Fachunternehmererklärung - Muster für 2024

Sie arbeiten für Bauunternehmer, bewerben sich auf öffentliche Ausschreibungen oder führen energetische Sanierungsarbeiten an Gebäuden durch? In vielen dieser Fälle sind Sie seit einigen Jahren dazu verpflichtet, die Qualität Ihrer Tätigkeit durch eine Fachunternehmererklärung nachzuweisen. Sie bestätigt Bauherren, Behörden und Kreditinstituten fachgerechte technische Ausführungen, die Einhaltung einschlägiger Verordnungen, gesetzlicher Vorgaben und DIN-Normen. Bei der Installation von Heizungsanlagen dient sie als Grundlage für einen Energieausweis, bei der Antragstellung auf Fördergelder als Basis für eine Finanzierungszusage.

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Ist eine Fachunternehmererklärung Pflicht?

Mit Änderungen der Energiesparverordnung wurde 2014 die entscheidende Gesetzesgrundlage für die heutige Fachunternehmererklärung gelegt, nach der Sie als Elektriker, Dachdecker oder anderweitig bei energetischen Bauvorhaben beteiligter Handwerker die fachgerechte Umsetzung Ihrer Tätigkeit bestätigen müssen. Seit 2020 beruht diese Pflicht auf § 96 des in jenem Jahr eingeführten Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Gemäß der Regelungen dieser „Privaten Nachweise“ sind Sie unverzüglich nach Beendigung Ihrer Arbeit zu einem entsprechenden schriftlichen Nachweis an den Bauherren verpflichtet. Unter anderem bestätigen Sie damit die korrekte Ausführung neu eingebauter Anlagenkomponenten in den folgenden Bereichen:

  • Wärmeverbundsysteme: Obergeschoss-, Dachdämmung gemäß §§ 47f. GEG
  • Zentralheizung: Sanierung, Neueinbau gemäß §§ 61 ff. GEG
  • Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen: Einbau, Ersatz, Dämmung gemäß §§ 69, 71 GEG
  • Klima- und Lüftungsanlagen: Einbau, Ausstattung mit Feuchteregelung gemäß §§ 65 ff. GEG

Somit beschränkt sich die Verpflichtung zu einer Fachunternehmererklärung nicht auf ein Handwerk. Vielmehr können Sie als Maler und Lackierer, Elektriker oder Dachdecker ebenso von der Regelung betroffen sein wie in der Sanitär-Heizung-Klimabranche oder bei sonstigen Arbeiten im Baugewerbe.

Pflichtangaben einer Fachunternehmererklärung

Sie fragen sich, wie man eine Fachunternehmererklärung schreibt? Wie Sie möchten! Fast jedenfalls. Zumindest müssen Sie sich nach keinen formalen Vorschriften richten. Inhaltlich geben die Landesbauordnungen die erforderlichen Aspekte Ihrer Arbeitsdokumentation vor. Grundsätzlich sollten Sie die folgenden Angaben berücksichtigen:

  • Name und Anschrift Ihres Handwerksbetriebes
  • Lage und Art des Bauobjektes
  • Ausführungszeitraum
  • detaillierte Beschreibung Ihrer Tätigkeiten
  • bauaufsichtliche Zulassung
  • Bezeichnung der technischen Normen

Zudem versichern Sie den Wahrheitsgehalt sämtlicher Angaben und die Einhaltung einschlägiger DIN- oder sonstiger Fachvorschriften sowie individuell vertraglich vereinbarter Anforderungen.

Am Ende unterschreiben Sie das Formular eigenhändig im Original und versehen Sie es mit dem aktuellen Datum.

Hinweis: Möglicherweise müssen Sie für einzelne Bauausführungen separate Fachunternehmererklärungen abgeben. So wird in Hessen die technische Gebäudeausrüstung von der Fassade getrennt. Auch Altbestand und Neubauten erfordern jeweils eigene Dokumente.

Wo bekomme ich eine Fachunternehmerbescheinigung?

Statt einer eigenen formlosen Bestätigung der erforderlichen Angaben können Sie sich auch einen geeigneten Vordruck aus dem Internet herunterladen. So können Sie sich der Vollständigkeit und Transparenz der Erklärung sicher sein. Formulare inklusive Ausfüllhinweise erhalten Sie bei Ihrem zuständigen

  • Landesbauministerium / lokalen Bauamt
  • Fachverband, Beispiele
    • Zentralverband des Dachdeckerhandwerks
    • Deutscher Fachverband für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Bestätigungsvorlagen der Bauart von Wärmedämmverbundsystemen für energetische Sanierungen stellt Ihnen das Deutsche Institut für Bautechnik zur Verfügung.

Das Bundesfinanzministerium bietet den Download von Fachunternehmererklärungen für spätere Steuerermäßigungen aufgrund energetischer Maßnahmen gem. § 35c Einkommenssteuergesetz, das BAFA und die KfW für Zuschüsse und Kredite auf ihren Webseiten an. Hier finden Sie eine Vorlagen-Liste mit den Vorlagen der KFW und BAFA je nach Anwendungfall.

Aufbewahrungsfristen von Fachunternehmererklärungen

Nach § 147 Abgabenordnung müssen Sie Ihre Unternehmererklärung für mindestens zehn Jahre aufbewahren und auf Verlangen der zuständigen Landesbaubehörde vorlegen. Damit beträgt die Aufbewahrungsfrist von Fachunternehmererklärungen gleichermaßen 10 Jahre wie bei Rechnungen und sollten genauso sorgfältig gespeichert werden.

Hinweis: Eine Speicherung in digitaler Form über eine hochwertige Handwerkersoftware garantiert Ihnen eine sichere und einfache Ablage gemäß der Grundsätze zu ordnungsgemäßen Buchführungssystemen (GOBD-Konform).

Unterschied zu Fachunternehmerbescheinigung

Im Gegensatz zu einer Fachunternehmererklärung stellen Sie eine Fachunternehmerbescheinigung nicht nach, sondern bereits vor Arbeitsbeginn aus. Gefordert wird sie in der Regel mit Abgabe des Kostenvoranschlag bei voraussichtlich langwierigen Bauvorhaben oder auch bei Ihrer Bewerbung auf öffentliche Ausschreibungen.

  • 6 Abs. 3 im Verbindung mit §§ 15, 16b VOB/A: Nachweis Ihrer Eignung zu Fachkenntnis, Einsatzfähigkeit und Zuverlässigkeit
    • Beispiel: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • 55 Musterbauverordnung: Nachweis Ihrer Erfahrung bei Arbeiten an sicherheitsrelevanten Anlagen an die Bauaufsichtsbehörde
    • Beispiel: Brandschutzbeschichtungssysteme

Aber auch private Auftraggeber dürfen im Zuge von energetischen Sanierungsmaßnahmen an ihrem Baubestand als Sicherheit sowie zum Abruf finanzieller Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Fachunternehmererklärung verlangen.

Fachunternehmererklärung vs. Fachbauleitererklärung

Als Fachbauleiter unterstützen Sie Bauleiter in spezifischen Teilgebieten. Auch in dieser Funktion sind Sie zur Abgabe einer formlosen Erklärung zur Beachtung angewandter Rechtsvorschriften, Genehmigungen und technischen Normen verpflichtet. Diese Fachbauleitererklärung beinhaltet

  • Bauverzeichnisnummer
  • Anschrift der Baurechtsbehörde
  • Name, Anschrift des Bauherren
  • Beschreibung Ihres Aufgabengebietes

Zudem bestätigen Sie die Einhaltung der Pflichten aus den §§ 42, 45 der zuständigen Landesbauordnung.

Fachunternehmererklärung für Förderungsansprüche

Wer als Auftraggeber von dem 2020 eingeführten Steuerbonus für eine energetische Sanierung profitieren möchte, hat dem Finanzamt zur Geltendmachung eine Fachunternehmererklärung beizubringen.

Auch einem Antrag auf Förderungen durch die KfW oder dem BAFA muss eine entsprechende Fachunternehmererklärung beigefügt werden.

Was fördert das BAFA?

Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Vorgaben für staatliche Förderungen für energetische Sanierungen neu gefasst. Das BAFA beantwortet Anträge auf Förderungen für energiesparende Heizsysteme, erneuerbare Energien, Anlagetechniken zur Kraft-Wärme-Kopplung und Baumaßnahmen an Gebäudehüllen. Der Zuschuss in einer maximalen Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten muss nicht zurückgezahlt werden, ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Vorlagen zur einschlägigen Fachunternehmererklärung erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA oder oder auf dieser Site.

Was fördert die KfW?

Alternativ bietet die KfW Förderprogramme für energieeffiziente Sanierungen von Alt- und Neubauten. Angeboten werden zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Auch hier erhalten Sie die Muster für Einzelmaßnahmen auf der Webseite des Kreditinstituts oder auf dieser Site.

Lassen sich BAFA und KFW kombinieren?

Der KfW-Ergänzungskredit 167 zu BAFA-Zuschüssen ist Mitte 2021 ausgelaufen und nicht verlängert worden. Seitdem können Fördermittel des BAFA und der KfW nicht mehr miteinander kombiniert werden.

Im Januar 2022 wurden sämtliche KfW-Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zunächst ausgesetzt. BAFA-Förderungen sind von dem vorläufigen Stopp nicht betroffen. 2023 soll eine erneute Überprüfung möglicher Kombinationen von BAFA- und KfW-Förderungen erfolgen.

FAQ zur Fachunternehmererklärung

Als ausführendes Handwerksunternehmen sind Sie zur Ausfüllung der einschlägigen Fachunternehmererklärung verpflichtet. Im Anschluss wird das Dokument von einem offiziell zertifizierten Sachverständigen gegengezeichnet.

Sie müssen Ihre schriftliche Fachunternehmererklärung im direkten Anschluss nach Beendigung Ihrer Arbeiten ausstellen und Ihrem Bauherrn bei der Abnahme in zweifacher Originalausgabe überreichen. Eine weitere Ausführung müssen Sie für zehn Jahre in Ihren Geschäftsunterlagen aufbewahren.

Anträge auf staatliche Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude müssen grundsätzlich vor Baubeginn, spätestens bei Vertragsschluss bei der BAFA eingehen.

Die Angaben zu den Bearbeitungszeiten von BAFA-Förderanträgen schwanken zwischen vier und zwölf Wochen. Ausschlaggebend sind das jeweils aktuelle Antragsvolumen sowie die personelle Besetzung.

Fazit

Versäumen Sie die Ausstellung einer verpflichtenden Fachunternehmererklärung, drohen Ihnen Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Ihr Bauherr muss das Dokument nicht anfordern, Ausfüllen und Übergabe liegen in Ihrem Verantwortungsbereich. Laden Sie sich daher zur Sicherheit bei allen energetischen Bautätigkeiten die erforderliche Erklärung online herunter und legen Sie alle Unterlagen GoBD-konform ab. Mit einer hochwertigen Handwerkersoftware kostet Sie dies nur wenige Mausklicks – und für die kommenden Jahre haben Sie Ruhe.

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