Für die Abrechnung einzelner kleinerer Aufträge werden häufig Stundenzettel ausgefüllt – bei Tätigkeiten im Handwerk während eines Bauprojekts sprechen die Beteiligten in der Regel von Rapportzetteln. Dabei handelt es sich um Leistungsnachweise, mit denen Sie Ihren Kunden über ausgewählte Details zusätzlicher Arbeiten informieren. So vermeiden Sie Missverständnisse, bauen Vertrauen auf und verfügen über eine beweissichere Grundlage für Ihre spätere Rechnungsstellung.
Verpflichtend ist die Erstellung eines Rapportzettels nicht. Handelt es sich allerdings um einen öffentlichen Auftrag oder einigen Sie sich freiwillig auf die Anwendung der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), müssen Sie nach § 15 Absatz 3 VOB/B ohne anderweitige Vereinbarung folgende Informationen angeben:
- Ihren zu vergütenden Aufwand
- Art und Umfang der Materialien
- Einsatz von Geräten
- Transport- und eventuelle Sonderkosten
Diese Angaben sind neben Ihrer Arbeitszeit in Stunden auf Rapportzetteln zu vermerken. Immer mehr Handwerker greifen für eine maximale Effizienz dabei mittlerweile auf digitale Lösungen zurück. Sie lassen sich mit wenigen Klicks jederzeit zur Überprüfung des Projektfortschritts einsehen und nach Beendigung des Auftrags dauerhaft und fälschungssicher archivieren.
Hinweis: Im Unterschied zu Rapportzetteln enthalten Bautagesberichte Ihre gesamte erbrachte Bauleistung innerhalb eines festgelegten Zeitraums.