Eintragung in die Handwerksrolle

Wenn Sie einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk gründen, müssen Sie vor der Gewerbeanmeldung die Eintragung in die Handwerksrolle vornehmen. Sie erhalten dann eine Handwerkskarte als Bescheinigung. Diese berechtigt Sie, ein stehendes Gewerbe, also ein Unternehmen mit festem Betriebssitz zu führen.

Was ist die Handwerksrolle?

Bei der Handwerksrolle handelt es sich um ein Verzeichnis, das in der Zuständigkeit der verschiedenen Handwerkskammern liegt. Auf diese Weise soll gesichert werden, dass nur ausreichend ausgebildete Fachkräfte unternehmerisch tätig werden und ihre Dienste in bestimmten Handwerken anbieten. Gemeint sind die zulassungspflichtigen Handwerke wie Elektriker, Dachdecker und Heizungsinstallateure. Die komplette Liste finden Sie in der Anlage A der Handwerksordnung. Bei all diesen Handwerken ist es zu gefährlich, wenn sie von nicht ausreichend ausgebildeten Personen ausgeführt werden.

Achtung: Wenn Sie die Eintragung in die Handwerksrolle versäumen und dennoch ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer hohen Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem droht die Betriebsschließung.

Nicht jeder kann sich einfach so in die Handwerksrolle eintragen lassen. In den zulassungspflichtigen Handwerken müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei geht es vornehmlich um den Nachweis der Qualifikation für das jeweilige Handwerk. Anders sieht es bei zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Berufen aus.

Eintragungsfreie Handwerke

Die Eintragungspflicht trifft auf alle Handwerke zu, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind. Eine Eintragung in die Handwerksrolle entfällt, wenn das jeweilige Handwerk in der Anlage B der Handwerksordnung zu finden ist. Dort wird noch einmal in zulassungsfreie Handwerke und in handwerksähnliche Berufe unterschieden. Wenn Ihre Tätigkeit dazuzählt, müssen Sie Ihren Betrieb nicht in die Handwerksrolle eintragen. Eine Anmeldung bei der Handwerkskammer ist trotzdem verpflichtend. In diesem Fall erfolgt eine Eintragung in ein anderes Register.

Zulassungspflichtige Handwerke

Als eintragungsfähig gelten Personen, die einen Meisterbrief in demjenigen Handwerk vorweisen können, das ausgeübt werden soll. Alternativ kann auch eine Meisterprüfung in einem verwandten, ebenfalls zulassungspflichtigen Handwerk abgelegt worden sein.

Um die Handwerkskarte zu erhalten, muss nicht unbedingt der Unternehmensgründer über einen entsprechenden Meisterbrief verfügen. Stattdessen kann er einen Betriebsleiter mit passender Qualifikation beschäftigen.

Zulassungsfreie Handwerke

Zulassungsfreie Handwerke werden nicht in die Handwerksrolle, sondern in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerks- und handwerksähnlicher Gewerbebetriebe eingetragen. Dafür gibt es keine Voraussetzungen wie das Ablegen einer Meisterprüfung. Um die eigenen Fachkenntnisse zu erweitern oder seriöser auf Kunden zu wirken, kann der Meistertitel freiwillig erworben werden.

Eintragung ohne Meisterbrief

Neben dem Meisterbrief erkennen die Handwerkskammern auch andere Arten der Qualifikation an. Vor allem Absolventen technischer Hochschulen oder staatlich anerkannter Fachschulen für Technik und Gestaltung gelten in vielen Fällen ebenfalls als eintragungsfähig.

Altgesellenregelung

Eine weitere Ausnahme ist im § 7b HwO geregelte Altgesellenregelung. Dort heißt es, dass Gesellen und Gesellinnen, die ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben und im jeweiligen Handwerk mindestens sechs Jahre gearbeitet haben, eintragungsfähig sein können. Sie müssen jedoch vier Jahre in leitender Position tätig gewesen sein. Dem Antrag sind Nachweise zur Beschäftigung als Geselle beizulegen.

Unzumutbare Belastung

Gegebenenfalls können Sie einen Handwerksbetrieb ohne Meisterbrief gründen, wenn die Ablegung der Prüfung eine unzumutbare Belastung für Sie bedeuten würde. Darunter können zum Beispiel ein hohes Alter, eine schwere Krankheit oder eine zu lange Wartezeit auf die Meisterprüfung zählen. Bedenken Sie aber, dass solche Ausnahmefälle einzeln geprüft werden, was wiederum Zeit in Anspruch nehmen kann. Um eine Eintragung zu erwirken, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer stellen.

Eintragung als Kleingewerbe

Bei der Gründung eines Handwerksbetriebs sind verschiedene Unternehmensformen möglich. Eine davon ist das Kleingewerbe. Dabei handelt es sich um ein Gewerbe, das nicht den Regelungen des Handelsgesetzbuches unterliegt. Für Sie als Unternehmer bedeutet das weniger Bürokratie und somit auch weniger Zeitaufwand. Um als Kleingewerbe geführt zu werden, darf der Betrieb eine Umsatzgrenze von 800.000 Euro und eine Gewinngrenze von 80.000 Euro nicht überschreiten. Mit der Eintragung in der Handwerksrolle hat das aber erst einmal nichts zu tun. Sie muss dennoch durchgeführt werden.

Branchenunterschiede

Unabhängig von der Branche muss bei einem zulassungspflichtigen Handwerk immer eine Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen werden. Elektrotechniker, Handwerker im SHK-Bereich und Dachdecker müssen also die gleichen Voraussetzungen erfüllen und einen Meistertitel beziehungsweise eine andere Art der Qualifikation vorweisen können.

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Anleitung für den Antrag bei Ihrer Handwerkskammer

Nachfolgend sehen Sie, welche einzelnen Schritte für einen Antrag nötig sind.

  1. Machen Sie die Handwerkskammer ausfindig, die für Sie zuständig ist. Diese finden Sie auf der Webseite des Zentralverbandes des deutschen Handwerks. Von dort werden Sie auf die jeweiligen Webseiten weitergeleitet.
  2. Laden Sie sich das Antragsformular herunter, füllen Sie es vollständig aus und geben Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Betrieb an.
  3. Legen Sie Ihrem Antrag Kopien beziehungsweise Scans von allen wichtigen Dokumenten wie dem Personalausweis, dem Meisterbrief oder einem anderen Qualifikationsnachweis bei.
  4. Gegebenenfalls müssen Sie noch die Betriebsleitererklärung ausfüllen und eine Kopie des Anstellungsvertrags beilegen.
  5. Jetzt schicken Sie den Antrag inklusive aller Dokumente ab. Das kann digital oder per Post erfolgen.

In der Regel läuft der Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle immer ähnlich ab. Es kann dennoch sinnvoll sein, sich vorab bei der jeweiligen Handwerkskammer zu informieren. So lässt sich schnell herausfinden, ob zum Beispiel ein digitaler Antrag via E-Mail möglich ist. Gegebenenfalls können Sie auch persönlich erscheinen und den Antrag direkt vor Ort mit den anderen Unterlagen einreichen.

Unterlagen für die Anmeldung

Für die erfolgreiche Eintragung in die Handwerksrolle sollten Sie alle notwendigen Unterlagen einreichen. Welche das sind, kann in Abhängigkeit von der Rechtsform variieren. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick. Falls Sie einen Betriebsleiter mit Meisterbrief oder einer anderen Qualifikation beschäftigen und Ihnen dieser erst die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht, sollten Sie zusätzlich zu den unten aufgeführten Unterlagen eine Betriebsleitererklärung und eine Kopie des Anstellungsvertrages einreichen.

Rechtsform

Benötigte Unterlagen

Einzelunternehmen

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Meisterbriefes oder einer anderen Form der Qualifikation
  • Kopie der Gewerbeanmeldung

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Kopien aller Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags
  • Kopie des Meisterbriefes oder einer anderen Form der Qualifikation
  • Kopie der Gewerbeanmeldung

GmbH und Co.KG

GmbH

OHG

AG

KG

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Kopien aller Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Partnerschaftsregister
  • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
  • Kopie der Gewerbeanmeldung


Hinweis: Üblicherweise erfolgt die Eintragung bei der Handwerksrolle vor der Anmeldung beim Gewerbeamt und dem Erhalt des Gewerbescheins. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung wird deswegen in der Regel nachgereicht.

Diese Fristen gibt es

Als Elektriker, Dachdecker oder Handwerker im Bereich SHK sind Sie verpflichtet, unverzüglich und vor Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag auf Eintragung zu stellen. Nachdem Sie das getan haben, hat die Handwerkskammer drei Monate Zeit, sich um die Eintragung zu kümmern. Dafür müssen ihr aber selbstverständlich alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Falls die Handwerkskammer ihrer Pflicht nicht nachkommt, wird die Eintragung als erfolgt angesehen.

Unterstützung von der Handwerkskammer

Auf den Webseiten der verschiedenen Handwerkskammern finden Sie weiterführende Informationen und verschiedene Arten der Unterstützung:

  • Dokumente zum Download wie das Antragsformular oder einen Vordruck für die Betriebsleitererklärung
  • Eine Auflistung der benötigten Unterlagen für den Antrag
  • Beratung per Telefon oder E-Mail
  • Eine E-Mail-Adresse für den Online-Antrag

Manchmal ist eine Beratung durch die Handwerkskammer nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Wenn das der Fall ist und Sie noch wichtige Fragen haben, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Termin kümmern. Ein Beratungsgespräch kann mitunter sinnvoll sein, wenn Sie einen Antrag auf eine Ausnahmebewilligung stellen möchten, weil Sie nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.

Tipp für Gründer: Handwerkersoftware nutzen

Vor Ihrer Gründung sollten Sie sich über eine geeignete Software für Ihren Handwerksbetrieb informieren. Digitalisierung gehört heute einfach zu einem modernen und zukunftsfähigen Betrieb dazu, deshalb sollte auch Ihre Handwerkersoftware wie ein maßgeschneiderter Anzug zu Ihnen passen und die Anforderungen des Handwerks erfüllen. Die Handwerkersoftware Streit V.1 ist speziell für das Baunebengewerbe entwickelt und enthält alle wichtigen Programmbestandteile zur Verwaltung des gesamten Betriebs.

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Kosten für den Antrag

Die Kosten für den Antrag können je nach Handwerkskammer variieren, liegen aber in der Regel bei 100 bis 400 Euro. Die genaue Höhe können Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer erfragen oder in deren Gebührenverzeichnis nachsehen. Neben den Kosten für den Antrag fallen ab dem Zeitpunkt der Eintragung regelmäßige Beiträge für die Handwerkskammer an.

Antrag online einsehen

Üblicherweise ist es nicht möglich, den Antrag oder generell die Eintragungen in die Handwerksrolle online einzusehen. Alternativ kann aber bei der zuständigen Handwerkskammer um eine telefonische Auskunft gebeten werden.

Diese Schritte folgen nach der Eintragung

Nachdem Sie sich erfolgreich in der Handwerksrolle eingetragen haben, müssen Sie weitere Anmeldungen vornehmen. Es geht folgendermaßen weiter:

  • Sie erhalten eine Handwerkskarte und Ihr Unternehmen gilt offiziell als eingetragener Handwerksbetrieb.
  • Sie melden sich beim Gewerbeamt und beim Finanzamt an.
  • Sie kümmern sich um die Kundenakquise und führen erste Aufträge durch.

HWK Anmeldung und Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle

Wie genau die gesamte Anmeldung abläuft haben wir ja bereits gelernt:

  1. Handwerkskammer finden
  2. Formular ausfüllen
  3. wichtige Dokumente beilegen
  4. Antrag abschicken

Nun gilt es noch zu wissen, wie man das Antragsformular korrekt ausfüllt und was man alles angeben muss.

Erster Abschnitt: Hier machen Sie alle Angaben zu Ihrem Betrieb wie

  • Adresse 
  • Telefon
  • E-Mail
  • Website
  • Unternehmensform
  • Handelsregister
  • Anmeldung beim Bürgermeisteramt

Zweiter Abschnitt: Hier geben Sie Daten zu ihrer Person an wie

  • welche Führungsposition
  • Name, Geburtstag, Staatsangehörigkeit
  • Ihre Anschrift
  • Qualifikation, Beruf

Dritter Abschnitt: Hier geben Sie nun an für welches Handwerk Sie die Eintragung beantragen wollen.

Nach Abschluss der Eintragung in die Handwerksrolle wird die individuelle Handwerkskarte ausgestellt. Dieses Dokument ermöglicht die Anmeldung beim Gewerbeamt und bringt den Formalitätenzyklus fast zum Abschluss.

FAQ zur Eintragung in die Handwerksrolle

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zur Eintragung in die Handwerksrolle zusammengefasst:

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle Gewerbe geführt werden, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben.

Alle Betriebe, die Leistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk anbieten möchten, müssen sich in der Handwerksrolle eintragen.

Wenn eine andere Qualifikation wie ein Hochschulabschluss oder eine mindestens sechsjährige Tätigkeit inklusive vier Jahre in führender Stellung als Geselle im betreffenden Handwerk nachgewiesen werden kann, darf die Eintragung auch ohne Meisterbrief vorgenommen werden.

Die Kosten können in jeder Handwerkskammer unterschiedlich hoch sein. Fragen Sie am besten nach.

Fazit

Da Elektriker, Dachdecker und Heizungsinstallateure Tätigkeiten ausüben, die zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören, ist die Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtend. Sie erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer und führt zur Ausstellung einer Handwerkskarte. Damit ist offiziell die Ausübung des Handwerks erlaubt. In der Regel ist die Antragstellung online möglich.

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