Der korrekten Berechnung Ihrer Fahrtkosten liegen verschiedene Aspekte zugrunde. Sie lassen sich zunächst grob in die Kategorien Personal- und Fahrzeugkosten einteilen:
Personalkosten
Bei einer Abrechnung nach Personalkosten berücksichtigen Sie sowohl die Fahrtzeit als auch die jeweiligen Stundensätze der betroffenen Mitarbeiter. Sie unterscheiden also auch hier zwischen
- Meister
- Gesellen
- Helfer
- Azubis
Schlüsseln Sie Ihre Berechnung mit den einschlägigen Stundenlöhnen und der Anzahl der Arbeiter möglichst transparent für Ihren Kunden auf. Beispiel:
Einer Ihrer Gesellen ist mit Ihrem Azubi zu einem Auftrag mit einer je rund 15-minütigen An- und Abfahrt unterwegs. Ihr Gesellen erhält von Ihnen einen Stundenlohn von 45 Euro, Ihr Azubi 20 Euro.
Kalkulieren Sie jeweils eine Strecke nach der folgenden Formel:
Kosten pro Arbeitsstunde x Fahrzeit in Minuten/60 Minuten
- Geselle: 45 Euro x 15 Minuten/60 Minuten = 11,25 Euro.
- Azubi: 20 Euro x 15 Minuten/60 Minuten = 5 Euro.
Diese Beträge spiegeln nun die Personalkosten für jeweils eine Strecke wider. Verdoppeln Sie die Summe, ist die Rückfahrt inkludiert:
- Geselle: 11,25 Euro x 2 (Hin- und Rückfahrt) = 22,50 Euro.
- Azubi: 5 Euro x 2 = 10 Euro.
Insgesamt dürfen Sie also 23,50 Euro für diesen Einsatz als Personalkosten abrechnen.
Die genaue Fahrtzeit können Sie vorab nicht kennen. Richten Sie sich hier überschlägig nach Erfahrungswerten oder vereinbaren Sie schriftlich mit Ihrem Kunden eine mögliche Anpassung. Andernfalls ist dieser nicht zu einer höheren Erstattung verpflichtet.
Tipp: Viele Handwerker setzen zunächst sicherheitshalber eine etwas längere Zeitdauer an und reduzieren bei einer kürzeren Fahrzeit im Anschluss den Betrag auf der Rechnung. Kein Kunde wird sich über diese Vorgehensweise beschweren.
Fahrzeugkosten
Ihre Fahrzeugkosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Fahrzeugtyp
- Anschaffungskosten des Fahrzeugs (Abschreibung)
- Treibstoffverbrauch pro Kilometer
- Versicherungsgebühren
- Kosten für Wartung und Reparaturen
Schauen Sie auf die ADAC-Internetseite: Der Automobilclub hat für rund 1500 Fahrzeugtypen unter anderem Kosten pro gefahrenem Kilometer ermittelt und in einer übersichtlichen Liste veröffentlicht. Für unser Berechnungsbeispiel übernehmen wir den Citroen e-Berlingo Kombi M Live Pack.
Bei diesem Modell belaufen sich die kompletten Fahrzeugkosten laut ADAC-Angaben auf 51 Cent pro gefahrenem Kilometer. Ihr Geselle fährt diesmal alleine, die Strecke zum und vom Kunden beträgt jeweils zehn Kilometer:
- Cent pro Kilometer x gefahrene Kilometer
- 51 Cent x 20 Kilometer = 10,20 Euro
Die Kalkulation des ADAC bezieht den Grundpreis sowie Fixkosten, Werkstattkosten, Betriebskosten und Wertverlust mit ein. Ist Ihr Wagen nicht in der Tabelle aufgeführt, finden Sie kostenlose Online-Rechner verschiedener Anbieter im Internet, in die Sie die erforderlichen Kosten eintragen und sich das Ergebnis am Ende anzeigen lassen können. Für die einmalige Eingabe müssen Ihnen die jeweiligen Kosten allerdings bekannt sein.
Personalkosten und Fahrtkosten
Am Ende addieren Sie die Personal- und Fahrtkosten:
- 23,50 Euro + 10,20 Euro = 33,50 Euro
Viele Kunden sind skeptisch, ob ihnen korrekte Beträge abgerechnet werden. Seien Sie daher so explizit wie möglich, besprechen Sie notfalls mögliche Unwägbarkeiten wie Feierabendverkehr bei Aufträgen am Nachmittag oder bekannte Baustellen. Verzichten Sie auch auf grobe Aufrundungen wie von 35 Minuten zu einer Stunde, um eine erfolgreiche Anfechtung durch den Kunden zu vermeiden. Erfassen Sie die Fahrzeit stattdessen in möglichst kurzen Einheiten von jeweils zehn Minuten.