Kundeninformation zum Jahreswechsel 2023/2024

Video zum Jahreswechsel

Für einen reibungslosen Übergang vom Jahr 2023 zum Jahr 2024 möchten wir Ihnen gerne ein umfassendes Informations-Tutorial auf YouTube bereitstellen. Unser Ziel ist es, Ihnen wertvolle Tipps und Ratschläge zu geben, damit Sie den Jahreswechsel optimal meistern können.

Diese Inhalte erwarten Sie:

  • Generierung von Feiertagen
  • Festlegung einer Abrechnungsperiode
  • Erklärung des Vorjahresnummernkreises
  • Umgang mit dem Jahreswechsel-Tools
  • Tips zur Buchführung und zur Steuer Übermittlung an ELSTER

Hier gehts zum Video

Allgemeine Informationen zum Jahreswechsel:

1) Streit V.1®: Allgemein

  • Bei Erstanwahl von Streit V.1® nach dem 01.01.2024 erscheint automatisch ein Hinweis auf die zu generierende Feiertagsregelung für das Jahr 2024. Falls ursprünglich die Feiertagsgenerierung über mehrere Jahre im Voraus erfolgt ist, erscheint kein entsprechender Hinweis.
  • Aktivierung der Feiertage: Mit Bestätigung des Hinweises für die Feitertagsgenerierung über den OK-Button werden die Feiertage generiert.
  • Innerhalb der Streit V.1® Konstanten unter Anwahl:
    Extras / Konstantenverwaltung / Register: Allgemein 
    Ordner: Allgemeine Einstellungen / Unterordner: Firmendaten
    - Zeile:  BeginnGeschaeftsjahr / Eingabedatum:  01.01.2024     
    - Klick in andere Zeile = Speicherung
  • Innerhalb der Streit V.1® Konstanten unter Anwahl:
    Extras / Konstantenverwaltung / Register: Perioden
    kann die neue Abrechnungsperiode 2024 folgendermaßen eingefügt werden:
    - Markierung der ersten Position
    - Über rechte Maustaste [Eintrag einfügen]
    - Eingabe in Spalte Text:  Jahr: 2024  (den folgenden Zwischendialog einfach bestätigen)
    - Eingabe in Spalte VonDat: 01.01.2024
    - Eingabe in Spalte BisDat: 31.12.2024
    - Eingabe in Statistik: 1. Zeitraum (die weiteren Zeiträume ab 2. neu nummerieren)
    (max. 3 Zeiträume möglich / falls vorhanden, den 4. Eintrag löschen)
    - AutoUpdateKz: alle Zeilen markieren (dient künftig geplantem autom. Jahreswechsel)
    - mit linker Maustaste klicken auf Button links unten [Views erstellen]
  • Nummernkreise für Vorjahr bei Jahreswechsel mit aktueller Streit V.1 Version 25.04
    Wir empfehlen den Rechnungsnummernkreislauf jahresübergreifend durchlaufen zu lassen. Dadurch vermeiden Sie mögliche Fehlerquellen.
    Sollen trotzdem Rechnungsnummernkreise pro Geschäftsjahr vergeben werden, können diese in den Konstanten hinterlegt werden.
    Beim Mitführen einer Jahreszahl in den Belegnummern kann die Einstellung erfolgen: Innerhalb der Streit V.1® Konstanten unter Anwahl
    Extras / Konstantenverwaltung / Register: VK-Beleg
    Von Beleg-Nr. Vorjahr / Bis Beleg-Nr. Vorjahr / Nächste Beleg-Nr. Vorjahr = Nächste freie Beleg-Nr.  aus dem Jahr 2023
    Dies ist nicht die Nummer aus dem Bereich Nächste Beleg-Nr, sondern muss anhand der letzten belegten Rechnungsnummer in der Rechnungsverrwaltung ermittelt werden). 


2) Streit V.1®: Finanzbuchhaltung (gilt nicht für Anwender mit abweichendem Geschäftsjahr)

  • Alle Buchungen per Buchungsdatum 31.12.2023 abschließen und falls gewünscht, Buchungssjournale drucken.
  • Clearing-Daten verarbeiten
    Verbuchungsläufe abschließen
  • Anwahl Programm: Jahreswechsel
    Eingabe BeginnMonat: Januar   (nur bei Geschäftsjahresbeginn Januar 2024)
    Eingabe BeginnJahr: 2024

Start-Button [Vorgang starten] - nur starten bei Geschäftsjahresbeginn zum 01.01.2024
(In allen Sachkonten wird das neue FIBU-Jahr 2024 generiert)

Start-Button [neues Jahr für UStVA] (starten generell]
(In allen Sachkonten wird das Umsatzsteuer-Voranmeldungsjahr 2024 generiert)

Nach erfolgtem FIBU-Jahreswechsel können jederzeit weitere Buchungen im Geschäftsjahr 2023
erfasst werden. Hierbei bitte unbedingt die Eingabe des Buchungsdatums 31.12.2023 (oder älter)
in der Buchungsstapel-Anlage beachten.
Falls bereits eine USt-Voranmeldung für Dezember 2023 über ELSTER versendet wurde und MwSt-/VSt-Buchungen nachträglich im Buchungsjahr 2023 nachgebucht
werden, bitte den Parameter [berichtigte Anmeldung] im Falle einer weiteren USt-Voranmeldung markieren.

Zur Erstellung und Übermittlung der Elstermeldung mit dem aktuellen Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung 2024 ist im Laufe des Januars 2024 ein Streit V.1® Update erforderlich. Die hierfür erforderlichen Anpassungen werden für die Streit V.1 Version 25.03 und für die aktuell freigegebene Version 25.04 vorgenommen.

Streit V.1-Anwender mit Versionen bis 25.02 können die zu meldenden Steuerdaten anzeigen und ausdrucken. Eine elektronische Übermittlung der Daten per Elster ist für diese älteren Streit V.1-Versionen nicht mehr möglich. Ein Update auf die aktuelle Streit V.1-Version ist erforderlich.

Für Streit V.1-Anwender ab Version 25.03 kann nach erfolgtem Update die elektronische Abgabe per Elster in gewohnter Weise genutzt werden.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie unseren Support.
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