Buchhaltung im Handwerk

Buchhaltung gehört im Handwerk selten zu den Lieblingsaufgaben – aber ohne sie fehlt der Überblick über Einnahmen, Ausgaben und die tatsächliche Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs. Gerade wenn Sie den ganzen Tag unterwegs sind, braucht es ein System, das Ihre Zahlen zuverlässig sortiert und Sicherheit gibt.
Was Ihre Buchhaltung wirklich leisten muss und welche Möglichkeiten Sie haben, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag. Und das Beste: Mit der richtigen Buchhaltungssoftware erledigt sich vieles fast von selbst!

Definition Buchhaltung

Die Buchhaltung umfasst die vollständige, systematische Erfassung aller finanziellen Vorgänge in Ihrem Betrieb.
Dazu gehören sämtliche Geschäftsvorfälle, die Ihr Vermögen, Ihre Einnahmen oder Ausgaben betreffen.
Alles wird lückenlos, korrekt und in zeitlicher Reihenfolge dokumentiert
meistens für einen Monat, ein Quartal oder ein Geschäftsjahr.

Der Zweck:
Sie behalten jederzeit den Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebs
und können darauf basierend zuverlässig Ihren Jahresabschluss für das Finanzamt erstellen.

Was zählt als Geschäftsvorfall?
Alle Vorgänge, die Ihre finanzielle Situation beeinflussen – zum Beispiel:

  • Zahlungseingänge von Kunden
  • Ausgaben für Material und Waren
  • Miet- und Betriebskosten
  • Abschreibungen auf Maschinen, Fahrzeuge oder Werkzeuge

Unterschied Buchhaltung und Buchführung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird nur selten zwischen Buchhaltung und Handwerker Buchführung unterschieden. Korrekt ist dies jedoch nicht.

  1. Was die Buchhaltung im Handwerksbetrieb umfasst, haben wir uns soeben angesehen. Daneben werden auch Mitarbeiter in Buchhaltungsabteilungen als Buchhalter bezeichnet.
  2. Die Buchführung beschreibt die geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle anhand ihrer Belege. Sie bildet damit die Grundlage für die Buchhaltung.

Einfache und doppelte Buchführung

Umsatz, Gewinn oder Verlust lassen sich durch zwei Verfahren ermitteln.

  1. Bei der einfachen Buchführung müssen lediglich alle Einnahmen und Ausgaben chronologisch aufgezeichnet werden. Am Ende steht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz: EÜR.
  2. Die doppelte Buchführung muss jede einzelne Transaktion einem spezifischen Konto zuordnen und ihren Verwendungszweck dokumentieren. Sie wird mit der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) abgeschlossen. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Einkommenssteuergesetz (EstG).

Ob und zu welcher Buchführungsform Sie mit Ihrem Betrieb verpflichtet sind, ist gesetzlich geregelt. Entscheidend sind

Rechtliche Verpflichtung zur Buchhaltung

Bei der Verpflichtung zur Buchführung unterscheidet das Gesetz zwischen Privatpersonen und Kaufleuten – nach § 1 Handelsgesetzbuch all denen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Sie sind gemäß § 238 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ausnahmelos zu einer Buchführung verpflichtet. Ist das Gewerbe im Handelsregister aufgeführt, besteht die doppelte Buchführungspflicht. Zu ihnen zählen

  • Eingetragener Kaufmann
  • Offene Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit freiwilligem Eintrag

Tipp: Digitale Buchhaltung im Handwerk

Wer seine Buchhaltung immer noch manuell auf Papier oder mit vielen einzelnen Programmen erledigt, verschenkt viel Zeit und auch Geduld. Am einfachsten geht es mit einer Buchhaltungssoftware für Handwerker wie STREIT. Sie vereinfacht nicht nur die Abläufe der Buchführung – sondern sorgt auch dafür, dass alles sauber dokumentiert und zentral gespeichert ist.

  • Belege digital ablegen und wiederfinden
  • Übergabe an den Steuerberater per DATEV-Schnittstelle
  • Zahlungseingänge automatisch zuordnen
  • Alles an einem Ort: Rechnungen, Buchungen, Belegarchiv

So wird aus der Pflichtaufgabe Buchhaltung ein Prozess, der nicht mehr aufhält – sondern einfach läuft.

Buchhaltungssoftware für Handwerker

Welche Handwerker sind von der Buchführungspflicht befreit?

Fallen Sie nicht unter eine der genannten Kategorien, besteht für Sie gemäß § 241 a HGB keine Buchführungspflicht, eine einfache Buchführung dürfen Sie vornehmen.

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Kleinunternehmer und Soloselbstständige

Soloselbstständige und Kleinunternehmen, die nicht als GmbH im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen keiner Buchführungspflicht. Nach § 19 Umsatzsteuergesetz gelten selbstständig tätige Personen als Kleinunternehmer, deren Gewinn im Vorjahr bei unter 22.000 Euro lag oder die im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro verdienen.

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Gewerbliche Unternehmen

Kleingewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaften, selbstständige Einzelunternehmen mit bis zu einem Angestellten oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne Eintrag im Handelsregister unterliegen den in § 141 Abgabenordnung vorgegebenen Umsatz- und Gewinnhöhen. Überschreitet ihr jährlicher Umsatz 600.000 oder Gewinn 60.000 Euro, müssen Sie am Jahresende eine EÜR erstellen. Andernfalls sind auch sie von der Buchführungspflicht komplett befreit.

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Freiberufler

Freiberufler sind unabhängig von der Höhe Ihres Jahresumsatzes oder -gewinns von den gesetzlichen Vorgaben zur Buchführung befreit.

Warum ist Buchhaltung für Handwerker wichtig?

Die Buchhaltung dient der präzisen Ermittlung Ihres Unternehmensgewinns und damit der steuerlichen Berechnung Ihres Handwerkbetriebes. Für die Ausgestaltung der Buchhaltung sieht Ihr Finanzamt genau hin: Kleinste Fehler können Sie große Beträge kosten. Und auch Sie selbst profitieren von einer korrekten Buchhaltung. Mit ihr können Sie jederzeit Einblick in die aktuelle finanzielle Lage Ihres Handwerksbetriebs nehmen und unternehmensrelevante Entscheidungen treffen.

Beachtung der GoBD im Handwerk

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wurden zum 1.1.2015 um Vorschriften zu ihrer elektronischen Form sowie zum Datenschutz ergänzt. Die GoBD vereint acht allgemein anerkannte und für eine fehlerfreie und vollumfängliche Buchhaltung erforderliche Vorgaben: den Grundsatz der

  1. Klarheit und Übersichtlichkeit: jederzeitige Nachvollziehbarkeit selbst für Außenstehende
  2. Ordnungsmäßigkeit: chronologische Ablage aller Vorgänge
  3. Vollständigkeit: lückenlose Dokumentation sämtlicher vermögensverändernden Transaktionen
  4. Einzelbewertung: individuelle Auflistung aller Geschäftsprozesse und Vermögensgegenstände
  5. Wertaufhellung: detaillierte Informationen zur Erfassung der Geschäftsvorfälle
  6. Sicherheit: fälschungssichere Daten-Archivierung
  7. Fortführung der Unternehmenstätigkeit: Verlauf ähnelt vorhergehendem Geschäftsjahr
  8. Bilanzidentität: Übereinstimmung der letztmaligen Jahresendbilanz mit der Bilanz zu Beginn des aktuellen Geschäftsjahres

Die GoBD sind auch im Handwerk vollumfänglich zu erfüllen.

Kontenrahmen im Handwerk

Hinter einem Kontenrahmen verbirgt sich ein systematisch angelegtes Verzeichnis, das alle Kostenklassen, Kostengruppen und Kostenarten auf numerische Konten eines bestimmten Wirtschaftszweigs verteilt. Daneben ordnet er die jeweiligen Konten einzelnen Klassen zu und dient so als Richtlinie für die Erstellung eines konkreten Kontenplans.

Ein auf Handwerksbetriebe ausgerichteter Kontenrahmen liefert DATEV mit dem "SKR04 für Bau und Handwerk“.

Welche Aufgaben hat die Buchhaltung im Handwerk?

Die Handwerker Buchhaltung erstreckt sich von vorbereitenden Maßnahmen bis zur Übersendung der erforderlichen Unterlagen an das Finanzamt. Insgesamt ist die wichtigste Aufgabe, alle Geschäftsprozesse eines Betriebs lückenlos und fortlaufend zu erfassen oder zu buchen und alle zugehörigen Dokumente und Unterlagen zu archivieren.

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Vorbereitende Buchhaltung durchführen

Die Kosten Ihres Steuerberaters hängen unter anderem vom Arbeitsumfang ab. Mit einer vorbereitenden Buchhaltung strukturieren Sie alle relevanten Geschäftsunterlagen vor ihrer Übergabe in übersichtlicher Form. So ermöglichen Sie Ihrem Steuerberater eine schnellere Bearbeitung und erhalten im Gegenzug eine reduzierte Rechnungssumme.

Was sollten Sie Ihrem Steuerberater übergeben?

Für die lückenlose Erstellung Ihrer Steuerunterlagen benötigt Ihr Steuerberater Belege zu sämtlichen Geschäftsvorfällen, darunter Gehaltsabrechnungen oder offene Forderungen, aber auch Ihre Lohnsteuerbescheinigung, Vorjahresbilanzen und Kontoauszüge. Ebenfalls einreichen sollten Sie Nachweise über Elterngeld, Arztbesuche, Mitgliedschaften oder Versicherungen, Spendenquittungen und Werbekosten. Die Aufzählung ist lange nicht abschließend – bei Unsicherheiten kontaktieren Sie Ihren Steuerberater einfach vorab. Nach Durchführung der vorbereitenden Buchhaltung können Sie diese per DATEV an ihren Steuerberater übergeben.

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Ermittlung des Unternehmergewinns

Ihr Betriebsgewinn errechnet sich aus Ihrem Umsatz abzüglich Ihrer Ausgaben. Er lässt sich auf unterschiedliche Arten ermitteln:

  • Bruttogewinn: Umsatz minus direkter Produktkosten, Beispiel: Materialeinkauf
  • Netto- / Reingewinn: Bruttogewinn minus aller weiteren Kosten, Beispiele: Aufwand für Mitarbeiter oder Abschreibungen. Die Summe ist identisch mit Ihrem Jahresüberschuss
  • Unternehmensgewinn: Differenz zwischen Ertrag und Aufwendungen Ihres Betriebes
  • Operatives Ergebnis / EBIT (earnings before interest and taxes): Umsatz abzüglich Ausgaben ohne Berücksichtigung von Steuern und Zinsen
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Erstellung des Jahresabschlusses mit Bilanz

Bei der doppelten Buchführung erstellen Sie anhand der Zahlen Ihrer Buchhaltung am Ende des Geschäftsjahres Ihren Jahresabschluss. Er setzt sich aus Bilanz und GuV zusammen und gibt Aufschluss über die finanzielle Lage Ihres Handwerksbetriebes. Ihre Finanzbuchhaltung lässt sich mit einer professionellen Handwerkersoftware wie STREIT selbst erstellen.

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Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt

Ohne Vorgaben zu einer spezifischen Übertragungsart können Sie Ihre Steuererklärung dem Finanzamt auf unterschiedliche Weise zukommen lassen:

  • Direktversand digitaler Formulare über das „Elster“-Onlineportal der deutschen Finanzverwaltung
  • DVD oder PDF-Downloads kostenpflichtiger Steuerprogramme aus dem Handel oder via Internet
  • Steuerformular in Papierform manuell ausfüllen und postalisch versenden oder vor Ort abgeben
  • über Ihre ERP-Software mittels Schnittstelle.

Buchhaltung als Handwerksbetrieb: selbst erledigen oder extern durchführen lassen?

Sie können Ihre Buchhaltung selbst erledigen z.B. mittels einer eigenen Buchhaltungssoftware oder an externes Fachpersonal auslagern. Beide Möglichkeiten vereinen Pluspunkte und Schwachstellen.

Interne Buchhaltung

Externe Buchhaltung

Vorteile

Kontrolle: alle Zahlen zu jedem Zeitpunkt im Blick

Zeitersparnis: Zeit für andere Aufgaben

Erlangen von Kompetenz durch Aneignen von Fachwissen

Aufwandsersparnis: Aneignung von Fachwissen unnötig

Keine Kosten für Buchhalter oder Steuerberater

Konzentration auf handwerkliche Tätigkeit

Nachteile

Zeit und Kosten für das Aneignen von Fachwissen

Absprachen mit Steuerberater

Zeit für Erstellung der Buchhaltung

Belege und Zahlen zugänglich machen

Kosten für Buchhaltungssoftware

Kosten für Steuerberater

Kosten für die Buchhaltung

Die Honorarhöhe für Ihren Steuerberater wird durch die regelmäßig überarbeitete Steuerberatervergütungsverordnung geregelt. Mit Ausnahme einer Pauschalvergütung für bestimmte Leistungen sind individuelle Absprachen nicht gestattet. Die monatliche Berechnung erfolgt anhand der Buchführungstabelle C und liegt abhängig von Art und Umfang der Aufgaben sowie dem Gegenstandswert zwischen 2/10 und 12/10 einer vollen Gebühr. Beispiel:

Einkünfte: 40.000 Euro, volle Buchführungsgebühr nach Tabelle: 103 Euro, monatlicher Rechnungsbetrag: 20,60 bis 123,60 Euro

Ab wann lohnt sich das Outsourcen der Buchhaltung?

Leidet Ihr Kerngeschäft unter der Zeit, die Sie stattdessen für Ihre Buchhaltung aufbringen, sollten Sie diese an professionelle Buchhalter, Buchhalterservice oder Steuerberater auslagern. Voraussetzung ist in jedem Fall eine enge Zusammenarbeit zwischen der Buchhaltungsabteilung und dem Dienstleister.

Buchhaltung im Handwerksbetrieb: Welche Möglichkeiten gibt es?

Gesetzliche Vorgaben zur Art Ihrer betrieblichen Buchhaltung gibt es nicht. Sie haben also die Wahl.

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Analoge Buchhaltung

Beim analogen Archivieren verwahren Sie ihre sortierten Papierbelege in Ordnern. Die Ordner sollten transparent strukturiert und für berechtigte Personen jederzeit zugänglich sein. Gleichzeitig müssen Sie sie vor unberechtigtem Zugriff schützen. Viel Platzbedarf ein aufwändigeres Suchen und zeitintensives Verwalten sind Nachteile dieser Vorgehensweise.

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Buchhaltungsdienstleister für Handwerker

Fachkundiges Personal die als externe Buchhaltungsdienstleister fungieren, stellen sicher, dass Ihre Bücher ordnungsgemäß geführt werden und einer Buchprüfung standhalten. Ihre Steuererklärung dürfen die Experten jedoch nicht für Sie abgeben.

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Buchhaltung mit kostenlosem Excel-Tool

Entscheiden Sie sich für eine Buchhaltung mit Excel, erfassen Sie die Finanzdaten Ihres Unternehmens als Tabellenkalkulation. Sie können aus verschiedenen Registerkarten zum Erstellen Ihrer Aufzeichnungen wählen, die Vorlagen anpassen und abspeichern.

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Buchhaltungssoftware für Handwerker

Mit einer Buchhaltungssoftware erfassen und verwalten Handwerksbetriebe ihre Einnahmen, Ausgaben, Belege und Zahlungen digital. Die Software übernimmt dabei viele Prozesse automatisch – etwa das Buchen von Geschäftsvorfällen, das Abgleichen von Zahlungen oder das Erstellen von Mahnungen. Belege werden revisionssicher archiviert und sind über Suchfunktionen schnell auffindbar. Über Schnittstellen – z. B. zu DATEV – können Daten direkt an die Steuerkanzlei übermittelt werden. Auf diese Weise lassen sich betriebliche Zahlen jederzeit auswerten und nachvollziehen. Die Buchhaltung wird dadurch nicht nur strukturierter, sondern lässt sich auch mit weniger Aufwand zuverlässig führen.

Im Folgenden Vergleich erhalten Sie einen Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten:

AnalogExceltabellenDienstleisterDigital / eigene Software
VorteileVolle KontrolleKostenlos bzw. einmaliger Anschaffungspreis für Office-PaketReduzierte Kosten beim SteuerberaterJederzeit und überall verfügbar, hohe Sicherheit
Preiswertverschiedene Einstellungsmöglichkeiten, Online- VorlagenDSGVO-konform, fristgerechtZeitersparnis durch Prozessautomatisierung
NachteileBelege lochen und sortieren - zeitintensivKein Speichern der PflichtangabenZusatzkosten zum SteuerberaterHard- und Software anschaffen. Internetverbindung
Platz für OrdnerRisiko von FlüchtigkeitsfehlernUnterlagen nicht im eigenen BüroEinarbeitungszeit
Keine Akzeptanz bei Geschäftspartnern ggf. nicht GoBD konformKeine Fälschungssicherheit: nicht vom Finanzamt anerkanntKein Ersatz für SteuerberaterBelege müssen gescannt werden

Buchhaltung selbst erledigen mit einer Bürosoftware

In vielen Handwerksbetrieben wird die Buchhaltung noch ausgelagert – dabei lässt sich ein Großteil der Aufgaben heute problemlos selbst erledigen. Mit einer geeigneten Bürosoftware können Angebote und Rechnungen nicht nur erstellt, sondern auch kaufmännische Prozesse vollständig abgebildet werden.

Eine Lösung, die sich dafür besonders bewährt hat, ist die Handwerkersoftware STREIT. Sie bietet eine breite Palette an Funktionen, um die Buchhaltung digital, sicher und effizient im eigenen Haus umzusetzen.

Was lässt sich mit einer Bürosoftware wie STREIT abdecken?

  • Angebote, Rechnungen und Kalkulationen direkt im System erstellen
  • Betriebs- und Finanzbuchhaltung inklusive GuV, BWA und Bilanz
  • Stammdaten und Dokumente digital pflegen und revisionssicher archivieren
  • Aufträge, Lager und Einkauf effizient steuern – auch mobil
  • Zeiterfassung und Aufmaß direkt von der Baustelle erfassen

Durch die integrierten Schnittstellen zu DATEV und GDPdU ist zudem eine problemlose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater möglich.

Warum sich das lohnt

Wer die Buchhaltung selbst übernimmt, spart nicht nur Kosten, sondern erhält auch einen besseren Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Betriebswirtschaftliche Auswertungen lassen sich in Echtzeit abrufen und Entscheidungen fundierter treffen.

Die Handwerkersoftware STREIT unterstützt dabei mit klar strukturierten Masken, durchdachten Prozessen und einer Oberfläche, die auch für Nicht-Buchhalter intuitiv nutzbar ist.

Bürosoftware für Handwerker

Digitale Buchführung

Der Begriff der Buchhaltung wurde geprägt, als schriftliche Dokumente wirklich in Büchern verwahrt wurden. Dass sie zunehmend von speziellen Softwarelösungen verdrängt werden, hat gute Gründe.

Vorteile der digitalen Buchhaltung für Handwerker

Egal, ob Sie für den Einbau einer Heizung, Fassadenanstriche, den Anschluss elektronischer Geräte oder zur Heizkörperreparatur gerufen werden: Als Handwerker sind Sie viel unterwegs. Die Buchführung will trotzdem gemacht sein. Eine maßgeschneiderte Software erleichert die Abwicklung der Prozesse und beschleunigt die Prozesse. Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

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Zeit- und Kostenersparnis

Eine digitale Software nimmt Ihnen viel Arbeit ab. Sie erfasst Ihre Geschäftsvorgänge, bucht und kontiert Ihre Belege und überprüft Angaben automatisch. Nicht nur sparen Sie dadurch Zeit und können sich einer fehlerfreien und lückenlosen Datenaufbereitung sicher sein. Sie haben auch von unterwegs jederzeit Zugriff auf Rechnungen oder Ausgaben. Bis zu zehn Jahre müssen Belege nach rechtlichen Vorschriften aufbewahrt werden – und noch immer gut lesbar sein. Mit einer Ablage digitaler Dokumente können Sie nicht nur auf Ordner und Regale verzichten. Auch Schrift oder Papier können nicht verblassen.

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Mobilität und Flexibilität

Kombinieren Sie Ihre Softwarelösung mit einem Cloud-Zugriff für die Buchhaltung in dern Cloud. So werden Ihre Daten in einem externen Rechenzentrum gespeichert. So sind Sie sogar unabhängig von Computern oder Smartphones. Bei Bedarf können Sie auch Ihren Mitarbeitern Zugang zu Ihrer digitalen Buchhaltung gewähren und so von unterschiedlichen Baustellen gemeinsam auf Dokumente zurückgreifen.

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Sicherheit und Datenschutz

Eine Manipulation Ihrer Dokumente ist bei einer Software-Cloudlösung so gut wie ausgeschlossen. Die hohe Datensicherheit entspricht den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch den Richtlinien der GoBD. Achten Sie allerdings auf einen seriösen Service mit SSL-Verschlüsselung. Nur so können Sie Ihre Steuerunterlagen revisionssicher archivieren.

Digitale Buchführung erfolgreich einführen

Aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile steigt unter Handwerkern die Nachfrage nach einer digitalen Buchhaltungssoftware. Entsprechend viele Programme finden Sie auf dem Markt. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater bei der Auswahl unterstützen – er kennt den Umfang Ihrer Buchhaltung und kann so ein maßgeschneidertes Programm empfehlen.

Neben der Software benötigen Sie auch Hardware. Mit einem Dokumentenscanner können Sie Papierbelege in PDF umwandeln und in Ihre digitale Buchhaltung integrieren. Spätestens bei einer Betriebsprüfung bewertet das Finanzamt die Übereinstimmung mit den GoBD. Als Nachweis müssen Sie sämtliche Arbeitsabläufe Ihres Datenverarbeitungsprogrammes so genau dokumentieren, dass sich Inhalt, Aufbau, Vorgehensweise und Resultate Ihrer Buchhaltungsprozesse lückenlos nachvollziehen lassen.

Tipp: Vernichten Sie die Papierbelege erst, wenn Sie die digitalisierten Belege verbucht und sicher archiviert haben.

Buchhaltungsbeispiele aus der Praxis

Nicht jedes Handwerk gleicht dem anderen. Suchen Sie sich daher eine für Ihre Sparte maßgeschneiderte Lösung, die ihren speziellen Anforderungen gerecht wird.

Dachdecker Arbeiten

Dachdecker

Als Dachdecker müssen Sie einige Besonderheiten bei Ihrer Buchhaltung beachten. So können Sie den Ausbau oder die Erneuerung eines Dachs sowohl als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendung auf das Konto „Reparaturen und Instandhaltung von Bauten“ buchen oder als auch nachträgliche Herstellungskosten über eine Abschreibung gewinnmindernd geltend machen.

Monteur bei der Arbeitsvorbereitung

Elektriker

Ob Sie die im Bereich der Solaranlagen übliche Vorauszahlung bei Auftragserteilung bereits buchen können, weiß Ihr Steuerberater. Ihre Software erleichtert Ihnen Ihre Buchhaltung um ein weiteres, achten Sie auf Schnittstellen zu Großhändlern. Zudem bieten spezielle Softwarelösungen Artikel- und Leistungskataloge zur einfachen Kalkulation ihrer Projekte.

Wartung und Service

Sanitärbetrieb

Als Installateur von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen sind Sie permanent unterwegs – und benötigen zahlreiche kleine Bauteile für Ihre Tätigkeiten. Achten Sie daher auf einen individuell abgestimmten Leistungskatalog. Zudem ist ein Tool zur Verwaltung Ihrer Wartungsaufträge sinnvoll.

Malerbetrieb Limberger - Farbmuster

Maler

Beschäftigen Sie als Maler Mitarbeiter auf Baustellen, müssen Sie ihr Gehalt als spezifischen „Baulohn“ ausweisen, mit dem witterungsbedingte Ausfallstunden kompensiert werden sollen. Die Abrechnung muss zudem den Vorgaben der Sozialkasse der Bauwirtschaft Rechnung tragen – mit einer maßgeschneiderten Buchhaltungssoftware behalten Sie die Übersicht.

Häufige Fehler in der Buchhaltung

Immer wieder unterlaufen Handwerkern typische Fehler bei ihrer Buchhaltung, die sich mit der erforderlichen Sorgfalt jedoch von vornherein vermeiden lassen:

  • Projekte zu spät prüfen: Vermeiden Sie Hektik: Überprüfen und sortieren Sie sämtliche Dokumente Ihrer einzelnen Projekte rechtzeitig.
  • Papierbelege sammeln: Statt Papierbelege über Wochen in Kisten zu sammeln, scannen Sie sie unverzüglich ein und dokumentieren Sie sie korrekt und nachvollziehbar.
  • Aufbewahrungsfristen nicht einhalten: Vernichten Sie alte Belege nicht zu früh: Nach den GoBD betragen Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen bis zu zehn Jahren.
  • Inkorrekte Rechnungsstellung: Achten Sie auf die Übereinstimmung Ihrer Ausgangsrechnungen mit den Vorgaben zum Vorsteuerabzug oder der Höhe der Umsatzsteuer.

Bücher und Seminare zum Thema Buchhaltung für Handwerker

Buchführung und Personalabrechnung im Handwerksbetrieb

Danuta Ratasiewicz

Um erfolgreich zu sein, müssen Handwerker nicht nur in ihrer Werkstatt oder auf der Baustelle ihr Können unter Beweis stellen. Ebenso wichtig ist es, die finanziellen Belange der Betriebsführung im Griff zu haben. Sowohl für die Buchführung als auch für die Personalabrechnung finden Sie in diesem Buch die für einen Handwerksbetrieb praxisrelevanten Themen.

Zum Buch 

Aufstieg im Handwerk Rechnungswesen und Controlling,

Achim Pollert, Bernd Kirchner

Lehr- und Arbeitsbuch - auch zum Selbststudium - zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung und für Auszubildende und Studenten, die Grundlagen der Buchführung, Controlling und Kosten- und Leistungsrechnung benötigen. Auch der selbstständige Meister kann mit dieser Lernmethode konstruktive Gespräche mit dem Steuerberater führen.
Leicht verständliche Sprache, Schritt-für-Schritt-Weg zur Erlernung des Rechnungswesens, Übersichten ergänzen die jeweiligen Themen; alle Übungen/Aufgaben mit Lösungen im Anhang.

Zum Buch

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Iris Thomsen

Mit Belegen umgehen, Einnahmen und Ausgaben richtig verbuchen, Umsatzsteuer korrekt abführen - die Autorin erklärt die Grundlagen der Buchführung und führt Sie sicher vom Einzelbeleg zur Ermittlung des vorläufigen Jahresergebnisses. Zahlreiche Übungsaufgaben und Lösungen unterstützen Sie bei der Anwendung und Vertiefung des eigenen Buchführungswissens. Mit diesem Praxisbuch gewinnen Selbstständige Sicherheit bei der Buchführung und in Steuerthemen.

Zum Buch

Seminare zum Thema "Buchhaltung für Handwerker"

Wenn Sie statt dem Lesen eines Buches eher ein Seminar oder Webinar zum Thema "Buchhaltung für Handwerker" besuchen wollen gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  •  Ihre Handwerkskammer bietet eine Vielzahl an Seminare und Webinare an. Die Handwerkskammer Konstanz beispielsweise betreibt eine eigene Bildungsakademie.
  • Nutzen Sie private Anbieter für Ihr Buchhaltungsseminar wie z.B. WBS-Training
  • Fragen Sie direkt bei Ihrem Softwareanbieter nach. Diese bieten in der Regel Seminare oder Webinare an. Die Buchhaltungssoftware STREIT beispielsweise bietet ein umfangreiches Schulungsprogramm an.

FAQ zur Buchhaltung für Handwerker

Sie können Ihre Buchhaltung eigenständig in analoger Form oder mithilfe von Exceltabellen durchführen. Alternativ nehmen Ihnen Dienstleistungsunternehmen oder Steuerberater Ihre Arbeit ab.

Sind Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb im Handelsregister gelistet oder haben im Vorjahr einen Umsatz von über 600.000 oder Gewinn von mindestens 60.000 Euro generiert, sind Sie zur Buchführung verpflichtet.

Als Kleinunternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender mit geringeren als den genannten Umsätzen und Gewinnen sind Sie von der Buchführungspflicht befreit.

Nur bei einer Einhaltung der acht GoBD-Richtlinien für eine fehlerfreie und lückenlose Buchhaltung wird das Finanzamt Ihre eingereichten Unterlagen akzeptieren.

Die Gebühren für Steuerberater werden nach der Tabelle C anhand des Arbeitsumfangs, -inhalts und Gegenstandswertes berechnet.

Fazit

Mit einer sorgfältigen Buchführung bestenfalls mit einer passenden Buchhaltungssoftware für das Handwerk haben Sie schnellen Zugriff auf sämtliche Unterlagen und Ihre wirtschaftliche Betriebsentwicklung jederzeit im Blick. Eine maßgeschneiderte Softwarelösung für Ihr Handwerk bietet Ihnen höchste Effizienz, garantiert die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und punktet oftmals mit praktischen Zusatzfeatures wie Schnittstellen für Arbeitsteilungen.

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