Bundesförderprogramm "Digital Jetzt" für Digitalisierungsmaßnahmen
Mit dem Ziel Digitalisierungslücken im Mittelstand zu schließen, unterstützt das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) KMU bei Investitionen in digitale Technologien oder Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern im Umgang mit digitalen Technologien. Auch die Investition in Hard- und Softwareprodukte, wie die ERP-Branchenlösung Streit V.1, gehört zu den förderfähigen Maßnahmen. Wir haben die wichtigsten Informationen zum neuen Förderprogramm für Sie zusammengefasst:
Wichtiges zum Förderprogramm "Digital Jetzt" im Überblick
Die Situation rund um die Corona-Pandemie hat Digitalisierungsschwachstellen in verschiedenen Unternehmensbereichen aufgedeckt. Der Bund will mit dem Förderprogramm "Digital Jetzt" genau hier ansetzen und kleinen und mittleren Betrieben den Weg zu mehr Digitalisierung ebnen und somit deren Zukunfts- und Wettberwerbsfähigkeit stärken.
Insgesamt 40 Millionen Euro beinhaltet der Fördertopf von "Digital Jetzt" für das Jahr 2020. Kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich das Handwerk, mit drei bis 499 Beschäftigten, können jeweils bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen beantragen. Gefördert werden maximal 50 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten. Die Förderquote soll zudem nach der Unternehmensgröße gestaffelt werden.
Modul 1:
Förderung von Investitionen in digitale Technologien wie z.B. Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen zur Implementierung.
Modul 2:
Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen un Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien.
- Das Unternehmen muss einen Digitalisierungsplan vorlegen, welcher das Digitalisierungsvorhaben beschreibt, die Art und Anzahl der Maßnahmen beinhaltet, den aktuellen Grad der Digitalisierung aufweist und die Ziele, die erreicht werden sollen zeigt.
- Das Unternehmen muss seine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der auch die Investition erfolgt.
- Die Antragsstellung muss vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen.
- Nach Bewilligung muss das Digitalisierungsvorhaben innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
Ab dem 7. September 2020 können Anträge über das Antragsstellungstool bis einschließlich 2023 gestellt werden.
Förderung im Rahmen einer Investition in Streit V.1®
Mit der Handwerkersoftware Streit V.1 investieren Sie in die Digitalisierung Ihrer kaufmännischen Prozesse. Modul 1 des Förderprogramms "Digital jetzt" sichert die Förderung von Hard- und Software-Investitionen zu. Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung dennoch bei der entsprechenden Institution.
Mehr zur Digitalisierung mit Streit V.1
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