Testen Sie unser Aufmaß-Programm.
Bevor Sie sich für unser umfassendes Handwerkerprogramm entscheiden, können Sie unsere Leistung mit der kostenlosen Aufmaßsoftware für Excel testen. Ganz unabhängig von der Streit V.1 Lizenz.
Das Erstellen des Aufmaß ist die Grundlage für Unternehmen für eine realistische Kalkulation, Bauabrechnung und Rechnungsstellung und bedeutet eine zeitaufwändige Erfassungsarbeit. Hinzu kommt, dass viele Planer, Architekten oder ausschreibende Stellen völlig eigene Vorstellungen von der Darstellung des Aufmaßes haben. Gut, dass es die professionelle Aufmaßlösung der Streit Datentechnik GmbH gibt. Dieses ist sowohl als kostenlose Solo-Variante erhältlich, als auch in die Handwerkersoftware Streit V.1 integriert.
Profitieren Sie von den Streit V.1 Aufmaßvarianten:
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Aufmaß bedeutet sowohl ein Aufzeichnen oder Messen von Gebäuden und Bauwerken, also auch die Festlegung der Bauleistungen mit verschiedenen Positionen. Erfasst werden dabei notwendige Leistungen und Materialien. Das Aufmaß ist die Grundlage zur Erstellung eines Angebotes oder Abrechnung eines Projektes. Es dient zur Erfassung und Ermittlung getätigter Leistungen. Gesetzesgrundlage zum Aufmaß erstellen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB sowie das BGB.
Ein prüfbares Ausmaß muss nach § 14 Abs. 1 VOB/B als Nachweis die erforderlichen Mengen, Zeichnungen und andere Belege als Anlage enthalten. Somit werden Leistungen prüfbar abgerechnet.
Um ein Aufmaß zu erstellen wird noch häufig mit dem Zollstock und Notizblock gearbeitet. Auch auf Zeichnungen und Baupläne kann bei der Aufmaß-Erstellung zurückgegriffen werden. Besonders komfortabel ist jedoch die Nutzung einer App – wie die mobile Streit V.1 Aufmaß-Variante.
Gerne informieren wir Sie unverbindlich über Kosten und Preise für die Handwerkersoftware Streit V.1 und dazugehörige Apps, die sich je nach Lizenzbedarf unterschiedlich gestalten.