Arbeitszeugnis Handwerk – kostenloses Muster

Verlässt einer Ihrer Angestellten Ihren Handwerksbetrieb oder möchte sich als Geselle bei einem Unternehmen im Ausland bewerben, hat er Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Nicht nur Vollzeitkräfte, auch Teilzeitmitarbeiter und Minijobber dürfen nach mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Dabei obliegen Ihnen als Chef Form und Inhalt des Schreibens nur bedingt. Denn der Gesetzgeber hat einzelne Bestandteile dieser wichtigen Dokumente streng geregelt – mit möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Worauf Sie bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses achten sollten und wie Sie dabei im hektischen Handwerkeralltag dennoch Zeit sparen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Arten von Arbeitszeugnissen

In den meisten Fällen werden Arbeitszeugnisse nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Doch es gibt weitere Gründe, Tätigkeit und Verhalten eines Mitarbeiters in schriftliche Worte zu fassen.

Abschlusszeugnisse

Tritt ein Mitarbeiter aus Ihrem Betrieb aus, wird er Sie in der Regel um ein Abschlusszeugnis bitten. Dabei kann er wählen, wie ausführlich die Dokumentation über seine Tätigkeit erfolgen soll.

  1. Einfaches Arbeitszeugnis: Mit einem einfachen Abschlusszeugnis bestätigen Sie schlicht die Mitarbeit eines Angestellten in Ihrem Handwerkerbetrieb. Das Schreiben enthält neben Ihren Unternehmensangaben persönliche Daten Ihres Arbeitnehmers sowie Informationen zum Beschäftigungszeitraum und seiner Position ohne Hinweis auf fachliche Leistungen oder Verhaltensweisen. Damit verweist ein einfaches Arbeitszeugnis ausschließlich auf die Besetzung einer Stelle und ist daher kaum praxisrelevant. Denn oftmals erwecken einfache Arbeitszeugnisse bei potenziellen Neu-Arbeitgebern Skepsis, welche Schwächen oder Begebenheiten wohl verschwiegen werden sollen.
  2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erweitert das einfache um Beurteilungen zur spezifischen handwerklichen Kompetenz und sozialem Verhalten. Die Ausführlichkeit der Bewertungen orientiert sich am Einzelfall, häufig steckt die Wahrheit hier aufgrund eines ausgeklügelten Vokabulars zwischen den Zeilen.

Zwischenzeugnis

Unter bestimmten Umständen darf Ihr Arbeitnehmers Sie noch während seines Beschäftigungsverhältnisses um die Erstellung eines Zeugnisses ersuchen. Als möglichen Gründe in Betracht kommen unter anderem

  • Wechsel des direkten Vorgesetzten
  • Mitarbeit in einem neuen Unternehmensbereich
  • längere Arbeitsunterbrechung, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Elternzeit

Während die formalen und inhaltlichen Aspekte denen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses entsprechen, formulieren Sie ein Zwischenzeugnis im Präsens und verzichten auf einen Schlussabsatz mit guten Wünschen für die Zukunft.

Vorläufiges Zeugnis

Auch beim vorläufigen Zeugnis handelt es sich um einen Spezialfall des qualifizierten Abschlusszeugnisses. Auch diese Zeugnisse müssen Sie in der Gegenwartsform verfassen, im Gegensatz zum Zwischenzeugnis nennen Sie aber den Grund des Ausscheidens sowie eine standardisierte Abschlussformel mit Dank und Bedauern.

Ausbildungszeugnis

Bilden Sie junge Fachkräfte in Ihrem Handwerksbetrieb aus, erstellen Sie nach Abschluss der Lehre ein Zeugnis über den Ausbildungszeitraum. Da Auszubildende die Kenntnisse eines Ausgelernten bzw. langjährigen Gesellen erst noch erlernen müssen, werden hier vor allem die Motivation, Lernbereitschaft und -fähigkeit sowie soziale Kompetenzen in den Vordergrund gestellt.

Aufbau eines Arbeitszeugnisses

Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses erfolgt nach dem immer identischen Schema. Danach erwähnen Sie die folgenden Punkte in der angegebenen Abfolge:

  • Überschrift Zeugnisart
  • Personenbezogene Daten des Mitarbeiters
  • Bestätigung über Beschäftigungszeitraum
  • Kurze Darstellung zu Ihrem Handwerkerbetrieb
  • Position im Unternehmen
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Beurteilung der Leistung
  • Bewertung des Sozialverhaltens
  • Ausstellungsgrund
  • Abschlussformel mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen
  • Ort, Datum und eigenhändige Originalunterschrift

Anleitung: Arbeitszeugnis schreiben

Wie genau erstellen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Doch ihrer freien Wortwahl sind durch den Gesetzgeber Grenzen Gesetz. So muss jedes Arbeitszeugnis

  • formal einheitlich und vollständig
  • inhaltlich wahrheitsgemäß und wohlwollend

verfasst werden. Nicht immer einfach, die inhaltlichen Gesichtspunkte zu vereinen. Doch Sie müssen sich nicht Ihren eigenen Kopf zerbrechen und jedes Mal von Grund auf neu beginnen. Mit hilfreichen Textbausteinen ermöglichen Ihnen Online-Generatoren eine effektive Anpassung der Formulierungsvorgaben an den Einzelfall. So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern können auch sicher sein, alle erforderlichen Punkte korrekt erfasst zu haben.

Klarer und wohlwollender Wortlaut

Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) müssen Sie klare und verständliche Formulierungen wählen, deren Aussagen sich ausschließlich aus dem reinen dem Wortlaut ergeben.

Berufsspezifische Beschreibungen

Beurteilen Sie Ihren Mitarbeiter stets anhand spezifischer Leistungserfordernisse oder Eigenschaften Ihres Handwerks. Ein Unterlassen widerspricht den Grundsätzen der sogenannten Zeugnisklar- und -wahrheit, die sich ebenfalls aus dem oben genannten Paragrafen ergibt.

Ehrlichkeit

Trotz der Pflicht zu wohlwollenden Formulierungen sollten Sie auch negative Beurteilungen mit aufnehmen. Zuverlässigkeit und Verhaltensweisen gegenüber Kollegen und Kunden sind auch für den künftigen Arbeitgeber wichtige Grundlagen zur Einstellungsentscheidung. Keine Sorge: Diesen offensichtlichen Gegensatz müssen Sie nicht von allein in Einklang bringen. Zur gutwilligen Darstellung mäßiger Leistungen hat sich bei Arbeitszeugnissen eine Art offizielle Geheimsprache entwickelt.

Beispiele: Formulierungen nach Bewertung

Auch bei Zeugnissen für erwachsene Mitarbeiter wird auf das Schulsystem der Notenvergabe „eins“ für „sehr gut“ bis „sechs“ für „ungenügend“ zurückgegriffen. Von Laien lassen sich die verdeckten Formulierungen nicht entschlüsseln, Personalern allerdings sind die Codes hinlänglich bekannt. Dabei begründen kleinste begriffliche Unterschiede teils enorme Bewertungsunterschiede.

Die speziell eingeführte Schriftsprache basiert auf einer sogenannten Positivskala, die gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig Abstufungen zulässt. Dabei stehen zwei Aspekte im Fokus:

  1. zeitliche Komponente: ausnahmslos, stets
  2. steigernden Adjektive: äußerst, absolut
  • Note 1: Herr X hat stets höchste fachliche Expertise bei der Montage von Heiz- und Wasserinstallationen und ausnahmslos außerordentliche Freundlichkeit im Umgang mit Kunden bewiesen
  • Note 2: Herr X hat hohe fachliche Expertise bei der Montage von Heiz- und Wasserinstallationen und große Freundlichkeit im Umgang mit Kunden bewiesen
  • Note 3: Herr X hat stets Expertise bei der Montage von Heiz- und Wasserinstallationen und Freundlichkeit im Umgang mit Kunden bewiesen
  • Note 4: Herr X hat Kenntnisse bei der Montage von Heiz- und Wasserinstallationen und Verbindlichkeit im Umgang mit Kunden bewiesen
  • Note 5: Herr X hat im Großen und Ganzen Expertise bei der Montage von Heiz- und Wasserinstallationen und im Umgang mit Kunden bewiesen
  • Note 6: Herr X hat versucht, Expertise bei der Montage von Heiz- und Wasserinstallationen und Freundlichkeit im Umgang mit Kunden zu beweisen

Möchten Sie schlechte Bewertungen wohlwollend verpacken, stehen Ihnen vielfältige Optionen offen.

  • Verneintes Gegenteil oder relativierende Schlüsselbegriffe:
    • „Herr X war nicht unzuverlässig."
    • „Herr X zeigte Interesse."
  • Kurze Sätze ohne Adjektive oder Passivformulierungen:
    • „Herr X war verlässlich."
    • "Wir haben Herrn X als verlässlich kennengelernt.“
  • Herausstellen von Selbstverständlich- und Nebensächlichkeiten:
    • „Herr X vergaß nie seine Malermontur."

Beredtes Schweigen: Mit dem Unterlassen von Angaben weisen Sie ebenfalls auf Unzulänglichkeiten des Mitarbeiters hin.

Hinweis: Vermeiden Sie auf jeden Fall diskriminierende Aussagen zu privaten Aspekten wie Religion, Aussehen oder Sexualität.

Vermeiden Sie missverständliche Formulierungen, möchten Sie ein positives Zeugnis ausstellen. Denn sie geben Anlass zu Spekulationen:

  • „Herr X überzeugt mit selbstsicherem Auftreten“. Ist Ihr Mitarbeiter arrogant oder einfach nicht schüchtern?

Kündigungsgrund und Abschlussabsatz: Gesetzlich sind Sie zu keiner Schlussformel oder Angabe des Kündigungsgrunds verpflichtet. Doch mit ihnen können Sie weitere Bewertungen vornehmen.

  • Verlässt Herr X Ihren Betrieb nicht explizit „zu Ihrem Bedauern“ oder gab es eine „einvernehmliche Trennung“, sind Sie über sein Ausscheiden nicht undankbar.
  • Endet das Arbeitsverhältnis an einem taggenauen Datum in der Monatsmitte, bedeutet dies eine fristlose Kündigung.

Bewerten Sie einen Angestellten mit einer schlechteren Note als einer „drei“, darf der Betroffene von Ihnen die Gründe für die unzureichende Bewertung verlangen. Dabei stehen Sie in der Beweispflicht, gegebenenfalls kann der Betroffene für sechs Monate nach Erhalt des ersten auf die Ausstellung eines besseren Zeugnisses klagen.

Hinweis: Beschränken Sie die Länge des Zeugnisses auf maximal zwei DIN-A4-Seiten.

Tipp: Arbeitszeugnisgenerator nutzen

Hilfreich könnte bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses ein Zeugnisgenerator sein. Er ermöglicht die Erstellung jeder Art von Arbeitszeugnissen füriihre Mitarbeiter. Sie müssen nichts weiter unternehmen als Noten für einzelne Arbeitsbereiche und Verhaltensweisen zu vergeben und im Anschluss aus den vorgeschlagenen Formulierungen die gewünschte auszuwählen. Durch transparente Erklärungen zur Form, Wortwahl und zum Ausfüllen haben Sie ohne Zeitverlust ein rechtlich sicheres Arbeitsdokument für Ihren Mitarbeiter erstellt.

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Beispiele: Aufgabengebiet / Tätigkeitsfeld

Im Folgenden finden Sie einige Formulierungsbeispiele für ausgewählte Handwerke.

Die Analyse von Funktionszusammenhängen und Instandsetzung von Anlagen führte Herr X stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Sein Aufgabengebiet umfasse des Weiteren die Optimierung von Regelkreisen sowie die Planung elektrotechnischer Systeme zur Energieversorgung. Auch hier überzeugte er stets mit äußerster Sorgfalt. Die gesamte Belegschaft bedauert seinen Weggang. Note 2

Bei der Ausführung von Steildacharbeiten bewies Herr X von Anfang an ebenso handwerkliches Geschick wie bei der Herstellung von Holzkonstruktionen oder Verlegung von Wärmedämmstoffen. Selbst unter Zeitdruck stellte er sein technisches Verständnis unter Beweis und verlor nie die Übersicht. Note 3

Mit überdurchschnittlicher Professionalität und weitreichenden Kenntnissen führte Herr X Sanierungsarbeiten am Bestand und Neumontagen energiesparender Klima- und Lüftungsanlagen stets mit äußerster Perfektion aus. Wir bedanken uns für die ausgesprochen harmonische Zusammenarbeit und wünschen Herrn X für die Zukunft nur das Beste.“ Note 1

Herr X trat am X in unseren Malereibetrieb ein. Er zeigte größtes Bemühen bei der Bekleidung von Innenräumen und Fassaden und setzte die Gestaltungsvorgaben der Kunden in der Regel zur Zufriedenheit um. Herr X verlässt unseren Betrieb auf eigenen Wunsch. Wir werden seine selbstständige und serviceorientierte Arbeitsweise vermissen. Note 4

Das Aufgabengebiet von Herrn X umfasste unter anderem die Ausarbeitung von Verlegeplänen und Ausführung detailgetreuer Mosaikarbeiten. Hierbei ließ er ausnahmslos eine ebenso selbstständige und höchst effiziente Arbeitsweise erkennen wie bei der Herstellung notwendiger Dämmschichten und dem Einbau von Fertigteilen. Er bestach Kollegen wie Kunden mit seiner stets überaus offenen und zuvorkommenden Art. Note 1

Hinweise:

  • Unterschlagen Sie Kenntnisse zu branchenüblichen Aufgabebereichen, ist Ihr Mitarbeiter nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz 2013 zur Ausstellung eines erweiterten Abschlusszeugnisses berechtigt.
  • Möchten Sie besonderen Fähigkeiten Ihres Angestellten positiv herausstellen, können Sie auch stichpunktartig präzise Erläuterungen zu einzelnen handwerklichen Tätigkeitsfeldern hinzufügen.

Häufige Fehler bei Arbeitszeugnissen im Handwerk

Nicht nur § 109 GewO, sondern auch die allgemeine Rechtsprechung limitiert Ihre Freiheiten bei der Verfassung eines Arbeitszeugnisses. Unzählige Gerichtsurteile sind Indiz für die Komplexität des Themas – ein weiterer Grund, auf eine professionelle Vorlage zurückzugreifen. Andernfalls können Ihnen unter anderem klassische Fehler unterlaufen: Das Arbeitszeugnis wurde

  • ohne
    • Überschrift (Zeugnisart)
    • vorgegebene Abfolge der Standardpunkte verfasst
    • Angabe von Ort und Datum ausgehändigt
    • Komplettbeschreibung von Tätigkeiten, Leistungen und Verhalten ausgestellt
  • nicht
    • eigenhändig von der verantwortlichen Person unterschrieben
    • im Original, sondern als E-Mail versendet
    • auf offiziellem Firmenbriefpapier
    • in wohlwollender Wortwahl verfasst
  • mit
    • zahlreichen Grammatik-, Tipp- und Rechtschreibfehlern
    • Krankheitszeiten oder Verweisen auf Nebentätigkeiten
    • zu schlechten Beurteilungen erstellt.

Hinweis: Sie können Ihren Arbeitnehmer darum bitten, sein Arbeitszeugnis selbst zu verfassen, ihn aber nicht dazu verpflichten

Gut zu wissen: Schadensersatzpflicht

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um ein offizielles Dokument, das über den künftigen beruflichen Werdegang Ihres ausscheidenden Mitarbeiters entscheiden kann. Insofern drohen Ihnen bei einer fehlerhaften Erstellung rechtliche Konsequenzen. Bei inkorrekter Form oder Inhalt eines Arbeitszeugnisses können sich für den Betroffenen Ansprüche auf Berichtigung oder Schadensersatz ergeben. Auch künftige Arbeitgeber können unter Umständen gegen fehlerhafte Zeugniserteilungen klagen.

Formelle Mängel

Bei Nichterfüllung des Zeugnisanspruchs ergibt sich eine Verzugshaftung aus § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Zustellung einer begründeten Mahnung Ihres Arbeitnehmers ist erforderlich.

Inhaltliche Fehler

Nach § 280 BGB stehen Ihrem Arbeitnehmer gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu. Art und Umfang ergeben sich aus § 249 BGB. Im Normalfall kommt eine Naturalrestitution in Form einer geänderten Zeugnisausstellung zum Tragen. Finanzielle Ansprüche aus folgender Arbeitslosigkeit oder Geringverdienste lassen sich kausal nur schwer begründen.

Klagen Dritter

Bei wissentlich unwahren Angaben im Arbeitszeugnis können dritte Parteien aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen Sie klagen. Der Ausstellung eines zu positiven Zeugnisses in Absprache mit dem Arbeitnehmer folgt gegebenenfalls eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Anstellungsbetrug.

Mein Arbeitnehmer bittet um ein besseres Arbeitszeugnis – wie verhalten?

Bescheinigen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine ausreichende, mangelhafte oder ungenügende Leistung, müssen Sie dies im Streitfall aussagekräftig belegen können. Klagt Ihr Mitarbeiter auf die Ausstellung eines besseren als nur durchschnittlichen Abschlusszeugnisses, obliegt ihm die Beweisführungspflicht. Doch es muss nicht immer der Rechtsweg eingeschlagen werden. Bittet Sie Ihr Arbeitnehmer um eine bessere Bewertung, analysieren Sie gemeinsam seine vergangenen Tätigkeiten, fragen Sie nach seinen Zukunftsplänen und gewünschten Formulierungen. Oft lässt sich ein Kompromiss finden und so eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung abwenden.

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Fazit

Die Erstellung von Arbeitszeugnissen zählt für Sie als Inhaber eines Handwerksbetriebs zum Alltag. Doch die Nachfrage nach erfahrenen Elektrikern, Dachdeckern, Malern, Heizungsinstallateuren und Fliesenlegern ist hoch und Ihre Zeit knapp. Vertrauen Sie zur Verwaltung Ihrer Mitarbeiter auf eine innovative Software-Lösungen speziell für das Handwerk. So wie Sie bei einer Buchhaltungssoftware wie von Streit V.1 profitieren, ist auch ein Online-Generator für Arbeitszeugnisse ein hilfreiches, effektives und zuverlässiges Tool. Beide Varianten Erleichtern das Erstellung eines Arbeitszeugnisses und das reibungslose Ausscheiden Ihres Arbeitnehmers aus Ihrem Handwerksbetriebs.

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