierstimmer
  • Lampenschirmhersteller
    (Sonderanfertigung)
  • Metallschleifer und Metallpolierer
  • Metallsägen-Schärfer
  • Muldenhauer
  • Maskenbildner
  • Plisseebrenner
  • Rammgewerbe
    (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Requisiteure
  • Schirmmacher
  • Steindrucker
  • Schlagzeugmacher
  • Stoffmaler
  • Speiseeishersteller
    (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
  • Schnellreiniger
  • Theater- und Ausstattungsmaler
  • Tankschutzbetriebe
    (Korrosionsschutz von Öltanks für
  • Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
  • Theaterkostümnäher
  • Textil-Handdrucker
  • Teppichreiniger
  • Theaterplastiker
  • Änderungsschneider

 

Wie können Handwerksbetriebe die Meisterpflicht erfüllen?

Am einfachsten ist es, wenn der Gründer des Betriebs selbst einen Meistertitel vorweisen kann. Wenn das nicht der Fall ist und er trotzdem ein Unternehmen in einem zulassungspflichtigen Handwerk eröffnen möchte, muss er einen Meister einstellen. Zudem sollte er sich die Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer einholen.

Ausnahme-Regelungen

Als Gründer können Sie verschieden Wege beschreiten, um ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Meistertitel zu gründen:

  • Meister einstellen: Stellen Sie einfach einen Meister als Betriebsleiter ein und erfüllen Sie so die Meisterpflicht.
  • Alternative Ausbildung: Falls Sie bereits einen Hochschulabschluss in einem verwandten Fach besitzen, sollten Sie überprüfen, ob z.B. der Titel als Ingenieur als Ersatz für die Meisterprüfung betrachtet werden kann.
  • Altgesellenregelung: Mit erfolgreich abgeschlossener Gesellenprüfung und ausreichender Berufserfahrung können Sie unter bestimmten Umständen ohne Meisterbrief zum Gründer in einem zulassungspflichtigen Handwerk werden.
  • Ausnahmebewilligung: Sie können nachweisen, dass Sie ausreichend Fachkenntnisse besitzen und können aufgrund triftiger Gründe die Meisterprüfung nicht ablegen? Dann haben Sie Chancen auf eine Ausnahmebewilligung.

Empfehlung für Gründer

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, sollten Sie nicht nur die Meisterpflicht im Blick haben, sondern auch eine Vielzahl anderer wichtiger Aspekte berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem:

Mehr zur Gründung im Handwerk

Wiedereinführen der Meisterpflicht 2020

Seit 2020 wurde die Meisterpflicht für 12 Betriebe wieder eingeführt:

  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Böttcher
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Glasveredler
  • Parkettleger
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Durch die Meisterpflicht soll in diesen Berufen eine bessere Qualitätskontrolle und ein höherer Verbraucherschutz gewährleistet werden. Gleichzeitig erhoffte man sich auf diese Weise wieder für mehr Ausbildungen innerhalb der Betriebe zu sorgen. Meister sind nämlich dazu berechtigt, als Ausbilder tätig zu werden. Das ist sogar dann der Fall, wenn der Geschäftsinhaber selbst kein Meister ist, aber eine Person mit der entsprechenden Qualifikation beschäftigt.

Bestandsschutz

Zum Zeitpunkt der Wiedereinführung der Handwerkspflicht im Jahr 2020 gab es natürlich bereits zahlreiche Unternehmen, die ohne Meistertitel tätig waren. Für diese hat der Gesetzgeber einen Bestandsschutz vorgesehen. Wie alle zulassungspflichtigen Unternehmen mussten sie aber in die Handwerksrolle eingetragen werden. Das ist von Amts wegen erfolgt, sodass die betroffenen Betriebe selbst nicht aktiv werden mussten. Allerdings gilt eine Ausnahme: Sobald sich nach dem 14. Februar 2020 etwas in der Struktur des Betriebes ändert, muss trotzdem die Meisterpflicht erfüllt werden. Wenn also der Inhaber wechselt, sollte er der neue einen Meisterbrief vorweisen können. Sonst erlischt der Bestandsschutz.

Vor- und Nachteile der Meisterpflicht

Die Meisterpflicht dient vor allem der Qualitätskontrolle und der Aufrechterhaltung eines gewissen Standards. Sie findet aber nicht nur Zuspruch.

Vorteile

  • soll einen hohen Qualitätsstandard garantieren
  • Verbraucher werden geschützt
  • Traditionen und Werte werden gewahrt
  • Meisterbetriebe können ausbilden
  • Betriebsgründer verfügen über viel Erfahrung und eine fundierte Ausbildung

Nachteile

  • hohe Hürden für Betriebsgründer im Handwerk
  • weniger Wettbewerb
  • Fachkräftemangel aufgrund hoher Kosten für die Meisterschule
  • die hohen Hindernisse führen zu weniger Vielfalt im Handwerk

Meister werden im Handwerk

Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Meistertitel in einem Gewerk Ihrer Wahl zu erlangen. Entweder gehen Sie den klassischen Weg und absolvieren zuerst eine Gesellenprüfung und dann die Meisterprüfung oder Sie entscheiden sich für ein sogenanntes triales Studium.

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Meisterschule

Voraussetzung für den Erwerb eines Meistertitels ist die bestandene Gesellenprüfung. Nur wenn Sie diese erfolgreich absolviert haben, dürfen Sie sich an der Meisterschule anmelden. Wenn Sie den Meister im gleichen Handwerk anstreben, können Sie das direkt im Anschluss nach der Gesellenprüfung tun. Falls Sie aber einen Meistertitel in einem anderen Gewerk erlangen möchten, müssen Sie erst einmal ein paar Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Achten Sie bei der Auswahl der Meisterschule darauf, dass sie zu Ihrem Gewerk passt. Es gibt nämlich spezielle Meisterschulen für Dachdecker, Heizungsinstallateure und Elektrotechniker.

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Triales Hochschulstudium

Der Weg zum Meistertitel kann auch über eine Hochschule führen. Mit einem sogenannten trialen Studium erhalten Sie einen Bachelorabschluss und zugleich einen Meistertitel. Entsprechende Studiengänge laufen meist unter der Bezeichnung „Handwerksmanagment“.

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Meistertitel umgehen

Die Altgesellenregelung macht es möglich, dass Handwerker mit einschlägiger Berufserfahrung auch ohne Meistertitel einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb gründen können. Sie müssen dafür eine erfolgreiche Gesellenprüfung abgelegt haben, mindestens sechs Jahre in dem jeweiligen Gewerk gearbeitet haben und vier Jahre davon eine leitende Stelle innegehabt haben.

Tipp: Bei der Gründung passende Handwerkersoftware nutzen

Mit der Gründung eines Handwerksbetriebs, sollten Sie sich direkt digital aufstellen um ihren Betrieb zukunftsfähig, effizient und professionell zu verwalten. Unsere Empfehlung: Schaffen Sie sich eine auf Ihr Gewerk abgestimmte Handwerkersoftware an. Damit vermeiden Sie Zettelwirtschaft von Anfang an und haben den besten Überblick über Ihre Aufträge und Zahlen. Aber das ist noch nicht alles! Eine solche Software unterstützt Sie bei der Buchhaltung, der Rechnungs- und der Auftragsverwaltung.

Mehr zur Handwerkersoftware

Kosten für einen Meisterbrief

Wie hoch die Kosten für den Meisterbrief ausfallen, kann je nach Gewerk variieren. Informieren Sie sich am besten vorab bei der von Ihnen gewählten Meisterschule. Dort bekommen Sie eine Antwort. Ansonsten können Sie auch einen Blick in die Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammern werfen. Für einen Meistertitel als Friseur können rund 4.000 Euro anfallen, während ein Elektrotechniker eher mit 12.000 Euro rechnen muss.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und einen höheren Abschluss wie den Meister anstreben, können Sie Meister-BAföG beantragen. Die Meisterausbildung muss dafür mindestens 400 Stunden umfassen und offiziell akkreditiert und zertifiziert sein. Gegebenenfalls bietet Ihr Bundesland auch eine sogenannte Meistergründungsprämie.

Meisterprüfung absolviert – und dann?

Wenn Sie den Meisterbrief in der Tasche haben, können Sie direkt mit einem Studium weitermachen oder eine Prüfung zum Betriebswirt absolvieren. Beides ist aber nicht zwingend notwendig, denn schon mit einem Meistertitel haben Sie gute Karrierechancen. Sie können sich zum Beispiel bei verschiedenen Betrieben bewerben und dort Betriebsleiter und Ausbilder werden. Zusätzlich steht es Ihnen jetzt offen, in Ihrem Gewerk einen Betrieb zu eröffnen und sich selbstständig zu machen. Dabei sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

Erstellen Sie außerdem einen Business- und einen Finanzierungsplan und machen Sie sich Gedanken zu Ihrer Zielgruppe. Des Weiteren sollten Sie von Anfang an auf die richtigen Tools setzen, sodass Sie effizient arbeiten und Ihre Aufträge möglichst fehlerfrei abwickeln können. Dazu gehört nicht nur eine professionelle Ausstattung in Form von Werkzeugen, sondern auch eine gute Betriebssoftware für Handwerker. Sie erleichtert die Projektplanung und -verwaltung und verringert das Risiko von Fehlern. Auch die Lagerhaltung und die Kostenkontrolle werden durch ein passendes Programm vereinfacht. Das kann Kosten und Personal sparen und sorgt zugleich dafür, dass Sie immer alles im Griff haben.

FAQ zur Meisterpflicht im Handwerk

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zur Meisterpflicht im Handwerk zusammengefasst:

Wenn Sie ein Gewerk wählen, das zulassungsfrei ist oder als handwerksähnlich gilt, benötigen Sie keinen Meisterbrief. Bei den zulassungspflichtigen Gewerken können Sie sich mithilfe der Altgesellenprüfung ohne Meister selbstständig machen.

Zahlreiche Berufe wie Dachdecker, Heizungsinstallateur oder Elektrotechniker sind zulassungspflichtig. Die gesamte Liste finden Sie in der Anlage A der Handwerksordnung.

Für die zulassungsfreien Gewerke und die handwerksähnlichen Gewerbe gilt die Meisterpflicht nicht. Welche das sind, können Sie in der Anlage B der Handwerksordnung nachlesen.

Fazit

Mit einem Meistertitel können Sie sich auch in zulassungspflichtigen Gewerken selbstständig machen. Allerdings kann es sich lohnen, freiwillig einen Meister in einem zulassungsfreien Gewerk oder in einem handwerksähnlichen Beruf zu machen. Damit weisen Sie Ihr Können nach und haben gegebenenfalls gegenüber Gewerbetreibenden ohne Meistertitel einen Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus befähigt Sie der Meistertitel zur Ausbildung des Nachwuchses. Ob in Zukunft die Meisterpflicht auch für andere Berufe wieder eingeführt wird oder ob sie sogar abgeschafft wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. In jedem Fall lohnt sich die Ausbildung trotz der hohen Kosten, da sie das Fachwissen vertieft und vor allem nach außen eine hohe Signalwirkung hat.

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