Anmeldung bei der Handwerkskammer
Alle wichtigen Infos

Die Mitgliedschaft bei einer Handwerkskammer ist für Existenzgründer in einem Handwerksberuf obligatorisch. Die wichtige Interessenvertretung unterstützt unter anderem die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden. Was es bei der Anmeldung zu beachten gilt und mit welchen Beiträgen zu rechnen ist, das zeigen wir hier in diesem Ratgeber.

Ist die Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer Pflicht?

Die Handwerkskammer (HWK) agiert als wichtige Interessenvertretung des Handwerks und leistet beratende Unterstützung. Deutschlandweit sind unter dem Dach des Deutschen Handwerks e.V. über 50 Handwerkskammern versammelt.

Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist für Handwerker, wenn Sie ein Gewerbe anmelden, keine freiwillige Entscheidung. Unabhängig davon, welche Rechtsform bei der Gründung eines Handwerksbetriebs wurde, ist die Anmeldung verpflichtend. Alle betreffenden Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe sind in diesem Merkblatt übersichtlich aufgelistet. Voraussetzung für eine Eintragung in der Liste der zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A ist, dass die Existenzgründer eine abgelegte Meisterprüfung oder eine vergleichbare Ausbildung nachweisen können.

Darüber hinaus besteht auch für zulassungsfreie Handwerke, wie etwa Uhrmacher oder Siebdrucker, oder handwerksähnliche Gewerbe, wie Fahrzeugverwerter oder Klavierstimmer, die Pflicht zur Eintragung in der Handwerkskammer. Der Nachweis einer Qualifikation, wie etwa dem Meisterbrief, entfällt jedoch in diesem Fall, also kann auch ein Ingenieur einen Betrieb gründen.

HWK Anmeldung und Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle

Rund um die Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer und Eintragung in die Handwerksrolle bestehen bisweilen einige Unklarheiten. Wir wollen deshalb die wichtigsten Schritte, die auf diesem Weg zu gehen sind, genauer unter die Lupe nehmen.

Handwerkskammer finden

Zunächst ist es wichtig, die für den eigenen Betrieb zuständige Handwerkskammer ausfindig zu machen. Hierfür ist entscheidend, an welchem Ort der Betrieb angemeldet ist. Eine Liste im Internet mit den Kontaktdaten aller deutschen Handwerkskammer zeigt, wo die richtige Anlaufstelle liegt.

Über die Eintragung informieren

Noch immer existieren bei den rund 50 deutschen Handwerkskammern unterschiedliche Wege der Eintragung. Oft wird gewünscht, dass der Antragsteller persönlich erscheint. Manchmal zeigt der Blick auf die Webseite der zuständigen Kammer, dass alternativ auch ein digitaler Antrag gestellt werden kann.

Den Antrag ausfüllen

Das Herzstück der Anmeldung ist der "Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle". Dort werden einige Angaben zum Betrieb und wichtige persönliche Daten angegeben. Außerdem müssen Details rund um die Betriebsgründung angegeben werden. Der doppelseitige Antrag sollte deshalb mit höchster Aufmerksamkeit ausgefüllt werden.

Dokumente beilegen

Für die Eintragung ist noch der Nachweis der fachlichen Qualifikation der eigenen Person oder des Betriebsleiters notwendig. Diese muss dem Schreiben beigelegt werden. Wer alternativ die Altgesellenregelung nutzen möchte, muss stattdessen die entsprechende Berufserfahrung und die leitende Stellung nachweisen. Zudem können weitere Dokumente gefordert sein, wie etwa der Personalausweis, der Auszug aus dem Handelsregister, Anstellungsverträge oder die Betriebsleiter-Erklärung.

Ist die Eintragung in die Handwerksrolle mit diesem Schritt abgeschlossen, wird die individuelle Handwerkskarte ausgestellt. Dieses Dokument befähigt Gründer nun dazu, einen Schritt weiter in die Richtung der Selbstständigkeit im Handwerk zu gehen. Denn damit ist es möglich, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen und den Zyklus der Formalitäten damit fast zum Abschluss zu bringen.

Aufgaben der Handwerkskammer

In erster Linie dient die Handwerkskammer der Repräsentation der Interessen des Handwerks. Sie erarbeitet etwa in großer Regelmäßigkeit Vorschläge zur Verbesserung und Förderung des Handwerks und erstattet Bericht über die aktuellen Verhältnisse in der Branche. Darüber hinaus führt sie die Handwerksrolle – unter diesem Gesichtspunkt treten die meisten Betriebe mit ihr in Kontakt.

Es gibt jedoch weitere Fälle, in denen die Handwerkskammer als unterstützendes Medium in Erscheinung tritt. Sollten Probleme mit Aufsichtsbehörden, Ämtern oder Kunden auftreten, können Betriebe die Kammer als Vermittler und Schlichter einsetzen. So kann sie als Sachverständiger fungieren und ihren Mitgliedern eine entsprechende Rechtsberatung anbieten.

Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld liegt im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Dort verfügt die Handwerkskammer zum einen selbst über ein großes Angebot. In Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Innungen investiert sie in die Fortbildung der Meister rund Gesellen. Andererseits beraten ihre Experten Existenzgründer und Unternehmer rund um das Thema Ausbildung. Auch die Prüfungsvorschriften, die für den Einstieg in den Beruf zu erfüllen sind, gibt die Handwerkskammer vor.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Einerseits sind es Existenzgründer, die unmittelbar von der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer profitieren. Dies liegt an der besonderen Unterstützung, welche sie bei all den bürokratischen Hürden während der Gründung anbietet. Dadurch wird die Kammer zu einer wichtigen Anlaufstelle bei der Zusammenarbeit mit allen betreffenden Aufsichtsbehörden und Ämtern.

Bei der Gründung und Eröffnung eines handwerklichen Betriebs können außerdem die Weiterbildungsmaßnahmen der Handwerkskammer eine wichtige Stütze sein. Betriebswirtschaftliche oder rechtliche Themen werden in Kursen behandelt, wo Gründer beispielsweise erfahren können, welche Rechtsform im individuellen Fall die meisten Vorteile bietet. Auch die Nutzung von Fördermitteln kann optimiert werden, indem die Beratung der Kammer in Anspruch genommen wird.

Natürlich ist die Handwerkskammer an sich nicht die einzige Stelle, welche eine kompetente Beratung in diesem Bereich anbietet. Doch wer in die Handwerksrolle eingetragen ist, kann diese Programme zur Weiterbildung meist kostenlos in Anspruch nehmen

Vorteile auf einen Blick

  • Interessenvertretung des Handwerks
  • Beratung bei betriebswirtschaftlichen oder rechtlichen Themen
  • Unterstützung bei Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Ämtern
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln

Tipp: Fördermöglichkeiten bei Investitionen prüfen

Informieren Sie sich bei Investitionen im Vorfeld über die verfügbaren Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene im Handwerk. Eine Beantragung muss meist vor Vorhabensbeginn erfolgen. Ihre zuständige Handwerkskammer unterstützt häufig bei der Antragsstellung.

Beitrag für Mitglieder – Diese Kosten entstehen

Mit der Eintragung bei der Handwerkskammer fallen erste Gebühren an. Die zuständige Kammer legt selbst in ihrem Gebührenverzeichnis fest, welcher Beitrag zu entrichten ist. So kommt es zu deutlichen regionalen Unterschieden, wobei die Kosten in der Regel im Bereich zwischen 50 und 200 Euro liegen. Diese Pauschale kann weiter ansteigen, wenn ein Betriebsleiter für das Unternehmen vorgesehen, oder eine Personengesellschaft mit mehreren Teilhabern geplant ist.

Die Finanzierung der Leistungen, die über die Mitgliedschaft in der Kammer in Anspruch genommen werden können, erfolgt über einen Beitrag, der in § 113 der Handwerksordnung (HwO) festgesetzt ist. Dieser setzt sich aus einem festen Grundbeitrag und dem variablen Zusatzbeitrag zusammen. Wie hoch der Zusatzbeitrag im individuellen Fall ist, hängt vom Gewerbeertrag der zurückliegenden drei Jahre ab.

Anmeldung bei der Handwerkskammer als Kleingewerbe – Beitragsbefreiung

In § 113 der HwO sind außerdem Befreiungen definiert, die eine Erleichterung für besonders heikle unternehmerische Phasen schaffen sollen. Zum einen gilt dies für alle Selbstständigen, deren jährlicher Gewinn die Grenze von 5.200 Euro jährlich nicht überragt. Als Kleingewerbe müssen Sie keinerlei Beiträge an die Kammer entrichten.

Wird ein Gewinn von weniger als 25.000 Euro pro Jahr erwirtschaftet, gelten außerdem die folgenden Sonderkonditionen für einen neuen Betrieb:

  • Keine Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im ersten Jahr nach der Anmeldung als Gründer
  • Halbierung des Grundbeitrags für das zweite und dritte Jahr nach der Anmeldung
  • Entrichtung des vollen Grundbeitrages erst ab dem vierten Jahr
  • Voller Zusatzbeitrag erst im fünften Jahr

Sonstige Sachverhalte, die angemeldet werden müssen

Möchte ein Betrieb einen Auszubildenden oder eine Auszubildende aufnehmen, prüft die Handwerkskammer, ob die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für diesen Zweck werden eine Checkliste und das Formular zur Anmeldung auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus zählt die Anmeldung bei der Berufsschule zu den Formalitäten, die es im Rahmen des Ausbildungsvertrages zu erledigen gilt.

Bei besonders guten Leistungen, einem höheren Lebensalter bei Beginn der Ausbildung oder durch einen höheren Schulabschluss ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit mit vorzeitiger Zulassung zur Gesellenprüfung denkbar. Sollte das ausbildende Unternehmen diesen Schritt in Erwägung ziehen, muss auch dies bei der Handwerkskammer mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden.

 

 

Antrag auf Löschung

Wer das angemeldete Handwerk nicht mehr ausführt, kann die Löschung der Eintragung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für den Fall der Einstellung der Tätigkeit im Rahmen des Ruhestandes oder der Betriebsaufgabe aus anderweitigen Gründen. Die Handwerkskarte muss in diesem Fall an die Kammer zurückgegeben werden.

Damit der Löschvorgang bearbeitet werden kann, sind in der Regel mehrere Unterlagen notwendig. Zum einen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Löschung, der im Internet heruntergeladen werden kann. Auf der anderen Seite ist eine Kopie der Gewerbeabmeldung oder Ummeldung beizulegen. Auch die Handwerkskarte wird der Kammer mitsamt dem Antrag überreicht.

Aus finanziellen Gründen können sich Betriebe dazu veranlasst sehen, eine rückwirkende Löschung aus der Handwerksrolle zu beantragen. Gemäß §§ 13, 20 der Handwerksordnung ist dies allerdings nicht möglich. Stattdessen zählt der Tag des Posteinganges bei der Handwerkskammer, auch was die Beitragszahlung angeht.

Liste der Handwerkskammern der einzelnen Bundesländer

Insgesamt sind in Deutschland 53 Handwerkskammern gelistet, die die Interessen der Handwerksbetriebe einzelner Bezirke vertreten. Eine Übersicht und Kontaktmöglichkeit zu den einzelnen Handwerkskammern stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Handwerkskammer Freiburg/Breisgau
Bismarckallee 6
79098 Freiburg im Breisgau
Fon: 0761 - 218000
Fax: 0761 - 21800 333
Email: info@hwk-freiburg.de
Internet: www.hwk-freiburg.de

Handwerkskammer Heilbronn-Franken
Allee 76
74072 Heilbronn, Neckar
Fon: 07131 - 791 0
Fax: 07131 - 791 200
Email: info@hwk-heilbronn.de
Internet: www.hwk-heilbronn.de

Handwerkskammer Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe, Baden
Fon: 0721 - 1600 0
Fax: 0721 - 1600 199
Email: info@hwk-karlsruhe.de
Internet: www.hwk-karlsruhe.de

Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
Fon: 07531 - 2050
Fax: 07531 - 16468
Email: handwerkskammer@hwk-konstanz.de
Internet: www.hwk-konstanz.de

Handwerkskammer Mannheim - Rhein-Neckar-Odenwald
B1, 1-2
68159 Mannheim
Fon: 0621 - 18002 0
Fax: 0621 - 18002 199
Email: info@hwk-mannheim.de
Internet: www.hwk-mannheim.de

Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Strasse 43
70191 Stuttgart
Fon: 0711 - 1657 0
Fax: 0711 - 1657 222
Email: ubaer@hwk-stuttgart.de
Internet: www.hwk-stuttgart.de

Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstrasse 58
72762 Reutlingen
Fon: 07121 - 2412 0
Fax: 07121 - 2412 400
Email: handwerk@hwk-reutlingen.de
Internet: www.hwk-reutlingen.de

Handwerkskammer Ulm
Olgastrasse 72
89073 Ulm, Donau
Fon: 0731 - 1425 0
Fax: 0731 - 1425 500
Email: info@hk-ulm.de
Internet: www.hk-ulm.de

Handwerkskammer für Mittelfranken
Sulzbacher Strasse 11-15
90489 Nürnberg
Fon: 0911 - 53090
Fax: 0911 - 5309288
Email: info@hwk-mittelfranken.de
Internet: www.hwk-mittelfranken.de

Handwerkskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Strasse 4
80333 München
Fon: 089 - 5119 0
Fax: 089 - 5119 295
Email: info@hwk-muenchen.de
Internet: www.hwk-muenchen.de

Handwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstrasse 7
95448 Bayreuth
Fon: 0921 - 910 0
Fax: 0921 - 910 349
Email: info@hwk-oberfranken.de
Internet: www.hwk-oberfranken.de

Handwerkskammer für Schwaben
Schmiedberg 4
86152 Augsburg
Fon: 0821 - 32590
Fax: 0821 - 3259 1281
Email: info@hwk-schwaben.de
Internet: www.hwk-schwaben.de

Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Fon: 0931 - 30908 0
Fax: 0931 - 30908 53
Email: info@hwk-ufr.de
Internet: www.hwk-ufr.de

Handwerkskammer Niederbayern / Oberpfalz
Nikolastrasse 10
94032 Passau
Fon: 0851 - 5301 0
Fax: 0851 - 5301222
Email: info@hwkno.de
Internet: www.hwkno.de

Handwerkskammer Aachen
Sandkaulbach 21
52062 Aachen
Fon: 0241 - 4710
Fax: 0241 - 471103
Email: info@hwk-aachen.de
Internet: www.hwk-aachen.de

Handwerkskammer Südwestfalen
Brückenplatz 1
59821 Arnsberg
Fon: 02931 - 8770
Fax: 02931 - 877160
Email: info@hwk-swf.de
Internet: www.hwk-swf.de

Handwerkskammer Dortmund
Reinoldistrasse 7-9
44135 Dortmund
Fon: 0231 - 54930
Fax: 0231 - 5493 116
Email: info@hwk-do.de
Internet: www.hwk-do.de

Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Fon: 0211 - 87950
Fax: 0211 - 8795 147
Email: koester@hwk-duesseldorf.de
Internet: www.hwk-duesseldorf.de

Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster, Westf
Fon: 0251 - 52030
Fax: 0251 - 5203 129
Email: info@hwk-muenster.de
Internet: www.hwk-muenster.de

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Obernstrasse 48
33602 Bielefeld
Fon: 0521 - 56080
Fax: 0521 - 5608 199
Email: hwk@handwerk-owl.de
Internet: www.handwerk-owl.de

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Fon: 0221 - 20220
Fax: 0221 - 2022360
Email: info@hwk-koeln.de
Internet: www.hwk-koeln.de

Handwerkskammer der Pfalz
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
Fon: 0631 - 3677 0
Fax: 0631 - 3677 180
Email: zdh-info@hwk-pfalz.de
Internet: www.hwk-pfalz.de

Handwerkskammer Koblenz
Friedrich-Ebert-Ring 33
56068 Koblenz am Rhein
Fon: 0261 - 398 0
Fax: 0261 - 398398
Email: hwk@hwk-koblenz.de
Internet: www.hwk-koblenz.de

Handwerkskammer Rheinhessen
Dagobertstrasse 2
55116 Mainz
Fon: 06131 - 99920
Fax: 06131 - 999263
Email: hwk@hwk.de
Internet: www.hwk.de

Handwerkskammer Trier
Loebstrasse 18
54292 Trier
Fon: 0651 - 207 0
Fax: 0651 - 207 115
Email: hkocks@hwk-trier.de
Internet: www.hwk-trier.de

Handwerkskammer Berlin
Blücherstrasse 68
10961 Berlin
Fon: 030 - 25903 01
Fax: 030 - 25903 232
Email: info@hwk-berlin.de
Internet: www.hwk-berlin.de

Handwerkskammer Bremen
Ansgaritorstrasse 24
28195 Bremen
Fon: 0421 - 305000
Fax: 0421 - 30500109
Email: service@hwk-bremen.de
Internet: www.hwk-bremen.de

Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Fon: 0355 - 78350
Fax: 0355 - 7835 227
Email: hwk@hwk-cottbus.de
Internet: www.hwk-cottbus.de

Handwerkskammer Frankfurt/Oder
Bahnhofstrasse 12
15230 Frankfurt, Oder
Fon: 0335 - 56190
Fax: 0335 - 535011
Email: info@hwk-ff.de
Internet: www.hwk-ff.de

Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstrasse 34-36
14467 Potsdam
Fon: 03703 - 3703 0
Fax: 03703 - 3703 134
Email: info@hwk-ff.de
Internet: www.hwk-potsdam.de

Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12
20355 Hamburg
Fon: 040 - 35905 251
Fax: 040 - 35905 307
Email: info@hwk-hamburg.de
Internet: www.hwk-hamburg.de

Handwerkskammer Kassel
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel
Fon: 0561 - 78880
Fax: 0561 - 7888165
Email: Melitta.Grossberndt@hwk-kassel.de
Internet: www.hwk-kassel.de

Handwerkskammer Rhein-Main
Bockenheimer Landstrasse 21
60325 Frankfurt am Main
Fon: 069 - 971720
Fax: 069 - 97172199
Email: info@hwk-rhein-main.de
Internet: www.hwk-rhein-main.de

Handwerkskammer Wiesbaden
Bierstadter Strasse 45
65189 Wiesbaden
Fon: 0611 - 1360
Fax: 0611 - 136155
Email: info@hwk-wiesbaden.de
Internet: www.hwk-wiesbaden.de

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig
Fon: 0531 - 1201 0
Fax: 0531 - 1201 333
Email: info@hwk-bls.de
Internet: www.hwk-bls.de

Handwerkskammer für Ostfriesland
Strasse des Handwerks 2
26603 Aurich
Fon: 04941 - 17970
Fax: 04941 - 1797 40
Email: info@hwk-aurich.de
Internet: www.hwk-aurich.de

Handwerkskammer Hannover
Berliner Allee 17
30175 Hannover
Fon: 0511 - 34859-0
Fax: 0511 - 34859-32
Email: info@hwk-hannover.de
Internet: http://www.hwk-hannover.de

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Strasse 53
31134 Hildesheim
Fon: 05121 - 1620
Fax: 05121 - 33836
Email: hgf@hwk-hildesheim.de
Internet: www.hwk-hildesheim.de

Handwerkskammer Lüneburg-Stade
Friedenstrasse 6
21335 Lüneburg
Fon: 04131 - 7120
Fax: 04131 - 44724
Email: info@hwk-lueneburg-stade.de
Internet: www.hwk-lueneburg-stade.de

Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32
26122 Oldenburg, Oldb
Fon: 0441 - 2320
Fax: 0441 - 232296
Email: zdh@hwk-oldenburg.de
Internet: www.hwk-oldenburg.de

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland
Bramscher Strasse 134-136
49088 Osnabrück
Fon: 0541 - 6929 0
Fax: 0541 - 6929 290
Email: info@hwk-osnabrueck.de
Internet: www.hwk-osnabrueck.de

Handwerkskammer des Saarlandes
Hohenzollernstrasse 47-49
66117 Saarbrücken
Fon: 0681 - 58090
Fax: 0681 - 5809 177
Email: info@hwk-saarland.de
Internet: www.hwk-saarland.de

Handwerkskammer Halle (Saale)
Graefestrasse 24
06110 Halle, Saale
Fon: 0345 - 29990
Fax: 0345 - 2999 200
Email: leitung@hwkhalle.de
Internet: www.hwkhalle.de

Handwerkskammer Magdeburg
Humboldtstrasse 16
39112 Magdeburg
Fon: 0391 - 6268 0
Fax: 0391 - 6268 110
Email: info@hwk-magdeburg.de
Internet: www.hwk-magdeburg.de

Handwerkskammer Chemnitz
Limbacher Strasse 195
09116 Chemnitz
Fon: 0371 - 53640
Fax: 0371 - 53 64 222
Email: info@hwk-chemnitz.de
Internet: www.hwk-chemnitz.de

Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Fon: 0351 - 4640 30
Fax: 0351 - 4719188
Email: info@hwk-dresden.de
Internet: www.hwk-dresden.de

Handwerkskammer zu Leipzig
Dresdner Strasse 11/13
04103 Leipzig
Fon: 0341 - 21880
Fax: 0341 - 2188499
Email: info@hwk-leipzig.de
Internet: www.hwk-leipzig.de

Handwerkskammer Erfurt
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
Fon: 0361 - 67070
Fax: 0361 - 6707200
Email: info@hwk-erfurt.de
Internet: www.hwk-erfurt.de

Handwerkskammer für Ostthüringen
Handwerkstrasse 5
07545 Gera
Fon: 0365 - 8225 0
Fax: 0365 - 8225 199
Email: info@hwk-gera.de
Internet: www.hwk-gera.de

Handwerkskammer Südthüringen
Rosa-Luxemburg-Strasse 7-9
98527 Suhl
Fon: 03681 - 370 0
Fax: 03681 - 370 290
Email: info@hwk-suedthueringen.de
Internet: www.hwk-suedthueringen.de

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Schwaaner Landstrasse 8
18055 Rostock
Fon: 0395 - 5593 0
Fax: 0395 - 5593 169
Email: info@hwk-omv.de
Internet: www.hwk-omv.de

Handwerkskammer Schwerin
Friedensstrasse 4 A
19053 Schwerin, Meckl
Fon: 0385 - 74170
Fax: 0385 - 716051
Email: e.hummelsheim@hwk-schwerin.de
Internet: www.hwk-schwerin.de

Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1
24937 Flensburg
Fon: 0461 - 8660
Fax: 0461 - 866110
Email: s.hansen@hwk-flensburg.de
Internet: www.hwk-flensburg.de

Handwerkskammer Lübeck
Breite Strasse 10-12
23552 Lübeck
Fon: 0451 - 15060
Fax: 0451 - 1506180
Email: info@hwk-luebeck.de
Internet: www.hwk-luebeck.de

Fazit

Die gut aufgestellte Handwerkskammer sichert in Deutschland einerseits als Interessenvertreter die zahlreichen Betriebe in diversen Branchen ab. Andererseits haben Mitglieder die Möglichkeit, ihre rechtliche und fachliche Expertise in Anspruch zu nehmen. Wer die wichtigen Schritte zur Eintragung in die Handwerksrolle beachtet, kann binnen kurzer Zeit den wichtigen Grundstein für die berufliche Selbstständigkeit legen.

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