Gewerbeschein im Handwerk

Sie möchten sich als Dachdecker selbstständig machen, einen eigenen Sanitärbetrieb gründen oder schon bald als Elektriker Ihr eigener Chef sein? Bevor Sie sich erneut Dachziegeln, Wasserrohren oder Smart-Home-Anlagen widmen können, stehen in diesem Fall andere Handarbeiten an. Denn die Formalitäten für die Gründung eines Handwerksbetriebs sind nicht einfach mal schnell getan. Neben der Anmeldung bei der Handwerkskammer mit Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Gewerbe steht in jedem Fall eine Anmeldung beim Gewerbeamt an – bevor im Anschluss weitere Behördengänge oder Online-Anträge folgen.

Gewerbeanmeldung ausfüllen zum Erhalt Ihres Gewerbescheins – Die wichtigsten Infos

Zunächst die gute Nachricht: Sie müssen Ihren Gewerbeschein nicht mit einem Schreiben in eigenen Worten beantragen. Stattdessen wird Ihnen im Internet ein Formular zur Verfügung gestellt, welches Sie als PDF ausfüllen und einsenden oder inzwischen bei vielen Ämtern auch bereits auf direktem Wege online einsenden können. Das Dokument an sich ist bundesweit und branchenübergreifend identisch – Sie können insofern sowohl mit einer geplanten Friseursalon-Eröffnung in München wie auch der Aufnahme eines Elektro-Installationsbetriebes in Berlin auf der allgemeinen Internetpräsenz der Gewerbeanmeldung das Formular herunterladen.

Das Formular ist mit nur einer Seite zwar alles andere als umfangreich, dennoch sollten Sie sich beim Ausfüllen Zeit nehmen. Zu den einzelnen Feldern werden Ihnen Online-Ausfüllhilfen und Beispielangaben mit an die Hand gegeben.

Im Folgenden einige Hinweise zu den Punkten, die allgemein die häufigsten Fragezeichen aufwerfen:

  • Welche Rechtsform soll Ihr künftiges Handwerk haben? Besonders gebräuchlich für Handwerksbetriebe sind neben Einzelunternehmen unter anderem eingetragene Genossenschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und mit beschränkter Haftung (GmbH).
  • Denken Sie im Hinblick auf die verpflichtenden Eintragungen in diesen Spalten daran, alle zur Anmeldung erforderlichen zusätzlichen Dokumente vorab einzuholen und griffbereit zu haben.
  • So müssen Sie als Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) sowie als offene Handelsgesellschaft (oHG) vor der Gewerbeanmeldung einen Handelsregistereintrag vornehmen und den dort eingetragenen Namen inklusive der gewählten Rechtsform exakt so übernehmen. Sie müssen außerdem einen Nachweis über das Stammkapital auf Ihrem Geschäftskonto erbringen.
  • Planen Sie die Eröffnung Ihres Handwerks als Personengesellschaft wie einer GbR, oHG oder KG, hat jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
  • Das Beiblatt Vertretungsberechtigte müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung als juristische Person – also einem Unternehmen mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit – mit mehreren Vertretungsbefugten ausfüllen. Die Angabe gesetzlich vertretungsberechtigter Personen ist verpflichtend.

 

Sonderfall Vollmacht

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Gewerbeanmeldung als Geschäftsführer persönlich ausfüllen. Können Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen keine eigenhändige Unterschrift leisten, haben Sie die Möglichkeit, eine beschränkt oder voll geschäftsfähige Person als gesetzlichen Vertreter zur Unterzeichnung zu bevollmächtigen. Konkrete Vorgaben zum Wortlaut gibt es seitens der Gewerbeämter nicht, im Internet finden Sie Muster mit generellen Formulierungen und Hinweisen zu relevanten Daten wie Ihren jeweiligen Namen, Adressen und einem Gültigkeitsdatum. Denken Sie daran, den Verwendungszweck der Vollmacht unmissverständlich auf die Gewerbeanmeldung zu beschränken.

Genaue Beschreibung Ihrer angemeldeten Tätigkeit

Es ist eine möglichst präzise Darstellung Ihrer angebotenen Werkleistungen gewünscht – bei umfangreichen Angaben dürfen Sie ein Beiblatt verwenden. Weisen Sie in diesem Fall auf die beigefügte Anlage hin. Als Alternative können Sie die Schwerpunkte Ihrer Tätigkeiten durch Unterstreichung oder Fett-Markierung hervorheben.

Tipp: Professionelle Buchhaltungssoftware nutzen

Wenn Sie sich im Handwerk selbstständig machen, lohnt es sich die Buchhaltung gleich zu Beginn mit einer professionellen Buchhaltungssoftware für Handwerker durchzuführen. Mit einer solchen

Handwerkersoftware

behalten Sie den Überblick und sparen Zeit bei der Büroarbeit.

 

Gewerbeschein beantragen – Ausfüllhilfe

Eingetragener Name und Rechtsform angeben

Füllen Sie hier den bereits im Handelsregister eingetragenen Firmennamen mit Rechtsform ein. Weiterhin ist die Eintragung des Ortes und der Registernummer im nebenstehenden Feld einzutragen. Als Kleinunternehmer brauchen Sie die beiden Felder nicht auszufüllen.

Angaben zur Person

In diesen Feldern werden Ihre persönlichen Daten als Gewerbetreibender abgefragt. Diese dienen zur Identifikation und müssen vollständig ausgefüllt werden.

Angaben zum Betrieb

Es wird die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter und Zahl der gesetzlichen Vertretern (bei juristischen Personen) abgefragt. Zudem muss angegeben werden, ob eine Beteiligung der öffentlichen Hand vorliegt und es eine vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter gibt (nur bei inländischen Aktiengesellschaften oder Zweigniederlassungen). Des Weiteren müssen die Anschriften der Betriebsstätte, ggf. der Hauptniederlassung und, falls bestehend, die frühere Betriebsstätte genannt werden.

Angaben zur Tätigkeit

Dieser Bereich ist besonders wichtig. Beschreiben Sie ausführlich, welcher Tätigkeit Sie nachgehen. Gerade im Handwerk sollten Sie z.B. genau angeben, welche Art von Elektroarbeiten Sie durchführen oder was Sie als Anlagenmechaniker im Angebot haben. Wenn mehrere Tätigkeiten bestehen, sollten Schwerpunkte unterstrichen werden. Legen Sie wenn nötig ein Beiblatt hinzu. Wichtig ist ebenso die Angabe, ob die Tätigkeit/en als Neben- oder Vollerwerb durchgeführt werden, sowie das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit. Zudem können Sie einen Haken bei der Art der Tätigkeit setzen (Handwerk, Industrie, Handel...) und die Anzahl der tätigen Personen angeben.

Hinweise zur Anmeldung der Tätigkeit

Sie sind Dachdecker, Schornsteinfeger oder Zimmerer – und gehen davon aus, dass Ihre Berufsbezeichnung automatisch Ihre alltägliche Arbeit widerspiegelt? Zudem bieten Sie bei Bedarf auch Services in Haus und Garten Ihrer Kunden an, die über die Spezifikationen Ihrer Berufsbeschreibung hinausgehen?

Mag insofern „Dienstleistungen aller Art“ in Ihren Augen eine passende Angabe für Ihre anzumeldende Tätigkeit sein, sieht das Gewerbeamts dies aus einem anderen Blickwinkel. Statt einer allgemeinen Bezeichnung verlangt es Mindestinformationen wie "Unternehmen für Sanitärdienstleistungen" oder „Großhandels-Elektrobetrieb“.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Kernaufgaben Ihrer Firma möglichst umfassend, exakt und verständlich beschreiben. Schließen Sie eventuell geplante Ergänzungen im kleinen Rahmen nicht aus – wer weiß, was die Zukunft bringt? Vielleicht möchten Sie Ihre Selbstständigkeit als Elektriker schon bald um einen Onlinehandel mit Beleuchtungsartikeln und Alarmanlagen erweitern oder als Friseur die Versendung von Haarpflegemitteln mit in Ihr Dienstleistungsangebot mit aufnehmen.

In diesem Fall ist weniger nicht mehr – denn Ihr Gewerbeschein wird Ihnen auch nur für die Tätigkeiten ausgestellt, die Sie in Ihrer Anmeldung beschreiben.

Hinweis: Beschließen Sie im Laufe der Zeit eine Erweiterung Ihres Dienstleistungsangebots, lassen sich diese fast immer durch eine Gewerbe-Ummeldung bzw.-Erweiterung abdecken, die Anmeldung eines neuen Gewerbes ist nicht nötig. Möchten Sie als Heizungsbauer auch die jährliche Wartung der Ölkessel anbieten oder Ihr Produktportfolio um Solarthermie erweitern, können Sie dies Ihrem zuständigen Gewerbeamt gegen eine geringe Gebühr jederzeit mitteilen.

Ausnahmen:

  • Sie benötigen für die neue Dienstleistung eine besondere Genehmigung und/oder Zulassung.
    Beispiel: Sie möchten als Bauzeichner künftig auch als Baubetreuer tätig werden.
  • Die Erweiterung fällt nicht in Ihr bisheriges Aufgabenfeld.
    Beispiel: Sie möchten sich neben Ihrer Selbstständigkeit als Mauer künftig ein zweites Standbein als Tischler aufbauen.

Im Folgenden einige Beispiele möglicher Angaben auf Ihrem Gewerbeschein:

  • Kfz-Mechatronik: Aus-, Um- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen, Wartung, Reparatur sämtlicher Kraftfahrzeuge, TÜV-Zertifizierungen, Beratung Elektromobilität
  • Trockenbau: Anfertigung von Aufrissen und Verlegeplänen, Ermittlung von Materialaufwand, Dachgeschossausbau, Wände ziehen, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten, Ermittlung von Schadensursachen, Dämmstoffe für Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz einbauen und messen, Produktion von Unterdecken und Deckenbekleidungen
  • Maler- und Lackierbetrieb: Beschichtung von Decken, Böden und Wänden, auch Außenfassaden, Instandhaltungsarbeiten, Online-Versand von schadstoffarmen Naturfarben und -lacken, Konzepte für künstlerische Gestaltungen
  • Sanitär, Heizung, Klimatechnik: Traditionelle Heizsysteme, regenerative Energien, Öltanks beliefern und auffüllen, Installation von Wasser- und Luftversorgungssystemen, Übernahme von Industrievertretungen
  • Dachdeckerei: Neudeckung, Wartung, Reparatur von Dächern, Sanierung und Denkmalpflege, Begrünung von Flachdächern, Montage von Blitzableitern und Regenrinnen
  • Elektrotechnik: Beratung und Einbau von Smart-Home-Produkten, elektrische Haus- und Versorgungstechnik, Akustik, Einbau von Sprech- und Alarmanlagen, Beratung moderne Kommunikationstechnik

Eingetragener Name und Rechtsform angeben

Füllen Sie hier den bereits im Handelsregister eingetragenen Firmennamen mit Rechtsform ein. Weiterhin ist die Eintragung des Ortes und der Registernummer im nebenstehenden Feld einzutragen. Als Kleinunternehmer brauchen Sie die beiden Felder nicht auszufüllen.

Angaben zur Anmeldung

In diesem Abschnitt wird abgefragt, ob die Anmeldung für eine Haupt-, Zweig- oder eine unselbstständige Zweigstelle oder ein Reisegewerbe erstattet wird. Des Weiteren wird der Grund der Neuerrichtung bzw. der Übernahme abgefragt. Handelt es sich um eine Übernahme, muss der Name des/der früheren Gewerbetreibenden und der frühere Firmenname eingetragen werden. Wenn es sich nicht um eine Neugründung handelt, tragen Sie bitte zudem Ihren bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die dazugehörige Mitgliedsnummer ein.

Weitere Angaben und Unterschrift

Im letzten Abschnitt werden Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung, Vorliegen einer Handwerkskarte und bei ausländischen Personen das Bestehen eines Aufenthaltstitels abgefragt. Abschließend wird das Formular vom Antragssteller unterschrieben und mit dem tagesaktuellen Datum versehen.

Weitere Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Sie wissen nun also, wie Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und welche Unterlagen Sie dazu bereithalten sollten. Für die Abgabe jedoch reicht dies noch nicht ganz.

Welches Gewerbeamt ist für Sie zuständig?

An welches Gewerbeamt Sie sich wenden müssen, hängt nicht davon ab, ob Sie sich als Zimmerer, Elektroinstallateur oder Klempner selbstständig machen möchten. Suchen Sie stattdessen einfach den Behördenwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und geben die Postleitzahl des Sitzes Ihres künftigen Handwerks an. So ersehen Sie neben der Adresse Ihrer zuständigen Behörde auch, ob eine Online-Anmeldung möglich ist.

Bedenken Sie jedoch die Nachteile der Internet-Variante: Neben dem aufwendigen Einscannen aller Unterlagen können Sie auf direktem Wege keine offene Fragen klären und müssen Ihr Antragsformular zudem dennoch eigenhändig unterschrieben einreichen – eine Online-Signatur wird nicht anerkannt. Möchten Sie sich dennoch Fahrtkosten und Zeit sparen, können Sie von vornherein den Postweg in Anspruch nehmen. Die anfallenden Kosten für die Gewerbeanmeldung können Sie jeweils über Ihr Internetbanking vornehmen.

Welche Unterlagen müssen Sie dem Antrag beifügen?

Abgesehen von Ihrem original unterzeichneten Antrag inklusive möglichen Beiblättern müssen Sie dem Gewerbeamt die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Handwerkskarte (erfordert die erfolgreiche Eintragung in die Handwerksrolle) oder
  • Gewerbekarte für die Gründung eines handwerksähnlichen Betriebs (erfordert die erfolgreiche Eintragung in das einschlägige Verzeichnis der Handwerkskammer)
  • Handelsregisterauszug im Falle der Gründung einer Kapitalgesellschaft
  • EC- oder Kreditkarte zur Begleichung der anfallenden Anmeldegebühren (in Einzelfällen wird Bargeld akzeptiert)

Sonderfall: Zur Gründung eines selbstständigen Handwerks ohne Staatsbürgerschaft eines EU- oder EFTA (Europäische Freihandelsorganisation)-Landes müssen Sie darüber hinaus mit Ihrer entsprechend ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung die Ausübungsberechtigung des geplanten Gewerbes nachweisen.

Beachten Sie auch den § 14 Gewerbeordnung (GewO), nach dem Ihre Anmeldung spätestens zeitgleich zur Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit erfolgen muss. Im Falle einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Einreichung aller erforderlicher Unterlagen begehen Sie nach § 146 (2) Nr. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit, die fallabhängig hohe Bußgelder nach sich ziehen kann.

Was kostet die Anmeldung eines Gewerbescheins?

Für die anfallenden Kosten Ihres Gewerbescheins spielt die Größe oder Rechtsform Ihres Handwerks erneut keine Rolle. Vielmehr liegt die Höhe der Anmeldungssumme im Ermessen Ihrer zuständigen Gemeinde. Grundsätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr zwischen 15 und 65 Euro (Stand: Mai 2021) verlangt. Prüfen Sie im Vorfeld, ob eine digitale oder postalische Übersendung möglicherweise günstiger ist als eine Vor-Ort-Anmeldung.

Bedenken Sie, dass es sich bei der genannten Gebühr um die reinen Anmeldungskosten Ihres Gewerbescheins handelt. Die Kosten für Ihre Handwerkskarte, eventuelle Notargebühren oder der Eintrag in das Handelsregister sind in den angegebenen Summen nicht berücksichtigt.

Wann erhalten Sie Ihren Gewerbeschein?

So zeitaufwändig die Vorarbeit ist: Haben Sie schließlich sämtliche Unterlagen vollständig und fehlerfrei eingereicht, nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags nicht länger als 15 Minuten ein – sollten Sie sich für ein persönliches Erscheinen entscheiden. Andernfalls können Sie Ihre Gewerbekarte zu einem geeigneten Zeitpunkt abholen oder sich postalisch zustellen lassen.

Diese Pflichten entstehen durch die Anmeldung

Einmal eingereicht, informiert Ihr Ordnungsamt automatisch weitere Behörden wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft oder das Statistische Landesamt. Sie können den zeitlichen Ablauf jedoch beschleunigen und zur Erfüllung weiterer Auflagen die erforderlichen Stellen von sich aus kontaktieren. Darüber hinaus entstehen Ihnen mit der Gewerbeanmeldung weitere Pflichten:

Berufsgenossenschaft

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sollen Berufsgenossenschaften gemäß § 15 Sozialgesetzbuch VII Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern. In dieser Funktion stehen Sie Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung, übernehmen die Gesundheitsvorsorge aller in Ihrem Betrieb angestellten Beschäftigten, können aber auch Unfallverhütungsvorschriften erlassen.

Senden Sie beispielsweise Angestellte Ihres Dachdeckerunternehmens auf eine Baustelle, müssen Sie ihnen für eine höhere Sicherheit möglicherweise spezielle Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Mit einem eigenen Handwerksunternehmen sind Sie zur Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtet. Als Basis für Ihre Beitragsberechnung dienen die tatsächlichen Gesamtaufwendungen des jeweils zurückliegenden Geschäftsjahres, die auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt werden. Eine pauschale Angabe zur Kostenhöhe ist daher nicht möglich – rechnen Sie mit einem Monatsbeitrag von rund 15 Euro pro Mitarbeiter.

Finanzamt

Sie erhalten von Ihrem zuständigen Finanzamt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt automatisch einen Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung. Abhängig von Ihrer Angabe zur erwarteten Höhe Ihrer Einkünfte für das erste Geschäftsjahr wird Ihrem Unternehmen daraufhin entweder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz eine herkömmliche Steuernummer zugeteilt. Sie sind zu einer Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ebenso auf allen künftigen Rechnungen wie auch bei einer Internetpräsenz im Impressum Ihrer Webseite verpflichtet.

Untere Bauaufsichtsbehörde

Sie übernehmen einen bereits genehmigten Betrieb ohne Veränderungen? Dann dürfen Sie diesen Absatz überspringen. In allen anderen Fällen steht noch die Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde an. Mit ihr erhalten Sie die Erlaubnis, Ihr Handwerksunternehmen an dem von Ihnen gewünschten Ort betreiben zu dürfen. Wählen Sie das einschlägige Antragsformular:

  • Umnutzung bislang privat oder anderweitig genutzten Räumen
  • Bauantrag im Falle genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen

Arbeitsamt

Planen Sie die Einstellung von Mitarbeitern, sind Sie zur Kontaktaufnahme mit der Betriebsnummernstelle Ihres Arbeitsamtes verpflichtet. Damit erhalten Sie ein Schlüsselverzeichnis aller versicherungspflichtiger Tätigkeiten, das Ihnen als Vorlage für die Anmeldungen Ihrer Angestellten bei den einschlägigen Sozialversicherungsträgern dient.

Installateur-Verzeichnis

Sie planen als Elektrotechniker, Gas- oder Wasserinstallateur Arbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen oder kommen als Dachdecker mit umweltgefährdenden Stoffen wie Asbest in Berührung? In diesen Fällen müssen Sie sich in das Installateur-Verzeichnis ihres Bezirkes eintragen lassen oder über Ihre Meister-Qualifikation hinaus weitere Nachweise zur erforderlichen Betriebsausrüstung für die entsprechenden Tätigkeiten erbringen.

Krankenkasse und Rentenversicherungsträger

Als selbstständiger Handwerker besteht für Sie eine Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Waren Sie vor der Aufnahme Ihres eigenen Betriebs als Angestellter bei einer gesetzlichen Krankenkasse und damit bereits bei einem Rentenversicherungsträger gemeldet, müssen Sie sich nicht neu bei Ihrer Landesversicherungsanstalt melden – klären Sie jeweils die mögliche Fortführung bzw. eine gewünschte Änderung Ihres Status. Es ist Ihnen als selbstständiger Unternehmer einkommensunabhängig freigestellt, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten.

Optionale Versicherungen

Mag sie auch nicht verpflichtend sein, sollten Sie neben weiteren Versicherungen im Handwerk für Ihr Handwerksunternehmen unbedingt als eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus sind abhängig von Ihrem Fachgebiet und der Größe Ihres Betriebs weitere Policen sinnvoll:

  • Sie sind Heizungsinstallateur? Eine Umwelthaftpflicht deckt finanzielle Folgeschäden wie durch Heizöl verseuchtes Grundwasser.
  • Die Gesamtsumme aller Technikgeräte Ihres Elektrobetriebes bewegt sich im sechsstelligen Bereich? Erwägen Sie unbedingt eine Inhaltsversicherung für den Fall der Zerstörung oder des Verlustes.
  • Denken Sie auch an Ihre Familie und an eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung.

Hinweis: Gründen Sie Ihre neue Existenz aus der Arbeitslosigkeit heraus, erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit nach Fördermitteln wie einem Gründungszuschuss.

Handwerkskarte: Pflicht und Kür

Nach § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks benötigen Sie für die Aufnahme eines zulassungspflichtigen Handwerks eine Eintragung in die Handwerksrolle. Sämtliche zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A zu § 1 Abs. 2 HwO abschließend aufgeführt. Hierzu zählt auch die Ausübung von wesentlichen Tätigkeiten für eines dieser Gewerbe. Planen Sie eine Unternehmensgründung mit mehr als einem zulassungspflichtigen Handwerk, müssen Sie sie alle in die Handwerksrolle eintragen lassen. Eine ausschließliche Eintragung Ihres überwiegend ausgeführten Handwerks ist in den Fällen ausreichend, in denen zwischen Ihrem ausgeübten und den anderen zulassungspflichtigen Handwerkstätigkeiten technische, fachliche Zusammenhänge oder ökonomische Ergänzungen bestehen.

Ihre Handwerkskarte wird Ihnen unmittelbar nach der Eintragung in die Handwerksrolle ausgehändigt. Dabei dient sie Ihnen nicht nur als notwendiges Dokument für Ihre Gewerbeanmeldung, sondern auch als Legitimierung: Viele Kunden schenken dieser offiziellen Zertifizierung besonders viel Vertrauen – die Wahrscheinlichkeit der Vergabe des vakanten Auftrags an Ihre neue Dachdeckerei steigt.

Wie lange ist der Gewerbeschein gültig?

Keine Sorge – die oben genannten Formulare müssen Sie nicht jedes Jahr aufs Neue zusammentragen. Haben Sie Ihren Gewerbeschein einmal erfolgreich beantragt, behält er seine Gültigkeit, solange Sie Ihr Unternehmen in der angegebenen Form betreiben. Sie sind zu einer unverzüglichen Bekanntgabe eventueller Änderungen ebenso verpflichtet wie zur Meldung der dauerhaften Schließung.

Kleiner Gewerbeschein für Handwerker

Sie eröffnen ein Ein-Mann-Handwerk oder gelten als Kleinunternehmer? Für den Gewerbeschein spielt dies keine Rolle. Er ist ebenso groß wie der eines international tätigen Handwerkbetriebes und erfordert die Abgabe sämtlicher identischer Dokumente. Der einzige Unterschied: Das Ausfüllen einzelner Felder wie der Rechtsform und Tätigkeitsbeschreibung mag etwas weniger Zeit beanspruchen.

Fazit

Möchten Sie bald die Tür zu Ihrem eigenen Handwerkunternehmens öffnen, kommen Sie um eine Beantragung eines Gewerbescheins nicht herum. Doch zumindest ist die aufwändige Beantragung einmalig und im Grunde nicht kompliziert. Bei Fragen oder Unklarheiten erhalten Sie über Ihre Handelskammer oder verschiedenen Online-Plattformen jederzeit bedarfsgerecht Unterstützung.

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