Selbstständig machen ohne Meister

Mehr als 140 Handwerksberufe gibt es in Deutschland – in über 50 von ihnen benötigen Sie für eine Selbstständigkeit grundsätzlich einen Meistertitel. Doch wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Meisterpflicht umgehen und dennoch bald Ihren eigenen Handwerksbetrieb leiten. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um eine Selbstständigkeit ohne Meister in Handwerken, in denen normalerweise genau dieser Titel verlangt wird.

Benötigen Sie einen Meistertitel für Ihre Selbstständigkeit?

Der Meisterbrief ist seit Jahrzehnten fest mit bestimmten handwerklichen Berufen in Deutschland verbunden. Er steht für Tradition und die hohe fachliche Qualität seiner Besitzer. Doch Sie benötigen dieses Dokument nicht für alle Handwerke. Für eine Selbstständigkeit in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe sind Sie nicht zum erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung verpflichtet. Und auch in den zulassungspflichtigen Handwerken stehen Ihnen verschiedene Wege offen, genau diese Pflicht zu umgehen. So können Sie auch ohne Meisterbrief bald in Ihre gewünschte Selbstständigkeit starten.

Methoden zur Selbstständigkeit ohne Meister

Es gibt verschiedene Wege, sich ohne Meister im Handwerk selbstständig zu machen.

Vielleicht verfügen Sie über einen Ingenieurstitel oder einen gleichwertigen Abschluss einer Ausbildung, die statt eines Meisterbriefs anerkannt wird?

Alternativ können Sie eine Ausübungsberechtigung aufgrund einer unzumutbaren Belastung erwirken, von der Altgesellenregelung Gebrauch machen oder einen technischen Betriebsleiter mit Meistertitel einstellen. Und sollten Sie im EU-Ausland Ihre Prüfung bestanden haben, erhalten Sie möglicherweise eine Ausnahmebewilligung.

Meisterpflicht im Handwerk – Unterteilung laut Handwerksordnung

Die Handwerksordnung (HwO) führt in den Anlagen A, B1 und B2 abschließend sämtliche zulassungspflichtigen, zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe auf. Dass nicht für alle Berufe ein Meistertitel für eine Betriebsgründung verpflichtend ist, liegt an der Art der Tätigkeit. So finden Sie bei den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben zum Großteil künstlerische und gestalterische Berufe oder Tätigkeiten, deren Ausübung keine unmittelbare Gefahr für die Umwelt bedeutet.

Neuregelung und Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerben

Anfang 2020 ist es in Kraft getreten: Das Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe, die 2004 aus der Kategorie der in Anlage A gelisteten Berufe herausgenommen und zu B1 überführt worden sind. Wer sich in den dazwischen liegenden Jahren mit einem der betroffenen Handwerke selbstständig gemacht hat, darf allerdings weiterhin ohne Meistertitel seinen Betrieb in einem der folgenden Handwerksberufe leiten:

Tätigkeiten und Gewerbe mit Meisterpflicht

Diese zwölf Handwerke sind also erneut zulassungspflichtig und damit in der Anlage A der Handwerksordnung gelistet. Insgesamt finden Sie dort aktuell 53 Gewerbe. Bei den verbleibenden 41 handelt es sich weiterhin um:

Vor- und Nachteile der Meisterpflicht im Handwerk

Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die Meisterpflicht beibehalten werden sollte. Dabei führen Befürworter wie die Bundesregierung, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Zentralverband des deutschen Handwerks ebenso viele Argumente für eine Meisterpflicht ins Feld wie ihre Gegner aus dem Berufsverband der freien Handwerker sowie der Monopolkommission ihr Nachteile bescheinigt.

Pro-Argumente Meisterpflicht

Gegenargumente Meisterpflicht

Gesicherte Qualität

Eingriff in die Berufsfreiheit

Erhöhter Verbraucherschutz

Hohe Qualität nicht langfristig gesichert. Keine Pflicht für Meister, Arbeiten selbst durchzuführen oder sich weiterzubilden

Innovations- und Wissensträger für künftige Generationen

Rückgang der Betriebsgründungen

Mehr Fachkräfte

Fachkräftemangel wird verschärft

Weitergabe von Traditionen und Werten

Zeitliche und finanzielle Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Arbeitssicherheit garantiert

Gefährdung der Vielfältigkeit im Handwerk

Hinweis: Streitschlichter führen als Kompromiss die Möglichkeit ins Feld, Interessenten durch positive Anreize zu einer freiwilligen Weiterbildung zum Meister zu locken.

Folgen einer Betriebsgründung ohne Meister

Machen Sie sich mit einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne Meistertitel oder Ausnahmegenehmigung selbstständig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 HwO sowie nach § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Als Folge drohen Ihnen Geldbußen. Weiterhin steht den zuständigen Behörden frei, Mittel und Taterträge Ihrer unerlaubten Berufsausübung einzuziehen.

Zulassungsfreie Handwerksberufe

Insgesamt gibt es derzeit 90 Handwerke in Deutschland, die Sie ohne einen Meisterbrief ausüben dürfen. Nach § 18 Absatz 2 HwO sind Sie allerdings trotzdem zu ihrer Anmeldung bei der Handwerkkammer verpflichtet. Sie teilen sich auf in zulassungsfreie Handwerke gemäß Anlage B1 sowie handwerksähnliche Gewerbe nach Anlage B2 HwO.

Die folgenden B1-Handwerke sind zulassungsfrei:

Handwerksähnliche Berufe

Schließlich zählt Anlage B2 alle aktuell geltenden handwerksähnlichen Berufe auf:

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So können Sie die Meisterpflicht umgehen

Nicht jeder, der sich im Handwerk selbstständig machen möchte, besitzt einen Meisterbrief. Oftmals fehlt bei geplanten Übernahmen von Familienbetrieben der nachfolgenden Generation der erforderliche Titel, für andere stellen die Kosten eine unüberwindbare Hürde dar. Allerdings können Sie die Meisterpflicht umgehen und dennoch legal einen Handwerksbetrieb gründen.

Als Geselle selbstständig machen

Die sogenannte Altgesellenregelung gemäß § 7b HwO wurde als Ausnahmeregelung für langjährige Gesellen eingeführt. Danach ersetzt der Nachweis über eine mindestens sechsjährige Tätigkeit im selben Handwerk mit mindestens vier Jahren in leitender Position den Meisterbrief, wobei die Ausübungsberechtigung auf eine Teiltätigkeit des Handwerks beschränkt werden kann. Zudem gibt es Ausnahmen zur Ausnahme. Als Schornsteinfeger sowie im Gesundheitshandwerk (als Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher oder Zahntechniker) können Sie selbst mit langjähriger praktischer Erfahrung den Meistertitel nicht ersetzen.

Hinweis: Mit der Ausübungsberechtigung können Sie sich in die Handwerksrolle eintragen oder sich als technischer Betriebsleiter einstellen lassen. Sie berechtigt Sie aber nicht zum Führen des Meistertitels oder der Ausbildung von Lehrlingen.

Was versteht man unter der Altgesellenregelung?

Werfen wir einen Blick auf die Details der seit 2003 geltenden Altgesellenregelung. Denn oftmals verlangen die zuständigen Behörden Nachweise, die in den Augen ihrer Kritiker nicht erbracht werden müssten.

Es beginnt bei der Zuständigkeit. Grundsätzlich liegt die Entscheidung über eine Ausübungsberechtigung bei den höheren Verwaltungsbehörden der Bezirksregierungen der Bundesländer, die zuvor die Handwerkskammer anhören müssen. Oftmals allerdings geben sie ihre Zuständigkeit komplett an die Handwerkskammer ab, die den Antragsstellern nicht immer wohlgesonnen scheint. Dabei regelt das Gesetz deutlich, dass stets von einer leitenden Stellung auszugehen ist, wurden dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder wesentlichen Betriebsteil übertragen. Andernfalls sind Belege wie Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibungen beizubringen.

Die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten normalerweise durch die Berufserfahrung als nachgewiesen. Hier darf nur in Einzelfällen auf alternativen Indizien wie einer Teilnahme an Lehrgängen bestanden werden – wurde dem Antragsteller beispielsweise ausdrücklich nur die Wahrnehmung technischer Aufgaben übertragen.

Auch ist strittig, ob die Lehrlingszeit bereits als Tätigkeit gilt. Hier berufen sich Befürworter auf die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, die andernfalls einfacher zu erlangen wären als die Ausübungsberechtigung von Gesellen.

Alternative Möglichkeiten zur Selbständigkeit ohne Meistertitel

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Einen Betriebsleiter mit Meistertitel einstellen

Alternativ können Sie einen fachlich-technischen Leiter bzw. Betriebsleiter mit Meistertitel einstellen. Nicht jeder Meister möchte selbstständig werden, und so sind angestellte Mitarbeiter mit dieser Qualifikation keine Seltenheit. Allerdings müssen Sie auch hier weitere Bedingungen erfüllen:

  • Die Anstellung erfolgt in Vollzeit – nur in Ausnahmefällen darf sich das Beschäftigungsverhältnis auf eine Halbtagsstelle belaufen
  • Ihr angestellter Meister übernimmt die volle Verantwortung für die gesamte technische Leitung Ihres Handwerksbetriebes sowie die Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften.
  • Er ist fachlich in der Lage, Ihren Mitarbeitern stets helfend zur Seite zu stehen.
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Unzumutbare Belastung gemäß § 8 HwO

Eine weitere Option liegt in der Beantragung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO. Es handelt sich um einen Sonderfall, für den Sie über den Nachweis eigener meisterähnlicher Fähigkeiten hinaus durch Ihre persönliche Situation mit der Durchführung einer Weiterbildung zum Meister unzumutbar belastet wären. Möglicherweise

  • müssten Sie zu lange auf Ihre Meisterprüfung warten
  • sprechen gesundheitliche Gründe dagegen
  • sind Sie älter als 47 Jahre
  • befinden Sie sich aktuell in einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit
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Als Ingenieur Handwerksbetrieb gründen

Laut Handwerksordnung sind die Titel eines Diplom-Ingenieurs und eines Meisters gleichwertig. So können Sie sich als Ingenieur, Industriemeister oder staatlich geprüfter Techniker in die Handwerksrolle eintragen lassen, entspricht Ihr geplantes Handwerk dem Schwerpunkt Ihres Studiums.

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Handwerksbetrieb gründen mit anderer Qualifikation

Dieses Recht steht Ihnen nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen auch mit einem staatlich anerkannten Bachelor- oder Masterabschluss an einer Fach- und Hochschule in Deutschland zu. Auch hier müssen Sie nachweisen, dass Ihr Studienschwerpunkt und das Thema Ihrer Abschlussprüfung dem gewählten Handwerk entsprechen.

Eine erfolgreiche Meisterprüfung in einem fachlich-technisch verwandten Handwerk wird unter Umständen ebenfalls akzeptiert. In diesem Fall bestimmen regionale Verordnungen die individuelle Vorgehensweise.

Anerkennung von Berufsqualifikation aus dem Ausland für die Selbstständigkeit

Seit 2012 gibt es das Anerkennungsgesetz – in Langfassung das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“. Seitdem haben Personen mit ausländischem Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung einer inhaltlichen und zeitlichen Gleichwertigkeit mit entsprechenden deutschen Qualifikationen. Im Handwerk ergibt sich die zuständige Rechtsgrundlage aus den §§ 40a, 50b und 51e HwO in Verbindung mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.

In Zweifelsfällen werden Befähigungsnachweise nachgereicht oder Qualifikationsanalysen der fachlichen Kenntnisse durchgeführt. Bei einer Anerkennung erhalten die Antragsteller die identischen Berechtigungen wie deutsche Handwerksmeister, allerdings weder ihren Titel noch eine Eintragung in die Handwerksrolle.

Spätaussiedler können sich alternativ nach den Vorschriften des §10 Bundesvertriebenengesetz beurteilen lassen.

Mit Österreich und Frankreich hat Deutschland gemäß §§ 40 Absatz 2, 50 a HwO bilaterale Abkommen zur Gleichstellung beruflicher Prüfungszeugnisse getroffen: die Verordnungen zur Gleichstellung österreichischer / französischer Prüfungszeugnisse mit der Gesellenprüfung bzw. mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk.

Hinweis: Im Internet finden Sie immer wieder Kaufangebote für Meistertitel. Vorsicht: Mit einem Gebrauch des falschen Titels machen Sie sich strafbar. Die bessere Lösung auch in Hinblick auf Ihre Qualifikation: selber den Meistertitel machen!

Einen Handwerksbetrieb übernehmen

Eine Selbstständigkeit im Handwerk setzt nicht unbedingt eine Neugründung eines Betriebes voraus. Alternativ können Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen. Auch hier erteilen Handwerkskammern Ausnahmegenehmigungen für fehlende Meistertitel in zulassungspflichtigen Handwerken, sofern die Bedingungen einer der genannten Alternativen erfüllt sind.

Vorteile

  • Sie können auf eingespielte Strukturen zurückgreifen
  • Ihr Betrieb ist auf lokaler Ebene bekannt
  • Sie übernehmen einen Kundenstamm
  • Ihre Mitarbeiter sind erfahren
  • Es bestehen Beziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern
  • Büro, Fahrzeugflotte, Betriebsinventar sind vorhanden

Nachteile

  • Kundenstamm muss von Ihnen als neuem Chef überzeugt sein
  • Vorgegebene Unternehmensstrukturen lassen sich nur langsam ändern
  • Personalübernahme erfolgt zu vorgegebenen Konditionen
  • Langjährige Mitarbeiter haben Akzeptanzprobleme
  • Sie übernehmen bestehende Haftungen und Gewährleistungen

Planen Sie dennoch eine Übernahme, ziehen Sie in Ihre Suche folgende Erwägungen ein:

  • Lage und Standortpotenzial
  • Größe des Kundenstamms
  • Reputation des Unternehmens
  • Mitarbeiterstruktur
  • Erweiterungspotenzial der Betriebsräume
  • Zustand von Maschinen und Geschäftsausstattung
  • Wettbewerbssituation und Branchenkennzahlen
  • vorhandene Verträge

Wie auch bei Neugründungen hilft Ihnen ein Businessplan bei einer Betriebsübernahme im Handwerk, die Lage korrekt einzuschätzen und langfristig erfolgreich zu wirtschaften. Notieren Sie sich die wichtigsten betrieblichen Kennziffern der aktuellen Marktsituation, Ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Unternehmensziele und darauf ausgerichtete Maßnahmen. Ein schlüssiger Businessplan mit einer nachvollziehbaren Finanzierungsstrategie dient auch Banken als Grundlage für eine Kreditvergabe.

Als Subunternehmer arbeiten ohne Meister

Wir sind noch nicht am Ende. Auch als Subunternehmer können Sie ohne Meistertitel tätig werden. Vor allem im Baugewerbe sind Sie als Subunternehmer und damit Spezialist für bestimmte handwerkliche Tätigkeiten gefragt. Primär bei langwierigen Projekten erbringen Sie Ihre Leistungen im Auftrag anderer Unternehmen. Ihr Geschäftspartner ist damit der Hauptauftragnehmer, nicht der Bauherr selbst. Sie werden rechtlich selbstständig und wirtschaftlich unabhängig vom Generalunternehmer tätig.

Gründen Sie als Subunternehmer einen eigenen Betrieb, profitieren Sie von den Kontakten Ihrer Hauptauftragnehmer beim Aufbau eines eigenen Kundenstamms. Entsprechend weniger Zeit und Kosten müssen Sie für Ihr Marketing aufwenden. Im Umkehrschluss bleibt allerdings ein Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Zudem sind Sie bei einer Betriebsgründung als Subunternehmer verantwortlich für alle anfallenden Lohnnebenkosten und Arbeitnehmerrechte, Steuern, Mitgliedsbeiträge bei der Handwerkskammer und weitere Betriebskosten.

Tipp: Suchen Sie sich mehrere Generalunternehmen, mindern Sie diese Abhängigkeit und umgehen gleichfalls den Anschein einer Scheinselbstständigkeit.

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Als frischer Neugründer können Sie mit einer passenden Software von Anfang an alle Prozesse digital und strukturiert an einem Ort verwalten. So behalten Sie den Überblick über all Ihre Prozesse und können sich ganz auf Ihre Leidenschaft fürs Handwerk konzentrieren. Holen Sie sich jetzt die perfekte Unterstützung für Ihr Unternehmen!

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Beispiele verschiedener Branchen

Elektriker sind in der Anlage A der HwO gelistet und zähen damit zu den zulassungspflichtigen Gewerben. Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist hingegen nicht erforderlich, handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um einen industriellen Betrieb mit einem großen Anteil an Automatisierungen und serienmäßigen Fertigungsverfahren. Gleichzeitig benötigen Sie nach Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) aufgrund der hohen Risiken für Starkstrom-, Blitzschutz-, Alarmanlagen und Brandmeldeeinrichtungen eine Sondergenehmigung der Industrie- und Handelskammer.

Zudem müssen Sie innerhalb einer Woche nach Gründungsbeginn Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde ein namentliches Verzeichnis aller ausführungsberechtigten Mitarbeiter übermitteln.

Möchten Sie im SHK-Bereich ohne Meistertitel in die Handwerksrolle eingetragen werden, können Sie einen Antrag an den Installateurausschuss stellen, sich durch Sachverständigengespräche oder praktische Kenntnisprüfungen von Ihrem Fachwissen zu überzeugen. Daneben stehen Ihnen als Heizungsbauer seit 2004 die generellen Sonderregelungen offen, durch die Sie den Meistertitel ersetzen können.

Die meisten Gründer von Dachdeckerunternehmen, die keinen eigenen Meistertitel besitzen, entscheiden sich für die Anstellung eines technischen Betriebsleiters. Bei einer Selbstständigkeit in diesem Gewerbe sind Sie zudem zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.

Einen Gewerbebetrieb im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen Sie dann ohne Eintragung in die Handwerksrolle gründen, handelt es sich um Industriebetriebe, Kleingewerbe oder Minderhandwerke, bei denen Sie nicht das gesamte Spektrum der typischen Maler- und Lackiererarbeiten Ihres Handwerks abdecken. Durch technische Entwicklungen nehmen Überschneidungen vom Malerhandwerk mit anderen Betriebsformen zu. Ob ein Gewerbebetrieb zu Handwerk oder Industrie zählt, muss nach einer Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung anhand der individuellen Gesamtunternehmensstruktur beurteilt werden.

Als Metallbauer genießt Ihre qualitative Arbeit hohes Ansehen. Können Sie einen Betrieb aufgrund einer Ausnahmebewilligung gründen, ist die Einstellung eines Betriebsleiters mit Meistertitel dennoch empfehlenswert. Alternativ können Sie mit einem Partner ein Metallbauunternehmen gründen, der über einen Meistertitel verfügt.

Seit Anfang 2020 müssen Sie für eine Betriebsgründung als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger wieder einen Meistertitel vorweisen können. Davor zählte Ihr Gewerbe für 16 Jahre zu den zulassungsfreien Handwerken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer nach Möglichkeiten, bei der Übernahme eines laufenden Betriebs den Bestandsschutz übernehmen und so auf einen eigenen Meistertitel verzichten zu können.

Rechtliche und formale Voraussetzungen

Welche rechtlichen und formalen Voraussetzungen sollten Sie noch bei einer Selbstständigkeit im Handwerk ohne Meistertitel kennen?

Gesetzliche Anforderungen für die selbstständige Tätigkeit im Handwerk ohne Meisterbrief

  • § 45 HwO legt in seinem „Meisterprüfungsberufsbild A“ genau fest, über welche Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten Sie für Ihr gewähltes Handwerk verfügen müssen. Die nicht wesentlichen Teiltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks wiederum werden in § 1 Absatz 2 HwO definiert. Nach aktueller Rechtsprechung können Sie einfache Tätigkeiten Ihres Handwerks im Rahmen der Gewerbefreiheit auch ohne Meisterbrief ausüben. Einfache Tätigkeiten umfassen Aufgaben, die
  • auch Laien innerhalb von drei Monaten erlernen können
  • im Gesamtbild des Handwerks keine Hauptrolle spielen.

Genehmigungsverfahren und Gewerbeanmeldung

Gemäß § 14 Gewerbeordnung gilt als Gewerbe jede Tätigkeit, die

  1. selbstständig ausgeführt wird
  2. auf Dauer angelegt ist
  3. eine Gewinnerzielung beabsichtigt

Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden – im Handwerk beantragen Sie Ihre Ausübungsberechtigung bei der zuständigen Handwerkskammer. In zulassungspflichtigen Handwerken besteht zudem die Verpflichtung zum Eintrag in die Handwerksrolle – mit Meistertitel oder Ausnahmebewilligung.

Eintragung in die Handwerksrolle

Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Einige Handwerkskammern bieten Ihre Antragsformulare inzwischen auch online an. Die Gebühren werden von den regionalen Handwerkskammern festgelegt und variieren zwischen 50 und 200 Euro. Neben dem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Qualifikationsnachweise – ohne Meistertitel z.B. Ingenieur-Diplom oder Arbeitsvertag mit dem Betriebsleiter
  • bei Kapitalgesellschaften den aktuellen Handelsregisterauszug

Kleingewerbe anmelden ohne Meister

Liegt Ihr Jahresumsatz über zwei aufeinanderfolgende Jahre bei maximal 50.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen. Ein Kleingewerbe melden Sie direkt beim Gewerbeamt an, alternativ können Sie beim Ordnungsamt einen Gewerbeschein beantragen. Das gewählte Amt übermittelt Ihre Daten auf Grundlage des § 14 GewO unter anderem an das Finanzamt, das Ihnen Ihre Steuernummer übersendet.

Ist Ihr Kleingewerbe ein zulassungspflichtiges Handwerk, müssen Sie es auch bei der Handwerkskammer anmelden und mit den erforderlichen Unterlagen zur einschlägigen Ausnahmeregelung in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Eine Anmeldung beim Arbeitsamt ist für die Betriebsnummer von Sozial- und Krankenversicherung erforderlich, sollten Sie Mitarbeiter einstellen. Ebenfalls müssen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft innerhalb von einer Woche über die Aufnahme Ihrer Tätigkeit als zulassungspflichtiges Kleingewerbe informieren.

Empfehlung: professionellen Rat einholen

Im Handwerk gibt es aufgrund strenger Regularien bei der Ausübung eines Kleingewerbes oftmals Schwierigkeiten – vor allem bei der Berechnung der Steuer. So müssen Sie Gewerbesteuer abführen, liegt Ihr Jahresgewinn über dem geltenden Steuerfreibetrag, gleichzeitig den Gewerbesteuerhebesatz Ihrer lokalen Gemeinde berücksichtigen. Nicht einfach für Laien. Es empfiehlt sich daher, vor der Anmeldung einen Steuerberater oder Anwalt zurate zu ziehen.

Qualifikationen und Weiterbildungsmöglichkeiten

Als Betriebsinhaber eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne Meistertitel können Sie Ihre langfristigen Erfolgschancen durch Weiterbildungen erhöhen. Sie erweitern Ihren Kenntnisstand und stärken zugleich das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihren Betrieb. Treffen Sie aus den vielfältigen Angeboten Ihre Wahl abhängig von Ihrem gewünschten Schwerpunkt.

  • Kaufmännische Weiterbildungen vermitteln Wissen im Personal- oder Rechnungswesen.
    • Handwerks-Betriebswirt / Fachwirt
    • Dachdecker-Manager
  • Fortbildungen zum Berater versetzen Sie in die Lage, Mitarbeiter, Partner und Kunden transparent über fachinterne Sachverhalte aufzuklären.
    • Gebäudeenergieberater
    • Ausbildungsberater
  • Weiterbildungslehrgänge im Bereich der Digitalisierung bereiten Sie auf die Zukunft des Handwerks 4.0 vor.
    • Betriebsinformatiker

In technischen Weiterbildungen intensivieren Sie Ihre fachlichen Kenntnisse. Nach einem Jahr Berufserfahrung können Sie sich zum „Staatlich geprüften Techniker“ weiterbilden lassen.

Selbstverständlich können Sie auch Ihren Meister nachholen. Hier erweitern Sie Ihre Kompetenzen in der Betriebswirtschaft, Recht und Berufspädagogik.

Als Meister, Fachwirt oder Techniker mit mehrjähriger Berufserfahrung stehen Ihnen Universitätsstudiengänge offen.

Angebote erhalten Sie online oder bei individuellen Beratungsgesprächen über spezielle Verbände wie das Berufsbildungswerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks oder Ihre zuständige Handwerkskammer. Diese bietet auch Weiterbildungsseminare an, ebenso wie Hochschulen, Fachhochschulen und Privatakademien.

Hinweis: Der Staat fördert die Teilnahme an Weiterbildungskursen mit einem Aufstiegs-BAföG. Weitere finanzielle Unterstützung bieten Ihnen spezifische Länderinitiativen.

Tipp: Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung im Handwerk

Denken Sie über die Anschaffung einer Software für Ihren Handwerksbetrieb nach, sind aber unsicher bei der Finanzierung? Die Digitalisierungsberatung von Streit bietet Ihnen alle Infos zu möglichen Förderungen. Erfahren Sie, ob Ihre Softwareanschaffung gefördert werden kann und welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen.

Mehr zur Digitalisierungsberatung

 

 

 

Buchtipp

"Selbstständig ohne Meisterbrief: Was Handwerkskammern gern verschweigen" (von Michael Wörle)
Dieses Buch ist ein umfassender Ratgeber, speziell für angehende Firmengründer der Handwerksbranche geschrieben. Die Leser erhalten wertvolle Informationen, wie sie ihren eigenen Betrieb erfolgreich aufbauen und führen können, selbst wenn sie keinen Meistertitel besitzen. Es deckt auf, wie man sich gegenüber Kammern und Behörden behauptet, die richtigen Preiskalkulationen durchführt und die typischen Herausforderungen als selbstständiger Handwerker erfolgreich bewältigt. Eine gute Lektüre um sich noch umfassender mit dieser Thematik auseinander zu setzen.

Tipps & Ratschläge für eine Selbstständigkeit ohne Meisterbrief

  • Weitere Informationen rund um eine Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk ohne Meister erhalten Sie beim Berufsverband unabhängiger Handwerker, Interessenverband freier und unabhängiger Handwerker sowie der Business Trends Academy.
  • Kostenfreie Gründungsberatung steht Ihnen mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit zu.
  • Setzen Sie auch auf Netzwerke, um Ihren neuen Betrieb zu etablieren.
  • Im Bau- und Ausbauhandwerk wünschen Kunden Werkleistungen zumeist als Komplettpaket. Hier können Sie gewerbeübergreifend unter einer gemeinsamen Dachmarke auftreten. Mögliche Netzwerke: Bossmann, Einer alles sauber Meisterteam
  • Im Sanitär-, Heiz- und Klimahandwerk sollten Sie auf etablierte Einkaufsgenossenschaften und Service-Verbünde setzten, beispielsweise auf Kooperationsangebote von Franchise-Systemen. Netzwerkbeispiele: Bad-Technik Franchise GmbH, SHK AG
  • Als Maler und Lackierer sollten Sie sich aufgrund zunehmender Konkurrenz durch Amateure als Fachmann positionieren. Verbünden Sie sich mit Partnern für bundesweite Marketing-Aktionen, Einkauf und Vertrieb. Netzwerkbeispiele: Farbrat eG, Edle Räume Masterclub GmbH
  • Mit einer freien Werkstatt im Kfz-Handwerk erhalten Sie bei Kooperationen mit Serviceverbünden fachliche Unterstützung in Marketing, IT, Management und Vertrieb. Netzwerkbeispiele: Kaiser Werkstattsysteme, Meisterhaft Auto Reparatur

Fazit

Sie können auch ohne Meistertitel im Handwerk einen Betrieb gründen. Ihnen stehen zahlreiche zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe offen, die keinen Meisterbrief erfordern. Doch auch im zulassungspflichtigen Handwerk erlauben Ihnen verschiedene Ausnahmeregelungen eine Selbstständigkeit ohne Meistertitel. Dennoch lohnt sich auf lange Sicht der Besuch einer Meisterschule. Nutzen Sie Teilzeitkurse und finanzielle Förderungen – aber erwägen Sie unbedingt die Teilnahme an der hochqualitativen Weiterbildung. Mit einem eigenen Meisterbrief werden Sie noch höheres Ansehen unter Ihren Kunden genießen und durch neue Kenntnisse im Handwerk, in der Betriebswirtschaft wie auch bei der Personalschulung selbst in vielfältiger Hinsicht profitieren.

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