Bautagebuch Pflicht

Haben Sie mit Ihrem Handwerk häufig auf Baustellen zu tun? Dann wird Ihnen ein Bautagebuch nicht unbekannt sein. Mit ihm können Sie einzelne Arbeitsschritte festhalten und im Falle späterer Streitigkeiten schriftlich belegen. Doch sind Sie als Handwerker zur Erstellung eines Bautagebuchs verpflichtet? Richtet es sich an andere Baubeteiligte, gibt es einschlägige Gesetze dazu, wer in Deutschland ein Bautagebuch führen muss? Wir haben für Sie recherchiert und Ihnen die Antworten auf diese und weitere Fragen im Folgenden zusammengestellt.

Inhalt

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Was ist ein Bautagebuch?

In einem Bautagebuch werden Details zum Hausbau, Sanierungen oder Renovierungen eines Gebäudes festgehalten. Die einzelnen Bauabschnitte werden ebenso dokumentiert wie mögliche Mängel, benötigte Materialien oder Arbeitsleistungen. Durch die schriftlichen und bildlichen Belege kann auch noch Monate nach dem Bauprozess bei Streitigkeiten vor Gericht jeder Schritt präzise nachvollzogen werden und eine Gewährleistung geklärt werden.

Unterschied zwischen Bautagebuch und Bautagesbericht

Sind Sie mit Ihrem Handwerkerbetrieb in den Bau eines neuen oder die Sanierung eines bestehenden Gebäudes involviert, führen Sie wahrscheinlich projektbezogene Bautagesberichte. Primär bilden diese allgemein gehaltenen Aufzeichnungen die Grundlage für Ihre spätere Rechnungsstellung, auch bei Mängelrügen lassen sich mögliche Fehler so schneller nachvollziehen. Ein Bautagebuch protokolliert darüber hinaus lückenlos den gesamten Ablauf des Bauvorhabens.

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Ist ein Bautagebuch (nach VOB) Pflicht?

Erhalten Sie einen Bauauftrag durch die öffentliche Hand, wird dem Vertrag automatisch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zugrunde gelegt, auch bei privaten Bauprojekten können Sie sich alternativ zu den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf die Regelungen der VOB einigen. Damit müssen Sie für Ihre Schlussrechnung zwar einen Soll-Ist-Vergleich nachweisen können. Wie, bleibt allerdings Ihnen überlassen: Eine konkrete Verpflichtung zur Führung eines Bautagebuches suchen Sie hier vergeblich.

Die obligatorische Erstellung eines Bautagebuchs kann jedoch auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen:

  1. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Schließen Sie als Architekt, Ingenieur oder Bauleiter einen Vertrag mit Bezugnahme auf die Leistungsphase 8 der HOAI, übernehmen Sie damit die Objektüberwachung und Dokumentation des Bauprojekts. Gemäß §§ 34, 39 HOAI i. V. m. Anlagen 10 und 11 umfasst diese auch die Erstellung eines detaillierten Bautagebuchs.
  2. Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau): Abschnitt E RBBau „Bauprojekte“ verpflichtet Sie als Bauleiter umfangreicher Neu-, Um- und Erweiterungsbauten oder Baumaßnahmen mit mehreren Gewerken oder technisch komplexen Anlagen zur Führung eines Bautagebuchs.

Auch durch Bauherren oder Bauunternehmer eingeschaltete unabhängige Bauleiter werden in der Regel vertraglich zur entsprechenden Baustellendokumentation angewiesen.

Wie muss das Bautagebuch geführt werden?

Die genaue Ausführung eines Bautagebuchs wird weder durch die VOB noch die HOAI oder RBBau vorgegeben. Wichtig ist einzig die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei der Erstellung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen. So haben Sie die Wahl zwischen der klassischen Papierform und digitalen Optionen.

Schriftform

Sie haben den familiären Elektrobetrieb übernommen? Dann sind Sie sicherlich an handschriftliche Aufzeichnungen gewöhnt. Inzwischen wird die manuelle Arbeit durch Online-Vorlagen wie Exceltabellen oder PDF erleichtert. Dennoch ist der Aufwand groß, sich am Tagesende im Büro wichtige Einzelheiten ins Gedächtnis zurückzurufen, strukturiert zu Papier zu bringen und systematisch abzulegen.

Digitale Form

Alternativ können Sie spezielle Softwarelösungen und Apps nutzen. Mit ihnen profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Übersichtlichkeit
  • Hochladen von Fotos, Videos
  • Diktierfunktion
  • in Echtzeit teilbar
  • jederzeitiger Zugriff
  • systematische Ablage von Ergänzungen
  • automatische Eintragung allgemeiner Vorkommnisse wie Wetterdaten

Zwar sind die meisten hochwertigen Angebote gebührenpflichtig. Durch die hohe Effizienz allerdings sparen Sie am Ende Zeit und damit ebenfalls Kosten ein.

Wer muss das Bautagebuch führen?

Werfen wir erneut einen Blick darauf, wer ein Bautagebuch führen muss.

Generalunternehmen, Hausbaufirmen oder Bauträger sind nicht an die HOAI gebunden. Unterfallen Sie nicht den RBBau, unterliegen Ob und Wie einer Baudokumentation ihrem Ermessen. Bauherren können jedoch auf eine Vertragsvereinbarung zum Führen eines Bautagebuchs bestehen oder auf eigene Kosten einen unabhängigen Bauleiter bestellen.

Privaten Bauherren fehlt es im Normalfall am erforderlichen Fachwissen zur Führung eines Bautagebuchs. Zwar bleibt es ihnen unbenommen, verschiedene Bauphasen schriftlich festzuhalten. Im Falle eines Rechtsstreits entfalten die Aufzeichnungen jedoch keine Beweiskraft.

Hinweis: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Auftraggeber jederzeit Einsicht in ein Bautagebuch oder die Herausgabe einer Kopie verlangen.

Als Handwerker müssen Sie grundsätzlich kein Bautagebuch führen. Seit 2018 jedoch sind Sie nach § 650n BGB Ihrem Auftraggeber zur Herausgabe spezifisch geforderter Unterlagen wie Baugenehmigungen oder Schallschutznachweisen verpflichtet. Was über die gesetzlich verankerten Dokumente hinaus verlangt werden darf, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich behandelt. Mit einer detaillierten Protokollierung Ihrer Tätigkeiten beugen Sie späteren Streitigkeiten vor und unterstreichen Ihre Professionalität.

Als Subunternehmer eines Architekten müssen Sie nach § 2 Abs. 6 VOB/B nicht vertraglich vereinbarte Leistungen für eine Erstattung der Mehrkosten vorab ankündigen. Diese Ankündigung können Sie sich auch durch einen Eintrag in das offizielle Bautagebuch bestätigen lassen.

Architekten und Bauleiter können gemäß Leistungsphase 8 HOAI zur Erstellung eines Bautagebuchs verpflichtet sein. Dieses muss am Ende von den verantwortlichen Baubeteiligten gegengezeichnet werden. Mit eigenen Notizen über Ihre handwerklichen Tätigkeiten bei der Montierung von Sanitäranlagen oder Wärmedämmung der Fassade können Sie vor Unterschreiben des Bautagebuchs einen einfachen Abgleich mit Ihren Unterlagen vornehmen.

Beispiele zur Bautagebuch-Pflicht

Zur Veranschaulichung einige Beispiele:

  1. Werden Sie von einem Bauunternehmen mit der Elektroinstallation für einen Neubau beauftragt, sind Sie nicht zur Erstellung eines Bautagebuchs verpflichtet.
  2. Bittet Sie ein privater Bauherr um eine Badsanierung, müssen Sie ebenfalls kein Bautagebuch führen. Die Anfertigung eines Bautagesberichtes ist jedoch empfehlenswert.
  3. Hat Ihr Ingenieurbüro den Zuschlag für eine öffentliche Ausschreibung erhalten, ist ein Bautagebuch nach den Regeln der HOAI ein Muss.

Wie oft muss das Bautagebuch aktualisiert werden?

Auch hinsichtlich der Häufigkeit der Aktualisierungen eines Bautagebuchs fehlt es an spezifischen Vorgaben. Nach einem Kammergerichtsurteil von 2012 sind tägliche Eintragungen nicht erforderlich, sofern der allgemeinen Überwachungspflicht Rechnung getragen wird.

Pflichtangaben eines Bautagebuchs nach VOB

Die VOB enthält keine expliziten inhaltlichen Vorgaben für Bautagebücher. Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH von 2011 müssen für eine Beweiskraft alle wesentlichen Einzelheiten schriftlich festgehalten werden. Die Wesentlichkeit selbst wird nicht weiter definiert. Insofern lohnt eine möglichst umfangreiche Auflistung grundlegender Angaben. Zu ihnen zählen

  • Art, Ort der Immobilie
  • Kontaktdaten des Auftraggebers
  • Baubeteiligte, Mitarbeiter
  • Zeitspanne des Bauvorhabens
  • Arbeitsfortschritt einzelner Gewerke
  • Wetterbedingungen
  • Materialien, Maschinen
  • Verzug, Mängel, Unfälle
  • Fotodokumentationen
  • Betriebsanleitungen, Teilabnahmen

Hinweis: Explizite Inhalte können vertraglich vereinbart werden. Öffentliche Auftraggeber beziehen sich zumeist auf Formblätter wie das zur Richtlinie 411 des Vergabehandbuchs des Bundes.

Kostenlose Bautagebuch Vorlagen (Excel & Word)

Haben Sie sich zur Führung eines Bautagebuchs entschieden, müssen Sie nicht das Rad neu erfinden. Als eine Option können Sie zur Erleichterung eine Vorlage nutzen. Welches dieser Formate für Sie das geeignete ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr sollten Sie sich von persönlichen Vorlieben leiten lassen: Arbeiten Sie bevorzugt mit Tabellen, liegt ein Rückgriff auf Excel nahe, formulieren Sie lieber in ganzen Sätzen, ist ein World-Dokument passender. Beachten Sie allerdings, dass die Vorlagen gegenüber digitalen Bautagebüchern unabhängig ihrer Art auch Nachteile mit sich bringen:

Empfehlung: Auch im Büro digital arbeiten

Neben der Nutzung einer Bautagebuch App, sollten Sie auch ihre restlichen Büroabläufe digital abwickeln. Bestmöglichst lässt sich dies mit einer speziell auf Ihre Anforderungen ausgerichteten Handwerkersoftware ausrichten. Von der Stammdatenverwaltung über die Kalkulation, Angebotserstellung, Rechnungserstellung bis hin zur Monteurplanung, Verwaltung von Wartungsverträgen, Lager und Werkzeug sowie Auswertungen ist alles enthalten. So arbeiten Sie zeitsparend, effizient und steigern Ihren Gewinn.

Mehr zur Handwerkersoftware

Was kostet ein Bautagebuch?

Auf Wunsch können Architekt und Bauherr den Aufwand für ein Bautagebuch frei verhandeln. Normalerweise erfolgt jedoch eine Abrechnung nach der HOAI.

Dabei gilt die Bauüberwachung der Leistungsphase 8 inklusive des Führens eines Bautagebuchs als besonders umfangreich: Sie wird mit 32 Prozent des Gesamthonorars für den Architekten veranschlagt. Der Betrag für das Bautagebuch bemisst sich am Aufwand und den anrechenbaren Baukosten. Berücksichtigen Sie das Führen eines Bautagebuchs deshalb auch in Ihrer Kalkulation.

Beispiel: Betragen die anrechenbaren Gebäudekosten 300.000 Euro, stehen dem Architekten für die komplette Bauüberwachung nach der HOAI zwischen 40.000 und 50.000 Euro zu. Auf die Erstellung des Bautagebuchs entfallen 12.800 bis 16.000 Euro.

Tipp: Baustellen-Tablet und Bautagebuch-App anschaffen

Schaffen Sie in Ihrem Betrieb für Ihre Monteure und Mitarbeiter im Außendienst Bautellen Tablets an und eine entsprechende Bautagebuch App wie "Bautagebuch+". Ihr Bautagebuch erstellen Sie damit besonders zeit- und kostensparend.

Mehr zur Bautagebuch-App

Bautagebuch-Pflicht in anderen Ländern

Besteht in anderen Staaten ebenfalls die Pflicht zur Führung eines Bautagebuchs?

EU

Einzelheiten zu Bauvorhaben sind europaweit nicht einheitlich geregelt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 reichen Angaben in Bautagebüchern als verlässliche Arbeitszeitnachweise nicht aus.

Österreich

Auch in Österreich können Vertragspartner jederzeit die Dokumentation des Bauablaufs in Form eines Bautagebuchs vereinbaren. Alternativ können Baubeteiligte nach der ÖNORM B 2110 zur Führung von Bautagesberichten verpflichtet werden.

Schweiz

Die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) gelten als verbindlich anwendbar für sämtliche Projekte im Bau- und Planungswesen. Die Vorschrift SIA 102 führt Bautagebücher als vertragliche Grundleistung auf, sofern kein individueller Werkvertrag die SIA-Normen ausschließt.

FAQ zur Bautagebuch Pflicht

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zur Bautagebuch Pflicht zusammengefasst:

Ein Bautagebuch kann ebenso bei Neubauten wie auch der Sanierung oder Renovierung von Bestandsbauten geführt werden. Je aufwendiger das Projekt, desto wichtiger können die Nachweise später werden.

Ein Bautagebuch müssen Sie führen, sind Sie als Architekt, Ingenieur oder Bauleiter nach der HOAI, der RBBau oder aufgrund eigener Vertragsvereinbarungen zu einer entsprechenden Dokumentation verpflichtet. Eine freiwillige Niederschrift Ihrer handwerklichen Tätigkeiten ist sinnvoll.

Ein Bautagebuch sollte die lückenlose Projektrealisierung von Beginn bis zum Abschluss auch noch Monate nach der Fertigstellung transparent aufzeigen können. Es sollte Angaben zu Gebäude und Baubeteiligten, Einflüsse auf den Baufortschritt, die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte oder auch Geräte, Änderungswünsche, Messwerte oder Schäden enthalten.

Fazit

Eine Dokumentation der Bauüberwachung wird generell von verantwortlichen Architekten oder Bauleitern gemäß Leistungsphase 8 HOAI vorgenommen. Generalunternehmer, Bauträger, private Bauherren oder auch Handwerker sind ohne anderweitige Vertragsvereinbarung nicht zur Erstellung eines Bautagebuchs verpflichtet. Dennoch sind detaillierte Aufzeichnungen Ihrer Tätigkeiten hilfreich. Mit einer maßgeschneiderten App vereinbaren Sie das Nützliche mit maximaler Effizienz.

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