Warum stehen so viele Betriebe vor der Übernahme?
Dass derzeit so viele Handwerksbetriebe einen Nachfolger suchen, lässt sich auf verschiedene Ursachen zurückführen.
Sie stehen vor der Übergabe Ihres beruflichen Lebenswerkes? Damit sind Sie nicht alleine: Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger wird für viele Handwerksbetriebe immer relevanter. Bei mindestens 125.000 Unternehmen der Branche steht nach offiziellen Schätzungen bis 2026 bundesweit eine Übernahme an, für die Jahre darauf wird ein weiterer schrittweiser Anstieg prognostiziert. Doch trotz derzeit voller Auftragsbücher im Handwerk erweist sich ein reibungsloser Eigentumswechsel oftmals als große Herausforderung. Die Zahl der Interessenten ist gering, die Wertbemessung des Betriebes kompliziert, bürokratische Hürden und emotionale Bindungen der Altmeister an ihre Unternehmen erschweren die Lage zusätzlich. Aussichtslos hingegen ist sie nicht: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung und beachten Sie relevante Aspekte, werden Sie mit Sicherheit einen passenden Nachfolger finden und eine Schließung Ihres Handwerksbetriebs verhindern können.
Ebenso facettenreich wie die Gründe für eine Betriebsübergabe sind die Herausforderungen, die auf Sie als Noch-Eigentümer erwarten. Am besten stehen die Chancen als Inhaber einer Bäckerei, eines Elektroinstallationsbetriebes oder in der Gas-, Wasser- und Heizungsbranche. Doch selbst hier verlaufen Veräußerungen nicht immer reibungslos.
Doch es gibt auch positive Ausblicke. Denn das Handwerk unterlag schon immer strukturellen Veränderungen. Mit der fortschreitenden Industrialisierung nach dem Zweiten Weltkrieg verloren Tätigkeiten von Gerbern, Drechslern und Korbflechtern an Bedeutung, das Schmiede- wurde zum Schlosserhandwerk, Baugewerbe, Dienstleistungssektor und Fahrzeugmechanik boomten. Heute erfordert die Digitalisierung neue Spezialisierungen – so wie die erst 2021 eingeführten Ausbildungen der Automatisierungstechnik oder luftfahrttechnische Systeme. In der Gesamtbetrachtung bleibt das Handwerk unangefochten einer der treibenden Motoren der deutschen Wirtschaft.
Zudem gibt es eine „Zurück-zu-den-Wurzeln“-Bewegung, Handarbeit und Unikate werden wieder mehr geschätzt, unter Akademikern sind Umschulungen in Handwerksberufe so gefragt wie nie. Sie müssen also nicht aufgeben, noch bevor Sie angefangen haben. Sondern Ihre Übergabe nur richtig vorbereiten.
Um als Unternehmen für potenzielle Nachfolger attraktiv zu werden, sollten Sie auf den Zug der Digitalisierung aufspringen!
Erfahren Sie mehr zu den Förderungen für die Digitalisierung im Handwerk.
Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung im Handwerk
Bei der Übernahme eines Handwerksbetriebs gibt nicht nur Kür-Aufgaben, sondern auch Pflichten.
Eine Selbständigkeit setzt bei zulassungspflichtigen Handwerken die An- bzw. Ummeldung bei der Handwerkskammer und Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Normalerweise wird dafür eine erfolgreiche Meisterprüfung verlangt. Doch in Ausnahmefällen lässt sich die geforderte fachliche Qualifikation umgehen.
Handwerksähnliche oder zulassungsfreie Handwerke können Sie ohne Einschränkung an einen Nachfolger übergeben.
Die Rechtsform Ihres Betriebes entscheidet über den Datenschutz.
Neben dem Unternehmenskaufvertrag selbst lohnt bei einer Betriebsübergabe der Blick auf weitere rechtliche und wirtschaftliche Verträge. So sollten Sie die folgenden Punkte überprüfen.
Unabhängig von der rechtlichen Form Ihres Handwerkunternehmens gehen Arbeitsverträge gemäß § 613 a Absatz 1 BGB automatisch auf Ihren Nachfolger über. Doch Sie sind verpflichtet, Ihre Beschäftigten umfassend und rechtzeitig über den geplanten Verkauf zu informieren. Denn ohne Share Deal haben diese das Recht, ihrerseits innerhalb von vier Wochen dem Eigentümerwechsel zu widersprechen. Sie bleiben in diesem Fall ihr Arbeitgeber; setzen Sie sich zur Ruhe, dürfen Ihre Angestellten betriebsbedingt kündigen.
Tipp: Ihr Nachfolger sollte die Betriebsübernahme in jedem Fall zum Anlass für Vertragsgespräche und ein Kennenlernen der verbleibenden Mitarbeiter nehmen.
Hinweis: Die Zahlen entstammen einer Studie, die ausschließlich durch Bürgschaftsbanken finanzierte Übernahmen betrachtet. Sie gilt daher nicht als repräsentativ.
Eine erfolgreiche Fortführung Ihres Unternehmens hängt nicht allein von Ihrer finanziellen Situation ab. Mit einer gründlichen Vorbereitung können Sie auch als kleiner Familienbetrieb einen geeigneten Nachfolger finden.
Für eine geordnete Betriebsübergabe müssen Sie als Altinhaber zahlreiche Faktoren beachten. Nur durch lückenlose Informationen ermöglichen Sie Ihrem Nachfolger einen erfolgreichen Start. Legen Sie am besten eine Liste an und tragen Sie zu den einzelnen Punkten so viele Details wie möglich zusammen:
Tipp: Professionelle Berater wie Rechtsanwälte, Unternehmens- oder Steuerberater ersparen Ihnen Zeit und Nerven und garantieren eine lückenlose Vorbereitung auf Ihre Unternehmensveräußerung.
Viele Noch-Betriebsinhaber im Handwerk empfinden eine realistische Wertermittlung Ihres Unternehmens als große Herausforderung und schieben diesen Aspekt zunächst auf. Dabei gibt es ein kostengünstiges, speziell für Handwerker entwickeltes Verfahren, das AWH-Verfahren.
Grundsätzlich berufen sich Betriebswirtschaft und Rechtsprechung bei der Berechnung eines Industrieunternehmenswerts auf das Verfahren des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW). Dabei dienen fast ausschließlich Ertrag und erwartete Betriebsergebnisse als Kalkulationsgrundlage, Aspekte wie vorhandene Anlagen bleiben unberücksichtigt. Für die realistische Einschätzung der Ertragslage von Handwerksunternehmen allerdings spielen weitere Faktoren bedeutende Rollen. Häufig sind Privat- und Betriebsvermögen miteinander verflochten und betriebswirtschaftliche Planungskonzepte nicht vorhanden. Auch Ihre Persönlichkeit als Inhaber, das Können und Auftreten Ihrer Mitarbeiter beeinflussen die Auftragslage.
Das haben auch Wirtschaftsexperten erkannt. So wurde 2002 der Bewertungsstandard der Arbeitsgemeinschaft der Wertermittelnden Berater im Handwerk (AWH) eingeführt und seitdem kontinuierlich an neue Anforderungen angepasst. Heute gilt die Modifikation des IdW-Standards als allgemein anerkannte, branchenübliche Berechnungsmethode. Sie basiert auf jahrelangem Praxiswissen und richtet sich vor allem an kleine und mittelgroße Handwerksbetriebe. Dabei fällt der Gesamtwert Ihres Unternehmens nie unter die Grenze seines Substanzwertes.
Hinweis: Auch Handwerksbetriebe mit geringem Budget können das Verfahren nutzen. Denn hier werden keine Gutachter, sondern Berater tätig. Die Preisfindung gilt daher offiziell als bloße Orientierungshilfe – wird allerdings von Vertragsparteien, Banken und Behörden in vollem Umfang akzeptiert.
Weitere Unterstützung auf dem Weg zur Betriebsübergabe bieten Ihnen Lektüren, Beratungsstellen, das Internet und Seminare.
Möchten Sie sich zunächst Informationen zur Betriebsübergabe anlesen, finden Sie zwar einige Ratgeber, jedoch keine Neuerscheinungen. Dennoch lohnt sich die Lektüre, denn viel hat sich nicht geändert:
Hinweis: Hier finden Sie die Ergebnisse einer Umfrage zur Betriebsnachfolge im Handwerk aus dem 3. Quartal 2002. Wie Sie erkennen können, war schon damals aufgrund wirtschaftspolitischer Konditionen und fehlenden Interessenten der Beratungsbedarf groß.
Alternativ können Sie sich auch persönlich beraten lassen oder das Internet nutzen. Unterschiedliche Anlaufstellen bieten Ihnen individuelle Beratungenund Gruppenseminare rund um das Thema der Unternehmensübergabe im Handwerk. Auch Online-Börsen können bei der Suche nach einem Käufer hilfreich sein.
Die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger für einen Handwerksbetrieb kann sehr hilfreich sein. Durch eine sorgfältige Bewertung der Kandidaten, die sowohl fachliche Kompetenzen als auch unternehmerische Fähigkeiten berücksichtigt, kann die Beratung sicherstellen, dass der Handwerksbetrieb in guten Händen liegt. Darüber hinaus kann die Unternehmensberatung den gesamten Prozess begleiten, von der Ansprache potenzieller Kandidaten über die Verhandlungen bis hin zur Vertragsunterzeichnung. Dadurch wird eine reibungslose Übergabe und ein nahtloser Fortbestand des Handwerksbetriebs gewährleistet.
Unternehmensberater mit Spezialisierung auf das Handwerk
Es gibt Unternehmensberater, die sich speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des Handwerks spezialisiert haben. Diese Berater verfügen über fundiertes Fachwissen über die handwerkliche Branche und verstehen die spezifischen Anforderungen von Handwerksbetrieben. Sie kennen sich mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten aus, die für eine erfolgreiche Führung eines Handwerksbetriebs entscheidend sind, und können maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.
Die Unternehmensberatung Heckner beispielsweise verfügt über branchenspezifischen Wissen der Elektrobranche und ist ein wertvoller Partner in Sachen Unternehmensführung wie auch bei der Suche nach einer qualifizierten Nachfolge. Durch Expertise und Erfahrung können sie Elektrobetriebe dabei unterstützen, optimale Strategien zur Nachfolgersuche zu entwickeln, geeignete Kandidaten zu finden und den Übergangsprozess effizient zu gestalten.
Betriebe die bereits im Vorfeld digital aufgestellt sind und auf zukunftsfähigen Beinen stehen, lassen sich einfacher übergeben. Gerade innerhalb der Verwaltung ist es von unsagbarem Wert, wenn Sie auf eine strukturierte Organisation und digitale Verwaltung zurück greifen können. Somit hat es auch der Nachfolger einfach und kann sich schnell in die bestehenden Prozesse einfinden und sich zurechtfinden. Eine Handwerkersoftware wie Streit V.1 sorgt für einen vollumfänglichen Überblick über Zahlen, Daten und Dokumente. Das digitale Archiv sorgt für vollständige Nachvollziehbarkeit aller Aufträge.
Der Ablauf bei der Übergabe Ihres Handwerksbetriebes gliedert sich in vier Hauptphasen.
Bei einer anstehenden Betriebsübergabe ist die allgemeine Nervosität in der Belegschaft oft groß. Nehmen Sie sich Zeit, bieten Sie Mitarbeitern Unterstützung an, bitten Sie Ihren Nachfolger um eine transparente Darstellung seiner Pläne und Firmenphilosophie.
Sie können Ihr Handwerksunternehmen auf drei Arten weiterveräußern: als Familienbetrieb an die nachfolgende Generation, an einen vertrauenswürdigen Mitarbeiter oder einen externen Handwerker.
Ganz so reibungslos, wie es von außen scheinen könnte, verlaufen Betriebsübergaben an nachfolgende Generationen selten. Haben Sohn oder Tochter Interesse an einer Weiterführung Ihres Handwerks, kann die Phase des Nebeneinanders bei der Einarbeitung dennoch kritisch verlaufen, Traditionen und Zukunftsvisionen können unvereinbar scheinen und Emotionen objektive Sichtweisen verhindern. Vergessen Sie nicht, dass sich Zeiten ändern. Setzen Sie sich rechtzeitig damit auseinander, Ihr Lebenswerk loszulassen und neue Richtungsentscheidungen zu akzeptieren, soll die Übergabe nicht an zu hohen Erwartungen scheitern.
Langjährige Mitarbeiter als Nachfolger bringen viele Vorteile mit sich: Sie kennen Ihren Betrieb, die Unternehmensphilosophie und Prozessabläufe, sämtliche Beschäftigten, Kunden und Lieferanten. Sie selbst können ihre fachlichen Kenntnisse beurteilen und die Führungsqualitäten einschätzen. Ein Problem könnte die Nichtakzeptanz der Belegschaft eines ehemaligen Kollegen als Chef sein. Zudem besteht die Gefahr der Betriebsblindheit – neue Impulse kommen häufig von außen.
Hinweis: Möglich ist auch eine Übernahme durch mehr als einen Mitarbeiter, die allerdings eine besonders detaillierte Ausarbeitung rechtlicher und organisatorischer Regelungen erfordert.
Eine Nachfolge durch externe Interessenten erfordert Zeit und Fingerspitzengefühl. Wenn Sie Ihren Handwerksbetrieb nicht einfach nur verkaufen möchten, sondern in gute Hände abgeben wollen, müssen Sie sich ein Bild der Person machen – über die fachliche Qualifikation hinaus.
Zur besseren Einschätzung der Zuverlässigkeit und Kompetenz eines potenziellen Nachfolgers hilft die Erstellung eines Anforderungsprofils, nach dem dieser unter anderem die folgenden Punkte erfüllen sollte:
Achten Sie auch auf Ihr Bauchgefühl. Ist Ihnen der Kaufanwärter sympathisch? Schätzen Sie seinen persönlichen Einsatz ein. Weshalb reizt ihn eine Selbstständigkeit, wo war er zuvor tätig?
Die Ausarbeitung des Kaufvertrages basiert auf der Rechtsform des Betriebes sowie weiteren rechtlichen und steuerlichen Maßgaben. Obgleich eine notarielle Beurkundung nur bei ins Handelsregister eingetragenen Firmen verpflichtend ist, sollten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag aufsetzen und von einem Notar bestätigen lassen.
Bei einem kompletten Unternehmenskauf gehen sämtliche Aktiva und Passiva auf den Neueigentümer über. Grundstücke müssen offiziell im Grundbuch unter dem Namen Ihres Nachfolgers eingetragen werden. Informieren Sie ihn über mögliche Hypotheken, Dienstbarkeiten oder ein bestehendes Nießbrauchrecht. Denn nicht nur Wirtschaftsgüter, sondern auch Forderungen und Belastungen verantwortet im Normalfall künftig der Erwerber.
Wie bereits angesprochen, erhalten Sie eine Unternehmensbewertung durch das AWH-Verfahren. Die Höhe des Kaufpreises setzt sich neben dem Anlage- und Umlaufvermögen durch Ihren Kundenstamm und das Know-how Ihrer Mitarbeiter zusammen. Addieren Sie die geschätzte Summe, die Sie zur Finanzierung Ihres künftigen Lebensunterhaltes und mögliche Außenstände benötigen.
Die Zahlung kann als Einmalzahlung getätigt werden, in Raten oder auf Rentenbasis. Bei einer Raten- oder Rentenzahlung wird der vereinbarte Kaufpreis durch eine Grundbucheintragung oder Bürgschaft gesichert. Eine Rente muss mindestens zehn Jahre überwiesen werden, darüber hinaus ist die Dauer frei wählbar. Übersteigt der Kaufpreis den Buchwert des Betriebsvermögens in der Bilanz, muss der Gewinn ab einer Summe von 51.201 Euro zur Hälfte des durchschnittlichen Satzes versteuert werden.
Hinweis: Der Unternehmenskauf durch einen firmenexternen Handwerker wird auch als Management-Buy-In bezeichnet.
Bei einer Unternehmenspacht überlassen Sie Ihrem Nachfolger alle wesentlichen Betriebsgrundlagen: sämtliche Gegenstände, Rechte und wirtschaftlich relevante Kontakte. Dabei bleiben Sie jedoch Eigentümer Ihres Handwerkbetriebs – eine Konstellation, die bei unterschiedlicher Ansicht zur Nutzung des gepachteten Anlagevermögens zu Unstimmigkeiten führen kann. Meinungsverschiedenheiten zu Reparaturen oder Investitionen können Sie umgehen, indem Sie nur Ihre Räumlichkeiten verpachten und die beweglichen Teile verkaufen.
Hinweis: Als Verpächter müssen Sie stille Reserven nicht versteuern.
Eine Schenkung findet zumeist innerhalb einer Familie statt. Besprechen Sie vorab mit einem Experten steuerliche Gesichtspunkte. Der Freibetrag bei einer unentgeltlichen Betriebsübernahme liegt derzeit bei 256.000 Euro mit einem Bewertungsabschlag von 40 Prozent. Die Steuerzahlung einer Schenkung wird immer nach Steuerklasse eins berechnet.
Bei einer Schenkung unter Auflage können Sie Gegenleistungen fordern. Zu ihnen zählen das Nießbrauch- oder Wohnrecht, die Mitbenutzung der Betriebsräume oder eine regelmäßige monatliche Zahlung.
Eine Unternehmensübertragung gilt als Schuldnerwechsel. Die Weiterführung laufender Verträge bedarf daher fast immer der Zusage durch die andere Vertragspartei:
Im Normalfall und ohne anderweitige Vereinbarung tritt der Käufer Ihres Betriebs automatisch in bestehende Versicherungsverträge ein. Beide Parteien haben jedoch ein befristetes außerordentliches Kündigungsrecht. Auch Lizenzen, Patente und sonstige Schutzrechte gehen automatisch auf Ihren Nachfolger über.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages warten mit Vorgaben der Handwerkskammer weitere Formalitäten auf Sie.
Darüber hinaus müssen Sie die Agentur für Arbeit, das Finanzamt und Ihre zuständige Gemeinde über die Betriebsübergabe informieren.
Nicht von offizieller Stelle gefordert, dennoch relevant:
Das Interesse an Betriebsübernahmen variiert abhängig von Ihrem Handwerk.
Eine gründliche Vorbereitung entscheidet über eine erfolgreiche Betriebsübergabe. Setzen Sie sich rechtzeitig und umfassend mit Ihrer Zukunftsplanung auseinander und holen für den Verkaufsprozess Expertenrat ein.
Ob Sie Ihren Betrieb an ein Familienmitglied, Mitarbeiter oder externen Interessenten übergeben: Erkundigen Sie sich nach den Plänen Ihres Nachfolgers. Bleiben Sie dabei möglichst objektiv: Zeiten ändern sich, und durch Modernisierungen wird Ihr Lebenswerk nicht zerstört.
Nicht nur das fachliche Können, sondern auch die Beziehung zu den Mitarbeitern und Verhalten gegenüber Kunden sollte über die Auswahl Ihres Nachfolgers entscheiden. Denken Sie daneben auch an sich. Setzen Sie sich zur Ruhe, müssen Sie vom Verkaufserlös Ihren Lebensabend bestreiten.
Am wichtigsten bei der Übergabe eines zulassungspflichtigen Handwerkbetriebes ist die Überschreibung Ihres Namens mit dem Ihres Nachfolgers in der Handwerksrolle. Weitere Bedingungen der Handwerkskammer hängen von individuellen Punkten wie Ihrer Rechtsform oder Mitgliedschaften ab.
Weder in administrativer noch emotionaler Hinsicht ist die Übergabe des eigenen Handwerksbetriebs einfach. Doch Sie sollten sich der Aufgabe stellen und Ihr Unternehmen nicht vorschnell schließen. Denn die Handwerkerbranche boomt – mit Sicherheit gibt es Interessenten für Ihr Lebenswerk. Am Ende werden Sie den geeigneten Nachfolger finden und beruhigt in die Zukunft blicken.