Nachfolger gesucht im Handwerk

Sie stehen vor der Übergabe Ihres beruflichen Lebenswerkes? Damit sind Sie nicht alleine: Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger wird für viele Handwerksbetriebe immer relevanter. Bei mindestens 125.000 Unternehmen der Branche steht nach offiziellen Schätzungen bis 2026 bundesweit eine Übernahme an, für die Jahre darauf wird ein weiterer schrittweiser Anstieg prognostiziert. Doch trotz derzeit voller Auftragsbücher im Handwerk erweist sich ein reibungsloser Eigentumswechsel oftmals als große Herausforderung. Die Zahl der Interessenten ist gering, die Wertbemessung des Betriebes kompliziert, bürokratische Hürden und emotionale Bindungen der Altmeister an ihre Unternehmen erschweren die Lage zusätzlich. Aussichtslos hingegen ist sie nicht: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung und beachten Sie relevante Aspekte, werden Sie mit Sicherheit einen passenden Nachfolger finden und eine Schließung Ihres Handwerksbetriebs verhindern können.

Inhalt

Warum stehen so viele Betriebe vor der Übernahme?

Dass derzeit so viele Handwerksbetriebe einen Nachfolger suchen, lässt sich auf verschiedene Ursachen zurückführen.

Demografischer Wandel

Von Elektrikern über Dachdecker bis zu Malern – rund jeder vierte aktuelle Inhaber eines Handwerkbetriebs zählt zur sogenannten Babyboomer-Generation der Nachkriegszeit und bereitet sich langsam auf seinen Ruhestand vor.

Körperliche Arbeit

Im Handwerk gehört körperliche Arbeit zum Alltag und erhöht das Risiko von Verletzungen und Krankheiten. Ein gutes Viertel aller Betroffenen muss bereits vor Eintritt in das gesetzliche Rentenalter, seine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen niederlegen.

Energie- und Materialpreise

Die Inflation ist deutlich spürbar. Energie- und Materialpreise steigen, durch den Fachkräftemangel können Gesellen mehr Lohn für ihre Arbeit verlangen – Gesamtkosten, die vor allem Kleinbetriebe nicht mehr stemmen können.

Arbeits- und Familienwelten

Arbeits- und Familienwelten verändern sich. Umzüge zu Lebenspartnern oder die Annahme von Jobangeboten im Ausland sind nicht mehr ungewöhnlich. Auch die Pflege bedürftiger Elternteile oder der Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung veranlassen viele Inhaber zur Betriebsaufgabe.

Herausforderungen bei der Nachfolgersuche im Handwerk

Ebenso facettenreich wie die Gründe für eine Betriebsübergabe sind die Herausforderungen, die auf Sie als Noch-Eigentümer erwarten. Am besten stehen die Chancen als Inhaber einer Bäckerei, eines Elektroinstallationsbetriebes oder in der Gas-, Wasser- und Heizungsbranche. Doch selbst hier verlaufen Veräußerungen nicht immer reibungslos.

  • Der Fachkräftemangel im Handwerk ist deutlich spürbar. Beinahe 65.000 Experten fehlen aktuell in deutschen Betrieben. Das Stellenangebot ist entsprechend groß und die Bezahlung gut. Wer doch Interesse an einer Selbstständigkeit hat, hat eine bessere Verhandlungsposition: Der Verkäufer- wandelt sich zum Käufermarkt.
  • Gleichzeitig mit dem Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren sinkt die Auswahl an potenziellen Nachfolgern. Die Gründe liegen nicht allein in der erneut abnehmenden Geburtenrate, sondern auch an den Lebensentwürfen der Generationen Y und Z. So steht für viele dieser Generationen statt wirtschaftlicher Aspekte die Aussicht auf Freizeit und flexible Arbeitszeiten im Fokus. Auch langfristig ist keine Änderung in Sicht: Heutige Schulabgänger tendieren eher zum Studium als zur Ausbildung im Handwerk.
  • Über die Hälfte aller Noch-Inhaber von Handwerksbetrieben hat sich einer Studie zufolge noch keine wirklichen Gedanken zur Durchführung der Übergabe gemacht. Die Wertbemessung ihres Unternehmens scheint ihnen zu kompliziert, der bürokratische Aufwand und die rechtlichen Hürden zu hoch.
  • Viele Betriebsinhaber wünschen sich eine Übernahme durch ihre Kinder – doch diese haben oft andere Pläne. Der Verkauf an externe Interessenten hingegen scheitert nicht selten an der geografischen Lage. Durch die Urbanisierung finden Unternehmen in ländlichen Regionen nur schwer geeignete Nachfolger.

Doch es gibt auch positive Ausblicke. Denn das Handwerk unterlag schon immer strukturellen Veränderungen. Mit der fortschreitenden Industrialisierung nach dem Zweiten Weltkrieg verloren Tätigkeiten von Ger­bern, Drechs­lern und Korb­flech­tern an Be­deu­tung, das Schmie­de­- wurde zum Schlos­ser­hand­werk, Baugewerbe, Dienstleistungssektor und Fahrzeugmechanik boomten. Heute erfordert die Digitalisierung neue Spezialisierungen – so wie die erst 2021 eingeführten Ausbildungen der Automatisierungstechnik oder luftfahrttechnische Systeme. In der Gesamtbetrachtung bleibt das Handwerk unangefochten einer der treibenden Motoren der deutschen Wirtschaft.

Zudem gibt es eine „Zurück-zu-den-Wurzeln“-Bewegung, Handarbeit und Unikate werden wieder mehr geschätzt, unter Akademikern sind Umschulungen in Handwerksberufe so gefragt wie nie. Sie müssen also nicht aufgeben, noch bevor Sie angefangen haben. Sondern Ihre Übergabe nur richtig vorbereiten.

Tipp: Zu übergebenen Betrieb gut aufstellen und dazu Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung im Handwerk nutzen

Um als Unternehmen für potenzielle Nachfolger attraktiv zu werden, sollten Sie auf den Zug der Digitalisierung aufspringen!
Erfahren Sie mehr zu den Förderungen für die Digitalisierung im Handwerk von Bund und Länder.
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Handwerksrechtliche Voraussetzungen für den Nachfolger im Handwerk

Bei der Übernahme eines Handwerksbetriebs gibt nicht nur Kür-Aufgaben, sondern auch Pflichten.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Nachfolger erfüllen?

Eine Selbständigkeit setzt bei zulassungspflichtigen Handwerken die An- bzw. Ummeldung bei der Handwerkskammer und Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Normalerweise wird dafür eine erfolgreiche Meisterprüfung verlangt. Doch in Ausnahmefällen lässt sich die geforderte fachliche Qualifikation umgehen.

  • Meisterprüfung als unzumutbare Belastung, § 8 HwO
  • Erweiterung eines Handwerksrolleneintrags, § 7a HwO
  • langjährige Gesellentätigkeit, § 7b HwO
  • Anerkennung ausländischen Berufsabschlusses, § 9 HwO

Handwerksähnliche oder zulassungsfreie Handwerke können Sie ohne Einschränkung an einen Nachfolger übergeben.

Unternehmensübergabe und Datenschutz

Die Rechtsform Ihres Betriebes entscheidet über den Datenschutz.

  • Eine Kapital- oder Personengesellschaft können Sie im Rahmen eines Share-Deals übergeben. Als Rechtkauf nach § 453 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erwirbt Ihr Nachfolger hierbei durch Gesellschaftsanteile Ihr Unternehmen als Ganzes und damit sämtliche Rechte und Pflichten. Neben laufenden Verträgen, Verbindlichkeiten und Forderungen zählt hierzu auch die Kundendatei.
  • Bei Einzelunternehmen findet statt einer Übertragung von Geschäftsanteilen ein Inhaberwechsel statt. So müssen alle vorhandenen Lieferanten und Kunden ihre Einwilligung zur Weiterführung der Zusammenarbeit bzw. Verwendung ihrer Daten geben.

Wichtige Verträge bei einer Unternehmensnachfolge

Neben dem Unternehmenskaufvertrag selbst lohnt bei einer Betriebsübergabe der Blick auf weitere rechtliche und wirtschaftliche Verträge. So sollten Sie die folgenden Punkte überprüfen.

  • einen Ehevertrag vereinbaren oder ändern
  • ein Testament aufsetzen
  • einen neuen Mietvertrag abschließen

Unabhängig von der rechtlichen Form Ihres Handwerkunternehmens gehen Arbeitsverträge gemäß § 613 a Absatz 1 BGB automatisch auf Ihren Nachfolger über. Doch Sie sind verpflichtet, Ihre Beschäftigten umfassend und rechtzeitig über den geplanten Verkauf zu informieren. Denn ohne Share Deal haben diese das Recht, ihrerseits innerhalb von vier Wochen dem Eigentümerwechsel zu widersprechen. Sie bleiben in diesem Fall ihr Arbeitgeber; setzen Sie sich zur Ruhe, dürfen Ihre Angestellten betriebsbedingt kündigen.

Tipp: Ihr Nachfolger sollte die Betriebsübernahme in jedem Fall zum Anlass für Vertragsgespräche und ein Kennenlernen der verbleibenden Mitarbeiter nehmen.

Unternehmensnachfolge nach Mitarbeiterzahl

Trotz aller Probleme steigt die Anzahl der Unternehmensübergaben seit 2014 kontinuierlich an. Mit ihnen allerdings auch der von den Käufern gewünschte Umsatz: Etwa jeder fünfzehnte Kleinst-Handwerksbetrieb wird daher in den kommenden Jahren voraussichtlich schließen. Bei mittleren und großen Betrieben stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Veräußerung besser.

Kleine Handwerksbetriebe

Insgesamt 80 Prozent aller Handwerksunternehmen in Deutschland beschäftigen je maximal neun Mitarbeiter – doch nur bei der Hälfte verläuft eine Übergabe problemlos. Vor allem Soloselbstständige und Kleinstbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern fehlen Interessenten: Umsatz und Gewinn sind nicht lukrativ genug, notwendige Schritte zur Digitalisierung wurden oftmals nicht eingeleitet, die Konkurrenz ist groß. Nach einer Umfrage bezweifeln zwei Drittel aller Betroffenen, einen geeigneten Nachfolger zu finden.

Große Handwerksbetriebe

Immerhin 68 Prozent aller mittelgroßen Unternehmenseigentümer mit fünf bis 19 Beschäftigten finden letztendlich einen Käufer für ihr Handwerk. Die Wahrscheinlichkeit steigt mit dem Umsatz: Im Durchschnitt liegt der Erlös zum Zeitpunkt der Betriebsübergabe aktuell bei zwei Millionen Euro. Vor allem Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten profitieren – machen allerdings in der Gesamtbetrachtung nur 2,4 Prozent aller Handwerksbetriebe aus.

Hinweis: Die Zahlen entstammen einer Studie, die ausschließlich durch Bürgschaftsbanken finanzierte Übernahmen betrachtet. Sie gilt daher nicht als repräsentativ.

Vorbereitungen bei der Nachfolgersuche

Eine erfolgreiche Fortführung Ihres Unternehmens hängt nicht allein von Ihrer finanziellen Situation ab. Mit einer gründlichen Vorbereitung können Sie auch als kleiner Familienbetrieb einen geeigneten Nachfolger finden.

Gedanken vor der Einleitung einer Nachfolge

Für eine geordnete Betriebsübergabe müssen Sie als Altinhaber zahlreiche Faktoren beachten. Nur durch lückenlose Informationen ermöglichen Sie Ihrem Nachfolger einen erfolgreichen Start. Legen Sie am besten eine Liste an und tragen Sie zu den einzelnen Punkten so viele Details wie möglich zusammen:

  • Rechtsform Ihres Unternehmens
  • Standort: Umfeld, Entwicklung
  • Personalstruktur: Mitarbeiterzahl, Arbeitsverträge, Akzeptanz
  • Auftragsbestand: Tätigkeitsschwerpunkte
  • Kundenstamm: Art, Anzahl, Akquisition,
  • Gewährleistungen: Umfang, Fristen
  • Zahlungsmodalitäten
  • Bilanzen: Gewinn- und Verlustrechnungen der vergangenen drei Jahre, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, weitere relevante Unterlagen
  • Lieferantenstruktur, Vertriebsbeziehungen
  • Gesprächsführungen mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten
  • Konkurrenz: Anzahl, Alleinstellungsmerkmale
  • Maschinen, Geräte, Werkzeug- und Warenbestand: Inventur und Auflistung
  • bestehende Verträge
  • Finanzamtsbescheinigung: Steuerhaftung des Betriebsübernehmers nach § 75 Abgabeordnung
  • Reputation, Referenzen
  • Zeitrahmen bis zur Übergabe
  • Prüfung der bestehenden Versicherungen
  • Finanzplanung: Ermittlung zuzüglich ideellen Wertes und unter Berücksichtigung Ihrer Altersvorsorge

Tipp: Professionelle Berater wie Rechtsanwälte, Unternehmens- oder Steuerberater ersparen Ihnen Zeit und Nerven und garantieren eine lückenlose Vorbereitung auf Ihre Unternehmensveräußerung.

AWH-Verfahren: So bewerten Sie Ihren Handwerksbetrieb

Viele Noch-Betriebsinhaber im Handwerk empfinden eine realistische Wertermittlung Ihres Unternehmens als große Herausforderung und schieben diesen Aspekt zunächst auf. Dabei gibt es ein kostengünstiges, speziell für Handwerker entwickeltes Verfahren.

Grundsätzlich berufen sich Betriebswirtschaft und Rechtsprechung bei der Berechnung eines Industrieunternehmenswerts auf das Verfahren des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW). Dabei dienen fast ausschließlich Ertrag und erwartete Betriebsergebnisse als Kalkulationsgrundlage, Aspekte wie vorhandene Anlagen bleiben unberücksichtigt. Für die realistische Einschätzung der Ertragslage von Handwerksunternehmen allerdings spielen weitere Faktoren bedeutende Rollen. Häufig sind Privat- und Betriebsvermögen miteinander verflochten und betriebswirtschaftliche Planungskonzepte nicht vorhanden. Auch Ihre Persönlichkeit als Inhaber, das Können und Auftreten Ihrer Mitarbeiter beeinflussen die Auftragslage.

Das haben auch Wirtschaftsexperten erkannt. So wurde 2002 der Bewertungsstandard der Arbeitsgemeinschaft der Wertermittelnden Berater im Handwerk (AWH) eingeführt und seitdem kontinuierlich an neue Anforderungen angepasst. Heute gilt die Modifikation des IdW-Standards als allgemein anerkannte, branchenübliche Berechnungsmethode. Sie basiert auf jahrelangem Praxiswissen und richtet sich vor allem an kleine und mittelgroße Handwerksbetriebe. Dabei fällt der Gesamtwert Ihres Unternehmens nie unter die Grenze seines Substanzwertes.

Hinweis: Auch Handwerksbetriebe mit geringem Budget können das Verfahren nutzen. Denn hier werden keine Gutachter, sondern Berater tätig. Die Preisfindung gilt daher offiziell als bloße Orientierungshilfe – wird allerdings von Vertragsparteien, Banken und Behörden in vollem Umfang akzeptiert.

Vor der Betriebsübergabe Informationen einholen

Weitere Unterstützung auf dem Weg zur Betriebsübergabe bieten Ihnen Lektüren, Beratungsstellen, das Internet und Seminare.

Printratgeber

Möchten Sie sich zunächst Informationen zur Betriebsübergabe anlesen, finden Sie zwar einige Ratgeber, jedoch keine Neuerscheinungen. Dennoch lohnt sich die Lektüre, denn viel hat sich nicht geändert:

  • 2007: Birgit Felden, Annekatrin Klaus: „Nachfolgeregelung“ – wichtige Faktoren der Unternehmensnachfolge aus Sicht des Firmenbesitzers und seines Nachfolgers. Neben betriebswirtschaftlichen werden auch emotionale Aspekte beleuchtet.
  • 2009: Ulrich C Heckner: „Betriebsübergabe leicht gemacht“, Praxistipps für das Handwerk, primär die Elektrobranche.
  • 2010: Heinz-Willhelm Vogel, Matthias Lefarth: „Unternehmensnachfolge in Handwerk, Handel und Produktion. Den Generationenwechsel Schritt für Schritt planen“. Fokus auf familieninterne Übergaben.
  • 2017, Julian Baldes: „Motivation, Voraussetzungen und Ziele einer Betriebsübergabe und -übernahme“. Studienarbeit zu elementaren Themen und Problemen für Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen.

Hinweis: Hier finden Sie die Ergebnisse einer Umfrage zur Betriebsnachfolge im Handwerk aus dem 3. Quartal 2002. Wie Sie erkennen können, war schon damals aufgrund wirtschaftspolitischer Konditionen und fehlenden Interessenten der Beratungsbedarf groß.

Persönliche Ansprechpartner, Seminare und Online-Börsen

Alternativ können Sie sich auch persönlich beraten lassen oder das Internet nutzen. Unterschiedliche Anlaufstellen bieten Ihnen individuelle Beratungenund Gruppenseminare rund um das Thema der Unternehmensübergabe im Handwerk. Auch Online-Börsen können bei der Suche nach einem Käufer hilfreich sein.

  • Über 900 Berater der Deutschen Handwerksorganisation führen jährlich knapp 100.000 Informationsgespräche, gut 30 Prozent von ihnen zu den Themen Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen von Kleinbetrieben. Für eine Terminvereinbarung können Sie sich an Ihre lokale Innung, Ihren Fachverband oder Ihre Handwerkskammer wenden. Diese bietet Ihnen auch Online-Betriebsbörsen, über die Sie Interessenten finden oder selbst eine Anzeige schalten können.
  • Auch ausgesuchte Firmenmakler haben spezielle Webseiten für Kaufangebote und Gesuche von Handwerksbetrieben entwickelt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) veröffentlicht regionale Angebote und Nachfragen auf ihren Homepages für ein individuelles Matching.
  • Die bundesweite Betriebsbörse „nexxt-change.org wurde durch einen Zusammenschluss von Politik, Finanzinstituten, der IHK, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks sowie Partnern der Aktion „nexxt“ ins Leben gerufen. Auch hier können Sie ein Inserat schalten oder geeignete Nachfolger recherchieren.
  • Neben Seminaren und Webinaren Ihrer Handwerkskammer gibt es auch immer wieder Kursangebote privater Unternehmen wie der Holzmann Medien GmbH.
  • Spezialisierte Unternehmensberatungen verfügen über umfangreiche Netzwerke. Mit einem dortigen Suchauftrag erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten und können sich selbst wieder Ihrem Tagesgeschäft widmen. Aufgrund recht hoher Kosten nehmen jedoch zumeist mittlere und größere Betriebe das Angebot wahr.
  • Die Deutsche Handwerkszeitung publiziert in ihrer Print- wie auch Onlineausgabe regelmäßig Tipps zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten von Unternehmensführungen und -übergaben. Schalten Sie hier eine Anzeige, treffen Sie in jedem Fall Ihre Zielgruppe. Inserate in der regionalen Presse hingegen werden nicht nur von Fachkräften gelesen. Zudem sind oft hochpreisig und daher nicht unbedingt empfehlenswert.
  • Ebenfalls ungeeignet scheinen Annoncen bei eBay-Kleinanzeigen. Zwar profitieren Sie von einer hohen Reichweite, doch der „Sofort-Kaufen“-Button wird für einen Erwerb Ihres Handwerksbetriebs nicht gedrückt werden. Eine Kontaktaufnahme mit Interessenten ist über das Portal jedoch möglich.
  • Kostenlos und ohne großen Aufwand können Sie Aushänge in Meisterschulen oder dem Fachbereich Ihres Handwerks an Fachhochschulen und Universitäten platzieren.
  • Mundpropaganda schadet nie. Berichten Sie Freunden, Bekannten und Brancheninsidern von Ihrem Vorhaben, erhalten Sie mit Sicherheit den einen oder anderen hilfreichen Kontakt.

Tipp: Unternehmensberater für die Nachfolgersuche

Die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger für einen Handwerksbetrieb kann sehr hilfreich sein. Durch eine sorgfältige Bewertung der Kandidaten, die sowohl fachliche Kompetenzen als auch unternehmerische Fähigkeiten berücksichtigt, kann die Beratung sicherstellen, dass der Handwerksbetrieb in guten Händen liegt. Darüber hinaus kann die Unternehmensberatung den gesamten Prozess begleiten, von der Ansprache potenzieller Kandidaten über die Verhandlungen bis hin zur Vertragsunterzeichnung. Dadurch wird eine reibungslose Übergabe und ein nahtloser Fortbestand des Handwerksbetriebs gewährleistet.

Unternehmensberater mit Spezialisierung auf das Handwerk

Es gibt Unternehmensberater, die sich speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des Handwerks spezialisiert haben. Diese Berater verfügen über fundiertes Fachwissen über die handwerkliche Branche und verstehen die spezifischen Anforderungen von Handwerksbetrieben. Sie kennen sich mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten aus, die für eine erfolgreiche Führung eines Handwerksbetriebs entscheidend sind, und können maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Die Unternehmensberatung Heckner beispielsweise verfügt über branchenspezifischen Wissen der Elektrobranche und ist ein wertvoller Partner in Sachen Unternehmensführung wie auch bei der Suche nach einer qualifizierten Nachfolge. Durch Expertise und Erfahrung können sie Elektrobetriebe dabei unterstützen, optimale Strategien zur Nachfolgersuche zu entwickeln, geeignete Kandidaten zu finden und den Übergangsprozess effizient zu gestalten.

Empfehlung: Mit Handwerkersoftware arbeiten und digitalisierten Betrieb übergeben

Betriebe die bereits im Vorfeld digital aufgestellt sind und auf zukunftsfähigen Beinen stehen, lassen sich einfacher übergeben. Gerade innerhalb der Verwaltung ist es von unsagbarem Wert, wenn Sie auf eine strukturierte Organisation und digitale Verwaltung zurück greifen können. Somit hat es auch der Nachfolger einfach und kann sich schnell in die bestehenden Prozesse einfinden und sich zurechtfinden. Eine Handwerkersoftware wie Streit V.1 sorgt für einen vollumfänglichen Überblick über Zahlen, Daten und Dokumente. Das digitale Archiv sorgt für vollständige Nachvollziehbarkeit aller Aufträge.

Mehr zur Handwerkersoftware

Ablauf der Nachfolge im Handwerk

Der Ablauf bei der Übergabe Ihres Handwerksbetriebes gliedert sich in vier Hauptphasen.

  1. Entscheidung zur Übergabe. Erste grundsätzliche Erwägungen zum geplanten Verkauf. Erstellung eines groben Zeitplans
  2. Nachfolgersuche und Unternehmensbewertung. Gespräche mit Kaufinteressenten, Bestandsaufnahme des Betriebsvermögens
  3. Rechtliche Faktoren. Beraterverträge abschließen, Verhandlungen führen, Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen, auf Kaufpreis einigen, steuerliche Aspekte beachten, optional Gesellschaftsvertrag aufsetzen
  4. Aktive Umsetzung. Mitarbeiterinformation, Zahlungsübergang, Einarbeitung Ihres Nachfolgers

Vorbereitung des Betriebs auf die Nachfolge

Bei einer anstehenden Betriebsübergabe ist die allgemeine Nervosität in der Belegschaft oft groß. Nehmen Sie sich Zeit, bieten Sie Mitarbeitern Unterstützung an, bitten Sie Ihren Nachfolger um eine transparente Darstellung seiner Pläne und Firmenphilosophie.

 

Mögliche Übergabeformen

Sie können Ihr Handwerksunternehmen auf drei Arten weiterveräußern: als Familienbetrieb an die nachfolgende Generation, an einen vertrauenswürdigen Mitarbeiter oder einen externen Handwerker.

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Nachfolgesuche innerhalb der Familie

Ganz so reibungslos, wie es von außen scheinen könnte, verlaufen Betriebsübergaben an nachfolgende Generationen selten. Haben Sohn oder Tochter Interesse an einer Weiterführung Ihres Handwerks, kann die Phase des Nebeneinanders bei der Einarbeitung dennoch kritisch verlaufen, Traditionen und Zukunftsvisionen können unvereinbar scheinen und Emotionen objektive Sichtweisen verhindern. Vergessen Sie nicht, dass sich Zeiten ändern. Setzen Sie sich rechtzeitig damit auseinander, Ihr Lebenswerk loszulassen und neue Richtungsentscheidungen zu akzeptieren, soll die Übergabe nicht an zu hohen Erwartungen scheitern.

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Nachfolgesuche unter Mitarbeitern

Langjährige Mitarbeiter als Nachfolger bringen viele Vorteile mit sich: Sie kennen Ihren Betrieb, die Unternehmensphilosophie und Prozessabläufe, sämtliche Beschäftigten, Kunden und Lieferanten. Sie selbst können ihre fachlichen Kenntnisse beurteilen und die Führungsqualitäten einschätzen. Ein Problem könnte die Nichtakzeptanz der Belegschaft eines ehemaligen Kollegen als Chef sein. Zudem besteht die Gefahr der Betriebsblindheit – neue Impulse kommen häufig von außen.

Hinweis: Möglich ist auch eine Übernahme durch mehr als einen Mitarbeiter, die allerdings eine besonders detaillierte Ausarbeitung rechtlicher und organisatorischer Regelungen erfordert.

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Nachfolgesuche bei Externen

Eine Nachfolge durch externe Interessenten erfordert Zeit und Fingerspitzengefühl. Wenn Sie Ihren Handwerksbetrieb nicht einfach nur verkaufen möchten, sondern in gute Hände abgeben wollen, müssen Sie sich ein Bild der Person machen – über die fachliche Qualifikation hinaus.

Zur besseren Einschätzung der Zuverlässigkeit und Kompetenz eines potenziellen Nachfolgers hilft die Erstellung eines Anforderungsprofils, nach dem dieser unter anderem die folgenden Punkte erfüllen sollte:

  • Schlüssiges Konzept für die Zukunft Ihres Handwerkerbetriebes
  • kaufmännische Qualifikation
  • Führungserfahrung, Sozialkompetenz, Durchsetzungsvermögen
  • Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit, Verlässlichkeit

Achten Sie auch auf Ihr Bauchgefühl. Ist Ihnen der Kaufanwärter sympathisch? Schätzen Sie seinen persönlichen Einsatz ein. Weshalb reizt ihn eine Selbstständigkeit, wo war er zuvor tätig?

Übergabeformen

Die Ausarbeitung des Kaufvertrages basiert auf der Rechtsform des Betriebes sowie weiteren rechtlichen und steuerlichen Maßgaben. Obgleich eine notarielle Beurkundung nur bei ins Handelsregister eingetragenen Firmen verpflichtend ist, sollten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag aufsetzen und von einem Notar bestätigen lassen.

Bei einem kompletten Unternehmenskauf gehen sämtliche Aktiva und Passiva auf den Neueigentümer über. Grundstücke müssen offiziell im Grundbuch unter dem Namen Ihres Nachfolgers eingetragen werden. Informieren Sie ihn über mögliche Hypotheken, Dienstbarkeiten oder ein bestehendes Nießbrauchrecht. Denn nicht nur Wirtschaftsgüter, sondern auch Forderungen und Belastungen verantwortet im Normalfall künftig der Erwerber.

Wie bereits angesprochen, erhalten Sie eine Unternehmensbewertung durch das AWH-Verfahren. Die Höhe des Kaufpreises setzt sich neben dem Anlage- und Umlaufvermögen durch Ihren Kundenstamm und das Know-how Ihrer Mitarbeiter zusammen. Addieren Sie die geschätzte Summe, die Sie zur Finanzierung Ihres künftigen Lebensunterhaltes und mögliche Außenstände benötigen.
Die Zahlung kann als Einmalzahlung getätigt werden, in Raten oder auf Rentenbasis. Bei einer Raten- oder Rentenzahlung wird der vereinbarte Kaufpreis durch eine Grundbucheintragung oder Bürgschaft gesichert. Eine Rente muss mindestens zehn Jahre überwiesen werden, darüber hinaus ist die Dauer frei wählbar. Übersteigt der Kaufpreis den Buchwert des Betriebsvermögens in der Bilanz, muss der Gewinn ab einer Summe von 51.201 Euro zur Hälfte des durchschnittlichen Satzes versteuert werden.

Hinweis: Der Unternehmenskauf durch einen firmenexternen Handwerker wird auch als Management-Buy-In bezeichnet.

Bei einer Unternehmenspacht überlassen Sie Ihrem Nachfolger alle wesentlichen Betriebsgrundlagen: sämtliche Gegenstände, Rechte und wirtschaftlich relevante Kontakte. Dabei bleiben Sie jedoch Eigentümer Ihres Handwerkbetriebs – eine Konstellation, die bei unterschiedlicher Ansicht zur Nutzung des gepachteten Anlagevermögens zu Unstimmigkeiten führen kann. Meinungsverschiedenheiten zu Reparaturen oder Investitionen können Sie umgehen, indem Sie nur Ihre Räumlichkeiten verpachten und die beweglichen Teile verkaufen.

Hinweis: Als Verpächter müssen Sie stille Reserven nicht versteuern.

Eine Schenkung findet zumeist innerhalb einer Familie statt. Besprechen Sie vorab mit einem Experten steuerliche Gesichtspunkte. Der Freibetrag bei einer unentgeltlichen Betriebsübernahme liegt derzeit bei 256.000 Euro mit einem Bewertungsabschlag von 40 Prozent. Die Steuerzahlung einer Schenkung wird immer nach Steuerklasse eins berechnet.

  • Bei einer Immobilienübertragung muss der Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden
  • Formulieren Sie klare schriftliche Erbregelungen durch Testament oder Vertrag
  • Kalkulieren Sie, ob Auszahlungen an Geschwister und sonstige Erben betrieblich tragbar sind

Bei einer Schenkung unter Auflage können Sie Gegenleistungen fordern. Zu ihnen zählen das Nießbrauch- oder Wohnrecht, die Mitbenutzung der Betriebsräume oder eine regelmäßige monatliche Zahlung.

Übergabe bestehender Verträge

Eine Unternehmensübertragung gilt als Schuldnerwechsel. Die Weiterführung laufender Verträge bedarf daher fast immer der Zusage durch die andere Vertragspartei:

  • Miet-/Pachtverträge, Büroräume, Lagerhallen: Zustimmung des bisherigen Vermieters
  • Lieferverträge, Abnahmeverpflichtungen und Zusammenarbeiten: Absprache mit Lieferanten, Großhandel und Subunternehmen
  • Arbeitsverträge: Ihr Nachfolger übernimmt mit den Rechten und Pflichten laufender Arbeitsverträge nach § 613 a BGB auch die Weiterzahlung betrieblicher Altersversorgungen
  • Kreditverträge: Die meisten Finanzinstitute beurteilen die Weiterführung eines Darlehensvertrages neu.
  • Leasing-/Wartungsverträge: Auch hier muss Ihr Nachfolger zumeist neue Anträge stellen

Im Normalfall und ohne anderweitige Vereinbarung tritt der Käufer Ihres Betriebs automatisch in bestehende Versicherungsverträge ein. Beide Parteien haben jedoch ein befristetes außerordentliches Kündigungsrecht. Auch Lizenzen, Patente und sonstige Schutzrechte gehen automatisch auf Ihren Nachfolger über.

Nachfolgeregelung bei der Handwerkskammer

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages warten mit Vorgaben der Handwerkskammer weitere Formalitäten auf Sie.

  • Bei zulassungspflichtigen Handwerken: Löschung Ihres eigenen und Eintragung des Namens Ihres Nachfolgers als Betriebsinhaber in die Handwerksrolle
  • Bei Ausbildungsbetrieben: Namensänderung bei der Handwerkskammer
  • Bei im Handelsregister gelisteten Unternehmen: notarielle Änderungsanzeige
  • Als Mitglied einer Innung, Berufsgenossenschaft, der IHK oder im Versorgungswerk: offizielle Abmeldung
  • Als Betrieb mit Mitarbeitern: Abmeldung bei der Krankenkasse

Darüber hinaus müssen Sie die Agentur für Arbeit, das Finanzamt und Ihre zuständige Gemeinde über die Betriebsübergabe informieren.

Nicht von offizieller Stelle gefordert, dennoch relevant:

  • Kündigungen oder Umschreibungen Ihrer Betriebsversicherungen
  • Ab- bzw. Ummeldung Ihrer Fahrzeugflotte
  • Beendigung betriebsbedingter Daueraufträge und Lastschriften

Nachfolgesuche für verschiedene Branchen

Das Interesse an Betriebsübernahmen variiert abhängig von Ihrem Handwerk.

  1. Das Elektro- und Metallgewerbe ist nicht nur das ausbildungsstärkste Gewerbe im Handwerk. Auch das Interesse an Nachfolge ist größer als in anderen Sparten – möglicherweise aufgrund der Markenkampagne des E-Handwerks zu Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Elektromobilität und Smart Home.
  2. Die SHK-Branche ist ein zweischneidiges Schwert. Die Anzahl erfolgreicher Übernahmen lag in den vergangenen Jahren über denen der meisten anderen Handwerke. Doch der Fachkräftemangel ist besonders groß, und auch Auszubildende finden Sie als Inhaber eines Sanitär- und Heizungsbetriebes derzeit kaum.
  3. Dachdecker ist ein spannender Beruf. Der Markt für energetische Sanierungen ist lukrativ, die Nachfrage an Solaranlagen und einer Begrünung von Dächern hoch. Dennoch muss Ihr Nachfolger mehr tun, um Ihren Betrieb erfolgreich weiterzuführen. Unter anderem hat sich die Vier-Tage-Wochen in Ihrem Gewerk bereits bewährt.
  4. Obwohl auch die Malerausbildung zu den Top-10-Handwerken zählt, muss sie mit Nachfolgerproblemen kämpfen. Die Konkurrenz ist hoch, Kunden entscheiden hier besonders häufig nach dem Preis. Ihr Nachfolger sollte daher betriebswirtschaftliche und kalkulatorische Planungen ebenso beherrschen wie Fachkompetenzen und Baustellenorganisationen.

Häufige Fragen

Eine gründliche Vorbereitung entscheidet über eine erfolgreiche Betriebsübergabe. Setzen Sie sich rechtzeitig und umfassend mit Ihrer Zukunftsplanung auseinander und holen für den Verkaufsprozess Expertenrat ein.

Ob Sie Ihren Betrieb an ein Familienmitglied, Mitarbeiter oder externen Interessenten übergeben: Erkundigen Sie sich nach den Plänen Ihres Nachfolgers. Bleiben Sie dabei möglichst objektiv: Zeiten ändern sich, und durch Modernisierungen wird Ihr Lebenswerk nicht zerstört.

Nicht nur das fachliche Können, sondern auch die Beziehung zu den Mitarbeitern und Verhalten gegenüber Kunden sollte über die Auswahl Ihres Nachfolgers entscheiden. Denken Sie daneben auch an sich. Setzen Sie sich zur Ruhe, müssen Sie vom Verkaufserlös Ihren Lebensabend bestreiten.

Am wichtigsten bei der Übergabe eines zulassungspflichtigen Handwerkbetriebes ist die Überschreibung Ihres Namens mit dem Ihres Nachfolgers in der Handwerksrolle. Weitere Bedingungen der Handwerkskammer hängen von individuellen Punkten wie Ihrer Rechtsform oder Mitgliedschaften ab.

Fazit

Weder in administrativer noch emotionaler Hinsicht ist die Übergabe des eigenen Handwerksbetriebs einfach. Doch Sie sollten sich der Aufgabe stellen und Ihr Unternehmen nicht vorschnell schließen. Denn die Handwerkerbranche boomt – mit Sicherheit gibt es Interessenten für Ihr Lebenswerk. Am Ende werden Sie den geeigneten Nachfolger finden und beruhigt in die Zukunft blicken.

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