Abnahmeprotokoll für Handwerker
Abnahmeprotokolle für Handwerker - Vorlage und alle wichtigen Infos
Nach einer umfangreichen Baumaßnahme sollten Sie sich die korrekte Ausführung Ihrer Arbeiten durch ein Abnahmeprotokoll von Ihrem Auftraggeber bestätigen lassen. Basierend auf Ihrem zuvor geschlossenen Werkvertrag und weiteren Dokumentationen wie z.B. Ihrem Bautagebuch, enthält das Abnahmeprotokoll nach einer Absegnung durch Ihren Kunden eine detaillierte Aufstellung Ihrer erbrachten Leistungen. Somit haben Sie Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Weshalb diese schriftliche Bestätigung für Sie noch von großer Bedeutung sein kann und was Sie über ein Abnahmeprotokoll für Handwerker wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Inhalte in diesem Beitrag:
- Warum ist das Abnahmeprotokoll für Handwerker so wichtig?
- Vorteile eines Abnahmeprotokolls im Handwerk.
- Pflichtangaben eines Abnahmeprotokolls.
- Wann werden Abnahmeprotokolle im Handwerk ausgestellt?
- Kostenlose Kostenvoranschlag Vorlagen für Handwerker zum Download
- Überprüfung eines Abnahmeprotokolls.
- Wann gilt eine Handwerkerleistung als abgenommen?
- Verschiedene Arten der Abnahmedurchführung.
- Unterschied Abnahme-, Übergabe- und Übernahmeprotokoll.
- Beispiele für Bauabnahmen.
- Gewährleistungsbeginn nach erfolgreicher Abnahme.
Warum ist ein Abnahmeprotokoll für Handwerker so wichtig?
Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gewähren Ihnen das Recht, nach Beendigung Ihrer vertraglich zugesicherten Leistungen ein Abnahmeprotokoll vom Bauherrn zu verlangen. Dieses Recht sollten Sie sich unter keinen Umständen entgehen lassen. Denn mit der Unterzeichnung erhalten Sie nicht nur ein beweissicheres Schriftstück im Falle späterer gerichtlicher Streitigkeiten. Ab diesem Zeitpunkt profitieren Sie zudem von weiteren rechtlichen Gegebenheiten:
- Sie erhalten Anrecht auf Ihre Bezahlung
- Die Vergütungs- und Leistungsgefahr – Risiken wie Beschädigungen durch äußere Einflüsse – geht auf Ihren Auftraggeber über
- Die Beweislast kehrt sich um. Mängelansprüche müssen von Ihrem Kunden belegt werden
- Die Gewährleistungsfrist beginnt: Zeitraum, innerhalb dessen Ihr Bauherr auftretende Mängel noch rügen kann
Tipp: Lassen Sie sich die Abnahme von Arbeiten auch von einem durch Sie beauftragten Subunternehmer schriftlich dokumentieren.
Vorteile eines Abnahmeprotokolls im Handwerk
Ein Abnahmeprotokoll dient nicht nur Ihnen als Sicherheit. Auch Ihr Auftraggeber zieht Vorteile aus der Leistungsüberprüfung. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Vorteile für Auftraggeber und Auftragnehmer
Davon profitiert der Auftragnehmer | Davon profitiert der |
Recht zur Stellung der (Abschluss-)Rechnung | Detaillierte Darstellung aller durchgeführten Leistungen |
Beleg über erbrachte Tätigkeiten | Beginn der Gewährleistungsfrist für Mängelbeanstandung |
Beweislast für Mängel geht auf den Kunden über | Nachvollziehbare Kostenaufstellung |
Zusätzlicher Service für den Kunden durch die freiwillige Dokumenterstellung | Schriftdokument als Rechtsgrundlage für Nachbesserung- oder Schadensersatzanspruch |
Pflichtangaben eines Abnahmeprotokolls: Diese Angaben sollten nicht fehlen
Für eine rechtliche Unanfechtbarkeit sollte Ihr Abgabeprotokoll in jedem Fall folgende Inhalte berücksichtigen:
- Abnahmeort und -datum
- Name, Adresse Ihres Betriebes, Ihres Auftraggebers sowie aller Anwesenden beim Abnahmetermin
- Vertragsnummer und -gegenstand
- Details zum Bauprojekt
- Teil- oder Endabnahme
- Tätigkeitszeitraum
- Detaillierte Leistungsbeschreibung
- Mängelliste inklusive Beseitigungsfristen
- Minderungen für nicht behebbare Mängel
- Vorbehalte
- Einwendungen durch Ihren Betrieb
- Vertragsstrafen
- Gewährleistungsfrist
Am Ende sollten Sie und Ihr Auftraggeber das Abnahmeprotokoll unterzeichnen und jeweils ein Original aufbewahren.
Abnahme nach VOB
Haben Sie Ihre Tätigkeiten aufgrund eines Bauvertrages vorgenommen, können Sie Ihr Abnahmeprotokoll auch gemäß § 12 VOB/B aufsetzen. Die Regelungen der Bauvergabeordnung verweisen in ihren Grundzügen ebenfalls auf das BGB, sind jedoch detaillierter ausgestaltet. Allerdings müssen Sie bereits bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die spätere Nutzung der VOB/B hinweisen, ein bloßer Hinweis auf die Vergabeordnung reicht nicht aus.
Hinweis: Oftmals werden Abnahmeprotokolle nach VOB für Teildokumentationen einer Gesamtbauleistung ausgestellt.
Wann werden Abnahmeprotokolle im Handwerk ausgestellt?
Ausgestellt werden Abnahmeprotokolle im direkten Anschluss an die Beendigung Ihrer vertraglich vereinbarten Tätigkeiten. Bei langfristigen Aufträgen mit voneinander unabhängigen Tätigkeitsbereichen können Sie auch separate Abnahmeprotokolle für vorab definierte Arbeitsschritte vereinbaren. Dies ist vor allem immer dann sinnvoll, wenn
- einzelne Arbeiten aufeinander aufbauen
- ein späterer Zugang zu den betroffenen Anlageteilen durch weitere Baumaßnahmen verhindert wird
Tipp: Eine Handwerkersoftware mit integrierter digitalen Archivierung vereinfacht die Dokumentation Ihrer Projekte.
Nutzen Sie zur Archivierung und Aufbewahrung aller im Zuge eines Auftrages erstellten Dokumente und versendeten E-Mails eine Handwerkersoftware mit integrierten digitalen Archiv. Sie gewährleisten damit die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach GoBD und nutzen ein nachvollziehbares, platzsparendes und prüfbares Archivierungssystem. Auch für die Erstellung Ihres Abnahmeprotokolls ist diese Art der Archivierung hilfreich und zeitsparend.
Überprüfung eines Abnahmeprotokolls
Rechtliche Vorgaben zum Aussteller eines Abnahmeprotokolls finden sich nicht. Im Normalfall übernimmt Ihr Kunde die Anfertigung. Lesen Sie sich das Dokument vor der Unterzeichnung unbedingt gründlich durch und überprüfen Sie dabei insbesondere Angaben zu Nachbesserungs-, Gewährleistungs- und Garantieansprüchen.
Wer unterzeichnet Abnahmeprotokoll?
Möchte Ihr Auftraggeber die Bauabnahme nicht persönlich vornehmen, kann er einen Bevollmächtigten bestellen. Vor allem Privatpersonen beauftragen hierfür häufig externe Sachverständige.
Hinweis: Erkundigen Sie sich nach der Berechtigung der dritten Partei. Von Architekten oder Bauexperten unterschriebene Abnahmeprotokolle ohne explizite Erlaubnis durch Ihren Kunden sind rechtlich nicht bindend.
Im Normalfall begleiten Sie Ihren Auftraggeber oder dessen Vertrauensperson bei der Bauabnahme. Ihr Mitspracherecht ist jedoch begrenzt. Sie können das Dokument dennoch beruhigt unterschreiben – mit Ihrer Signatur bezeugen Sie ausschließlich die Kenntnisnahme des Inhalts, sie dient nicht der Anerkennung der aufgelisteten Mängel.
Auch Ihr Auftraggeber kann seine Unterschrift zu reinen Dokumentationszwecken setzen. Eine Erteilung „unter Vorbehalt“ mit einer im Übrigen förmlichen Abnahme ist ebenso möglich.
Tipp: Im Streitfall sollten Sie nicht auf eine Dokumentation der Bauleistungen verzichten, sondern Ihr eigenes Abnahmeprotokoll erstellen.
Wer bekommt das Abnahmeprotokoll?
Sowohl der Bauherr als auch Ihr Handwerksbetrieb erhalten ein signiertes Abnahmeprotokoll. Stellen Sie daher die Schriftstücke stets in zweifacher Form aus.
Wann gilt eine Handwerkerleistung als abgenommen?
Die einschlägige Gesetzesgrundlage basiert bei Wertverträgen auf § 640 BGB. Danach ist der Besteller zur Abnahme Ihrer vertragsgemäß gefertigten Arbeiten verpflichtet, ist diese nicht allein durch die Beschaffenheit Ihres Werkes im Sinne des § 646 BGB bereits vollendet und damit ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen, einzig schwerwiegende Fehler können eine Verweigerung begründen.
Kann die Abnahme verweigert werden?
Ob ein Mangel als wesentlich anzusehen ist oder nicht, wird anhand des Einzelfalls bestimmt. Hierzu werden
- Umfang sowie Kostenhöhe der erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
- Maß der Beeinträchtigungen
- Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit
untersucht und zueinander in Relation gestellt. Als Anhaltspunkte dienen die folgenden, gesetzlich nicht festgelegten Definitionen:
- Unwesentliche Mängel: Die beanstandete Arbeit hat keine Auswirkung auf die Funktionstüchtigkeit. Beispiel: Die Alarmanlage funktioniert, wurde aber nicht perfekt eingebaut.
- Schwerwiegende Mängel: unnötig komplizierte Nutzung oder kompletter Defekt. Beispiel: Die Alarmanlage muss manuell vom Keller aus bedient werden oder wird nicht wie vereinbart ausgelöst.
Korrekte Mängelbehandlung
Bei unwesentlichen Mängeln darf Ihre Kunde eine Nachbesserung von Ihnen verlangen.
Verweigert Ihr Auftraggeber die Abnahme aufgrund schwerwiegender Mängel zurecht, darf er
- unter Vorbehalt die Zahlung für die mangelhaften Bautätigkeiten zunächst zurückhalten
- Ihnen gegenüber Schadensersatzsprüche geltend machen
- die Kosten für einen Gutachter auf Sie übertragen
Ihre Pflicht zur Beseitigung verschuldeter Mängel endet erst mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Kann eine Mängelbeseitigung verlangt werden?
Für die Konsequenzen eines eindeutig von Ihnen verschuldeten Mangels stehen Sie in der Verantwortung. Im Normalfall werden Sie ihn bis zu einem vereinbarten Datum selbst beheben. Alternativ kann Ihr Auftraggeber sich um die Mängelbeseitigung bemühen und Ihnen diesen Aufwand berechnen bzw. den ausstehenden Zahlbetrag um einen angemessenen Prozentsatz reduzieren.
Hinweis: Die Aufnahme eines unbewiesenen Mangels in das Abnahmeprotokoll verpflichtet Sie nicht automatisch zur Nachbesserung. Sie müssen Gelegenheit zur Überprüfung erhalten, stellt sich der Mangel als irrelevant dar, dürfen Sie Ihren Aufwand berechnen.
Kunde zahlt nicht vollständig
Gemäß § 641 BGB hat Ihr Kunde Sie nach erfolgter Abnahme unverzüglich zu vergüten. Bei Teilarbeiten oder Mängeln darf die Zahlung zunächst verweigert werden. Hält Ihr Auftraggeber die Zahlung zu Unrecht zurück, steht Ihnen der Rechtsweg zum Erhalt Ihres Geldes offen.
Tipp: Ein Bautagebuch hilft bei der Nachvollziehbarkeit möglicher Mängel
Halten Sie den Baufortschritt Ihres Projekts oder Auftrages in einem Bautagebuch fest. Dieses lässt sich sowohl manuell mit einer entsprechenden Bautagebuch Vorlage erstellen, oder Sie nutzen eine Bautagebuch App. Bei der Erfassung Ihrer Tagesberichte werden auch Mängel und Behinderungsanzeigen festgehalten.
Verschiedene Arten der Abnahmedurchführung
Wie Sie die Abnahme im Einzelfall vornehmen, bleibt im Grunde Ihnen und dem Bauherrn überlassen. Insgesamt stehen Ihnen sechs offiziell anerkannte Optionen zur Auswahl.
1. Förmliche Bauabnahme
Eine förmliche Bauabnahme ist innerhalb des Anwendungsgebietes der VOB die gängige Vorgehensweise. Dafür legen Sie vorab einen Termin fest. Die Abnahme darf nur dann ohne Ihre Anwesenheit erfolgen, bleiben Sie trotz ausdrücklicher Einladung der Baustellenbegehung fern. Die förmliche Abnahme setzt eine weitgehende Übereinstimmung über Ihre erbrachten Leistungen voraus, Differenzen geringen Ausmaßes werden im Protokoll festgehalten.
Verzichten Sie jeweils ausdrücklich auf eine förmliche Bauabnahme nach der VOB, stehen Ihnen alternative Abnahmemöglichkeiten offen.
2. Ausdrückliche Abnahme
Auch bei einer ausdrücklichen Abnahme wird Ihnen bestätigt, dass Sie Ihre vereinbarten Arbeitsleistungen ohne Beanstandungen erfüllt haben. Gegenüber einer förmlichen Abnahme muss das Wort „Bauabnahme“ nicht im Protokoll erscheinen. Eine mündliche Abnahme ist möglich, jedoch nicht beweiskräftig und daher nicht empfehlenswert.
3. Stillschweigende Abnahme
Von der Sonderform einer stillschweigenden Abgabe wird in all den Fällen ausgegangen, in denen Ihr Auftraggeber durch konkludentes Verhalten eine Abnahme suggeriert. Beispiele: Begleichung Ihrer Endabrechnung oder Inanspruchnahme Ihrer Leistung. Ebenso wie eine mündliche Absprache birgt allerdings auch diese Art der Abnahme Konfliktpotenzial, sollte Ihr Kunde spätere Mängel rügen.
4. Fiktive Abnahme
Der Tatsachenbestand einer fiktiven Abnahme bei Bauverträgen bestimmt sich entweder nach der VOB oder dem BGB. Verlangt Ihr Auftraggeber innerhalb von zwölf Tagen nach Ihrer schriftlichen Information über die Fertigstellung Ihrer Arbeiten keine Abnahme oder nimmt er Ihre Leistung innerhalb von sechs Tagen mindestens teilweise in Anspruch, liegt nach § 12 Absatz 5 VOB/B eine fiktive Abnahme vor. Der wirklicher Wille des Bauherrn ist hierfür gegenüber einer stillschweigenden Abnahme nicht entscheidend.
In Zuge der Bauvertragsrechtsreform 2018 wurde auch der § 640 BGB neu geregelt. Seitdem steht Ihnen das Recht auf eine angemessene Fristsetzung an Ihren Auftraggeber zur Abnahme Ihrer Werkarbeit zu. Lässt dieser den genannten Termin grundlos und ohne Bemängelung Ihrer Arbeit verstreichen, verliert er aufgrund dieser fiktiven Abnahme Rechte auf eine Mängelbeseitigung oder Kostenminderung. Bei Verbraucherverträgen müssen Sie Ihren Auftraggeber zuvor auf die rechtlichen Folgen einer Nichterklärung bzw. Verweigerung der Abnahme ohne Mängelangabe rechtzeitig und in schriftlicher Form hinweisen.
5. Abnahme unter Vorbehalt
Unterzeichnet Ihr Auftraggeber das Abnahmeprotokoll unter Vorbehalt, behält er sich gemäß § 634 BGB das Recht auf Nacherfüllung oder Beseitigung der entsprechend bezeichneten Mängel vor.
6. Teilabnahme
Teilabnahmen nach § 12 VOB/B werden in der Regel bei großen Bauvorhaben durchgeführt. Dabei beginnt die Gewährleistungsfrist mit Datum des jeweiligen Abnahmeprotokolls zu laufen. Zur Verhinderung unzähliger separater Abnahmen können Sie Teilabnahmen bei Vertragsschluss ausschließen oder auf eine maximale Anzahl begrenzen.
Unterschied Abnahme-, Übergabe- und Übernahmeprotokoll
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Übergabe- und Übernahmeprotokolle häufig mit Abnahmeprotokollen gleichgesetzt. Rechtlich finden sich allerdings große Unterschiede:
Abnahmeprotokoll | Übergabe-/Übernahmeprotokoll |
Bauabnahme verbunden mit Mängelansprüchen | Reine Bestätigung des vertraglich vereinbarten Zustands ohne Mängelhaftung |
Für neu gebaute oder umfassende renovierte Bestandswohnungen | Für gebrauchte Eigentumswohnungen |
Beispiele für Bauabnahmen
Abhängig von Ihrem Handwerk sollten Sie während der Abnahme branchenspezifische Aspekte berücksichtigen.
Gewährleistungsbeginn nach erfolgreicher Abnahme
Mit dem Tag der Abnahme startet die Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungen. Gleichzeitig geht mit Unterzeichnung des Protokolls die Beweislast für künftig entdeckte Mängel auf Ihren Auftraggeber über.
Die Gewährleistungsdauer bei Baumaßnahmen beträgt nach § 438 BGB fünf Jahre, die Rechte des Bestellers ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht. Danach hat er fallabhängig Anspruch auf
- Nacherfüllung nach § 635 BGB
- Ersatz des Aufwands bei eigener Mängelbeseitigung nach § 637 BGB
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 636 in Verbindung mit § 284 BGB
- Schadensersatz nach § 636 in Verbindung mit 280, 281, 283 und 311a BGB
- Minderung der Vergütung nach § 638 BGB
- Rücktritt nach § 636 in Verbindung mit §§ 323, 326 BGB
Fazit
Mit einem Abnahmeprotokoll erklärt Ihnen Ihr Auftraggebers die vertragsgerechte Fertigstellung Ihrer Tätigkeiten. Insbesondere für nachträglich auftretende Mängel und Gewährleistungsansprüche sollten Sie sich die zufriedenstellende Überprüfung unbedingt schriftlich von Ihrem Kunden bestätigen lassen.