Kundeninformation zum Jahreswechsel 2021/2022

  1. Streit V.1® Allgemein

    Bei Erstanwahl von Streit V.1® nach dem 01.01.2022 erscheint automatisch ein Hinweis auf die zu generierende Feiertagsregelung für das Jahr 2022. Falls ursprünglich die Feiertagsgenerierung über mehrere Jahre im Voraus erfolgt ist, erscheint kein entsprechender Hinweis.

    Aktivierung der Feiertage:
    Mit Bestätigung des Hinweises für die Feitertagsgenerierung über den OK-Button werden die Feiertage generiert.

    Innerhalb der Streit V.1® Konstanten unter Anwahl:
    - Extras / Konstantenverwaltung / Register: Allgemein
    - Ordner: Allgemeine Einstellungen / Unterordner: Firmendaten
    - Zeile:  BeginnGeschaeftsjahr / Eingabedatum:  01.01.2022
    - Klick in andere Zeile = Speicherung

    Innerhalb der Streit V.1® Konstanten unter Anwahl:
    Extras / Konstantenverwaltung / Register: Perioden
    kann die neue Abrechnungsperiode 2022 folgendermaßen eingefügt werden:
    - Markierung der ersten Position
    - Über rechte Maustaste [Eintrag einfügen]
    - Eingabe in Spalte Text:  Jahr: 2022 (den folgenden Zwischendialog einfach bestätigen)
    - Eingabe in Spalte VonDat: 01.01.2022
    - Eingabe in Spalte BisDat: 31.12.2022
    - Eingabe in Statistik: 1. Zeitraum (die weiteren Zeiträume ab 2. neu nummerieren)
    - (max. 3 Zeiträume möglich / falls vorhanden, den 4. Eintrag löschen)
    - AutoUpdateKz: alle Zeilen markieren (dient künftig geplantem autom. Jahreswechsel)
    - mit linker Maustaste klicken auf Button [Views erstellen]

 

  1. Streit V.1® Finanzbuchhaltung

    (gilt nicht für Anwender mit abweichendem Geschäftsjahr)

    Alle Buchungen per Buchungsdatum 31.12.2021 abschließen und falls gewünscht,
    Buchungssjournale drucken

    Clearing-Daten verarbeiten
    Verbuchungsläufe abschließen

    Kontenblätter drucken (kein Zwang, können auch in 2022 noch für 2021 gedruckt werden)

    Anwahl Programm: Jahreswechsel
    - Eingabe BeginnMonat: Januar  (nur bei Geschäftsjahresbeginn Januar 2022)

    - Eingabe BeginnJahr: 2022

    - Start-Button [Vorgang starten] - nur starten bei Geschäftsjahresbeginn zum 01.01.2022
    (In allen Sachkonten wird das neue FIBU-Jahr 2021 generiert)

    - Start-Button  [neues Jahr für UStVA] (starten generell]
    (In allen Sachkonten wird das Umsatzsteuer-Voranmeldungsjahr 2022 generiert)

    - Nach erfolgtem FIBU-Jahreswechsel können jederzeit weitere Buchungen im Geschäftsjahr 2022 erfasst werden.  
    Hierbei bitte unbedingt die Eingabe des Buchungsdatums 31.12.2021 (oder älter) in der Buchungsstapel-Anlage beachten. Falls bereits eine USt-Voranmeldung für Dezember 2021 über ELSTER versendet wurde und MwSt-/VSt-Buchungen nachträglich im Buchungsjahr 2020 nachgebucht werden, bitte den Parameter [berichtigte Anmeldung] im Falle einer weiteren USt-Voranmeldung markieren.

Zur Erstellung und Übermittlung der Elstermeldung mit dem aktuellen Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung 2022 ist im Laufe des Januars 2022 ein Streit V.1® Update erforderlich. Die hierfür erforderlichen Anpassungen werden für die aktuelle Streit V.1 Version 25.00 und die Version 24.02 vorgenommen werden.

Streit V.1-Anwender mit Versionen 18.00 bis 24.01 können die zu meldenden Steuerdaten anzeigen und ausdrucken. Eine elektronische Übermittlung der Daten per Elster ist für diese älteren Streit V.1-Versionen leider nicht mehr möglich. Ein Update auf die aktuelle Streit V.1-Version ist erforderlich.

Für Streit V.1-Anwender mit Version 24.02 und 25.00 kann nach erfolgtem Update die elektronische Abgabe per Elster in gewohnter Weise genutzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner im Consulting-Innendienst: Tel. 0 7832 / 995-300, support@streit-software.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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