Die Gründung eines Nebengewerbes im Handwerk kann viele Vorteile mit sich bringen, wie diese Tabelle zeigt.
Nebengewerbe im Handwerk anmelden
Bei der Anmeldung eines Nebengewerbes im Handwerksbereich müssen bestimmte Schritte befolgt werden. Zunächst ist es erforderlich, sich über die spezifischen Anforderungen und Vorschriften, die je nach Art des Handwerks und Standort variieren, gründlich zu informieren. Mehr über all diese Schritte und die einzelnen Prozesse verrät dieser Artikel.
Inhalt
- Definition
- Vor- und Nachteile eines Nebengewerbes im Handwerk
- Voraussetzungen & Vorüberlegungen
- Nebengewerbe anmelden – Umsetzung
- Kosten für ein Nebengewerbe
- Versicherungen im Nebengewerbe
- Buchhaltung im Nebengewerbe
- Steuern im Nebengewerbe
- Nebengewerbe vs. Kleingewerbe
- Förderung
- FAQ zum Nebengewerbe im Handwerk
- Fazit
Definition
Ein Nebengewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung, wie beispielsweise einer Festanstellung, ausgeübt wird. Der wesentliche Unterschied zum Hauptgewerbe liegt in der zeitlichen und umsatzmäßigen Begrenzung: Ein Nebengewerbe wird in der Regel nicht in Vollzeit betrieben und generiert meist weniger Einkommen als das Hauptgewerbe oder die Hauptbeschäftigung. Während ein Hauptgewerbe oft die primäre Einkommensquelle darstellt und mit einer Vollzeittätigkeit gleichgesetzt werden kann, dient das Nebengewerbe häufig als zusätzliche Einkommensquelle oder zur Verfolgung einer persönlichen Leidenschaft.
Voraussetzungen & Vorüberlegungen
Die Gründung eines Nebengewerbes im Handwerk erfordert sorgfältige Planung und ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist entscheidend, sich mit den verschiedenen Voraussetzungen und Vorüberlegungen auseinanderzusetzen, um eine solide Basis für das erfolgreiche Betreiben des Gewerbes zu schaffen.
Rechtliche Grundlagen
Sie müssen zum Beispiel die gesetzliche Grundlage beachten und Ihr Nebengewerbe beim Gewerbeamt und gegebenenfalls bei der Handwerkskammer anmelden. Hierfür ist es wichtig, dass Sie zusätzlich die Bestimmungen der Handwerksordnung (HwO) beachten sowie die steuerrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel die Umsatzsteuerpflicht bei gewisser Einkommenshöhe) einhalten.
Zulassung
Zu den Vorabüberlegungen gehört auch die Frage, ob es sich überhaupt um einen zulassungspflichtigen oder um einen zulassungsfreien Beruf handelt. Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A in der Handwerksordnung aufgeführt. Diese Berufe und Tätigkeiten erfordern für das Nebengewerbe einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Eine Liste der zulassungsfreien Handwerke können Sie dagegen ohne Meisterbrief ausüben. Sie finden die genauen Tätigkeiten in Anlage B1 und B2 der Handwerksordnung.
Qualifikation und Möglichkeiten
Ihre Möglichkeiten fallen je nach persönlicher Situation ein wenig anders aus, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.
... als Arbeitsloser
Wenn Sie derzeit arbeitssuchend sind und ein Nebengewerbe im Handwerk gründen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob dies Auswirkungen auf Ihre Arbeitslosenunterstützung hat. Es ist ratsam, sich mit der Agentur für Arbeit abzustimmen, um sicherzustellen, dass Ihr Nebengewerbe konform mit den Bestimmungen für Leistungsempfänger ist. In einigen Fällen kann die Agentur für Arbeit sogar Unterstützung in Form von Beratung oder finanzieller Hilfe anbieten.
... als Student oder Schüler
Als Student oder Schüler können Sie ein Nebengewerbe im Handwerk gründen, müssen jedoch die Auswirkungen auf Ihre Studien- oder Schulzeiten sowie eventuelle BAföG-Ansprüche bedenken. Es ist wichtig, dass das Nebengewerbe nicht mit Ihren Hauptverpflichtungen als Student oder Schüler kollidiert. Außerdem sollten Sie prüfen, ob und wie sich die gewerbliche Tätigkeit auf Ihre Krankenversicherung und Steuersituation auswirkt.
... als Arbeitnehmer nebenberuflich
Als Arbeitnehmer können Sie ein Nebengewerbe im Handwerk auch ohne Meisterbrief gründen, sofern es sich um ein zulassungsfreies Handwerk handelt. Hierbei ist es wichtig, die Vereinbarkeit mit Ihrem Hauptberuf zu beachten und sicherzustellen, dass keine vertraglichen oder gesetzlichen Konflikte entstehen. Informieren Sie sich über mögliche Auswirkungen auf Ihre Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträge.
Genehmigung des aktuellen Arbeitgebers
Bevor Sie als Arbeitnehmer ein Nebengewerbe starten, sollten Sie die Zustimmung Ihres aktuellen Arbeitgebers einholen. Dies ist besonders wichtig, um Interessenkonflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Nebengewerbe nicht gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. In manchen Arbeitsverträgen gibt es Klauseln, die eine Nebentätigkeit einschränken oder verbieten. Daher ist eine offene Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber unerlässlich.
Rechtsform
Sie haben bei der Rechtsform die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen, einer UG, einer GmbH und weiteren Varianten. Welche Sie wählen, ist individuell, da hierfür steuerliche Überlegungen getätigt, aber auch Haftungsfragen und der Kapitalbedarf relevant sind. Viele Handwerker im Nebengewerbe beginnen als Einzelunternehmen. Diese Form ist einfach, im Vergleich zu anderen Formen günstig und Sie haben die direkte Kontrolle über Ihr Geschäft. Auch steuerlich ist das Einzelunternehmen weniger komplex und es ist zudem kein Mindestkapital erforderlich. Sie sind als Einzelunternehmer allerdings unbeschränkt persönlich haftend, was als Nachteil zu sehen ist.
Kapitalbedarf
Vor dem Start des Nebengewerbes ist es wichtig, dass Sie die Startkosten, die laufenden Kosten sowie das zu erwartende Einkommen kalkulieren. Beschäftigen Sie sich außerdem mit einer Betriebshaftpflichtversicherung und der weiteren Finanzplanung sowie Marktanalyse.
Empfehlung: Von Beginn an digital arbeiten
Für angehende Existenzgründer im Handwerksbereich empfiehlt es sich, von Anfang an digital mit einer professionellen Handwerkersoftware zu arbeiten. Informieren Sie sich daher bereits zu Beginn über geeignete Lösungen, die Ihre administrativen Prozesse erleichtern und Ihr Handwerksunternehmen erfolgreich auf den digitalen Weg bringen.
Nebengewerbe anmelden – Umsetzung
Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie die Anmeldung beim Gewerbeamt konkret vornehmen und bei welchen weiteren Ämtern eventuelle Anmeldungen notwendig sind.
Anleitung: Anmeldung beim Gewerbeamt
Sie brauchen für die Gewerbeanmeldung in der Regel keinen Termin, sondern können einfach zum zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt Ihrer Region. Teilweise wird die Anmeldung auch online angeboten oder Sie laden sich das Formular herunter und senden die Unterlagen ein.
Für alle gilt: Einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung benötigen Sie immer. Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk im Nebengewerbe gründen wollen, ist auch die Vorlage des Meistertitels oder der gleichwertigen Qualifikation nötig. Je nach Rechtsform kann es sein, dass Sie weitere Unterlagen benötigen, wie zum Beispiel einen Handelsregisterauszug bei Kapitalgesellschaften oder einer OHG. Wenn Sie aus dem Ausland heraus gründen wollen, benötigen Sie für die Anmeldung eine Aufenthaltserlaubnis. Speziell für das Handwerk kann auch eine Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte verlangt werden, die Sie bei der Handwerkskammer erhalten.
Haben Sie alle Unterlagen beisammen, geht es in den folgenden Schritten weiter:
- mit den genannten Unterlagen zum zuständigen Amt
- Gewerbeanmeldung ausfüllen
- abwarten
In nur drei Schritten ist das Gewerbe angemeldet. Es geht danach jedoch mit weiteren Schritten weiter, die teilweise aber auch im Vorfeld erledigt werden können.
Anmeldung bei weiteren Ämtern
Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie zum Beispiel den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, den Sie vom Finanzamt erhalten sowie weitere Behördengänge erledigen.
Handwerkskammer
Nach der Anmeldung Ihres Gewerbes ist oft eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. Dies gilt insbesondere für zulassungspflichtige Handwerke. Die Handwerkskammer prüft Ihre Qualifikationen und erteilt die Berechtigung zur Ausübung des Handwerks. Bei zulassungsfreien Handwerken erfolgt in der Regel eine Meldung, aber keine Eintragung in die Handwerksrolle. Diesen Schritt erledigen Sie daher idealerweise schon vor der Gewerbeanmeldung.
Finanzamt
Das Finanzamt spielt eine wichtige Rolle bei der Gründung Ihres Nebengewerbes. Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Hier geben Sie Informationen zu Ihrer Geschäftstätigkeit, zu erwartenden Umsätzen und Gewinnen an. Auf dieser Basis wird Ihr Unternehmen steuerlich erfasst und Sie erhalten Ihre Steuernummer.
Berufsgenossenschaft
Als Handwerker im Nebengewerbe müssen Sie sich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Ihre Tätigkeit und bietet Schutz bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Anmeldung sollte zeitnah nach Gewerbeanmeldung erfolgen.
Sozialkasse
In bestimmten Handwerksbranchen ist auch die Anmeldung bei einer Sozialkasse erforderlich. Diese Einrichtungen sind zuständig für die Verwaltung von Sozialleistungen wie Urlaubsansprüche oder Ausbildungsvergütungen im Handwerk.
Weiteres
Je nach Art des Handwerks und Standorts können weitere Anmeldungen notwendig sein, wie beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer oder bei spezifischen Fachverbänden. Wenn Sie zum Beispiel als Handwerker mit gefährlichen Stoffen oder bestimmten Maschinen arbeiten, kann eine Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt notwendig sein. Dieses Amt ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften. Die Meldung dient der Sicherstellung, dass alle Vorschriften bezüglich Arbeitsumgebung, Maschinensicherheit und Umgang mit gefährlichen Stoffen eingehalten werden.
Branchenspezifische Anmeldung
Bei der Gründung eines Nebengewerbes im Handwerk sind branchenspezifische Besonderheiten zu beachten. Diese reichen von der Notwendigkeit eines Meistertitels bis hin zu speziellen Sicherheitsvorschriften.
Dachdeckerarbeiten gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Für die Gründung eines Dachdecker-Nebengewerbes ist daher in der Regel ein Meistertitel erforderlich. Dies stellt sicher, dass die hohen Anforderungen an Sicherheit und Qualität in diesem Berufszweig erfüllt werden. Dachdecker müssen zudem besondere Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung beachten.
Als Elektriker ist es ebenfalls notwendig, einen Meistertitel zu besitzen, um ein eigenes Gewerbe anzumelden. Die Arbeit mit elektrischen Anlagen erfordert umfassendes Fachwissen und eine hohe Verantwortung für die Sicherheit. Elektriker müssen sich zudem mit den aktuellen VDE-Vorschriften (Verband der Elektrotechnik) vertraut machen und diese einhalten.
Für die Gründung eines Nebengewerbes im Bereich Sanitär, Heizung und Klima (SHK) ist in der Regel ein Meistertitel erforderlich. Dieser Berufszweig umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten, die spezifisches Fachwissen und die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards erfordern. SHK-Handwerker müssen sich zudem mit den aktuellen Energieeinsparverordnungen und Umweltstandards auseinandersetzen.
Für die Gründung eines Nebengewerbes als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ist gemäß der Handwerksordnung (Anlage A) ein Meistertitel erforderlich, allerdings erst wieder seit dem Jahr 2020. Dort wurde für zwölf Berufe die Zulassungspflicht wieder eingeführt. Fliesenleger müssen umfassende Kenntnisse in Materialkunde, Verlegetechniken und Normen besitzen. Zudem ist es wichtig, sich mit den aktuellen Baustandards und Vorschriften vertraut zu machen, um eine fachgerechte und sichere Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.
Im Bereich Metallbau ist für die Gründung eines Nebengewerbes meist ein Meistertitel erforderlich, da es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Metallbauer müssen ein umfangreiches Wissen in der Verarbeitung verschiedener Metalle und in der Konstruktionstechnik besitzen. Sicherheitsvorschriften, insbesondere im Umgang mit schweren Maschinen und Materialien, sind ebenfalls von großer Bedeutung.
Besonderheiten nach Berufsstatus
Bei der Gründung eines Nebengewerbes im Handwerk variieren die zu beachtenden Aspekte je nach dem aktuellen Berufsstatus.
Als Angestellter müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Nebengewerbe nicht in Konflikt mit Ihrem Hauptjob steht. Es ist wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich Nebentätigkeitsklauseln. Außerdem sollten Sie die Auswirkungen Ihres Nebengewerbes auf Ihre Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträge beachten.
Beamte müssen bei der Gründung eines Nebengewerbes besondere Vorschriften beachten. In der Regel ist eine Genehmigung des Dienstherrn erforderlich, da Beamte einer besonderen Treuepflicht unterliegen. Das Nebengewerbe darf zudem nicht mit den Interessen des öffentlichen Dienstes kollidieren und sollte die dienstliche Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
Als Auszubildender dürfen Sie grundsätzlich ein Nebengewerbe gründen, allerdings sollte dies Ihre Ausbildung nicht negativ beeinflussen. Es ist ratsam, Ihren Ausbildungsbetrieb über Ihr Vorhaben zu informieren. Zudem müssen Sie darauf achten, dass die Arbeitszeiten Ihres Nebengewerbes nicht mit denen Ihrer Ausbildung kollidieren.
Studenten sollten die Auswirkungen auf ihre Krankenversicherung und eventuelle BAföG-Ansprüche beachten. Die Tätigkeit sollte zudem das Studium nicht beeinträchtigen. Es ist wichtig, die Einkommensgrenzen für studentische Krankenversicherungstarife und BAföG im Blick zu behalten.
Arbeitssuchende, die ein Nebengewerbe gründen, müssen dies bei der Agentur für Arbeit melden, da es Einfluss auf ihre Leistungsansprüche haben kann. Es ist wichtig, die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, um nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gefährden.
Kosten für ein Nebengewerbe
Bei der Anmeldung eines Nebengewerbes entstehen zunächst Gebühren für die Gewerbeanmeldung, aber auch weitere Kosten kommen je nach Situation auf Sie zu.
Anmeldegebühren
Diese variieren je nach Gemeinde und können zwischen 15 und 60 Euro liegen. Wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist, fallen zusätzliche Gebühren an, die je nach Handwerkskammer unterschiedlich sein können und oft im Bereich von 100 bis 200 Euro liegen.
Räumlichkeiten
Die Kosten für Räumlichkeiten hängen stark von der Lage, Größe und dem Zustand der Immobilie ab. Für ein kleines Büro oder eine Werkstatt können die Mietkosten je nach Region zwischen einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro pro Monat variieren. Hinzu kommen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und gegebenenfalls Internet.
Ausstattung
Bei der Ausstattung wird zwischen Folgendem unterschieden:
- Werkzeuge und Materialien: Die Anschaffungskosten für Werkzeuge und Materialien können stark variieren, abhängig von der Qualität und dem Umfang der benötigten Ausrüstung. Als Dachdecker benötigen Sie zum Beispiel auch spezielle Werkzeuge wie eine Dachdeckerschere oder Sicherheitsausrüstung – was wiederum in anderen Berufen nicht der Fall ist oder von ähnlichen Geräten ersetzt wird.
- Büroausstattung: Für grundlegende Büroausstattung wie Computer, Drucker, Büromöbel und Software sollten je nach Anspruch und Qualität zwischen 500 und 2.000 Euro eingeplant werden. Es kann allerdings auch sein, dass Sie in dieser Hinsicht schon alles im privaten Umfeld vorliegen haben und daher keine Zusatzausgaben tätigen müssen (wenn Sie nicht tatsächlich ein externes Büro einrichten).
- Fahrzeuge: Falls ein Fahrzeug für das Handwerksgewerbe benötigt wird, hängen die Kosten stark vom Modell und ob es neu oder gebraucht ist ab. Als Elektriker können Sie zum Beispiel auf einen kleinen Transporter setzen, der je nach Zustand (beispielsweise) 15.000 Euro kosten könnte. Sie können aber gerade im Nebengewerbe auch erst einmal mit Ihrem Privatwagen fahren.
Tipp: Handwerker-App nutzen
Setzen Sie von Beginn an eine Handwerker-App ein, mit welcher Sie auch auf der Baustelle mit dem Büro vernetzt sind. Viele Arbeitsschritte wie Zeiterfassung, Terminplanung, Materialanforderung, digitale Unterschrift des Kunden können Sie direkt auf der Baustelle erledigen und damit das Büro entlasten. Idealerweise bietet Ihre kaufmännische Software eine kompatible App, mit welcher alle Daten sowohl im Büro als auch auf der Baustelle einsehbar sind und bearbeitet werden können.
Versicherungen im Nebengewerbe
Bei den Versicherungen im Handwerk wird zwischen privaten und betrieblichen Versicherungen unterschieden.
- Private Versicherungen: Zu erwähnen ist zuerst Ihre Krankenversicherung. Hier kommt es auf Ihre Situation an. Sind Sie im Hauptjob beschäftigt, sind Sie üblicherweise darüber versichert. In den privaten Bereich fallen außerdem Pflegeversicherung, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und sonstige Versicherungen (Tod, Unfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit).
- Betriebliche Versicherung: Rein betrieblich müssen Sie sich im handwerklichen Nebengewerbe mit der Betriebs-Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Optional sind auch Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung sinnvolle Ansatzpunkte.
Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung ist die konkrete berufliche und später auch die finanzielle Situation entscheidend.
- Sie sind parallel abhängig beschäftigt: Sie gründen ein Nebengewerbe und gehen sonst noch einem Hauptjob nach? Dann sind Sie in der Regel über Ihren Haupt-Arbeitgeber krankenversichert. Wichtig hierfür ist aber, dass der Einnahmen-Umfang dieser Haupttätigkeit weiterhin überwiegt und dass Sie pro Woche höchstens 18 Stunden selbstständig arbeiten.
- Sie haben nur die Selbstständigkeit: Wenn Sie nicht in einem Hauptjob beschäftigt sind, dann ist es im Grunde auch kein Nebengewerbe. Sie sind als hauptberuflich Selbstständiger verpflichtet, dass Sie eine Krankenversicherung abschließen. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung wählen.
- Sie sind bislang familienversichert: Möchten Sie auch künftig familienversichert bleiben, dann ist die Gewinngrenze zu beachten. Im Jahr 2023 lag diese Grenze bei 485 Euro im Monat.
- Sie sind arbeitssuchend: Wenn Sie Bezüge erhalten, können Sie je nach Verdienst und Arbeitssituation weiter über das zuständige Amt krankenversichert sein.
Buchhaltung im Nebengewerbe
Die Art der Buchführung, die für ein Nebengewerbe erforderlich ist, hängt von Umsatz und Gewinn ab. Für Kleinunternehmer und Nebengewerbetreibende, die bestimmte Grenzen nicht überschreiten, ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend. Diese Form der Buchführung ist einfacher als die doppelte Buchführung, die von größeren Unternehmen geführt werden muss. Nach aktuellem Stand dürfen der Jahresumsatz 600.000 Euro und der Gewinn 60.000 Euro nicht überschreiten. Liegen Umsatz oder Gewinn darüber, ist der Wechsel zur doppelten Buchführung erforderlich.
Buchhaltungssoftware nutzen
Für Nebengewerbetreibende im Handwerk empfiehlt sich die Nutzung einer professionellen Buchhaltungssoftware, um die finanziellen Angelegenheiten mühelos im Griff zu behalten. Mit dieser Software können Kostenarten einfach erfasst, abgegrenzt und systematisch organisiert werden. Die Kostenstellenauswertung ermöglicht zudem eine präzise Analyse, um genau festzustellen, wo im Betrieb Kosten entstanden sind.
Die Kostenträgerrechnung liefert klare Einblicke in Kosten und Leistungen, und sie bietet Nebengewerbetreibenden flexible Anpassungsmöglichkeiten. Dank der einfachen Rückverfolgung von Kosten bis zum ursprünglichen Beleg wird der gesamte Buchführungsprozess zusätzlich erleichtert. Diese Softwareempfehlung ist besonders relevant für Nebengewerbetreibende im Handwerk, die ihre Buchführung unkompliziert und effizient gestalten möchten, um mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit zu haben.
Mehr zur Buchhaltungssoftware für Handwerker
Steuern im Nebengewerbe
Bei den Steuern müssen Sie als Handwerker im Nebengewerbe Folgendes beachten:
- Gewerbesteuer: Nebengewerbetreibende sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gibt es einen Freibetrag von derzeit 24.500 Euro. Liegt der Gewinn darunter, muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden.
- Einkommensteuer: Der Gewinn aus dem Nebengewerbe muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und unterliegt der Einkommensteuer. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns.
- Umsatzsteuer: Für die Umsatzsteuer gilt eine Kleinunternehmerregelung. Wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird, kann man von der Umsatzsteuer befreit sein. Andernfalls ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf die Umsätze zu entrichten und entsprechende Voranmeldungen beim Finanzamt einzureichen.
Ein komplett steuerfreies Gewerbe gibt es dagegen nicht. Gewerbliche Tätigkeiten im Allgemeinen sind immer steuerpflichtig. Es gibt jedoch zumindest Ausnahmen von bestimmten Steuern, wie die Umsatzsteuer, wenn Sie die Grenze nicht erreichen oder die Gewerbesteuer, falls Sie Freiberufler sind. Als Handwerker fällt aber in der Regel immer Gewerbesteuer an.
Nebengewerbe vs. Kleingewerbe
Die Begriffe Nebengewerbe und Kleingewerbe werden oft verwechselt. Ein Nebengewerbe beschreibt die Art des Gewerbes im Vergleich zur Haupttätigkeit. Sie betreiben das Nebengewerbe neben Ihrer Hauptbeschäftigung (Vollzeit-Job, Studium). Die Hauptbeschäftigung macht dabei immer den größten Teil der Arbeitszeit aus. Bei einem Kleingewerbe geht es dagegen nicht um die Art, wie Sie arbeiten, sondern um die Größe und den Umfang des Gewerbes, also den Umsatz und Ihren Gewinn (Kleinunternehmerregelung). Möchten Sie also nebenberuflich starten, ist das Nebengewerbe die richtige Wahl. Geht es Ihnen darum, eher geringer zu verdienen, fokussieren Sie sich auf das Kleinunternehmen.
Förderung
Möchten Sie ein Nebengewerbe im Handwerk gründen, können Sie unter Umständen gewisse Förderungen in Anspruch nehmen. Diese Unterstützungen variieren jedoch je nach Bundesland, Beruf und spezifischen Bedingungen des Gründers.
Für Arbeitslose, die ein Nebengewerbe gründen möchten, gibt es den Existenzgründungszuschuss (auch bekannt als Gründungszuschuss). Dieser wird von der Agentur für Arbeit bereitgestellt und soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern.
Das Einstiegsgeld ist eine weitere Förderung für Arbeitslose, die ein Nebengewerbe gründen wollen. Es richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld II und soll den finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhöhen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Kredite für Gründer an. Diese Kredite sind oft zu günstigeren Konditionen erhältlich als normale Bankkredite und können für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen der Gründung eines Nebengewerbes genutzt werden.
Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Gründer an. Diese können Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften umfassen und sind oft auf spezifische Branchen oder Regionen zugeschnitten.
Auch die Europäische Union stellt verschiedene Fördermittel zur Verfügung, die für die Gründung eines Nebengewerbes relevant sein können. Diese Mittel sind oft auf spezielle Ziele wie Innovation, Umweltschutz oder regionale Entwicklung ausgerichtet.
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FAQ zum Nebengewerbe im Handwerk
Nachfolgend finden Sie eine FAQ für weitere Antworten zur Anmeldung eines Nebengewerbes im Handwerk.
Ja, in der Regel müssen Sie das Nebengewerbe beim Arbeitgeber melden, wenn es dazu im Arbeitsvertrag eine Klausel gibt. Dadurch können Sie auch einen Interessenkonflikt vermeiden.
Die genauen Kosten variieren je nach Gemeinde, liegen aber meist zwischen 15 und 60 Euro.
Sie sollten das Nebengewerbe anmelden, bevor Sie mit Ihrer geschäftlichen Tätigkeit beginnen. Falls Sie ohne Gewerbeanmeldung starten, könnte das sonst rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nachdem Ihr Nebengewerbe ein Jahr lang betrieben wurde, müssen Sie eine Steuererklärung für Ihr Unternehmen erstellen, in der der Gewinn ermittelt wird. Wenn Sie in Ihrem Nebengewerbe einen Jahresgewinn von weniger als 60.000 Euro und einen Umsatz unter 600.000 Euro erzielen, reicht die Durchführung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Überschreiten Sie jedoch diese Grenzen, sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen einen vollständigen Jahresabschluss inklusive Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorlegen.
Fazit
Die Anmeldung eines Nebengewerbes im Handwerk ist eine gute Möglichkeit, nebenberuflich ein weiteres Einkommen aufzubauen. Wichtig ist, dass Sie sich über die nötige Zulassung informieren. Die Anmeldung selbst erfolgt in wenigen Schritten, wobei Sie je nach Rechtsform unterschiedliche Voraussetzungen und auch steuerliche Aspekte beachten müssen.