Kundeninformation zum Jahreswechsel 2022/2023
1) Streit V.1: Allgemein
- Bei Erstanwahl von Streit V.1 nach dem 01.01.2023 erscheint automatisch ein Hinweis auf die zu generierende Feiertagsregelung für das Jahr 2023. Falls ursprünglich die Feiertagsgenerierung über mehrere Jahre im Voraus erfolgt ist, erscheint kein entsprechender Hinweis.
- Aktivierung der Feiertage:
Mit Bestätigung des Hinweises für die Feitertagsgenerierung über den OK-Button werden die Feiertage generiert.
- Innerhalb der Streit V.1 Konstanten unter Anwahl:
Extras / Konstantenverwaltung / Register: Allgemein
Ordner: Allgemeine Einstellungen / Unterordner: Firmendaten- Zeile: BeginnGeschaeftsjahr / Eingabedatum: 01.01.2023
- Klick in andere Zeile = Speicherung
- Innerhalb der Streit V.1 Konstanten unter Anwahl:
Extras / Konstantenverwaltung / Register: Perioden kann die neue Abrechnungsperiode 2023 folgendermaßen eingefügt werden:- Markierung der ersten Position
- Über rechte Maustaste [Eintrag einfügen]
- Eingabe in Spalte Text: Jahr: 2023 (den folgenden Zwischendialog einfach bestätigen)
- Eingabe in Spalte VonDat: 01.01.2023
- Eingabe in Spalte BisDat: 31.12.2023
- Eingabe in Statistik: 1. Zeitraum (die weiteren Zeiträume ab 2. neu nummerieren)
- (max. 3 Zeiträume möglich / falls vorhanden, den 4. Eintrag löschen)
- AutoUpdateKz: alle Zeilen markieren (dient künftig geplantem autom. Jahreswechsel)
- mit linker Maustaste klicken auf Button links unten [Views erstellen]
2) Streit V.1: Finanzbuchhaltung (gilt nicht für Anwender mit abweichendem Geschäftsjahr)
- Alle Buchungen per Buchungsdatum 31.12.2022 abschließen und falls gewünscht,
Buchungssjournale drucken - Clearing-Daten verarbeiten
Verbuchungsläufe abschließen - Anwahl Programm: Jahreswechsel
- Eingabe BeginnMonat: Januar (nur bei Geschäftsjahresbeginn Januar 2023)
- Eingabe BeginnJahr: 2023
Start-Button [Vorgang starten] - nur starten bei Geschäftsjahresbeginn zum 01.01.2023 (in allen Sachkonten wird das neue FIBU-Jahr 2023 generiert).
Start-Button [neues Jahr für UStVA] (starten generell] (in allen Sachkonten wird das Umsatzsteuer-Voranmeldungsjahr 2023 generiert)
Nach erfolgtem FIBU-Jahreswechsel können jederzeit weitere Buchungen im Geschäftsjahr 2022 erfasst werden. Hierbei bitte unbedingt die Eingabe des Buchungsdatums 31.12.2022 (oder älter) in der Buchungsstapel-Anlage beachten.
Falls bereits eine USt-Voranmeldung für Dezember 2022 über ELSTER versendet wurde und MwSt-/VSt-Buchungen nachträglich im Buchungsjahr 2022 nachgebucht werden, bitte den Parameter [berichtigte Anmeldung] im Falle einer weiteren USt-Voranmeldung markieren.
Zur Erstellung und Übermittlung der Elstermeldung mit dem aktuellen Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung 2023 ist im Laufe des Januars 2023 ein Streit V.1 Update erforderlich. Die hierfür erforderlichen Anpassungen werden für die aktuelle Streit V.1 Version 25.02 vorgenommen werden.
Streit V.1 Anwender mit Versionen bis 25.01 können die zu meldenden Steuerdaten anzeigen und ausdrucken. Eine elektronische Übermittlung der Daten per Elster ist für diese älteren Streit V.1 Versionen nicht mehr möglich. Ein Update auf die aktuelle Streit V.1 Version ist erforderlich.
Für Streit V.1 Anwender mit Version 25.02 kann nach erfolgtem Update die elektronische Abgabe per Elster in gewohnter Weise genutzt werden.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der für Sie zuständige Support gerne zur Verfügung